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Notbremse

Coro­na

Stadt­spit­ze bit­tet um Vor­sicht und Rück­sicht – gera­de bei herr­li­chem Wetter

Bam­bergs Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke und Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp bit­ten auf­grund der anstei­gen­den Coro­na­in­fek­tio­nen in der Stadt Bam­berg um Ein­hal­tung der Coronaregeln.

Die Coro­na-Pan­de­mie hat Deutsch­land und die Welt wei­ter­hin fest im Griff: Die Zahl der Anste­ckun­gen mit dem Virus steigt fast über­all wie­der an – auch in Bam­berg nimmt das aktu­el­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen zu. Ursa­che dafür ist die bri­ti­sche Mutan­te B1.1.7, die inzwi­schen mehr als 60 Pro­zent aller Coro­na­in­fek­tio­nen in der Stadt aus­macht. Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz ist inzwi­schen auf 161,6 ange­stie­gen, vor einer Woche lag die­se noch bei 60,7.


„Wir müs­sen lei­der noch ein­mal die Zäh­ne zusammenbeißen“ 

Nach­dem die Stadt an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen (27. bis 29. März) die Inzi­denz von 100 über­schrit­ten hat­te, hat die Stadt Bam­berg die „Not­brem­se“ gezo­gen. Das bedeu­tet, dass ab dem heu­ti­gen Mitt­woch, den 31. März, 0.00 Uhr, „schär­fe­re“ Rege­lun­gen nach der Zwölf­ten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV) gel­ten. Um die Pan­de­mie ein­zu­däm­men, bit­tet die Stadt­spit­ze die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dar­um, die­se Rege­lun­gen ein­zu­hal­ten. Vor allem appel­lie­ren sie, auf grö­ße­re Ansamm­lun­gen, teil­wei­se ohne Mas­ke, an belieb­ten Orten, wie bei­spiels­wei­se der Unte­ren Brü­cke oder der Ket­ten­brü­cke zu ver­zich­ten. „Wir wis­sen, dass das herr­li­che Wet­ter gera­de mehr als ver­lo­ckend ist, und uns ist auch klar, dass die Men­schen nach einem Jahr Pan­de­mie das Bedürf­nis haben, sich drau­ßen mit Freun­den auf ein Bier zu tref­fen. Aber wenn wir die Drit­te Wel­le bre­chen und damit mehr Aus­sicht auf Nor­ma­li­tät haben wol­len, dann müs­sen wir jetzt lei­der alle gemein­sam noch ein­mal die Zäh­ne zusam­men­bei­ßen“, beto­nen OB Star­ke und Bür­ger­meis­ter Glüsen­kamp. Sie appel­lie­ren an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sich wei­ter­hin an den durch die Coro­na-Pan­de­mie vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­ab­stand von 1,50 Meter, die Kon­takt­be­schrän­kun­gen, die Mas­ken­pflicht sowie die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln zu halten.

Die Stadt­spit­ze erin­nert dar­an, dass ins­be­son­de­re auf den zen­tra­len Begeg­nungs­flä­chen in der Innen­stadt Mas­ken­pflicht herrscht und dort auch der Kon­sum von Alko­hol unter­sagt ist. Die jeweils kon­kret betrof­fe­nen Ört­lich­kei­ten sind von der Stadt Bam­berg zuletzt mit All­ge­mein­ver­fü­gung vom 26. März 2021 fest­ge­setzt worden.

Die Poli­zei wird die Ein­hal­tung des Infek­ti­ons­schut­zes, ins­be­son­de­re wegen des aktu­ell stark gestie­ge­nen Inzi­denz­wer­tes in Bam­berg, mit geziel­ten Kon­trol­len überprüfen.

Coro­na

„Not­brem­se“ gilt ab dem 31. März in Bamberg

Am heu­ti­gen Mon­tag hat die Stadt Bam­berg den drit­ten Tag in Fol­ge eine 7‑Ta­ges-Inzi­denz über 100 erreicht. Die Stadt Bam­berg weist dar­auf hin, dass des­halb ab Mitt­woch, dem 31. März, um 00:00 Uhr, wie­der stren­ge­re Regeln und die Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr gelten.

Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für die Stadt Bam­berg hat am Sams­tag, den 27. (113,7), Sonn­tag, den 28. (138,3) und Mon­tag, den 29. März (137,0) jeweils einen Wert von 100 über­schrit­ten. Damit ist der Wert von 100 den drit­ten Tag in Fol­ge über­schrit­ten. Die Stadt Bam­berg hat dies heu­te auch in einem Son­der­amts­blatt kom­mu­ni­ziert. Ab Mitt­woch, den 31. März, 0.00 Uhr, gel­ten dann die „schär­fe­ren“ Rege­lun­gen nach der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung (12. BayIfSMV).


Stär­ke­re Kontaktbeschränkungen

Man darf nur noch zu maxi­mal einer Per­son Kon­takt haben, die nicht dem eige­nen Haus­halt ange­hört. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl außer Betracht. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben.

Zuläs­sig ist fer­ner die wech­sel­sei­ti­ge, unent­gelt­li­che, nicht geschäfts­mä­ßi­ge Beauf­sich­ti­gung von Kin­dern unter 14 Jah­ren in fes­ten, fami­li­är oder nach­bar­schaft­lich orga­ni­sier­ten Betreu­ungs­ge­mein­schaf­ten, wenn sie Kin­der aus höchs­tens zwei Haus­stän­den umfasst.


Gel­tung einer nächt­li­chen Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr:

Von 22 bis 5 Uhr ist der Auf­ent­halt außer­halb einer Woh­nung unter­sagt. Eine Aus­nah­me gilt nur, wenn ein trif­ti­ger Grund nach § 26 der 12. BayIfSMV vorliegt.


Ein­schrän­kun­gen beim Einzelhandel:

Gene­rell ist die Öff­nung von Laden­ge­schäf­ten mit Kun­den­ver­kehr unter­sagt. Die Abho­lung vor­be­stell­ter Waren (sog. Click & Coll­ect) bleibt möglich.

Für Kun­din­nen und Kun­den gilt eine FFP2-Mas­ken­pflicht, das Per­so­nal trägt eine Mund-Nasen-Bede­ckung. Die Geschäf­te tra­gen dafür Sor­ge, dass Ansamm­lun­gen von Kun­den ver­mie­den wer­den, zum Bei­spiel durch gestaf­fel­te Zeit­fens­ter. Waren zur Abho­lung dür­fen nur an einem ent­spre­chen­den Schal­ter oder außer­halb des Laden­ge­schäfts plat­ziert wer­den. Ver­kaufs­räu­me dür­fen nicht für die Kund­schaft geöff­net werden.


Fol­gen­de Läden dür­fen aktu­ell unab­hän­gig vom Inzi­denz­wert geöff­net bleiben:

  • Abga­be von Spei­sen und Geträn­ken zum Mitnehmen
  • Apo­the­ken
  • Baby­fach­märk­te
  • Ban­ken und Sparkassen
  • Bau­märk­te
  • Baum­schu­len
  • Blu­men­fach­ge­schäf­te
  • Buch­hand­lun­gen
  • Büche­rei­en
  • Dro­ge­rien
  • E‑Zi­ga­ret­ten-Fach­ge­schäf­te
  • Fahr­rad­werk­stät­ten
  • Fahr­schu­len
  • Filia­len des Brief- und Versandhandels
  • Fri­seu­re
  • Gar­ten­märk­te
  • Gärt­ne­rei­en
  • Geträn­ke­märk­te
  • Groß­han­del
  • Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker
  • Jagd­be­darf
  • Kfz-Werk­stät­ten
  • Kos­me­tik­be­trie­be
  • Lebens­mit­tel­han­del inklu­si­ve Direktvermarktung
  • Lie­fer­diens­te
  • nicht­me­di­zi­ni­sche Fuß‑, Hand‑, Nagel- und Gesichtspflege
  • Opti­ker
  • Pfand­leih­häu­ser
  • Reform­häu­ser
  • Rei­ni­gun­gen und Waschsalons
  • Sani­täts­häu­ser
  • Schlüs­sel­dienst
  • Tabak­lä­den
  • Tankstellen,Tankstellenshops
  • Tier­be­darf und Fut­ter­mit­tel, Tierpflege
  • Ver­kauf von Pres­se­ar­ti­keln (Zei­tun­gen, Zeitschriften)
  • Ver­si­che­rungs­bü­ros
  • Wert­stoff­hö­fe
  • sons­ti­ge für die täg­li­che Ver­sor­gung unver­zicht­ba­re Ladengeschäfte

Ein­ge­schränk­te Sportausübung:

Zuläs­sig ist nur kon­takt­frei­er Sport unter frei­em Him­mel und unter Beach­tung der Kon­takt­be­schrän­kung. Die Aus­übung von Mann­schafts­sport ist untersagt.


Ein­schrän­kun­gen bei außer­schu­li­scher Bil­dung und Musikschulen

Ange­bo­te der beruf­li­chen Aus‑, Fort‑, und Wei­ter­bil­dung sind in Prä­senz­form unter­sagt. Davon aus­ge­nom­men sind Ers­te-Hil­fe-Kur­se und die Aus­bil­dung von ehren­amt­li­chen Ange­hö­ri­gen der Feu­er­wehr, des Ret­tungs­diens­tes und des Tech­ni­schen Hilfs­werks. Unter­sagt sind wei­ter­hin Ange­bo­te der Erwach­se­nen­bil­dung nach dem Baye­ri­schen Erwach­se­nen­bil­dungs­ge­setz und ver­gleich­ba­re Ange­bo­te ande­rer Trä­ger sowie außer­schu­li­sche Bil­dungs­an­ge­bo­te. Instru­men­tal- und Gesangs­un­ter­richt in Prä­senz­form ist untersagt.


Schlie­ßung von Kulturstätten:

Neben Thea­tern, Kon­zert­hal­len, Büh­nen, Kinos und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen sind nun auch Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten geschlos­sen. Büche­rei­en und Archi­ve blei­ben geöffnet.


Mas­ken­pflicht und Alko­hol­kon­sum­ver­bot unab­hän­gig vom Inzidenzwert

Im öffent­li­chen Raum gel­ten unab­hän­gig vom Inzi­denz­wert nach wie vor die Coro­na-Schutz­maß­nah­men. Dazu zäh­len auch die Mas­ken­pflicht und das Alko­hol­kon­sum­ver­bot in der Innen­stadt. Hier bit­tet die Stadt Bam­berg mit Blick auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen und den stei­gen­den Anteil an Coro­na-Muta­tio­nen drin­gend, sich ins­be­son­de­re auch bei schö­nem Wet­ter im Bereich der Obe­ren und Unte­ren Brü­cke und der Ket­ten­brü­cke an die Abstands­re­geln und die Mas­ken­pflicht zu halten.