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Omikron

Virus­va­ri­an­te BA.5 kann zu neu­em Infek­ti­ons­druck führen

Holet­schek ruft zu Auf­fri­schungs­imp­fun­gen auf

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat ange­sichts der sich auch in Deutsch­land aus­brei­ten­den Sub­li­nie BA.5 der Coro­na­vi­rus-Vari­an­te Omi­kron zur Vor­sicht gemahnt. Er beton­te heu­te, Imp­fung blei­be der bes­te Schutz vor einer schwe­ren Coro­na-Erkran­kung und ruft zu Auf­fri­schungs­imp­fun­gen auf.

„Die Virus­va­ri­an­te hat in Län­dern wie Por­tu­gal und Süd­afri­ka zu neu­en Infek­ti­ons­wel­len geführt. Der BA.5‑Anteil in Deutsch­land hat sich zuletzt wöchent­lich in etwa ver­dop­pelt und lag laut dem aktu­el­len RKI-Bericht in der 21. Kalen­der­wo­che bei rund 10 Pro­zent. Wir müs­sen daher damit rech­nen, das BA.5 in Kür­ze auch bei uns zur vor­herr­schen­den Vari­an­te wird“, sag­te Holet­schek heu­te in Mün­chen. Da BA.5 offen­bar Über­tra­gungs­vor­tei­le besit­ze, kön­ne es zu einem neu­en Anstieg der Infek­ti­ons­zah­len kom­men, was den Infek­ti­ons­druck stei­gen ließe.

Der Minis­ter beton­te, es gebe auch gute Nach­rich­ten: Die Krank­heits­schwe­re schei­ne sich nach den bis jetzt vor­lie­gen­den Daten nicht wesent­lich von der frü­he­rer Omi­kron-Sub­li­ni­en zu unter­schei­den. Und beson­ders wich­tig: Die Imp­fung schüt­ze nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen auch vor schwe­ren Erkran­kun­gen nach einer Infek­ti­on mit der BA.5‑Variante.

„Vie­le Men­schen sind gera­de in Som­mer­lau­ne und sor­gen sich aktu­ell wenig vor einer Anste­ckung“, so Holet­schek wei­ter. „Die Coro­na-Pan­de­mie ist aber noch nicht vor­bei, wie uns die aktu­el­le Situa­ti­on vor Augen führt. Daher emp­feh­le ich jedem, der dies noch nicht getan hat, jetzt eine Boos­ter­imp­fung durch­füh­ren zu las­sen. Die bis­he­ri­gen Daten zei­gen: Ins­be­son­de­re wenn eine Infek­ti­on oder Imp­fung schon län­ger zurück­liegt, kann man sich wie­der mit BA.5 infi­zie­ren. Jetzt ist daher die rich­ti­ge Zeit, sich ein Impf-Update abzuholen.

Imp­fung bleibt der bes­te Schutz vor einer schwe­ren Corona-Erkrankung

Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on am Robert Koch-Insti­tut (STIKO) emp­fiehlt zudem eine zwei­te Auf­fri­schungs­imp­fung frü­hes­tens drei Mona­te nach der Dritt­imp­fung allen Men­schen, die älter als 70 Jah­re sind, Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern in Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge sowie Per­so­nen mit einem geschwäch­ten Immun­sys­tem. Zudem wird sie Beschäf­tig­ten in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen emp­foh­len – hier jedoch in der Regel frü­hes­tens sechs Mona­te nach der drit­ten Impfung.

„Die Imp­fung bleibt wei­ter­hin der bes­te Schutz vor einer schwe­ren Coro­na-Erkran­kung. Auch die bekann­ten AHA+L‑Regeln – also Abstand, Hygie­ne, Mas­ke und Lüf­ten – hel­fen wei­ter­hin dabei, sich und ande­re vor einer Anste­ckung zu schüt­zen“, unter­strich Holetschek.

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Die aktu­el­le Ent­wick­lung bestä­tigt unse­re Ein­schät­zung, dass wir mit Blick auf den Herbst wei­ter­hin mit neu­en, womög­lich auch anste­cken­de­ren oder gefähr­li­che­ren Virus­va­ri­an­ten rech­nen und uns auf die­se vor­be­rei­ten müs­sen. Als Teil unse­res 5‑Punk­te-Plans bau­en wir daher die viro­lo­gi­sche Über­wa­chung aus und stel­len sie auf drei Stand­bei­ne: Wir erwei­tern das Baye­ri­sche Ver­bund­pro­jekt Bay­VOC zur Sequen­zie­rung von SARS-CoV-2-Vari­an­ten. Wir erhö­hen die Zahl aus­ge­wähl­ter Sen­ti­nel-Arzt­pra­xen zur Beob­ach­tung der Ver­brei­tung von Atem­wegs­in­fek­tio­nen. Zudem bau­en wir das Abwas­ser­mo­ni­to­ring zur Pro­gno­se des Infek­ti­ons­ge­sche­hens und zum Nach­weis zir­ku­lie­ren­der Virus­va­ri­an­ten aus.“

Mit dem 5‑Punk­te-Plan habe Bay­ern die Wei­chen für den Herbst bereits gestellt. Die in der Coro­na-Fra­ge zer­strit­te­ne Ber­li­ner Ampel lau­fe der­weil Gefahr, den Zug zu ver­pas­sen, recht­zei­tig vor der Som­mer­pau­se des Bun­des­tags die nöti­gen Ände­run­gen auf den Weg zu brin­gen und das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) fit für den Herbst zu machen, warn­te Holet­schek. Er bekräf­tig­te, der Bund müs­se den Län­dern end­lich die Werk­zeu­ge an die Hand geben, mit denen sie auf mög­li­che neue Infek­ti­ons­wel­len schnell und ange­mes­sen reagie­ren kön­nen. „Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ist in sei­ner aktu­el­len Form hier­für untauglich.“

Vor­aus­set­zung ist aus­rei­chend Impfstoff 

Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz folgt STIKO-Empfehlung

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, zeigt sich erfreut dar­über, dass die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on ihre Emp­feh­lung zur Auf­fri­schungs­imp­fung mit Blick auf die neue Omi­kron-Virus­va­ri­an­te so schnell ange­passt hat.

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mitt­woch­abend in einer Video­schal­te die neue Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO) von Diens­tag, Auf­fri­schungs­imp­fun­gen bereits nach drei Mona­ten anzu­bie­ten, begrüßt.

Der GMK-Vor­sit­zen­de, Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, sag­te am Mitt­woch­abend in Mün­chen: „Wir haben in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der betont, wie wich­tig es ist, dass die STIKO ihre Emp­feh­lun­gen rasch aus­spricht und mög­lichst schnell auf die sich ändern­den Gege­ben­hei­ten in der Pan­de­mie reagiert. Umso mehr freut es mich, dass die STIKO ihre Emp­feh­lung zur Auf­fri­schungs­imp­fung mit Blick auf die neue Omi­kron-Virus­va­ri­an­te so schnell ange­passt hat. Boos­tern ver­rin­gert das Infek­ti­ons­ri­si­ko erheb­lich, daher soll­te eine Auf­fri­schung für alle, die das wün­schen, so rasch wie mög­lich erfol­gen! Nach dem jet­zi­gen Beschluss der STIKO zu dem The­ma kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ab 18 Jah­ren in den Impf­zen­tren und auch bei den Ärz­tin­nen und Ärz­ten grund­sätz­lich bereits drei Mona­te nach ihrer voll­stän­di­gen COVID-19-Imp­fung eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Die imp­fen­den Stel­len sind bezie­hungs­wei­se wer­den zeit­nah ent­spre­chend informiert.“

Der GMK-Vor­sit­zen­de unter­strich: „Auch, wenn noch vie­le Fra­gen zu Omi­kron offen sind, sind sich die Exper­tin­nen und Exper­ten einig, das Boos­ter-Imp­fun­gen zum Schutz gegen die Virus­va­ri­an­te beson­ders wich­tig sind. Unser Ziel muss daher sein, allen Impf­be­rech­tig­ten so schnell wie mög­lich ein Impf­an­ge­bot zu machen. Klar ist aber auch: Imp­fen allein wird uns vor Omi­kron nicht schüt­zen. Wir wer­den daher auch in der GMK wei­ter dar­über bera­ten müs­sen, wie wir mit der Virus­va­ri­an­te am bes­ten umge­hen. Wir wer­den die Lage wei­ter ana­ly­sie­ren und ent­spre­chend reagie­ren. Wir müs­sen ver­hin­dern, dass unser Gesund­heits­sys­tem wegen stark stei­gen­der Infek­tio­nen mit der Omi­kron-Vari­an­te zusammenbricht.“

Holet­schek füg­te hin­zu: „Die Wahr­heit ist aber auch: Vor­aus­set­zung für eine schnel­le Boos­ter-Kam­pa­gne ist, dass wir dafür genü­gend Impf­stoff vom Bund bekom­men. Denn der Impf­stoff ist auch jetzt das Nadel­öhr. Umso wich­ti­ger sind daher die Bemü­hun­gen des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters und der Bun­des­re­gie­rung mehr Impf­do­sen zu beschaf­fen. Das unter­stüt­ze nicht nur ich aus­drück­lich, son­dern die gesam­te Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz. Wir bit­ten den Bund, zeit­nah Impf­stoff zu beschaf­fen. Ich bin froh, dass Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach bereits ers­te Zusa­gen hat, dass Deutsch­land mehr Impf­stoff bekommt. Unse­re Impf­ka­pa­zi­tä­ten in den Impf­zen­tren und in den Pra­xen sind bereit, und die Impf­zah­len zei­gen: Vie­le Men­schen wol­len sich imp­fen las­sen. Jetzt kommt es auf die Lie­fe­run­gen an.“

Der Bund wird über­dies gebe­ten, das Pro­gramm „Con­tain­ment Scouts“ so zu ver­län­gern, dass neu ein­ge­stell­te Con­tain­ment Scouts den Gesund­heits­äm­tern für jeweils sechs Mona­te zur Ver­fü­gung ste­hen. Gera­de mit Blick auf die mög­li­cher­wei­se hohen Inzi­den­zen im Zusam­men­hang mit Omi­kron kön­nen sie die Gesund­heits­äm­ter wei­ter entlasten.


Wei­te­re Beschlüsse

Zudem wird der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) um eine Ver­län­ge­rung und Erwei­te­rung der bestehen­den Rege­lun­gen zur Aus­wei­sung von Zen­tren in einem inten­siv­me­di­zi­ni­schen digi­tal-gestütz­ten Ver­sor­gungs­netz­werk (IDV-Zen­tren) über den 31. März 2022 hin­aus für das gesam­te Bud­get­jahr 2022 gebe­ten. Über­dies wur­de auch ein Beschluss zu regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen der Medi­cal Device Regu­la­ti­on (MDR) und Ver­sor­gungs­la­ge mit siche­ren Medi­zin­pro­duk­ten gefasst.

For­de­rung nach Anpas­sung der Coronavirus-Einreiseverordnung 

Aus­brei­tung von Omikron

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat heu­te in einer Son­der-Video­schal­te den Bund gebe­ten, die Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung für Ein­rei­sen­de aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten anzu­pas­sen. So sol­le nach dem Wunsch der Län­der­chefs die Ein­rei­se aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten nur mit nega­ti­vem PCR-Test ermög­licht werden.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Sams­tag in Mün­chen: „Wir müs­sen so lan­ge wie mög­lich hin­aus­zö­gern, dass sich die besorg­nis­er­re­gen­de SARS-CoV-2-Vari­an­te Omi­kron in Deutsch­land aus­brei­tet. Dass Omi­kron sehr anste­ckend ist, ist mitt­ler­wei­le wis­sen­schaft­li­cher Kon­sens. Klar ist: Auf den Inten­siv­sta­tio­nen lie­gen immer noch sehr vie­le Pati­en­ten, die sich mit der Del­ta-Vari­an­te ange­steckt haben! Daher müs­sen wir das Ein­schlep­pen der Vari­an­te Omi­kron aus den von der Bun­des­re­gie­rung als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­ge­stuf­ten Län­dern best­mög­lich verhindern.”

Holet­schek beton­te: „Von zen­tra­ler Bedeu­tung ist es, die Bedin­gun­gen der Ein­rei­se aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten noch­mals deut­lich zu ver­schär­fen. Wir haben den Bund gebe­ten, die Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung anzu­pas­sen: Künf­tig sol­len Ein­rei­sen­de ab sechs Jah­ren schon vor Abrei­se aus die­sen Gebie­ten dem Beför­de­rer einen nega­ti­ven PCR-Test vor­le­gen, der bei Abflug im Aus­land höchs­tens 48 Stun­den zurück­lie­gen darf. Der Anti­gen-Schnell­test soll nicht mehr akzep­tiert wer­den. Wir wol­len zudem eine Rege­lungs­lü­cke schlie­ßen: Der PCR-Test muss auch von jenen Rei­sen­den aus den Gebie­ten vor­ge­legt wer­den, die nur an einem deut­schen Flug­ha­fen umstei­gen. Die Pas­sa­gie­re sit­zen teil­wei­se stun­den­lang im sel­ben Flie­ger, und das Virus unter­schei­det nicht zwi­schen Pas­sa­gie­ren, die aus- oder umstei­gen. Daher bit­ten wir den Bund, die­se mög­li­che Infek­ti­ons­quel­le gera­de bei Lang­stre­cken­flü­gen ein­zu­däm­men, indem alle Pas­sa­gie­re einen PCR-Test vor­le­gen müs­sen – alles ande­re wäre absurd!“

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben über­dies den Bund gebe­ten, sich kurz­fris­tig für eine Ein­stu­fung von Groß­bri­tan­ni­en als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­zu­set­zen. Holet­schek sag­te: „Die Aus­brei­tung von Omi­kron in Groß­bri­tan­ni­en ist sehr deut­lich. Wir appel­lie­ren zudem an die Bevöl­ke­rung: Rei­sen Sie nicht in die Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te, wenn es sich nicht ver­mei­den lässt! Wir müs­sen die Aus­brei­tung von Omi­kron so lan­ge wie mög­lich ver­hin­dern und maxi­mal ver­lang­sa­men, damit sich noch mehr Men­schen imp­fen las­sen können!“