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PCR-Test

Bay­ern wei­tet Coro­na-Test­stra­te­gie aus

Jetzt wie­der kos­ten­lo­se PCR-Tests für bestimm­te Personengruppen

Der Frei­staat wei­tet die Baye­ri­sche Test­stra­te­gie aus und bie­tet für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen jetzt wie­der kos­ten­lo­se PCR-Tests an. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te hingewiesen.

Der Minis­ter beton­te: „Ab sofort kön­nen sich Men­schen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen, kos­ten­los in den Loka­len Test­zen­tren mit einem PCR-Test tes­ten las­sen. Das gilt auch für Schwan­ge­re und Stil­len­de. Die Kos­ten trägt der Freistaat.“

Holet­schek ergänz­te: „Die aktu­el­len stren­ge­ren Coro­na-Maß­nah­men sind ein wich­ti­ger und rich­ti­ger Schritt im Kampf gegen die Pan­de­mie. Nur mit kon­se­quen­ten Zutritts­be­schrän­kun­gen wie 2G und 3G plus kann es uns gelin­gen, die dra­ma­ti­sche Lage und die äußerst ange­spann­te Situa­ti­on in unse­ren Kli­ni­ken ein­zu­däm­men. Das darf aber nicht zulas­ten derer gehen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen – oder die wegen einer erst kürz­lich erfolg­ten Impf­emp­feh­lung noch gar nicht die Mög­lich­keit hat­ten, sich voll­stän­dig imp­fen zu lassen.“

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Nach der der­zei­ti­gen Test­ver­ord­nung des Bun­des haben Men­schen mit einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on sowie Schwan­ge­re und Stil­len­de nur Anspruch auf einen PoC-Anti­gen-Schnell­test. Für die aktu­el­len Zugangs­be­schrän­kun­gen reicht das nicht aus. Ihren PCR-Test muss­ten sie bis­her selbst bezahlen.“


„Wir pas­sen unse­re Maß­nah­men fort­lau­fend an“

Die CSU-Frak­ti­on und die Frak­ti­on Freie Wäh­ler hat­ten daher im Land­tag einen Dring­lich­keits­an­trag gestellt, um die­ses Pro­blem schnell­mög­lich zu lösen. Der Land­tag hat den Antrag „PCR-Tests für Per­so­nen mit medi­zi­ni­scher Kon­tra­in­di­ka­ti­on und Schwan­ge­re wäh­rend der gesam­ten Schwan­ger­schaft ermög­li­chen“ ange­nom­men. Mit der Erwei­te­rung des Test­an­ge­bots wird der Land­tags­be­schluss nun umgesetzt.

Der Minis­ter unter­strich: „Wir pas­sen unse­re Maß­nah­men fort­lau­fend an die aktu­el­le Coro­na-Lage an und wei­ten die Rege­lun­gen ent­spre­chend aus. Dann muss aber auch das Test­an­ge­bot an die ver­än­der­te Lebens­wirk­lich­keit ange­passt wer­den. Wir haben den Bund daher schon vor Wochen auf die Dring­lich­keit der Pro­ble­ma­tik hin­ge­wie­sen und ihn auf­ge­for­dert, die­se Lücke zu schlie­ßen und die Kos­ten zu über­neh­men. Doch der Bund hat das The­ma ver­schla­fen und unse­re For­de­rung nicht umge­setzt. Wir pas­sen daher die Baye­ri­sche Test­stra­te­gie an.“

Für Stil­len­de und Men­schen mit einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on wer­den nun bis auf Wei­te­res kos­ten­lo­se PCR-Tests in den Loka­len Test­zen­tren des Frei­staats ange­bo­ten. Für Schwan­ge­re gilt dies bis zum 31. März 2022 für die gesam­te Schwan­ger­schaft und nicht nur, wie in der Test­ver­ord­nung vor­ge­se­hen, für das ers­te Schwan­ger­schafts­drit­tel plus drei Mona­te. Schwan­ge­re kön­nen sich sowohl in den Loka­len Test­zen­tren als auch bei Ärz­tin­nen und Ärz­ten kos­ten­los mit­tels PCR-Tests tes­ten las­sen. Als Nach­weis müs­sen Schwan­ge­re und Stil­len­de ihren Mut­ter­pass vor­le­gen. Men­schen mit medi­zi­ni­scher Kon­tra­in­di­ka­ti­on kön­nen dies mit einem ärzt­li­chen Zeug­nis, das die „Unimpf­bar­keit“ beschei­nigt, nachweisen.

Auch wer Sym­pto­me hat, kann sich bei Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Rah­men der Kran­ken­be­hand­lung tes­ten las­sen und muss die Kos­ten für die PCR-Tests nicht selbst zah­len. Das über­neh­men nach wie vor die Kran­ken­kas­sen. Kon­takt­per­so­nen haben eben­falls Anspruch auf einen kos­ten­lo­sen PCR-Test. Bei ihnen ergibt sich dies aus der Test­ver­ord­nung des Bun­des, der die Kos­ten übernimmt.

Der Minis­ter bekräf­tig­te: „Tests sind und blei­ben wich­tig, um Infek­tio­nen auf­zu­de­cken und Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen. Aber nur eine Imp­fung bie­tet best­mög­li­che Sicher­heit – für einen selbst und auch für sei­ne Mit­men­schen. Ich appel­lie­re daher an alle, für die es mög­lich ist: Las­sen Sie sich imp­fen. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden.“

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Loka­len Test­zen­tren im Frei­staat sind zu fin­den unter http://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie

Coro­na-Ampel steht auf Gelb 

Stren­ge­re Regeln in Stadt und Land­kreis Bam­berg ab heute

Am gest­ri­gen Sams­tag trat die Neu­ord­nung der Kran­ken­haus-Ampel in Kraft. Sie steht bay­ern­weit auf Gelb. Des­halb gel­ten gemäß der 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung ab dem heu­ti­gen Sonn­tag, seit 0 Uhr, stren­ge­re Regelungen.

3G plus-Grund­satz und FFP2-Maskenpflicht

Gemäß der neu­en Ver­ord­nung gilt über­all dort, wo bis­her die 3G-Regel galt, also Zugang nur für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te, ab heu­te der 3G plus-Grund­satz. Das bedeu­tet, dass ein nega­ti­ver Schnell­test für Unge­impf­te nicht mehr aus­reicht, son­dern ein nega­ti­ver PCR-Test vor­ge­legt wer­den muss.

Nicht geimpf­te oder gene­se­ne Anbie­ter, Ver­an­stal­ter, Betrei­ber, Beschäf­tig­te und Ehren­amt­li­che mit Kun­den­kon­takt benö­ti­gen an min­des­tens zwei ver­schie­de­nen Tagen pro Woche einen nega­ti­ven PCR-Test.

Dies betrifft unter ande­rem Ver­an­stal­tun­gen, Sport­stät­ten, Fit­ness­stu­di­os, Thea­ter, Kinos, Muse­en, Gedenk­stät­ten, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung, Kran­ken­häu­ser, Biblio­the­ken und Archi­ve, Musik­schu­len, Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Bäder, Ther­men, Sau­nen, Aus­flugs­schif­fe, den tou­ris­ti­schen Rei­se­bus­ver­kehr, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen et cetera.

Aus­ge­nom­men sind wei­ter­hin Pri­vat­räu­me, Han­del, ÖPNV und Fern­ver­kehr, Ver­an­stal­tun­gen aus­schließ­lich unter frei­em Him­mel bis 1.000 Per­so­nen, Got­tes­diens­te sowie Ver­samm­lun­gen im Sin­ne von Art. 8 Grundgesetz.

Außer­dem sind Kin­der, die noch nicht ein­ge­schult sind und Schü­ler von der 3G plus-Regel aus­ge­nom­men. Letz­te­re gel­ten mit Blick auf die regel­mä­ßi­gen Tests in der Schu­le als getes­tet. Für Clubs, Dis­ko­the­ken, Bor­del­le oder ähn­li­ches gilt bei Stu­fe gelb ver­pflich­ten­des 2G.

Für Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen, Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Hoch­schu­len und außer­schu­li­sche Bil­dungs­ein­rich­tun­gen gilt wei­ter die 3G-Regel.

Zudem muss statt einer medi­zi­ni­schen wie­der eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Auch der Zuritt zum Land­rats­amt Bam­berg ist nur noch mit FFP2-Mas­ke zuläs­sig. Für Schü­ler, Kin­der und Jugend­li­che gel­ten die schon gewohn­ten Son­der­re­geln, Stoff­mas­ke in der Grund­schu­le, im Übri­gen medi­zi­ni­sche Maske.