Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt.
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Mitarbeitende erneut an der Grenze der Belastbarkeit
Viel Personal in der Pflege in Quarantäne
Fast 200 Pflegekräfte und eine zweistellige Zahl von Ärzten befinden sich an den Kliniken in Stadt und Landkreis Bamberg in Quarantäne – Tendenz weiter steigend. Sowohl dort als auch an den Pflegeeinrichtungen stellt der Ausfall des Personals die aktuell größte Herausforderung in der Corona-Pandemie dar, wie der Krisenstab von Stadt und Landkreis Bamberg nach seiner Sitzung berichtete.
Bei der Sitzung des gemeinsamen Krisenstabes von Stadt und Landkreis Bamberg unter der Leitung von Landrat Johann Kalb und Oberbürgermeister Andreas Starke wurde deutlich, dass die große Anzahl an in Quarantäne befindlichem Personal aktuell die Einrichtungen und deren Mitarbeitende ebenso wie die Aktiven in den Hilfsorganisationen erneut an die Grenze der Belastbarkeit führt. Einmal mehr wird der Betrieb durch die große Solidarität aller Beteiligten getragen.
Weiterhin exponentieller Anstieg
Leicht steigend ist den Angaben nach die Zahl der Patienten mit Corona, die in den Kliniken behandelt werden. Aktuell sind dies 60 Personen, sechs hiervon benötigen intensivmedizinische Versorgung.
Die Zahl der Neuinfektionen steigt weiterhin exponentiell. Zur Monatsmitte gab es im Februar mit bisher bereits 7.478 Neuinfektionen gut 1.000 Fälle mehr als im bisherigen Rekordmonat Januar 2022 insgesamt (6.136). Damit gab es seit Beginn dieses Jahres mit rund 13.500 Neuinfektionen mehr Fälle als in den ersten 20 Monaten der Pandemie (März 2019 bis Oktober 2020) zusammen (knapp 11.000).
- Februar 16, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
- Foto: Pixabay
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Bayern setzt die Quarantäne- und Isolationsregeln um
Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation
Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt.
„Der Bund hat den erforderlichen Rechtsrahmen am Freitag erlassen. Wir in Bayern haben die Allgemeinverfügung Isolation sofort noch in der Nacht zum Samstag angepasst. Auch als Kontaktperson zu Omikron-Fällen müssen frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht mehr in Quarantäne. Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Da Omikron mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland darstellt, hatten wir uns für diese einheitliche Lösung eingesetzt. Es ist wichtig, dass wir nun umgehend Klarheit geschaffen haben, wer sich in Quarantäne begeben muss und wer nicht“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Samstag in München.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte: „Schon am 11. Januar wurde die Dauer von Quarantäne (enge Kontaktpersonen) und Isolation (infizierte Personen) einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist mit „Freitestung“ möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor Isolationsende 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“
Die Sprecherin wies weiter darauf hin, dass am 14. Januar der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordung (SchAusnahmV) des Bundes angepasst hat, sodass bestimmte Kontaktpersonen – unabhängig von der Virusvariante – nicht mehr in Quarantäne müssen. Die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation sollen auch die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung schützen.
Die Sprecherin sagte: „Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun bekannt gegeben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch genesen“ gilt: Frisch Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarantäne für einen Zeitraum von rund drei Monaten nach Impfung oder Infektion von der Quarantäne ausgenommen. Erst, wenn sie sich dann impfen lassen, sind sie erneut von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies bietet einen zusätzlichen Anreiz, sich impfen zu lassen. Erst die dritte Impfung bietet den besten Schutz vor schwerem Verlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante.“
Folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, sind ab heute von der Quarantänepflicht ausgenommen:
- enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
- enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
„Für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne befinden und zu den obengenannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der AV Isolation“, sagte die Sprecherin. „Wer nicht zu diesen Gruppen zählt und sich in Quarantäne begeben muss, muss Folgendes beachten: Die Quarantäne beginnt mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über den Status als enge Kontaktperson. Dies kann aufgrund der hohen Inzidenzen auch mit zeitlicher Verzögerung geschehen. Hier ist auch Eigenverantwortung gefragt. Wer, zum Beispiel als Haushaltsangehöriger, engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll sich schon vor der Mitteilung des Gesundheitsamts freiwillig absondern. Unbedingt zu beachten ist auch: Wer sich aufgrund eines positiven Tests in Isolation begeben muss, hat dies unmittelbar zu tun – auch ohne die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts.“
Für enge Kontaktpersonen, die von der Quarantäne ausgenommen sind, empfiehlt das RKI Testungen, Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine von der Quarantäne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
- Januar 15, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
- Foto: Pixabay
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Bayerisches Gesundheitsministerium informiert zum Thema Quarantäne
Bei positivem Corona-Test unverzüglich in Isolation
Das bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass sich jede Person, bei der ein PCR-Test oder ein von geschultem Personal durchgeführter Antigentest positiv ausfällt, unverzüglich nach Erhalt des Ergebnisses in Isolation begeben muss. Das gilt auch für geimpfte Personen. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Das bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass sich jede Person, bei der ein PCR-Test oder ein von geschultem Personal durchgeführter Antigentest positiv ausfällt, unverzüglich nach Erhalt des Ergebnisses in Isolation begeben muss. Das gilt auch für geimpfte Personen. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Eine Ministeriumssprecherin sagte am Sonntag in München: „Das Gesundheitsamt kontaktiert die Betroffenen, unterrichtet sie über das weitere Vorgehen und trifft alle notwendigen Anordnungen. Unsere Gesundheitsämter arbeiten mit Hochdruck daran, jede durch Fachpersonal positiv getestete Person zu kontaktieren. Allerdings kann es dabei zu Verzögerungen kommen, wenn viele Neuinfektionen gleichzeitig vorliegen. Deshalb der Hinweis: Bitte begeben Sie sich sofort in Isolation, sobald Sie von Ihrem positiven Testergebnis erfahren – auch wenn das Gesundheitsamt noch keinen Kontakt zu Ihnen aufgenommen hat.“
Die Sprecherin ergänzte: „Auch nach einem positiven Selbsttest soll man sich unverzüglich isolieren. Ein positiver Selbsttest muss, genauso wie ein durch geschultes Personal durchgeführter Schnelltest, durch einen PCR-Test überprüft werden. Nach einem positivem Schnelltest muss das Gesundheitsamt noch nicht informiert werden.“
„Wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten“
Die Sprecherin erläuterte: „Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, sollte sofort einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Das ist wichtig, um das Testergebnis sicher zu bestätigen. Bei der Frage, wo der PCR-Test durchgeführt werden kann, kann die Stelle helfen, die den Schnelltest durchgeführt hat. Für diesen PCR-Test darf die Isolation unterbrochen werden. Allerdings nur, um auf direktem Weg zur Testung zu gelangen. Hierbei ist es wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten und mit möglichst wenigen Personen Kontakt zu haben. Empfohlen ist das Tragen einer FFP2-Maske.“
Die Sprecherin führte aus: „Personen, die daheim oder unterwegs einen Selbsttest auf das Coronavirus durchführen und dabei ein positives Ergebnis erhalten, sollten sich sofort isolieren und Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden. Denn auch hier besteht der Verdacht, dass diese hochansteckend sind. Wie beim positiven Schnelltest ist es auch beim positiven Selbsttest wichtig, umgehend über die Hausärztin beziehungsweise den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 einen PCR-Test zu vereinbaren, um das Ergebnis des Selbsttests zu bestätigen. Dort erhält man auch alle Informationen zum weiteren Vorgehen.“ Die wichtigsten Hinweise finden sich auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#AV-Isolation.
- November 14, 2021
- Webecho Bamberg
- Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Gesundheitsamt setzt Vorgaben der Staatsregierung um
Neue Regeln zu Quarantäne und Kontaktnachverfolgung
In den vergangenen Wochen ist die 7‑Tages-Inzidenz in Deutschland und Bayern stark angestiegen. Die Fallzahlen sind deutlich höher als noch im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat daher neue Vorgaben für die Gesundheitsämter vor Ort erlassen.
In Stadt und Landkreis Bamberg ist am Wochenende ebenfalls mit einem deutlichen Sprung nach oben zu rechnen. Der Grund: Aktuell gibt es dermaßen viele Neumeldungen, dass das Gesundheitsamt trotz aufgestockten Personals noch gar nicht alle Fälle an das LGL und RKI übermitteln konnte. Stand heute sind noch 150 Fälle offen.
Da sich die Lage in ganz Bayern in diese Richtung entwickelt, hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege neue Vorgaben für die Gesundheitsämter vor Ort erlassen.
- Regelungen zur Quarantäne und Isolation
- Es habe sich gezeigt, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten bei einer Freitestung an Tag fünf häufig nicht gelingt, heißt es in dem Ministeriumsschreiben. Die Freitestung von engen Kontaktpersonen beziehungsweise vollständig geimpften Erkrankten wird deshalb auf sieben Tage verlängert. Die grundsätzliche Quarantänedauer von zehn Tagen gilt weiterhin. Die Freitestung ist durch einen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.
- Neu ist außerdem, dass in Regionen mit besonders hohem Ausbruchsgeschehen eine Freitestung für enge Kontaktpersonen ganz entfallen kann. Dann beträgt die Quarantänedauer immer zehn Tage. Sollte dieser Fall in der Region eintreten, machen die Kommunen das rechtzeitig in einer Allgemeinverfügung bekannt und kommunizieren vor Ort. Aktuell sind die Stadt und der Landkreis Bamberg davon noch nicht betroffen.
- Kontaktnachverfolgung
Wegen der bayernweit hohen Fallzahlen können die Gesundheitsämter Kontaktpersonen nicht mehr nach dem bisherigen, aufwändigen Modell ermitteln. Auch die Impfquoten beeinflussen die Nachverfolgung, da Geimpfte und Genesene in der Regel von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Daher wird die Ermittlung von Kontaktpersonen beschränkt auf
- Haushaltsangehörige (erhöhtes Infektionsrisiko durch engen Kontakt)
- Einrichtungen mit vulnerablen Personen, darunter die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste
- In Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten die dortigen Regeln
In allen anderen Fällen erfolgt keine Kontaktpersonenermittlung. Menschen, die engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Coronavirus infiziert ist, empfiehlt das Gesundheitsamt Folgendes:
- Verhalten Sie sich umsichtig und sondern Sie sich möglichst von anderen Haushaltsmitgliedern ab.
- Bitte nehmen Sie selbstständig Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf und klären Sie, ob Sie vorsichtshalber der Arbeit fernbleiben sollten.
- Falls Sie Krankheitsanzeichen haben, rufen Sie Ihren Hausarzt an oder kontaktieren Sie in dringenden Fällen den kassenärztlichen Notdienst unter der Nummer 116 117.
- November 5, 2021
- Webecho Bamberg
- Quelle: Stadt Bamberg /Landkreis Bamberg
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Brandbrief von IHK und HWK
Wirtschaft warnt vor faktischer Grenzschließung
Die bayerischen Industrie-und Handelskammern aus Bayreuth, Passau und Regensburg sowie die Handwerkskammern für Oberfranken und für Niederbayern-Oberpfalz haben einen Brandbrief an Ministerpräsident Söder geschrieben, in dem sie die Einstufung Tschechiens als Virusmutationsgebiet aus Sicht der regionalen Wirtschaft als folgerichtig einstufen, allerdings eine praxistaugliche Regelung an der bayerisch-tschechischen Grenze fordern.
Appell, von fünftägiger Quarantänepflicht abzusehen
Der Brandbrief wurde von Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth, Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg für Oberpfalz /Kelheim, Alexander Schreiner, Hauptgeschäftsführer der IHK für Niederbayern in Passau, Jürgen Kilger, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, und Rainer Beck, Geschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken, unterschrieben.
Die Einstufung Tschechiens als Virusmutationsgebiet sei aus Sicht der regionalen Wirtschaft folgerichtig und unterstreiche die Risiko-Beurteilung gegenüber dem Infektionsgeschehen bei den tschechischen Nachbarn. Die an Tschechien grenzenden bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern unterstützten die geplanten stationären Grenzkontrollen, die Ausweitung des Testangebots auf bayerischer und tschechischer Seite sowie eine sichere Umsetzung der Einreiseverordnungen. „Gleichzeitig appellieren wir in einem heute versandten Brandbrief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder, von einer faktischen Grenzschließung in Form einer Quarantänepflicht von fünf Tagen nach Einreise mit negativem Corona-Test abzusehen”, so der Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg für Oberpfalz /Kelheim, Dr. Jürgen Helmes.
Eine solche Regelung könne weder von den Betrieben, noch von den bayernweit insgesamt 23.000 tschechischen Pendlern umgesetzt werden. In Folge würden ab kommender Woche in erheblichem Umfang dringend benötigte Fachkräfte in der Industrie, im Handwerk, in der Logistik bei industriellen Lieferketten, der Lebensmittelversorgung, der Entsorgung und beim ÖPNV sowie in weiteren Dienstleistungsbereichen fehlen.
Europaweit einzigartige Teststrategie
„Die Wirtschaft in den Grenzregionen hat seit Beginn der Corona-Pandemie alle nötigen Maßnahmen zum Infektionsschutz konstruktiv begleitet”, betont Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth. „Durch vorbildliche Infektionsschutzkonzepte haben die Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung geleistet.” Die Wirtschaft lobt die aktuelle Teststrategie, bei der die Berufspendler in einem 48-Stunden-Turnus auf COVID19 getestet werden. „Dank der vorbildlichen Arbeit der grenznahen Landratsämter und die Unterstützung des Freistaats Bayern für umfangreiche Testkapazitäten an den Grenzen zu Tschechien konnte ein in Europa beispielloses und wirksames Testsystem etabliert werden”, danken Dr. Helmes und Hohenner den politischen Verantwortlichen.
Die Wirtschaftsvertreter sind überzeugt, dass der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt an der bayerisch-tschechischen Grenze auch mit vorübergehenden Grenzkontrollen weiter bestehen kann, sofern die Regelungen in der Praxis umsetzbar seien.
- Februar 13, 2021
- Webecho Bamberg