2021 war aus finanzieller Sicht für die meisten Kommunen coronabedingt alles andere als ein Zuckerschlecken. Wichtigste Stellschrauben für die Kommunen auf der
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31 von 196 Kommunen erhöhen Realsteuerhebesätze
Kommunen in der Klemme bringen Unternehmen in die Klemme
2021 war aus finanzieller Sicht für die meisten Kommunen coronabedingt alles andere als ein Zuckerschlecken. Wichtigste Stellschrauben für die Kommunen auf der Einnahmenseite sind die Realsteuerhebesätze. Die IHK für Oberfranken Bayreuth hat die Kommunen befragt, wie sich 2021 die Hebesätze entwickelt haben.
31 Gemeinden der 196 im Einzugsgebiet der IHK haben entsprechende Erhöhungen vorgenommen. „Die Erhöhung der Realsteuern in Zeiten der Corona-Pandemie ist aus Sicht der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth besonders bedenklich”, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Gabriele Hohenner. „Die Corona-Krise belastet unsere Mitgliedsunternehmen in besonderem Maße, die derzeit teilweise erhebliche Gewinneinbußen verzeichnen müssen. Durch hohe Realsteuerhebesätze fließt im Ergebnis zusätzliches Geld bei den Unternehmen ab. Steuererhöhungen für Unternehmen, gehen daher immer zu Lasten von Substanz und Liquidität und schlagen sich negativ auf die Investitionen durch. Für die Unternehmen werden so die Voraussetzungen erschwert, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten.”
IHK-Umfrage zeigt eine Vielzahl von Erhöhungen auf
Zu den Realsteuern zählen neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuern A und B, erläutert Andreas Wandner, Referatsleiter Steuern, Finanzen, Handelsregister bei der IHK. „Bei 31 der 196 Gemeinden im Kammerbezirk gab es 2021 Erhöhungen. Dagegen hat keine Gemeinde Senkungen vorgenommen.” Im Vorjahr gab es 14 Erhöhungen und zwei Senkungen. Die Änderungen fallen regional unterschiedlich aus. Wandner: „2021 gab es aber kein einziges IHK-Gremium, in dessen Einzugsgebiet alle Realsteuern konstant geblieben sind.”
Im Einzelnen wurde, so die Ergebnisse der IHK-Umfrage, in 16 Kommunen die Gewerbesteuer erhöht. Die Grundsteuer A wurde in 21 und die Grundsteuer B in 25 Fällen angehoben. Senkungen wurden von keiner einzigen Gemeinde vorgenommen. „Der politische Fokus bei den Realsteuern liegt weiterhin auf der Grundsteuerreform. Bayern will hierbei von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und hat ein eigenes Grundsteuergesetz im Entwurf vorgelegt”, so Wandner.
2021: Deutliche Erhöhung bei den Realsteuern
Im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich 2021 eine deutlichere Erhöhung bei den Realsteuern ausmachen. Zudem planen derzeit bereits neun Gemeinden im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth Erhöhungen für 2022. Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann daher derzeit nicht ausgemacht werden. Hohenner: „Die Kommunen stecken in der Zwickmühle. Einerseits benötigen sie Einnahmen, nennenswerte Mehreinnahmen lassen sich dabei eigentlich nur über die Realsteuerhebesätze erreichen. Andererseits müssen bei einer Erhöhung der Hebesätze die Unternehmen vor Ort bluten, die coronabedingt in den meisten Fällen sowieso bereits stark unter Druck stehen.”
Große regionale Unterschiede
Im Schnitt am höchsten ist der Gewerbesteuer-Hebesatz, so Wandner, der Projektleiter der Umfrage, in den Kommunen im IHK-Gremium Forchheim mit 374,5 Punkten, gefolgt von den Kommunen in den IHK-Gremien Bayreuth mit 361,5 Punkten und Lichtenfels mit 360,9 Punkten. Die niedrigsten Hebesätze haben im Schnitt die Kommunen im IHK-Gremium Kronach mit 325,1 Punkten und Kulmbach mit 331,4 Punkten. Im Schnitt verzeichnete der IHK-Kammerbezirk gegenüber 2020 ein Plus von 2,3 Prozentpunkten auf 351,9. 2010 lag der Schnitt noch bei 331,2 Punkten.
Mit 400 Prozentpunkten den höchsten Gewerbesteuerhebesatz weisen Bischberg und Gerach (beide Landkreis Bamberg), Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth), Hallerndorf, Igensdorf und Poxdorf (Landkreis Forchheim) und die Stadt Hof auf. Mit 250 Prozentpunkten verzeichnet Reichenbach den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz.
Erhöhung der Hebesätze geht bei Unternehmern ins Geld
Der Gewerbeertrag wird mit bindender Wirkung durch die Finanzverwaltung für die jeweilige Kommune ermittelt. Als Berechnungsgrundlage gilt der steuerrechtliche Gewinn. Dieser Betrag wird mit der bundesweit einheitlichen Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird schließlich mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Beträgt ein Hebesatz beispielsweise 400 Prozentpunkte, so wird der dieser mit dem Faktor 3,5 multipliziert. Bei einem Hebesatz von 400 bedeutet das 400 x 3,5. Das Unternehmen muss also 14 Prozent des jährlichen Ertrags an seine Gemeinde abtreten. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro, Kapitalgesellschaften, also etwa einer GmbH, steht kein Freibetrag zu.
Grundsteuer B. Teilweise spürbare Erhöhung
20 Gemeinden haben 2021 sowohl Grundsteuer A als auch Grundsteuer B erhöht, zwei Gemeinden die Grundsteuer A und fünf die Grundsteuer B. Besonders hoch fielen die Erhöhungen bei der Grundsteuer B dabei in der Stadt Bamberg aus mit einer Erhöhung um 110 auf 535 sowie in Igensdorf (Landkreis Forchheim) mit einer Erhöhung um 70 auf 410 Punkte. Bamberg verzeichnet nach dieser Erhöhung den höchsten Hebesatz bei der Grundsteuer B. Im benachbarten Hallstadt liegt der Hebesatz mit 250 Punkten am niedrigsten.
Während die Grundsteuer A für agrarisch genutzten Boden anfällt, fällt die Grundsteuer B bei baulich genutztem Boden an.
Kommunen: Nur wenige Stellschrauben für Mehreinnahmen
Die Kommunen sind haushaltsrechtlich deutlich stärker beschränkt als Bund und Länder. Die Möglichkeit einer unbegrenzten Kreditfinanzierung in Notfällen ist ihnen nicht gewährt. Haupteinnahmequellen der Kommunen sind einerseits Zuweisungen von Bund und Land, andererseits kommunale Steuereinnahmen. Bei den Steuern spielen die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer die wichtigste Rolle, dahinter folgen die Grundsteuern und die Umsatzsteuer. Den Kommunen stehen als Stellschrauben bei den genannten Steuern in erster Linie die Gewerbesteuer und die Grundsteuer zur Verfügung. Bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer handelt es sich um einen festgelegten Anteil an den entsprechenden Steuererträgen.