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Nach­rüst­frist bei Regis­trier­kas­sen läuft ab

Mit­ten in der Coro­na-Kri­se kom­men Nach­rüst­kos­ten für Unter­neh­men zu

Bis spä­tes­tens 30. März müs­sen Unter­neh­men ihre elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­sen mit einer zer­ti­fi­zier­ten tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tung nach­ge­rüs­tet haben. Die IHK für Ober­fran­ken for­dert ange­sichts der aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen eine Ver­län­ge­rung die­ser Frist.

„Vie­le der betrof­fe­nen Unter­neh­men befin­det sich seit Mona­ten im Lock­down und wis­sen nicht, wann sie wie­der öff­nen dür­fen und ob sie die aktu­el­le Kri­sen­si­tua­ti­on über­haupt über­ste­hen”, so Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. „Vie­le Unter­neh­men kämp­fen aktu­ell um jeden Euro Liqui­di­tät. In die­ser Situa­ti­on eine der­ar­ti­ge Umrüs­tung zu ver­lan­gen, ist abso­lut nicht ver­hält­nis­mä­ßig.” Allei­ne in Ober­fran­ken gebe es nach IHK-Schät­zung 20.000 bis 30.000 elek­tro­ni­sche Kas­sen und Kas­sen­sys­te­me, die in ers­ter Linie bei Ein­zel­händ­lern und Gas­tro­no­men stehen.

Unter­neh­men mit elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­sen soll­ten die­se ursprüng­lich bis Anfang 2020 mit einer zer­ti­fi­zier­ten tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tung (TSE) aus­rüs­ten. Da wegen Ver­zö­ge­run­gen bei der zustän­di­gen Bun­des­be­hör­de lan­ge Zeit über­haupt kei­ne zer­ti­fi­zier­ten Sicher­heits­lö­sun­gen am Markt erhält­lich waren, hat­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nach For­de­run­gen der Wirt­schaft eine Nicht­be­an­stan­dungs­frist bis 30. Sep­tem­ber 2020 ein­ge­räumt. „Bay­ern hat­te zusätz­lich, wie fast alle ande­ren Bun­des­län­der, wegen der Belas­tun­gen der Unter­neh­men durch Coro­na-Pan­de­mie und Lock-Downs unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Schon­frist bis Ende März 2021 ein­ge­räumt”, erläu­tert Andre­as Wand­ner, IHK-Refe­rent für Steu­ern, Finan­zen und Handelsregister.


IHK-Emp­feh­lung: Beim Finanz­amt Antrag auf Frist­ver­län­ge­rung stellen

Solan­ge kei­ne wei­te­re, all­ge­mein­gül­ti­ge Frist­ver­län­ge­rung von der Finanz­ver­wal­tung ver­kün­det wird, emp­fiehlt die IHK daher, dass Unter­neh­men, die sich der­zeit in einer Zwangs­la­ge befin­den, bei ihrem Finanz­amt einen Antrag auf Frist­ver­län­ge­rung stel­len. Der Betrieb einer unge­schütz­ten Kas­se wäre ansons­ten ab April nicht recht­mä­ßig und es dro­hen Maß­nah­men wie Schät­zun­gen von Besteue­rungs­grund­la­gen sowie Bußgelder.

„Es besteht auch wei­ter­hin kei­ne all­ge­mei­ne Pflicht zur Nut­zung einer Regis­trier­kas­se”, betont Wand­ner. „Unter­neh­mer, die nach wie vor eine offe­ne Laden­kas­se ver­wen­den, sind nicht zur Anschaf­fung gezwungen.”