Mit einer Gesamtsumme von 30.000 Euro unterstützt die Familienstiftung Kinderreich von Erzbischof Ludwig Schick Familien mit vielen Kindern in Notlagen sowie Projekte
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30.000 Euro für kinderreiche Familien
Erzbischof Schick übergibt Spenden
Mit einer Gesamtsumme von 30.000 Euro unterstützt die Familienstiftung Kinderreich von Erzbischof Ludwig Schick Familien mit vielen Kindern in Notlagen sowie Projekte der Familienhilfe. Erzbischof Schick dankte bei der Spendenübergabe im Bistumshaus St. Otto in Bamberg allen Spendern und denen, die sich für die Ziele der Stiftung einsetzen.
„Die Stiftung will in konkreten Nöten helfen, sie soll aber auch auf die Freuden und den Wert kinderreicher Familien hinweisen“, so Schick. Die diesjährige Adventsaktion steht unter dem Motto „Teilhabe – Partizipation“.
„Teilhabe bedeutet nicht, dass Kinder nur an den schönen, sorgenfreien, beglückenden Seiten des Lebens an Konsum und Reichtum teilhaben, sondern am ganzen Leben. Abschotten, um glücklich zu machen, macht unglücklich“, so Schick. Teilhabe gebe innere Sicherheit und Stärke, Mut und Zuversicht.
Dass gesellschaftliche Teilhabe gerade in Zeiten der Corona-Pandemie für kinderreiche Familien immer schwieriger wird, verdeutlichte Barbara Borschert, Abteilungsleiterin Kinder‑, Jugend- und Familienhilfe im Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg. Sie untermauerte ihre Aussage mit einem virtuellen Blick auf den Warenkorb von ALG II, also Hartz IV. Dieser sehe zum Beispiel für 15- bis 17-Jährige gerade einmal 60 Cent pro Monat für Bildung vor: „Damit bekommt man Homeschooling mit seiner Digitalisierung nicht hin!“, beklagte Borschert. Als weiteres Beispiel für die finanziellen Belastungen großer Familien führte die Caritas-Abteilungsleiterin die gestiegenen Energiepreise an, die zu hohen Nachzahlungen führen: „Der Hartz-IV-Regelsatz reicht dafür nicht aus“, so Borschert.
Ursula Kundmüller, Stellvertretende Diözesan-Caritasdirektorin, forderte die Politik dazu auf, in der Pandemie die „kleine Gruppe von Jugendlichen nicht zu vergessen, denen der Zugang sowohl zu einer Impfung als auch zu den regelmäßigen Schnelltests in der Schule verwehrt ist.“ Kundmüller zählte dazu die Jugendlichen, die die Schulpflicht erfüllt, aber noch keinen Ausbildungsplatz haben, oder die als nicht beschulbar eingestuft sind, oder die psychisch krank sind und zu Hause auf den Beginn einer Therapie warten. Daher begrüße sie ausdrücklich den Beschluss der Staatsregierung, dass nach dem Jahreswechsel für diese Altersgruppe bestimmte Ausnahmen von der 2G-Regel gelten wie etwa für sportliche oder musikalische Aktivitäten.
Hilfe, wo staatliche Maßnahmen nicht oder nicht hinreichend greifen
Gertrud Peter, Leiterin der Schwangerenberatung des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Ansbach, sowie David Mos, Sachgebietsreferent Kindererholung im Diözesan-Caritasverband, schilderten aus ihren Fachbereichen die konkrete Unterstützung durch die bischöfliche Stiftung.
Mit einem Teil der 30.000 Euro werden drei besondere Projekte in diesem Jahr gefördert: Mit 6000 Euro unterstützt die Familienstiftung die alljährliche Caritas-Kindererholung des Diözesan-Caritasverbandes Bamberg für Mädchen und Jungen von 6 bis 14 Jahren. Die Teilnehmenden kommen zumeist aus sozial benachteiligten Familien.
Mit 2.500 Euro wird das Projekt „Schulmaterial“ des Caritasverbandes in Stadt und Landkreis Erlangen unterstützt. Damit sollen bedürftige Familien besonders am Schulanfang unterstützt werden.
Einen Zuschuss von 1.500 Euro erhält die Bildungsmaßnahme „Fit für Familie“. Dabei geht es um siebentägige Familienbildungsmaßnahmen in der Jugendherberge Pottenstein, die sich an Familien in schwierigen finanziellen und persönlichen Verhältnissen richten. Zwischen den Maßnahmen sorgen regelmäßige ein- bis zweitägige Nachtreffen für eine kontinuierliche psychologische und pädagogische Betreuung.
Außerdem wurden insgesamt 24 Anträge auf Einzelfallhilfe mit einer Gesamthöhe von 20.000 Euro bewilligt. Hier werden mit Beträgen zwischen 300 und 2.000 Euro die Anschaffung zum Beispiel von Schulmaterial, Babyausstattung, Kinderbetten, Winterkleidung unterstützt. Auch die Anschaffung von Notebooks und Tablets werden verstärkt finanziert, die durch die Digitalisierung in den Schulen erforderlich sind und die sich kinderreiche Familien aber oft nicht leisten könnten.
Erzbischof Schick erläuterte, dass auch die Nutzung von Computern und digitalen Endgeräten Teilhabe am heutigen Leben bedeute: „Ich möchte die Bedeutung der Teilhabe am Leben für ein gelingendes Leben unterstreichen und darauf hinweisen, dass unsere Gesellschaft alles tun muss, dass gerade kinderreiche Familien auch an diesen Errungenschaften teilnehmen können. Denn dies ist unerlässlich für den Aufbau ihrer Zukunft.“
Die Stiftung will vor allem dort helfen, wo staatliche Maßnahmen nicht oder nicht hinreichend greifen. Als „kinderreich“ gelten in der Regel Familien mit vier und mehr Kindern. Die Zuwendungen werden unabhängig von Religionszugehörigkeit oder Herkunft gewährt, die Betroffenen müssen allerdings im Bereich der Erzdiözese Bamberg wohnen.
Mehr Informationen über die Stiftung gibt es auf der Seite der Familienstiftung Kinderreich
Spendenkonto: DE41 7509 0300 0009 0472 55
Gewusst wie
Spenden richtig von der Steuer absetzen
Die Deutschen spenden jährlich einige Milliarden Euro. Wie man dabei gleichzeitig Steuern spart, erläutert die Steuerberaterkammer Nürnberg.
„Steuerpflichtige, die spenden möchten, sollten einige Dinge beachten, damit sie die Zuwendungen auch von der Steuer absetzen können. Wichtig ist zum Beispiel, dass diese an eine steuerbegünstige Organisation gehen.“ Spenden können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Was ist eine Spende?
Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck, für die man keine Gegenleistung erwartet. Spenden können aus Geld oder Sachleistungen bestehen oder in einem Verzicht auf Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit. Am häufigsten wird Geld gespendet. Unter Sachspenden sind Kleider, Möbel, Spielzeug oder andere Gebrauchsgegenstände zu verstehen. Bei einer Zeitspende wird dem Verein die eigene Arbeitszeit geschenkt. Direkte Spenden an Bedürftige oder in den Klingelbeutel beim sonntäglichen Kirchenbesuch erkennt das Finanzamt nicht als Spende an. Damit Steuerpflichtige Zuwendungen von der Steuer absetzen können, müssen sie diese an eine steuerbegünstigte Organisation leisten.
Was sind steuerbegünstigte Organisationen?
Zu den steuerbegünstigten Organisationen gehören zum Beispiel Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, aber auch politische Parteien. Diese haben eine besondere Stellung im Steuerrecht. Die Organisation kann ihren Sitz auch in der Europäischen Union haben. In diesem Fall müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Spende abziehbar ist.
In welcher Höhe kann man Spenden absetzen?
Bei einer Geldspende steht der Betrag der Spende fest. Sachspenden sind grundsätzlich mit dem Markt- beziehungsweise Verkehrswert abziehbar. Dieser Wert ist einfach zu ermitteln, wenn der gespendete Gegenstand noch neu ist. Dann ist der Wert identisch mit dem Einkaufspreis, den Spender durch den Kaufbeleg nachweisen können. Bei gebrauchten Gegenständen wird der Wert durch den Preis bestimmt, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei spielen natürlich die Art des Gegenstandes und sein Zustand eine bedeutende Rolle. Vor allem aber richtet sich der Preis nach der Nachfrage, ob nämlich überhaupt jemand einen solchen Gegenstand kaufen und dafür einen Preis zahlen würde. Bei einer Zeitspende haben Spender im Vorfeld der Tätigkeit schriftlich mit dem Verein eine angemessene Vergütung vereinbart – und verzichten später auf das Geld. In diesem Fall ist die ausbleibende Vergütung für die geleistete Arbeit der Spendenbetrag.
Spenden an politische Parteien sind besonders begünstigt. Sie mindern zum Teil direkt die Steuerschuld. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Spende bis zu einer Spendenhöhe von maximal 1.650 Euro bei Singles und höchstens 3.300 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Das heißt: Es können höchstens 825 Euro bei Singles und 1.650 Euro bei Verheirateten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Parteispenden können darüber hinaus bis zu einem Höchstbetrag von maximal 1.650 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare: 3.300 Euro) als Sonderausgaben abgezogen werden. Spenden an politische Parteien sind demnach für Singles bis zu einer Höhe von insgesamt 3.300 Euro, bei Verheirateten bis zu einem Höchstbetrag von 6.600 Euro steuerbegünstigt. Wer zum Beispiel ledig ist und einen Betrag von 3.200 Euro für eine politische Partei spendet, mindert die eigene Steuerschuld um 825 Euro und kann zusätzlich noch 1.550 Euro als Sonderausgaben in der Einkommensteuer angeben (3.200 Euro – 1.650 Euro = 1.550 Euro).
Sonstige Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Nehmen wir an, ein lediger Arbeitnehmer (Einkünfte = 30.000 Euro) spendet 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Überschlägig könnte er allein durch den Sonderausgabenabzug der Spende im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 rund 50 Euro Steuern sparen.
Keine Einreichung der Spendenbescheinigungen mehr notwendig
Erstmals ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 müssen Steuerpflichtige keine Belege und Aufstellungen mehr der Steuererklärung beifügen. Das gilt auch für Spendenbescheinigungen. Dies bedeutet aber nicht, dass Steuerpflichtige keine Nachweise mehr brauchen, denn das Finanzamt kann jederzeit den Nachweis anfordern, soweit der Zuwendungsempfänger diese Bestätigung nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt hat.
Steuerpflichtige sollten deshalb immer darauf achten, dass ihnen die Organisation oder der Verein, für den sie spenden, eine Spendenquittung ausstellt. Erfreulicherweise gibt es für das Steuerjahr 2021 in folgenden Fällen eine vereinfachte Nachweisführung:
- Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen (zum Beispiel zur Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene),
- Spenden bis 300 Euro (bisher: 200 Euro) an gemeinnützige Organisationen,
- Spenden bis 300 Euro (bisher: 200 Euro) an eine staatliche Behörde,
- Spenden bis 300 Euro (bisher: 200 Euro) an eine politische Partei.
Als Spendennachweis genügt dem Finanzamt dabei grundsätzlich der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking). Auch Spendennachweise über Online-Zahlungsservices (zum Beispiel PayPal) sind möglich. Zuwendungsbestätigungen und Nachweise, die nicht vom Finanzamt angefordert worden sind und nicht elektronisch übermittelt wurden, sind grundsätzlich von Steuerpflichtigen bis zum Ende des Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren.
Bei Fragen zur Abziehbarkeit einer Spende sollten Steuerpflichtige idealerweise Steuerprofis heranziehen. Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Beratern gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Nürnberg unter https://www.stbk-nuernberg.de/
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Extrameile für Kunst
Spendenempfänger des Benefizlaufs stehen fest
Mit dem Benefizlauf „#extrameilefuerkunst“ am 31. Dezember vergangenen Jahres organisierte der Stadtverband für Sport einen besonderen Jahresabschluss. Sportlerinnen und Sportler waren aufgerufen, die Laufschuhe zu schnüren und möglichst viele Kilometer zu laufen. Jetzt stehen die Kunst- und Kulturschaffenden, die sich auf Spenden aus dem Benefizlauf freuen können, fest.
Die unter der Leitung von Wolfgang Reichmann, erster Vorsitzender des Stadtverbandes für Sport, zusammengestellte Jury hat sich für folgende Kulturschaffende entschieden: Die Kulturfabrik (Kultur- und Kunstprogramme gemeinsam mit Menschen mit Handicap zur Integrations- und Kulturarbeit), Nevfel Cumart (Schriftsteller, Referent, Übersetzer, Journalist, Literaturlesungen unter anderem auch in Schulen), Stephan Bach (Schauspieler und Mitglied im Theater im Gärtnerviertel), Nina Lorenz (mit dem Theater im Gärtnerviertel bietet sie Kultur auf höchstem Niveau), Gerrit Zachrich (seit 20 Jahren Leitung des Odeon- und Lichtspielkinos mit Filmen auf hohem Niveau), Martin Neubauer (als Soloselbstständiger Leiter des Brentano-Theaters), Werner Kohn (Fotograf, in zahlreichen Bamberg-Büchern vertreten), Dirk Bayer (Theaterpädagoge, Erziehungsarbeit vor allem in Schulen), Michael Cleff III. (Maler, hat sich vor allem durch Portraits einen Namen gemacht). Jeder von ihnen darf sich über 1.000 Euro freuen.
Erwartungen wurden bei Weitem übertroffen
Wolfgang Reichmann: „Mit dieser Summe soll den von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Künstlern zumindest ein bisschen geholfen werden. Und das zu Recht, denn durch die Pandemie ist die Existenz vieler Selbstständiger in großer Gefahr. Zudem konnten wir den Sportsgeist wecken, vor allem nach den „gewichtsträchtigen“ Feiertagen um Weihnachten. Allerdings bitte ich – auch im Namen der gesamten Jury – um Nachsicht, dass nicht alle, die wir auf dem Zettel hatten und die durchaus eine Unterstützung benötigt hätten, zum Zuge kommen konnten.“ Der Jury gehörten neben dem ersten Vorsitzenden des Stadtverbandes folgende Personen an: der Dritte Bürgermeister der Stadt Bamberg Wolfgang Metzner, die städtische Referentin für Kultur und Welterbe Ulrike Siebenhaar, Carmen Eberhardt vom Hauptgeldgeber und Automobilzulieferer Brose sowie Wolfgang Heyder, Veranstaltungsmanager und Sportfunktionär. Nachdem Wolfgang Reichmann die frohe Kunde an die Empfänger der Spende übermittelte, wurde der ehemalige Lehrer von den liebevoll und zum Teil euphorisch verfassten Reaktionen förmlich überwältigt. „Wir haben mit dem Spendenlauf, das ist ganz deutlich geworden, voll ins Schwarze getroffen. So war es für die vielen Läuferinnen und Läufer, die Sponsoren und die Helfenden vom Stadtverband und von unserem Kooperationspartner FC Eintracht Bamberg eine Win-Win-Situation.“
Das große Ziel des Laufes war eine Gesamtlaufstrecke von 5.000 Kilometern gewesen. Es hatte vor dem Lauf geheißen, wenn diese Marke erreicht werde, spende der Automobilzulieferer Brose 5.000 Euro. Zudem stellte die Metzgerei Böhnlein aus Bamberg spontan am Lauftag 3.000 Euro und der Wirtschaftsclub Bamberg als Laufpate 1.000 Euro zur Verfügung. Das Endergebnis übertraf alle Erwartungen bei Weitem. Zum Zeitpunkt der finalen Ergebnisermittlung am Neujahrsabend notierten die Zähler 13.849,05 Kilometer mit 1.160 Teilnehmenden.