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Spenden

30.000 Euro für kin­der­rei­che Familien

Erz­bi­schof Schick über­gibt Spenden

Mit einer Gesamt­sum­me von 30.000 Euro unter­stützt die Fami­li­en­stif­tung Kin­der­reich von Erz­bi­schof Lud­wig Schick Fami­li­en mit vie­len Kin­dern in Not­la­gen sowie Pro­jek­te der Fami­li­en­hil­fe. Erz­bi­schof Schick dank­te bei der Spen­den­über­ga­be im Bis­tums­haus St. Otto in Bam­berg allen Spen­dern und denen, die sich für die Zie­le der Stif­tung einsetzen.

„Die Stif­tung will in kon­kre­ten Nöten hel­fen, sie soll aber auch auf die Freu­den und den Wert kin­der­rei­cher Fami­li­en hin­wei­sen“, so Schick. Die dies­jäh­ri­ge Advents­ak­ti­on steht unter dem Mot­to „Teil­ha­be – Partizipation“.

„Teil­ha­be bedeu­tet nicht, dass Kin­der nur an den schö­nen, sor­gen­frei­en, beglü­cken­den Sei­ten des Lebens an Kon­sum und Reich­tum teil­ha­ben, son­dern am gan­zen Leben. Abschot­ten, um glück­lich zu machen, macht unglück­lich“, so Schick. Teil­ha­be gebe inne­re Sicher­heit und Stär­ke, Mut und Zuversicht.

Dass gesell­schaft­li­che Teil­ha­be gera­de in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie für kin­der­rei­che Fami­li­en immer schwie­ri­ger wird, ver­deut­lich­te Bar­ba­ra Bor­schert, Abtei­lungs­lei­te­rin Kinder‑, Jugend- und Fami­li­en­hil­fe im Cari­tas­ver­band für die Erz­diö­ze­se Bam­berg. Sie unter­mau­er­te ihre Aus­sa­ge mit einem vir­tu­el­len Blick auf den Waren­korb von ALG II, also Hartz IV. Die­ser sehe zum Bei­spiel für 15- bis 17-Jäh­ri­ge gera­de ein­mal 60 Cent pro Monat für Bil­dung vor: „Damit bekommt man Home­schoo­ling mit sei­ner Digi­ta­li­sie­rung nicht hin!“, beklag­te Bor­schert. Als wei­te­res Bei­spiel für die finan­zi­el­len Belas­tun­gen gro­ßer Fami­li­en führ­te die Cari­tas-Abtei­lungs­lei­te­rin die gestie­ge­nen Ener­gie­prei­se an, die zu hohen Nach­zah­lun­gen füh­ren: „Der Hartz-IV-Regel­satz reicht dafür nicht aus“, so Borschert.

Ursu­la Kund­mül­ler, Stell­ver­tre­ten­de Diö­ze­san-Cari­tas­di­rek­to­rin, for­der­te die Poli­tik dazu auf, in der Pan­de­mie die „klei­ne Grup­pe von Jugend­li­chen nicht zu ver­ges­sen, denen der Zugang sowohl zu einer Imp­fung als auch zu den regel­mä­ßi­gen Schnell­tests in der Schu­le ver­wehrt ist.“ Kund­mül­ler zähl­te dazu die Jugend­li­chen, die die Schul­pflicht erfüllt, aber noch kei­nen Aus­bil­dungs­platz haben, oder die als nicht beschul­bar ein­ge­stuft sind, oder die psy­chisch krank sind und zu Hau­se auf den Beginn einer The­ra­pie war­ten. Daher begrü­ße sie aus­drück­lich den Beschluss der Staats­re­gie­rung, dass nach dem Jah­res­wech­sel für die­se Alters­grup­pe bestimm­te Aus­nah­men von der 2G-Regel gel­ten wie etwa für sport­li­che oder musi­ka­li­sche Aktivitäten.


Hil­fe, wo staat­li­che Maß­nah­men nicht oder nicht hin­rei­chend greifen

Ger­trud Peter, Lei­te­rin der Schwan­ge­ren­be­ra­tung des Cari­tas­ver­ban­des für Stadt und Land­kreis Ans­bach, sowie David Mos, Sach­ge­biets­re­fe­rent Kin­der­er­ho­lung im Diö­ze­san-Cari­tas­ver­band, schil­der­ten aus ihren Fach­be­rei­chen die kon­kre­te Unter­stüt­zung durch die bischöf­li­che Stiftung.

Mit einem Teil der 30.000 Euro wer­den drei beson­de­re Pro­jek­te in die­sem Jahr geför­dert: Mit 6000 Euro unter­stützt die Fami­li­en­stif­tung die all­jähr­li­che Cari­tas-Kin­der­er­ho­lung des Diö­ze­san-Cari­tas­ver­ban­des Bam­berg für Mäd­chen und Jun­gen von 6 bis 14 Jah­ren. Die Teil­neh­men­den kom­men zumeist aus sozi­al benach­tei­lig­ten Familien.

Mit 2.500 Euro wird das Pro­jekt „Schul­ma­te­ri­al“ des Cari­tas­ver­ban­des in Stadt und Land­kreis Erlan­gen unter­stützt. Damit sol­len bedürf­ti­ge Fami­li­en beson­ders am Schul­an­fang unter­stützt werden.

Einen Zuschuss von 1.500 Euro erhält die Bil­dungs­maß­nah­me „Fit für Fami­lie“. Dabei geht es um sie­ben­tä­gi­ge Fami­li­en­bil­dungs­maß­nah­men in der Jugend­her­ber­ge Pot­ten­stein, die sich an Fami­li­en in schwie­ri­gen finan­zi­el­len und per­sön­li­chen Ver­hält­nis­sen rich­ten. Zwi­schen den Maß­nah­men sor­gen regel­mä­ßi­ge ein- bis zwei­tä­gi­ge Nach­tref­fen für eine kon­ti­nu­ier­li­che psy­cho­lo­gi­sche und päd­ago­gi­sche Betreu­ung.

Außer­dem wur­den ins­ge­samt 24 Anträ­ge auf Ein­zel­fall­hil­fe mit einer Gesamt­hö­he von 20.000 Euro bewil­ligt. Hier wer­den mit Beträ­gen zwi­schen 300 und 2.000 Euro die Anschaf­fung zum Bei­spiel von Schul­ma­te­ri­al, Baby­aus­stat­tung, Kin­der­bet­ten, Win­ter­klei­dung unter­stützt. Auch die Anschaf­fung von Note­books und Tablets wer­den ver­stärkt finan­ziert, die durch die Digi­ta­li­sie­rung in den Schu­len erfor­der­lich sind und die sich kin­der­rei­che Fami­li­en aber oft nicht leis­ten könnten.

Erz­bi­schof Schick erläu­ter­te, dass auch die Nut­zung von Com­pu­tern und digi­ta­len End­ge­rä­ten Teil­ha­be am heu­ti­gen Leben bedeu­te: „Ich möch­te die Bedeu­tung der Teil­ha­be am Leben für ein gelin­gen­des Leben unter­strei­chen und dar­auf hin­wei­sen, dass unse­re Gesell­schaft alles tun muss, dass gera­de kin­der­rei­che Fami­li­en auch an die­sen Errun­gen­schaf­ten teil­neh­men kön­nen. Denn dies ist uner­läss­lich für den Auf­bau ihrer Zukunft.“

Die Stif­tung will vor allem dort hel­fen, wo staat­li­che Maß­nah­men nicht oder nicht hin­rei­chend grei­fen. Als „kin­der­reich“ gel­ten in der Regel Fami­li­en mit vier und mehr Kin­dern. Die Zuwen­dun­gen wer­den unab­hän­gig von Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit oder Her­kunft gewährt, die Betrof­fe­nen müs­sen aller­dings im Bereich der Erz­diö­ze­se Bam­berg wohnen.


Mehr Infor­ma­tio­nen über die Stif­tung gibt es auf der Sei­te der Fami­li­en­stif­tung Kinderreich 

Spen­den­kon­to: DE41 7509 0300 0009 0472 55

Gewusst wie

Spen­den rich­tig von der Steu­er absetzen

Die Deut­schen spen­den jähr­lich eini­ge Mil­li­ar­den Euro. Wie man dabei gleich­zei­tig Steu­ern spart, erläu­tert die Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürnberg.

„Steu­er­pflich­ti­ge, die spen­den möch­ten, soll­ten eini­ge Din­ge beach­ten, damit sie die Zuwen­dun­gen auch von der Steu­er abset­zen kön­nen. Wich­tig ist zum Bei­spiel, dass die­se an eine steu­er­be­güns­ti­ge Orga­ni­sa­ti­on gehen.“ Spen­den kön­nen grund­sätz­lich als Son­der­aus­ga­ben in der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht werden.

Was ist eine Spende?

Eine Spen­de ist eine frei­wil­li­ge Aus­ga­be für einen reli­giö­sen, wis­sen­schaft­li­chen, gemein­nüt­zi­gen, kul­tu­rel­len, wirt­schaft­li­chen oder poli­ti­schen Zweck, für die man kei­ne Gegen­leis­tung erwar­tet. Spen­den kön­nen aus Geld oder Sach­leis­tun­gen bestehen oder in einem Ver­zicht auf Arbeits­ent­gelt für geleis­te­te Arbeit. Am häu­figs­ten wird Geld gespen­det. Unter Sach­spen­den sind Klei­der, Möbel, Spiel­zeug oder ande­re Gebrauchs­ge­gen­stän­de zu ver­ste­hen. Bei einer Zeit­spen­de wird dem Ver­ein die eige­ne Arbeits­zeit geschenkt. Direk­te Spen­den an Bedürf­ti­ge oder in den Klin­gel­beu­tel beim sonn­täg­li­chen Kir­chen­be­such erkennt das Finanz­amt nicht als Spen­de an. Damit Steu­er­pflich­ti­ge Zuwen­dun­gen von der Steu­er abset­zen kön­nen, müs­sen sie die­se an eine steu­er­be­güns­tig­te Orga­ni­sa­ti­on leisten.


Was sind steu­er­be­güns­tig­te Organisationen?

Zu den steu­er­be­güns­tig­ten Orga­ni­sa­tio­nen gehö­ren zum Bei­spiel Kir­chen, Uni­ver­si­tä­ten, staat­li­che Muse­en, gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne und Stif­tun­gen, aber auch poli­ti­sche Par­tei­en. Die­se haben eine beson­de­re Stel­lung im Steu­er­recht. Die Orga­ni­sa­ti­on kann ihren Sitz auch in der Euro­päi­schen Uni­on haben. In die­sem Fall müs­sen aller­dings bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, damit die Spen­de abzieh­bar ist.


In wel­cher Höhe kann man Spen­den absetzen?

Bei einer Geld­spen­de steht der Betrag der Spen­de fest. Sach­spen­den sind grund­sätz­lich mit dem Markt- bezie­hungs­wei­se Ver­kehrs­wert abzieh­bar. Die­ser Wert ist ein­fach zu ermit­teln, wenn der gespen­de­te Gegen­stand noch neu ist. Dann ist der Wert iden­tisch mit dem Ein­kaufs­preis, den Spen­der durch den Kauf­be­leg nach­wei­sen kön­nen. Bei gebrauch­ten Gegen­stän­den wird der Wert durch den Preis bestimmt, der bei einem Ver­kauf zu erzie­len wäre. Dabei spie­len natür­lich die Art des Gegen­stan­des und sein Zustand eine bedeu­ten­de Rol­le. Vor allem aber rich­tet sich der Preis nach der Nach­fra­ge, ob näm­lich über­haupt jemand einen sol­chen Gegen­stand kau­fen und dafür einen Preis zah­len wür­de. Bei einer Zeit­spen­de haben Spen­der im Vor­feld der Tätig­keit schrift­lich mit dem Ver­ein eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung ver­ein­bart – und ver­zich­ten spä­ter auf das Geld. In die­sem Fall ist die aus­blei­ben­de Ver­gü­tung für die geleis­te­te Arbeit der Spendenbetrag.

Spen­den an poli­ti­sche Par­tei­en sind beson­ders begüns­tigt. Sie min­dern zum Teil direkt die Steu­er­schuld. Die Ermä­ßi­gung beträgt 50 Pro­zent der Spen­de bis zu einer Spen­den­hö­he von maxi­mal 1.650 Euro bei Sin­gles und höchs­tens 3.300 Euro bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­paa­ren. Das heißt: Es kön­nen höchs­tens 825 Euro bei Sin­gles und 1.650 Euro bei Ver­hei­ra­te­ten direkt von der Steu­er­schuld abge­zo­gen wer­den. Par­tei­spen­den kön­nen dar­über hin­aus bis zu einem Höchst­be­trag von maxi­mal 1.650 Euro (zusam­men­ver­an­lag­te Ehe­paa­re: 3.300 Euro) als Son­der­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den. Spen­den an poli­ti­sche Par­tei­en sind dem­nach für Sin­gles bis zu einer Höhe von ins­ge­samt 3.300 Euro, bei Ver­hei­ra­te­ten bis zu einem Höchst­be­trag von 6.600 Euro steu­er­be­güns­tigt. Wer zum Bei­spiel ledig ist und einen Betrag von 3.200 Euro für eine poli­ti­sche Par­tei spen­det, min­dert die eige­ne Steu­er­schuld um 825 Euro und kann zusätz­lich noch 1.550 Euro als Son­der­aus­ga­ben in der Ein­kom­men­steu­er ange­ben (3.200 Euro – 1.650 Euro = 1.550 Euro).

Sons­ti­ge Spen­den sind bis zu 20 Pro­zent des Gesamt­be­trags der Ein­künf­te als Son­der­aus­ga­ben absetz­bar. Neh­men wir an, ein ledi­ger Arbeit­neh­mer (Ein­künf­te = 30.000 Euro) spen­det 150 Euro an eine gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on. Über­schlä­gig könn­te er allein durch den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug der Spen­de im Rah­men der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung für das Jahr 2021 rund 50 Euro Steu­ern sparen.


Kei­ne Ein­rei­chung der Spen­den­be­schei­ni­gun­gen mehr notwendig

Erst­mals ab der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung für das Jahr 2017 müs­sen Steu­er­pflich­ti­ge kei­ne Bele­ge und Auf­stel­lun­gen mehr der Steu­er­erklä­rung bei­fü­gen. Das gilt auch für Spen­den­be­schei­ni­gun­gen. Dies bedeu­tet aber nicht, dass Steu­er­pflich­ti­ge kei­ne Nach­wei­se mehr brau­chen, denn das Finanz­amt kann jeder­zeit den Nach­weis anfor­dern, soweit der Zuwen­dungs­emp­fän­ger die­se Bestä­ti­gung nicht elek­tro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung über­mit­telt hat.

Steu­er­pflich­ti­ge soll­ten des­halb immer dar­auf ach­ten, dass ihnen die Orga­ni­sa­ti­on oder der Ver­ein, für den sie spen­den, eine Spen­den­quit­tung aus­stellt. Erfreu­li­cher­wei­se gibt es für das Steu­er­jahr 2021 in fol­gen­den Fäl­len eine ver­ein­fach­te Nachweisführung:

  • Spen­den zur Hil­fe in Kata­stro­phen­fäl­len (zum Bei­spiel zur Hil­fe für von der Coro­na-Kri­se Betroffene),

  • Spen­den bis 300 Euro (bis­her: 200 Euro) an gemein­nüt­zi­ge Organisationen,

  • Spen­den bis 300 Euro (bis­her: 200 Euro) an eine staat­li­che Behörde,

  • Spen­den bis 300 Euro (bis­her: 200 Euro) an eine poli­ti­sche Partei.

Als Spen­den­nach­weis genügt dem Finanz­amt dabei grund­sätz­lich der Bar­ein­zah­lungs­be­leg oder die Buchungs­be­stä­ti­gung der Bank (Kon­to­aus­zug, Last­schrift­ein­zugs­be­leg oder der PC-Aus­druck bei Online­ban­king). Auch Spen­den­nach­wei­se über Online-Zah­lungs­ser­vices (zum Bei­spiel Pay­Pal) sind mög­lich. Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen und Nach­wei­se, die nicht vom Finanz­amt ange­for­dert wor­den sind und nicht elek­tro­nisch über­mit­telt wur­den, sind grund­sätz­lich von Steu­er­pflich­ti­gen bis zum Ende des Jah­res nach Bekannt­ga­be des Steu­er­be­scheids aufzubewahren.

Bei Fra­gen zur Abzieh­bar­keit einer Spen­de soll­ten Steu­er­pflich­ti­ge idea­ler­wei­se Steu­er­pro­fis her­an­zie­hen. Ori­en­tie­rungs­hil­fe bei der Suche nach qua­li­fi­zier­ten Bera­tern gibt der Steu­er­be­ra­ter-Such­dienst auf der Web­site der Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürn­berg unter https://www.stbk-nuernberg.de/

Extramei­le für Kunst

Spen­den­emp­fän­ger des Bene­fiz­laufs ste­hen fest

Mit dem Bene­fiz­lauf „#extramei­le­fuer­kunst“ am 31. Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res orga­ni­sier­te der Stadt­ver­band für Sport einen beson­de­ren Jah­res­ab­schluss. Sport­le­rin­nen und Sport­ler waren auf­ge­ru­fen, die Lauf­schu­he zu schnü­ren und mög­lichst vie­le Kilo­me­ter zu lau­fen. Jetzt ste­hen die Kunst- und Kul­tur­schaf­fen­den, die sich auf Spen­den aus dem Bene­fiz­lauf freu­en kön­nen, fest.

Die unter der Lei­tung von Wolf­gang Reich­mann, ers­ter Vor­sit­zen­der des Stadt­ver­ban­des für Sport, zusam­men­ge­stell­te Jury hat sich für fol­gen­de Kul­tur­schaf­fen­de ent­schie­den: Die Kul­tur­fa­brik (Kul­tur- und Kunst­pro­gram­me gemein­sam mit Men­schen mit Han­di­cap zur Inte­gra­ti­ons- und Kul­tur­ar­beit), Nev­fel Cum­art (Schrift­stel­ler, Refe­rent, Über­set­zer, Jour­na­list, Lite­ra­tur­le­sun­gen unter ande­rem auch in Schu­len), Ste­phan Bach (Schau­spie­ler und Mit­glied im Thea­ter im Gärt­ner­vier­tel), Nina Lorenz (mit dem Thea­ter im Gärt­ner­vier­tel bie­tet sie Kul­tur auf höchs­tem Niveau), Ger­rit Zach­rich (seit 20 Jah­ren Lei­tung des Ode­on- und Licht­spiel­ki­nos mit Fil­men auf hohem Niveau), Mar­tin Neu­bau­er (als Solo­selbst­stän­di­ger Lei­ter des Bren­ta­no-Thea­ters), Wer­ner Kohn (Foto­graf, in zahl­rei­chen Bam­berg-Büchern ver­tre­ten), Dirk Bay­er (Thea­ter­päd­ago­ge, Erzie­hungs­ar­beit vor allem in Schu­len), Micha­el Cleff III. (Maler, hat sich vor allem durch Por­traits einen Namen gemacht). Jeder von ihnen darf sich über 1.000 Euro freuen.

Erwar­tun­gen wur­den bei Wei­tem übertroffen

Wolf­gang Reich­mann: „Mit die­ser Sum­me soll den von den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie betrof­fe­nen Künst­lern zumin­dest ein biss­chen gehol­fen wer­den. Und das zu Recht, denn durch die Pan­de­mie ist die Exis­tenz vie­ler Selbst­stän­di­ger in gro­ßer Gefahr. Zudem konn­ten wir den Sports­geist wecken, vor allem nach den „gewichts­träch­ti­gen“ Fei­er­ta­gen um Weih­nach­ten. Aller­dings bit­te ich – auch im Namen der gesam­ten Jury – um Nach­sicht, dass nicht alle, die wir auf dem Zet­tel hat­ten und die durch­aus eine Unter­stüt­zung benö­tigt hät­ten, zum Zuge kom­men konn­ten.“ Der Jury gehör­ten neben dem ers­ten Vor­sit­zen­den des Stadt­ver­ban­des fol­gen­de Per­so­nen an: der Drit­te Bür­ger­meis­ter der Stadt Bam­berg Wolf­gang Metz­ner, die städ­ti­sche Refe­ren­tin für Kul­tur und Welt­erbe Ulri­ke Sie­ben­haar, Car­men Eber­hardt vom Haupt­geld­ge­ber und Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rer Bro­se sowie Wolf­gang Heyder, Ver­an­stal­tungs­ma­na­ger und Sport­funk­tio­när. Nach­dem Wolf­gang Reich­mann die fro­he Kun­de an die Emp­fän­ger der Spen­de über­mit­tel­te, wur­de der ehe­ma­li­ge Leh­rer von den lie­be­voll und zum Teil eupho­risch ver­fass­ten Reak­tio­nen förm­lich über­wäl­tigt. „Wir haben mit dem Spen­den­lauf, das ist ganz deut­lich gewor­den, voll ins Schwar­ze getrof­fen. So war es für die vie­len Läu­fe­rin­nen und Läu­fer, die Spon­so­ren und die Hel­fen­den vom Stadt­ver­band und von unse­rem Koope­ra­ti­ons­part­ner FC Ein­tracht Bam­berg eine Win-Win-Situa­ti­on.“
Das gro­ße Ziel des Lau­fes war eine Gesamt­lauf­stre­cke von 5.000 Kilo­me­tern gewe­sen. Es hat­te vor dem Lauf gehei­ßen, wenn die­se Mar­ke erreicht wer­de, spen­de der Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rer Bro­se 5.000 Euro. Zudem stell­te die Metz­ge­rei Böhn­lein aus Bam­berg spon­tan am Lauft­ag 3.000 Euro und der Wirt­schafts­club Bam­berg als Lauf­pa­te 1.000 Euro zur Ver­fü­gung. Das End­ergeb­nis über­traf alle Erwar­tun­gen bei Wei­tem. Zum Zeit­punkt der fina­len Ergeb­nis­er­mitt­lung am Neu­jahrs­abend notier­ten die Zäh­ler 13.849,05 Kilo­me­ter mit 1.160 Teilnehmenden.