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STIKO

Vor­aus­set­zung ist aus­rei­chend Impfstoff 

Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz folgt STIKO-Empfehlung

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, zeigt sich erfreut dar­über, dass die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on ihre Emp­feh­lung zur Auf­fri­schungs­imp­fung mit Blick auf die neue Omi­kron-Virus­va­ri­an­te so schnell ange­passt hat.

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mitt­woch­abend in einer Video­schal­te die neue Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO) von Diens­tag, Auf­fri­schungs­imp­fun­gen bereits nach drei Mona­ten anzu­bie­ten, begrüßt.

Der GMK-Vor­sit­zen­de, Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, sag­te am Mitt­woch­abend in Mün­chen: „Wir haben in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der betont, wie wich­tig es ist, dass die STIKO ihre Emp­feh­lun­gen rasch aus­spricht und mög­lichst schnell auf die sich ändern­den Gege­ben­hei­ten in der Pan­de­mie reagiert. Umso mehr freut es mich, dass die STIKO ihre Emp­feh­lung zur Auf­fri­schungs­imp­fung mit Blick auf die neue Omi­kron-Virus­va­ri­an­te so schnell ange­passt hat. Boos­tern ver­rin­gert das Infek­ti­ons­ri­si­ko erheb­lich, daher soll­te eine Auf­fri­schung für alle, die das wün­schen, so rasch wie mög­lich erfol­gen! Nach dem jet­zi­gen Beschluss der STIKO zu dem The­ma kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ab 18 Jah­ren in den Impf­zen­tren und auch bei den Ärz­tin­nen und Ärz­ten grund­sätz­lich bereits drei Mona­te nach ihrer voll­stän­di­gen COVID-19-Imp­fung eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Die imp­fen­den Stel­len sind bezie­hungs­wei­se wer­den zeit­nah ent­spre­chend informiert.“

Der GMK-Vor­sit­zen­de unter­strich: „Auch, wenn noch vie­le Fra­gen zu Omi­kron offen sind, sind sich die Exper­tin­nen und Exper­ten einig, das Boos­ter-Imp­fun­gen zum Schutz gegen die Virus­va­ri­an­te beson­ders wich­tig sind. Unser Ziel muss daher sein, allen Impf­be­rech­tig­ten so schnell wie mög­lich ein Impf­an­ge­bot zu machen. Klar ist aber auch: Imp­fen allein wird uns vor Omi­kron nicht schüt­zen. Wir wer­den daher auch in der GMK wei­ter dar­über bera­ten müs­sen, wie wir mit der Virus­va­ri­an­te am bes­ten umge­hen. Wir wer­den die Lage wei­ter ana­ly­sie­ren und ent­spre­chend reagie­ren. Wir müs­sen ver­hin­dern, dass unser Gesund­heits­sys­tem wegen stark stei­gen­der Infek­tio­nen mit der Omi­kron-Vari­an­te zusammenbricht.“

Holet­schek füg­te hin­zu: „Die Wahr­heit ist aber auch: Vor­aus­set­zung für eine schnel­le Boos­ter-Kam­pa­gne ist, dass wir dafür genü­gend Impf­stoff vom Bund bekom­men. Denn der Impf­stoff ist auch jetzt das Nadel­öhr. Umso wich­ti­ger sind daher die Bemü­hun­gen des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters und der Bun­des­re­gie­rung mehr Impf­do­sen zu beschaf­fen. Das unter­stüt­ze nicht nur ich aus­drück­lich, son­dern die gesam­te Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz. Wir bit­ten den Bund, zeit­nah Impf­stoff zu beschaf­fen. Ich bin froh, dass Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach bereits ers­te Zusa­gen hat, dass Deutsch­land mehr Impf­stoff bekommt. Unse­re Impf­ka­pa­zi­tä­ten in den Impf­zen­tren und in den Pra­xen sind bereit, und die Impf­zah­len zei­gen: Vie­le Men­schen wol­len sich imp­fen las­sen. Jetzt kommt es auf die Lie­fe­run­gen an.“

Der Bund wird über­dies gebe­ten, das Pro­gramm „Con­tain­ment Scouts“ so zu ver­län­gern, dass neu ein­ge­stell­te Con­tain­ment Scouts den Gesund­heits­äm­tern für jeweils sechs Mona­te zur Ver­fü­gung ste­hen. Gera­de mit Blick auf die mög­li­cher­wei­se hohen Inzi­den­zen im Zusam­men­hang mit Omi­kron kön­nen sie die Gesund­heits­äm­ter wei­ter entlasten.


Wei­te­re Beschlüsse

Zudem wird der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) um eine Ver­län­ge­rung und Erwei­te­rung der bestehen­den Rege­lun­gen zur Aus­wei­sung von Zen­tren in einem inten­siv­me­di­zi­ni­schen digi­tal-gestütz­ten Ver­sor­gungs­netz­werk (IDV-Zen­tren) über den 31. März 2022 hin­aus für das gesam­te Bud­get­jahr 2022 gebe­ten. Über­dies wur­de auch ein Beschluss zu regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen der Medi­cal Device Regu­la­ti­on (MDR) und Ver­sor­gungs­la­ge mit siche­ren Medi­zin­pro­duk­ten gefasst.