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Umsetzung

Prag­ma­ti­sche Umset­zung mit Augenmaß

Ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht in Bayern

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat in der Debat­te über die bun­des­wei­te ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht ein prag­ma­ti­sches Umset­zungs-Kon­zept für Bay­ern vor­ge­legt. Die Impf­pflicht wird in einem gestuf­ten Ver­wal­tungs­ver­fah­ren in ähn­li­cher Form wie in Nord­rhein-West­fa­len umgesetzt.

Holet­schek beton­te am Diens­tag in Mün­chen, es sei unab­ding­bar und rich­tig gewe­sen, dass Bay­ern in den ver­gan­ge­nen Wochen auf dem Weg zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht den Fin­ger in eini­ge offe­ne Wun­den gelegt habe. Zwar habe das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um mitt­ler­wei­le sei­ne Hand­rei­chung zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht mehr­fach über­ar­bei­tet. Aber meh­re­re, dabei auch zen­tra­le Fra­gen blie­ben den­noch offen. Bay­ern fül­le nach Anga­ben des Gesund­heits­mi­nis­ters die­se Lücken nun selbst und voll­zie­he das Gesetz mit Augen­maß. „Wir haben die Kom­mu­nen und die Ver­bän­de im Gesund­heits­we­sen ent­spre­chend infor­miert“, so Holetschek.

Mög­lich­keit einer Impfberatung

Kon­kret wird Bay­ern die Impf­pflicht in einem gestuf­ten Ver­wal­tungs­ver­fah­ren umset­zen, für das sich in ähn­li­cher Form auch Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den hat. Für Bay­ern bedeu­tet dies: Die Ein­rich­tun­gen mel­den ab dem 16. März zunächst die noch unge­impf­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und sol­che, die kei­nen gül­ti­gen Gene­se­nen­sta­tus oder ein ärzt­li­ches Attest bezüg­lich einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on vor­ge­legt haben. Das Gesund­heits­amt gibt die­sen Per­so­nen dann die Mög­lich­keit, eine Impf­be­ra­tung wahr­zu­neh­men und die Ent­schei­dung zu überdenken.

Holet­schek erläu­ter­te, das Ziel sei es, noch mög­lichst vie­le unge­impf­te Mit­ar­bei­ten­de in den betrof­fe­nen Berei­chen von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. „Hier setzt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auch auf den neu­en, pro­te­in­ba­sier­ten Nova­vax-Impf­stoff. Wir haben Rück­mel­dun­gen der Ver­bän­de, dass die­ser Impf­stoff bei Men­schen auf Akzep­tanz sto­ßen kann, die sich mit den bis­lang vor­han­de­nen und erprob­ten Impf­stof­fen nicht imp­fen las­sen möchten.“

Auf das Bera­tungs­an­ge­bot folgt eine förm­li­che Auf­for­de­rung zur Vor­la­ge der gesetz­lich fest­ge­leg­ten Nach­wei­se beim Gesund­heits­amt. Bleibt die­se wei­ter­hin aus, wird ein Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. In letz­ter Kon­se­quenz – aber nur als Ulti­ma Ratio – kann dann ein Betre­tungs­ver­bot aus­ge­spro­chen werden.

„Hier­bei wer­de im Ein­zel­fall jeweils auch die Ein­rich­tung ange­hört wer­den, um bei der Ent­schei­dung den Aspekt der Ver­sor­gungs­si­cher­heit ange­mes­sen berück­sich­ti­gen zu kön­nen. Denn eine plan­ba­re Ver­sor­gung von Pati­en­ten und Bewoh­nern von Ein­rich­tun­gen müs­se stets gewähr­leis­tet bleiben.

„Wir rech­nen damit, dass auf­grund die­ses gestuf­ten Ver­fah­rens even­tu­el­le Betre­tungs­ver­bo­te erst ab dem Som­mer aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen. Klar ist, dass das Ver­fah­ren nur für Bestands­kräf­te grei­fen wird. Für Neu­ein­stel­lun­gen ergibt sich die Pflicht zur Vor­la­ge eines Immu­ni­täts­nach­wei­ses direkt aus dem Gesetz, sodass die­se vor Beginn ihrer Tätig­keit im Gesund­heits­sek­tor ab dem 16. März einen ent­spre­chen­den Nach­weis vor­le­gen müs­sen“, beton­te Holetschek.

Er füg­te hin­zu, beim The­ma eines rechts- und daten­schutz­si­che­ren, ein­heit­li­chen digi­ta­len Mel­de­we­ges wer­de Bay­ern eben­falls selbst eine Lösung ent­wi­ckeln, da der Bund inzwi­schen klar­ge­macht habe, dass er kei­ne Kapa­zi­tä­ten hat, die­se zu gewähr­leis­ten. Bay­ern habe des­halb bereits alles in die Wege gelei­tet, um für sei­ne Gesund­heits­äm­ter und die betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen ein ent­spre­chen­des Ange­bot zu schaf­fen. Die­ses sol­le die Mel­dung ver­ein­fa­chen und das Ver­fah­ren beschleunigen.

Kri­tik an feh­len­dem Fort­schrit­te bei der all­ge­mei­nen Impfpflicht

„Auch beim The­ma der all­ge­mei­nen Impf­pflicht ist der Bund lei­der kei­nen Mil­li­me­ter vor­an­ge­kom­men“, so Holet­schek wei­ter. „Bei einem erneu­ten Gespräch haben die Ver­bän­de im Gesund­heits­we­sen klar­ge­macht, dass dies ein fata­les Signal an die Beschäf­tig­ten ist, das den Ein­rich­tun­gen die Über­zeu­gungs­ar­beit mas­siv erschwert. Der Schutz der vul­ner­ablen Per­so­nen ist nur sicher zu gewähr­leis­ten, wenn die­se selbst und deren Ange­hö­ri­ge sich auch imp­fen las­sen müss­ten. Es war stets klar, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht der all­ge­mei­nen Impf­pflicht nur vor­aus­ge­hen soll­te. Jetzt ist nicht ein­mal mehr klar, ob und wenn ja in wel­cher Form die all­ge­mei­ne Impf­pflicht über­haupt kommt. In Ber­lin blei­ben Plan­lo­sig­keit und Füh­rungs­va­ku­um in Bezug auf die all­ge­mei­ne und die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­plicht ein Armuts­zeug­nis für die Bundesregierung.“

Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von Ver­bän­den im baye­ri­schen Gesund­heits­we­sen sowie kom­mu­na­ler Spit­zen­ver­bän­de zeig­ten sich mit dem von Bay­ern gewähl­ten Weg zufrie­den, kri­ti­sier­ten zugleich aber eben­falls deut­lich die feh­len­den Fort­schrit­te bei der all­ge­mei­nen Impfpflicht.

Bar­ba­ra Stamm, Vor­sit­zen­de der Lebens­hil­fe Bay­ern, unter­strich: „Es war und ist gut, dass Bay­ern eine Dis­kus­si­on um die Umset­zung der Impf­pflicht ange­sto­ßen hat. Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht ist nun, so hof­fen wir, auf einem guten Weg. Die Voll­zugs­hin­wei­se erschei­nen prak­ti­ka­bel und kön­nen den Ein­rich­tun­gen die nöti­ge Pla­nungs­si­cher­heit geben. Wir begrü­ßen sehr, dass es in einem ers­ten Schritt Bera­tungs­an­ge­bo­te für alle unent­schlos­se­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter geben soll. Die Lebens­hil­fe Bay­ern spricht sich aber wei­ter­hin mit Nach­druck dafür aus, dass nach der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht auch rasch eine all­ge­mei­ne fol­gen muss.“

Georg Sigl-Leh­ner, Vor­sit­zen­der der Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern, beton­te: „Wir sind erleich­tert, dass die Ein­rich­tun­gen nun Pla­nungs­si­cher­heit haben, und wer­den alle Mög­lich­kei­ten nut­zen, wei­te­re Mit­ar­bei­ter von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. Dass die Signa­le aus Ber­lin, eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht jetzt rasch zu ver­ab­schie­den, wei­ter­hin aus­blei­ben, ist fatal und erschwert die­se Bemü­hun­gen mas­siv. Wir brau­chen die­se all­ge­mei­ne Impf­pflicht aber vor allem auch, um uns gegen mög­li­che neue Wel­len im Herbst zu wappnen.“

Tho­mas Kar­ma­sin, 1. Vize­prä­si­dent des Baye­ri­schen Land­kreis­tags, füg­te hier­zu: „Wir hof­fen, dass wir mit dem vor­ge­se­he­nen Ver­fah­ren auch für die Kom­mu­nen eine prak­ti­ka­ble Lösung an der Hand haben. Bezüg­lich unse­rer For­de­rung nach einem mög­lichst zeit­na­hen Inein­an­der­grei­fen von ein­rich­tungs­be­zo­ge­ner und all­ge­mei­ner Impf­pflicht sind wir aber lei­der kei­nen Schritt wei­ter. Damit bleibt der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht eine ent­schei­den­de Geschäfts­grund­la­ge entzogen.“

Leon­hard Stärk, Lan­des­ge­schäfts­füh­rer des Baye­ri­sches Rotes Kreu­zes, sag­te: „Ein­heit­li­che digi­ta­le Mel­de­we­ge sind wich­tig und kön­nen zur Umsetz­bar­keit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht posi­tiv bei­tra­gen. Das nun beschlos­se­ne Ver­fah­ren gibt uns auch ins­ge­samt mehr Sicher­heit. Es ist drin­gend gebo­ten, die offe­nen Voll­zugs­fra­gen rasch zu klä­ren. Außer­dem ist nun Trans­pa­renz in der Fra­ge not­wen­dig, ob die Bun­des­re­gie­rung zu ihrem Wort steht, einer ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht rasch eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht fol­gen zu lassen.“