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VCD

Nicht genug Sicher­heit für RadfahrerInnen

Rad­ge­setz Bay­ern: VCD unzu­frie­den mit Ent­wurf der Staatsregierung

Anläss­lich des Tags der Ver­kehrs­si­cher­heit am 17. Juni for­dert der Ver­kehrs­club Deutsch­land (VCD) Nach­bes­se­run­gen beim Baye­ri­schen Rad­ge­setz. Der Ent­wurf, den CSU und Freie Wäh­ler in den Land­tag ein­ge­bracht haben, wei­se deut­li­che Män­gel auf.

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­ten der Ver­kehrs­club Bay­ern und Unter­stüt­ze­rIn­nen des Volks­be­geh­rens „Radent­scheid Bay­ern mehr als 100.000 Unter­schrif­ten für ein Rad­ge­setz für unter ande­rem mehr und siche­re­re Rad­we­ge im Frei­statt gesam­melt. Das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um klag­te aller­dings umge­hend gegen das Gesetz, weil es im Fall der Umset­zung Abläu­fe regeln wür­de, für die der Bund zustän­dig sei. Am 7. Juni hat­te der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof erklärt, das Gesetz aus die­sem Grund nicht zuzu­las­sen. Der Ent­wurf des Bünd­nis­ses „Radent­scheid“ sei in Tei­len kompetenzwidrig.

Geset­zes­ent­wurf von CSU und FW bie­tet zu wenig Sicherheit

In der Zwi­schen­zeit haben die Regie­rungs­frak­tio­nen CSU und Freie Wäh­ler nun aber einen eige­nen Ent­wurf für ein baye­ri­sches Fahr­rad­ge­setz im Land­tag vor­ge­legt. Die­ser stieß aller­dings wie­der­um auf die Ableh­nung des VCD, wie der Ver­kehrs­club am 16. Juni mitteilte.

Denn die „Visi­on Zero“, kei­ne Ver­kehrs­to­ten und Schwer­ver­letz­ten, müs­se als über­ge­ord­ne­tes Ziel auf­ge­nom­men wer­den. Der Schutz schwä­che­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer sol­le ent­spre­chend Prio­ri­tät bekom­men. „Jeder hat unab­hän­gig vom gewähl­ten Ver­kehrs­mit­tel das Recht, sicher am Ver­kehr teil­neh­men zu kön­nen“, sagt Bernd Slu­ka, Exper­te für Ver­kehrs­si­cher­heit beim VCD Bay­ern. Das Ziel dür­fe dem­ge­mäß nicht nur auf dem Papier bestehen. Auch durch die Ver­wal­tung müs­se es umge­setzt wer­den. Dazu sol­le sie ein Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramm auf­stel­len, des­sen Hand­lungs­schwer­punk­te nicht nur Emp­feh­lun­gen sind, wie es das CSU-Gesetz vor­se­he. Ver­pflich­ten­de Grund­sät­ze müss­ten statt­des­sen fest­legt werden.

Beson­de­res Augen­merk legt der VCD auch auf die Sicher­heit von Kin­dern. Hier­zu fal­le dem CSU-Ent­wurf aber nur ein, Rad­fahr­un­ter­richt an Grund­schu­len zu geben. „Das ist eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, die ohne­hin fast über­all schon statt­fin­det“, sagt Slu­ka. Die Sicher­heit der Schul­we­ge – mit und ohne Fahr­rad – kom­me aber nicht vor. Auch fehlt dem VCD im Geset­zes­ent­wurf der Staats­re­gie­rung, Mobi­li­täts­er­zie­hung und Ver­kehrs­si­cher­heit ver­pflich­tend in die Lehr­plä­ne auf­zu­neh­men. „Die­se The­men blei­ben dem Enga­ge­ment ein­zel­ner Leh­re­rin­nen und Leh­rer über­las­sen. Aber Lehr­kräf­ten, die sich hier ein­brin­gen wol­len, bleibt bei dicht gedräng­ten Lehr­plä­nen oft kei­ne Zeit dafür“, so Bernd Slu­ka über den All­tag an vie­len Schulen.