Anlässlich des Tags der Verkehrssicherheit am 17. Juni fordert der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Nachbesserungen beim Bayerischen Radgesetz. Der Entwurf, den CSU und
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Nicht genug Sicherheit für RadfahrerInnen
Radgesetz Bayern: VCD unzufrieden mit Entwurf der Staatsregierung
Anlässlich des Tags der Verkehrssicherheit am 17. Juni fordert der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Nachbesserungen beim Bayerischen Radgesetz. Der Entwurf, den CSU und Freie Wähler in den Landtag eingebracht haben, weise deutliche Mängel auf.
Im vergangenen Jahr hatten der Verkehrsclub Bayern und UnterstützerInnen des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ mehr als 100.000 Unterschriften für ein Radgesetz für unter anderem mehr und sicherere Radwege im Freistatt gesammelt. Das Bayerische Innenministerium klagte allerdings umgehend gegen das Gesetz, weil es im Fall der Umsetzung Abläufe regeln würde, für die der Bund zuständig sei. Am 7. Juni hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärt, das Gesetz aus diesem Grund nicht zuzulassen. Der Entwurf des Bündnisses „Radentscheid“ sei in Teilen kompetenzwidrig.
Gesetzesentwurf von CSU und FW bietet zu wenig Sicherheit
In der Zwischenzeit haben die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler nun aber einen eigenen Entwurf für ein bayerisches Fahrradgesetz im Landtag vorgelegt. Dieser stieß allerdings wiederum auf die Ablehnung des VCD, wie der Verkehrsclub am 16. Juni mitteilte.
Denn die „Vision Zero“, keine Verkehrstoten und Schwerverletzten, müsse als übergeordnetes Ziel aufgenommen werden. Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer solle entsprechend Priorität bekommen. „Jeder hat unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel das Recht, sicher am Verkehr teilnehmen zu können“, sagt Bernd Sluka, Experte für Verkehrssicherheit beim VCD Bayern. Das Ziel dürfe demgemäß nicht nur auf dem Papier bestehen. Auch durch die Verwaltung müsse es umgesetzt werden. Dazu solle sie ein Verkehrssicherheitsprogramm aufstellen, dessen Handlungsschwerpunkte nicht nur Empfehlungen sind, wie es das CSU-Gesetz vorsehe. Verpflichtende Grundsätze müssten stattdessen festlegt werden.
Besonderes Augenmerk legt der VCD auch auf die Sicherheit von Kindern. Hierzu falle dem CSU-Entwurf aber nur ein, Radfahrunterricht an Grundschulen zu geben. „Das ist eine Selbstverständlichkeit, die ohnehin fast überall schon stattfindet“, sagt Sluka. Die Sicherheit der Schulwege – mit und ohne Fahrrad – komme aber nicht vor. Auch fehlt dem VCD im Gesetzesentwurf der Staatsregierung, Mobilitätserziehung und Verkehrssicherheit verpflichtend in die Lehrpläne aufzunehmen. „Diese Themen bleiben dem Engagement einzelner Lehrerinnen und Lehrer überlassen. Aber Lehrkräften, die sich hier einbringen wollen, bleibt bei dicht gedrängten Lehrplänen oft keine Zeit dafür“, so Bernd Sluka über den Alltag an vielen Schulen.