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Veranstaltungen

Coro­na-Maß­nah­men

Inzi­denz drei Tage über 50: Kon­takt­be­schrän­kun­gen ab Sonntag

Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für die Stadt Bam­berg hat am heu­ti­gen Frei­tag den Schwel­len­wert von 50 den drit­ten Tag in Fol­ge über­schrit­ten. Ab Sonn­tag tre­ten daher neue Rege­lun­gen in Kraft.

Ab Sonn­tag, 29. August, 0:00 Uhr, gel­ten fol­gen­de Ände­run­gen gegen­über den bis­he­ri­gen Rege­lun­gen (Inzi­denz über 35, aber unter 50):


All­ge­mei­ne Kontaktbeschränkungen

Ins­ge­samt dür­fen nur noch zehn Per­so­nen aus dem eige­nen und maxi­mal zwei wei­te­ren Haus­hal­ten zusam­men­kom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren zäh­len nicht zur Gesamt­per­so­nen­zahl dazu. Glei­ches gilt für voll­stän­dig Geimpf­te und Genesene.


Öffent­li­che und pri­va­te Veranstaltungen

Öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen, die aus beson­de­rem Anlass statt­fin­den, dür­fen nur mit einem von Anfang an klar begrenz­ten und gela­de­nen Per­so­nen­kreis durch­ge­führt wer­den. Bei Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel ist die Per­so­nen­zahl auf 50 begrenzt. In geschlos­se­nen Räu­men dür­fen maxi­mal 25 Per­so­nen zusam­men­kom­men und ein nega­ti­ver Test­nach­weis ist erfor­der­lich. Bei pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen wer­den voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne bei der Anzahl der maxi­ma­len Per­so­nen­zahl nicht dazu­ge­zählt, bei öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen hin­ge­gen schon.

Für allen ande­ren Berei­che und ins­be­son­de­re die „3G-Regeln“ ändert sich durch die Über­schrei­tung des Inzi­denz­wer­tes von 50 nichts. Es gilt also wei­ter­hin folgendes:


Test­nach­weis
:

Es gilt für bestimm­te Ein­rich­tun­gen oder Ver­an­stal­tun­gen ab dem Schwel­len­wert von 35 die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur erlaubt für asym­pto­ma­ti­sche Geimpf­te, Gene­se­ne oder Getes­te­te. Zu die­sen Berei­chen gehören:

  • Zugang zur Innengastronomie,
  • Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen,
  • Besuch von Frei­zeit­ein­rich­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen,
  • Inan­spruch­nah­me kör­per­na­her Dienst­leis­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen,
  • Sport­aus­übung in geschlos­se­nen Räumen,
  • Zugang als Besu­cher von Krankenhäusern,
  • Beher­ber­gung: bei Ankunft sowie zusätz­lich alle 72 Stunden.


Es ist ein schrift­li­ches oder elek­tro­ni­sches nega­ti­ves Testergebnis

  • eines höchs­tens 48 Stun­den alten PCR-Tests oder PoC-PCR-Tests nötig,
  • ein höchs­tens 24 Stun­den alter POC-Anti­gen­test, oder
  • ein Selbst­test, der unter Auf­sicht durch­ge­führt wur­de und höchs­tens 24 Stun­den alt ist.


Die Test­nach­wei­se­pflicht in der Innen­gas­tro­no­mie gilt für jeden ein­zel­nen Gast. Wer Spei­sen und Geträn­ke zum Mit­neh­men abholt, ist von der Test­pflicht nicht betrof­fen. Glei­ches gilt für Betriebs­kan­ti­nen, die nicht öffent­lich zugäng­lich sind.


Besu­cher von Kran­ken­häu­sern sowie Vor­sor­ge- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen müs­sen bei einer Inzi­denz von 35 oder mehr einen Test­nach­weis vor­le­gen. Für Besu­cher und Beschäf­tig­te von Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen sowie Senio­ren­hei­men bleibt es bei den bis­he­ri­gen inzi­denz­un­ab­hän­gi­gen Testerfordernissen.


Gül­tig­keit von Schülertests

Schü­ler, die im Zuge des Schul­be­suchs regel­mä­ßig getes­tet wer­den, sind von den Test­nach­weis­er­for­der­nis­sen befreit. Wich­tig ist ein Aus­weis­do­ku­ment, das den Sta­tus der Schü­le­rin oder des Schü­lers bestä­tigt, zum Bei­spiel ein Schü­ler­aus­weis, eine Schul­be­suchs­be­stä­ti­gung oder ein Schü­ler­ti­cket nebst einem amt­li­chen Aus­weis­pa­pier. Die Aus­nah­me von Test­erfor­der­nis­sen gilt auch in den Feri­en und damit auch in den aktu­el­len Sommerferien.


Hoch­schu­len

Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen an Hoch­schu­len sind bei einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 35 oder mehr dann zuläs­sig, wenn zwei Mal wöchent­lich ein Test­nach­weis erfolgt.


Gro­ße Sport- und Kulturveranstaltungen

Sol­che Ver­an­stal­tun­gen mit län­der­über­grei­fen­dem Cha­rak­ter sind inzi­denz­un­ab­hän­gig unter den bis­he­ri­gen Vor­aus­set­zun­gen mög­lich. Die zuläs­si­ge Höchst­zu­schau­er­zahl – ein­schließ­lich geimpf­ter und gene­se­ner Per­so­nen – wird auf 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät der Sport- bezie­hungs­wei­se Ver­an­stal­tungs­stät­te, höchs­tens jedoch auf 25.000 Besu­cher mit fes­ten Sitz­plät­zen begrenzt.


Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den aktu­ell gel­ten­den Coro­na-Beschrän­kun­gen sind auf den Inter­net­sei­ten des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on sowie des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge zu fin­den unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php und https://www.stmgp.bayern.de/

Zahl­rei­che Ver­an­stal­tun­gen und Workshops

Nach­hal­tig­keits­wo­che der Uni­ver­si­tät Bam­berg fin­det ab 21. Juni statt

Unter dem Mot­to „Vom Den­ken zum Han­deln“ fin­det von Mon­tag, 21. Juni, bis Sonn­tag, 27. Juni, die dies­jäh­ri­ge Nach­hal­tig­keits­wo­che der Otto-Fried­rich-Uni­ver­si­tät Bam­berg statt, zu der alle inter­es­sier­ten Per­so­nen herz­lich ein­ge­la­den sind.

Obwohl eine Sen­si­bi­li­sie­rung für not­wen­di­ge Ver­än­de­run­gen eine Vor­aus­set­zung für gesell­schaft­li­chen Wan­del hin zu einer nach­hal­ti­gen Lebens­wei­se dar­stellt, zei­gen For­schungs­er­geb­nis­se, dass sich Wis­sen allein nicht auto­ma­tisch auch auf das eige­ne Han­deln aus­wirkt. Ziel der Nach­hal­tig­keits­wo­che 2021, die seit die­sem Jahr in Koope­ra­ti­on mit der Stadt Bam­berg statt­fin­det, ist es des­halb, eine erwei­ter­te Per­spek­ti­ve mit kon­kre­ten Hand­lungs­mög­lich­kei­ten auf den Umgang mit den Her­aus­for­de­run­gen, die das The­ma Nach­hal­tig­keit mit sich bringt, zu ermög­li­chen. „Als Uni­ver­si­tät tra­gen wir eine gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung“, sagt Dr. Dag­mar Steu­er-Flie­ser, Kanz­le­rin der Uni­ver­si­tät. „Ein Teil die­ser Ver­ant­wor­tung ist die kon­kre­te Aus­ein­an­der­set­zung mit den Aspek­ten von Nach­hal­tig­keit und Umwelt­schutz. Die Nach­hal­tig­keits­wo­che bie­tet allen inter­es­sier­ten Per­so­nen an der Uni­ver­si­tät und dar­über hin­aus die Mög­lich­keit, sich zu infor­mie­ren und all­tags­ori­en­tier­te Impul­se zu bekommen.“


Vor­trä­ge bie­ten Denk­an­stö­ße zu gesell­schaft­li­chen Herausforderungen

„Wir freu­en uns, dass wir bei der dies­jäh­ri­gen Nach­hal­tig­keits­wo­che gleich 31 unter­schied­li­che, kos­ten­freie Ver­an­stal­tun­gen und Work­shops anbie­ten kön­nen“, sagt Dr. Yel­va Lar­sen, wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin an der Pro­fes­sur für Didak­tik der Natur­wis­sen­schaf­ten, die im Auf­trag der Steue­rungs­grup­pe Nach­hal­tig­keit gemein­sam mit Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen sowie mit Unter­stüt­zung des Refe­rats für Öko­lo­gie der Stu­die­ren­den­ver­tre­tung die Nach­hal­tig­keits­wo­che orga­ni­siert. „Nicht zuletzt dank des gro­ßen Enga­ge­ments der Stu­die­ren­den ent­de­cken und ent­wi­ckeln wir dabei neue Gestal­tungs­räu­me sowohl in der Hoch­schu­le als auch in der Stadt und Umge­bung“, so Lar­sen. Die Nach­hal­tig­keits­wo­che besteht in die­sem Jahr aus zwei Tei­len. Im ers­ten Teil bie­ten zahl­rei­che Refe­ren­tin­nen und Refe­ren­ten Denk­an­stö­ße, was eine „Kul­tur der Nach­hal­tig­keit“ mit Bezug auf die gesell­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit bedeu­ten kann. Der zwei­te Teil gibt kon­kre­te Anre­gun­gen für eine nach­hal­ti­ge Lebensweise.

Am Diens­tag, 22. Juni, ab 18 Uhr lädt bei­spiels­wei­se der Lehr­stuhl für Betriebs­wirt­schafts­leh­re, ins­be­son­de­re Ver­trieb und Mar­ke­ting, gemein­sam mit dem Ver­ein Lead Side­by­Si­de zu einer digi­ta­len Ver­an­stal­tung ein. Unter dem Titel „Gemein­sam füh­ren“ beschäf­tigt sich die Podi­ums­dis­kus­si­on mit der Zusam­men­ar­beit von Män­nern und Frau­en in der Füh­rung. „Wir möch­ten mit drei Duos aus weib­li­chen und männ­li­chen Füh­rungs­kräf­ten ihre Erfah­run­gen mit pari­tä­ti­scher Füh­rung und die Her­aus­for­de­run­gen, vor denen wir bei deren Umset­zung noch ste­hen, dis­ku­tie­ren“, erklärt Prof. Dr. Björn Ivens, Inha­ber des Lehr­stuhls. Es dis­ku­tie­ren eine Ver­tre­te­rin und ein Ver­tre­ter des Start-Up-Incu­ba­tors Zoll­hof aus Nürn­berg, der Prä­si­dent und die Kanz­le­rin der Uni­ver­si­tät Bam­berg sowie die Dop­pel­spit­ze der Grü­nen in Bayern.


Work­shops zei­gen Mög­lich­kei­ten für nach­hal­ti­ge Lebens­wei­se auf

Im zwei­ten Teil der Nach­hal­tig­keits­wo­che 2021 wer­den in einer viel­fäl­ti­gen Rei­he inter­ak­ti­ver Work­shops kon­kre­te Aspek­te der Nach­hal­tig­keit auf­ge­grif­fen und all­tags­ori­en­tier­te Impul­se für eine nach­hal­ti­ge Lebens­wei­se gesetzt. So gibt es am Frei­tag, 25. Juni, von 14 bis 19 Uhr sowie am Sams­tag, 26. Juni, von 10 bis 16 Uhr eine Klei­der­tausch­bör­se auf dem Max­platz. Und um 14.30 Uhr fin­det eine „Pro­bier­stun­de“ vor dem Nod­dack-Haus (Mar­kus­platz 3) statt. Hier kön­nen inter­es­sier­te Per­so­nen fer­men­tier­te und dadurch halt­bar gemach­te Pro­duk­te kos­ten und sich gleich­zei­tig nütz­li­che Tipps zum Fer­men­tie­ren abho­len. Das Kli­ma- und Umwelt­amt der Stadt Bam­berg bie­tet als Koope­ra­ti­ons­part­ner eben­falls am Sams­tag, 26. Juni, eine Füh­rung durch den Hain mit dem Land­schafts­ar­chi­tek­ten Dipl.-Ing. Hel­mut Wie­gel an. Start­punkt ist um 14 Uhr am Boots­haus im Hain. Die Füh­rung dau­ert etwa 1,5 bis 2 Stun­den. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht nötig. Beglei­tet wird die Nach­hal­tig­keits­wo­che durch die Akti­on „Kunst im Bus“ von Stu­die­ren­den der Didak­tik der Kunst, koor­di­niert von der Archi­tek­tin Dipl.-Ing. Bar­ba­ra Gügel und Dr. Not­bur­ga Karl.

Von Mit­te Juni bis Mit­te Juli wer­den ihre Kunst­pro­jek­te in kur­zen Fil­men auf den Moni­to­ren in 50 Stadt­bus­sen zu sehen sein. In den Arbei­ten geht es dar­um, den kom­ple­xen Auf­bau der Natur als Archi­tek­tur zu ver­ste­hen und die­se künst­le­risch mit unter­schied­li­chen Tech­ni­ken, wie etwa Foto­gra­fie, Film oder Male­rei darzustellen.

Alle Ter­mi­ne und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen und Work­shops sowie die Zugangs­da­ten zu online statt­fin­den­den Pro­gramm­punk­ten fin­den sich unter https://www.uni-bamberg.de/nachhaltigkeit/nawo/nawo-2021/

Vor­sich­ti­ge Nor­ma­li­sie­rung statt Katastrophenfall 

Zahl­rei­che Erleich­te­run­gen der Coro­na-Maß­nah­men sind ab heu­te in Kraft getreten

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat in der Kabi­netts­sit­zung am Frei­tag wei­te­re Locke­run­gen für Bay­ern beschlos­sen, die mit der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ab dem heu­ti­gen Mon­tag in Kraft getre­ten sind. Zeit­gleich wur­de der Kata­stro­phen­fall in Bay­ern aufgehoben.

Für die Stadt Bam­berg mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50 bedeu­tet das im Ein­zel­nen:

All­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung: Auf­grund der sta­bi­len Inzi­denz­wer­te von unter 50 dür­fen sich jetzt 10 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten gemein­sam auf­hal­ten. Wie bereits bis­her zäh­len Geimpf­te und Gene­se­ne bei pri­va­ter Zusam­men­kunft oder ähn­li­chen sozia­len Kon­tak­ten nicht mit.

Geplan­te öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen aus beson­de­rem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauf­fei­ern, Beer­di­gun­gen, Ver­eins­sit­zun­gen et cete­ra) sind wie­der mög­lich: Bei einer Inzi­denz unter 50 drau­ßen bis 100, drin­nen bis 50 Per­so­nen (zuzüg­lich Geimpf­te und Gene­se nach Vor­ga­be des Bun­des­rechts). Erst bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 benö­ti­gen nicht Geimpf­te oder Gene­se­ne einen nega­ti­ven Test.


Schu­len
: Ab dem 7. Juni fin­det in Gebie­ten mit Inzi­denz unter 50 wie­der ein­schrän­kungs­lo­ser Prä­senz­un­ter­richt für alle Schu­len statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebie­te mit Inzi­denz unter 100. Im Sport­un­ter­richt kann auf die Mas­ken­pflicht ver­zich­tet wer­den. An den Schu­len sind wei­ter­hin inzi­denz­un­ab­hän­gig zwei­mal wöchent­li­che Tests erfor­der­lich. Das Test­ergeb­nis wird den Schü­lern aber auf Antrag beschei­nigt und kann so auch außer­schu­lisch genutzt wer­den („Selbst­test-Aus­weis“).

Kin­der­ta­ges­stät­ten keh­ren ana­log zu den Schu­len zum Nor­mal­be­trieb zurück.

Hoch­schu­len: Die Hoch­schu­len kön­nen wie­der Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen anbie­ten (Vor­le­sun­gen, Semi­na­re). Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei 1,5 m Abstand). Zuge­las­sen wer­den Teil­neh­mer, die sich zwei­mal wöchent­lich tes­ten las­sen. Wie in der Schu­le besteht auf dem Hoch­schul­ge­län­de Maskenpflicht.


Han­del und Geschäf­te
: Bei einer Inzi­denz unter 100 ist der Han­del all­ge­mein geöff­net. Die für alle Geschäf­te bestehen­den Auf­la­gen (Hygie­ne­kon­zept, Kun­den­be­gren­zung auf einen Kun­den je 10 qm für die ers­ten 800 qm der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 qm für den 800 qm über­stei­gen­den Teil der Ver­kaufs­flä­che) blei­ben bestehen. Die Not­wen­dig­keit von Ter­min­ver­ein­ba­run­gen entfällt.


Märk­te
: Märk­te kön­nen im Frei­en wie­der sämt­li­che Waren verkaufen.


Gas­tro­no­mie
: Die Innen­gas­tro­no­mie kann geöff­net wer­den und die Gast­wirt­schaf­ten kön­nen im Innen- und im Außen­be­reich bis 24 Uhr (bis­her 22 Uhr) bei einer Inzi­denz unter 100 offen­blei­ben. Ein nega­ti­ver Test ist nur bei Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 erfor­der­lich. Am Tisch gilt die all­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung. Die Rege­lun­gen zur Mas­ken­pflicht blei­ben bestehen. Rei­ne Schank­wirt­schaf­ten blei­ben im Innen­be­reich geschlossen.


Hotel­le­rie, Beher­ber­gung
: Zim­mer kön­nen an alle Per­so­nen ver­ge­ben wer­den, die sich nach den neu­en all­ge­mei­nen Kon­takt­be­schrän­kun­gen zusam­men auf­hal­ten dür­fen (10 Per­so­nen). In Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 50 muss jeder Gast künf­tig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bis­her alle 48 Stun­den) einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.


Frei­zeit­ein­rich­tun­gen
: Sola­ri­en, Sau­nen, Bäder, Ther­men, Frei­zeit­parks, Indoor­spiel­plät­ze und ver­gleich­ba­re Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Schau­höh­len, Besu­cher­berg­wer­ke, Stadt- und Gäs­te­füh­run­gen, Spielbanken/​Spielhallen und Wett­an­nah­me­stel­len kön­nen mit Infek­ti­ons­schutz­kon­zept wie­der öff­nen. In Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 ist ein nega­ti­ver Test erfor­der­lich. Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten, Clubs und Dis­ko­the­ken blei­ben geschlossen.


Wirt­schafts­na­he Ver­an­stal­tun­gen wie Kongresse/​Tagungen wer­den unter den glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen zugelassen.


Fluss­kreuz­fahr­ten sind ab dem 7. Juni wie­der mög­lich unter der Vor­aus­set­zung eines nega­ti­ven Tests.


Kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen
: Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bei fes­ter Bestuh­lung mit bis zu 500 Per­so­nen zuläs­sig. Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen drin­nen wie drau­ßen kön­nen künf­tig nicht nur fes­te Büh­nen, son­dern wie­der alle geeig­ne­ten Stät­ten genutzt wer­den (Hal­len, Sta­di­on etc.), wenn sie aus­rei­chend Platz bie­ten, um einen siche­ren Abstand der Besu­cher zu gewährleisten.


Got­tes­diens­te
: Ab dem 7. Juni ist in Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 der Gemein­de­ge­sang wie­der erlaubt (im Innen­be­reich mit FFP2-Mas­ke). Bei Frei­luft­got­tes­diens­ten ent­fällt die Mas­ken­pflicht am Platz. Auf die Anzei­ge- und Anmel­de­pflicht wird verzichtet.


Pro­ben von Lai­en­en­sem­bles im Musik- und Thea­ter­be­reich sind innen und außen ohne fes­te Per­so­nen­ober­gren­ze mög­lich. Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei Min­dest­ab­stand nach Hygie­ne­rah­men­kon­zept). Außer­schu­li­scher Musik­un­ter­richt wird ohne Per­so­nen­ober­gren­ze (mit Abstand) zulässig.


Sport
: Für alle wird Sport (kon­takt­frei­er eben­so wie Kon­takt­sport) indoor wie out­door in allen Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 ohne fes­te Grup­pen­ober­gren­zen mög­lich, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 aller­dings nur für Teil­neh­mer, die einen aktu­el­len nega­ti­ven Test vor­wei­sen kön­nen. Es ist die glei­che Anzahl an Zuschau­ern mög­lich wie bei kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen, unter frei­em Him­mel also 500 Per­so­nen (bei fes­ter Bestuh­lung). Auf Sport­an­la­gen wird die Zahl der Teil­neh­mer im Rah­men­kon­zept nach der Grö­ße der Sport­an­la­ge sach­ge­recht begrenzt.


Alten- und Pfle­ge­hei­me
: Die Test­pflicht für Besu­cher ent­fällt bei einer Inzi­denz unter 50. Gemein­schafts­ver­an­stal­tun­gen in den Hei­men sind innen mit 25 Per­so­nen, außen mit 50 Per­so­nen zulässig.

Ver­an­stal­tungs­aus­fäl­le

„Es gibt Situa­tio­nen, in denen man fest­ge­na­gelt ist“

Noch min­des­tens bis zum 19. April ver­bie­ten die der­zei­ti­gen Beschrän­kun­gen zur Bekämp­fung der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus sämt­li­che Kon­zer­te, Auf­füh­run­gen und Büh­nen­shows. Das trifft nicht nur Kul­tur­schaf­fen­de, son­dern auch die Ver­an­stal­ter­sei­te. Wolf­gang Heyder ist Geschäfts­füh­rer beim Ver­an­stal­tungs­ser­vice Bam­berg. Ihm machen aus­fal­len­de Kon­zer­te genau­so zu schaf­fen wie die unsi­che­re Beschluss­la­ge der kom­men­den Wochen. Eine posi­ti­ve Grund­ein­stel­lung lässt er sich trotz­dem nicht neh­men. Wir haben uns mit ihm zum Tele­fon­in­ter­view verabredet.
Wolf­gang Heyder, Geschäfts­füh­rer des Ver­an­stal­tungs­ser­vice Bamberg
Auf­grund der All­ge­mein­ver­fü­gung muss­ten Sie für die kom­men­den Wochen sämt­li­che Ver­an­stal­tun­gen absa­gen. Wie geht der Ver­an­stal­tungs­ser­vice mit die­ser Ent­wick­lung um?

Wolf­gang Heyder: Erst­mal haben wir kei­ne Mög­lich­keit, das zu ändern. Also haben wir reagie­ren müs­sen. Dar­um ver­su­chen wir, so vie­le Ver­an­stal­tun­gen wie mög­lich zu ver­le­gen, damit sie noch statt­fin­den kön­nen, um den ent­ste­hen­den Scha­den so gering wie mög­lich zu hal­ten. Man­che Ver­an­stal­tun­gen kön­nen wir auf spä­ter im Jahr oder nach 2021 ver­le­gen, aber es gibt auch ein paar Ver­an­stal­tun­gen, die kom­plett abge­sagt wur­den. Trotz­dem haben wir das Hor­ror­sze­na­rio oder zumin­dest die schwie­ri­ge Situa­ti­on vor Augen, dass wir nicht wis­sen, wie es weitergeht.

Um wie vie­le Ver­an­stal­tun­gen han­delt es sich? 

Wolf­gang Heyder: Es geht der­zeit dar­um, über 30 Ver­an­stal­tun­gen zu ver­le­gen und gleich­zei­tig die übli­chen Auf­ga­ben, wie Hal­len zu fin­den oder Tech­nik bereit­zu­stel­len, zu erfüllen. 

Wie gehen Sie mit der Unsi­cher­heit um, die im Ange­sicht einer mög­li­chen wei­te­ren Ver­län­ge­rung der Beschrän­kun­gen über den der­zeit ange­dach­ten 19. April hin­aus besteht?

Wolf­gang Heyder: Das ist eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen, nicht zu wis­sen, ob die Beschrän­kun­gen noch ver­län­gert wer­den. Wir haben 15 Ver­an­stal­tun­gen, die zwi­schen 19. April und Ende Mai statt­fin­den sol­len und noch nicht abge­sagt sind. Wir war­ten auf eine behörd­li­che Anord­nung. Und noch wei­ter in die Zukunft gedacht, was uns auch sehr betrifft und wo eben­falls gro­ße Unsi­cher­heit besteht, ist die Fra­ge, was mit unse­ren zahl­rei­chen Open-Air-Ver­an­stal­tun­gen im Som­mer passiert. 

Was geht in Ihnen selbst vor?

Wolf­gang Heyder: In den vie­len Jah­ren mei­nes Berufs­le­bens habe ich schon die eine oder ande­re Erfah­rung mit Kri­sen­si­tua­tio­nen sam­meln kön­nen. Dabei habe ich gelernt, dass es Situa­tio­nen gibt, die man steu­ern kann, und sol­che, in denen man ein­fach fest­ge­na­gelt ist und kei­ne Mög­lich­keit hat, etwas zu ver­än­dern. Aber auch wenn es immense Ver­lus­te sind, die auf uns zukom­men, trau­ern und heu­len wir nicht oder sind nega­tiv, son­dern ver­su­chen posi­tiv nach vor­ne zu schau­en. Inso­fern gehen wir an die Din­ge ran, über die wir zumin­dest noch ein wenig Kon­trol­le haben und bera­ten in Zusam­men­ar­beit mit all unse­ren Part­nern zum Bei­spiel über ver­schie­de­ne Sze­na­ri­en, wie die nächs­ten Wochen und Mona­te aus­se­hen könnten.

Was macht Ihnen der­zeit Hoffnung?

Wolf­gang Heyder: Ich bin ja von vorn­her­ein ein sehr posi­ti­ver Typ und habe immer kämp­fen müs­sen, in vie­len Berei­chen. Inso­fern bin ich den Kri­sen­mo­dus ein biss­chen gewohnt. Ich fin­de es schön, dass es in der Gesell­schaft eine posi­ti­ve Ent­wick­lung zu spü­ren gibt, dass Men­schen zusam­men­kom­men, sich hel­fen und sich soli­da­risch zeigen.