Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am heutigen Freitag den Schwellenwert von 50 den dritten Tag in Folge überschritten. Ab Sonntag
... weiter
Corona-Maßnahmen
Inzidenz drei Tage über 50: Kontaktbeschränkungen ab Sonntag
Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am heutigen Freitag den Schwellenwert von 50 den dritten Tag in Folge überschritten. Ab Sonntag treten daher neue Regelungen in Kraft.
Ab Sonntag, 29. August, 0:00 Uhr, gelten folgende Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen (Inzidenz über 35, aber unter 50):
Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Insgesamt dürfen nur noch zehn Personen aus dem eigenen und maximal zwei weiteren Haushalten zusammenkommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren zählen nicht zur Gesamtpersonenzahl dazu. Gleiches gilt für vollständig Geimpfte und Genesene.
Öffentliche und private Veranstaltungen
Öffentliche und private Veranstaltungen, die aus besonderem Anlass stattfinden, dürfen nur mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis durchgeführt werden. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist die Personenzahl auf 50 begrenzt. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 25 Personen zusammenkommen und ein negativer Testnachweis ist erforderlich. Bei privaten Veranstaltungen werden vollständig Geimpfte und Genesene bei der Anzahl der maximalen Personenzahl nicht dazugezählt, bei öffentlichen Veranstaltungen hingegen schon.
Für allen anderen Bereiche und insbesondere die „3G-Regeln“ ändert sich durch die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 nichts. Es gilt also weiterhin folgendes:
Testnachweis:
Es gilt für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen ab dem Schwellenwert von 35 die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zu diesen Bereichen gehören:
- Zugang zur Innengastronomie,
- Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
- Besuch von Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen,
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
- Sportausübung in geschlossenen Räumen,
- Zugang als Besucher von Krankenhäusern,
- Beherbergung: bei Ankunft sowie zusätzlich alle 72 Stunden.
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
- eines höchstens 48 Stunden alten PCR-Tests oder PoC-PCR-Tests nötig,
- ein höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentest, oder
- ein Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde und höchstens 24 Stunden alt ist.
Die Testnachweisepflicht in der Innengastronomie gilt für jeden einzelnen Gast. Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen abholt, ist von der Testpflicht nicht betroffen. Gleiches gilt für Betriebskantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Besucher von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen bei einer Inzidenz von 35 oder mehr einen Testnachweis vorlegen. Für Besucher und Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheimen bleibt es bei den bisherigen inzidenzunabhängigen Testerfordernissen.
Gültigkeit von Schülertests
Schüler, die im Zuge des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Wichtig ist ein Ausweisdokument, das den Status der Schülerin oder des Schülers bestätigt, zum Beispiel ein Schülerausweis, eine Schulbesuchsbestätigung oder ein Schülerticket nebst einem amtlichen Ausweispapier. Die Ausnahme von Testerfordernissen gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuellen Sommerferien.
Hochschulen
Präsenzveranstaltungen an Hochschulen sind bei einer 7‑Tage-Inzidenz von 35 oder mehr dann zulässig, wenn zwei Mal wöchentlich ein Testnachweis erfolgt.
Große Sport- und Kulturveranstaltungen
Solche Veranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen möglich. Die zulässige Höchstzuschauerzahl – einschließlich geimpfter und genesener Personen – wird auf 50 Prozent der Kapazität der Sport- beziehungsweise Veranstaltungsstätte, höchstens jedoch auf 25.000 Besucher mit festen Sitzplätzen begrenzt.
Detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Corona-Beschränkungen sind auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu finden unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php und https://www.stmgp.bayern.de/
Zahlreiche Veranstaltungen und Workshops
Nachhaltigkeitswoche der Universität Bamberg findet ab 21. Juni statt
Unter dem Motto „Vom Denken zum Handeln“ findet von Montag, 21. Juni, bis Sonntag, 27. Juni, die diesjährige Nachhaltigkeitswoche der Otto-Friedrich-Universität Bamberg statt, zu der alle interessierten Personen herzlich eingeladen sind.
Obwohl eine Sensibilisierung für notwendige Veränderungen eine Voraussetzung für gesellschaftlichen Wandel hin zu einer nachhaltigen Lebensweise darstellt, zeigen Forschungsergebnisse, dass sich Wissen allein nicht automatisch auch auf das eigene Handeln auswirkt. Ziel der Nachhaltigkeitswoche 2021, die seit diesem Jahr in Kooperation mit der Stadt Bamberg stattfindet, ist es deshalb, eine erweiterte Perspektive mit konkreten Handlungsmöglichkeiten auf den Umgang mit den Herausforderungen, die das Thema Nachhaltigkeit mit sich bringt, zu ermöglichen. „Als Universität tragen wir eine gesellschaftliche Verantwortung“, sagt Dr. Dagmar Steuer-Flieser, Kanzlerin der Universität. „Ein Teil dieser Verantwortung ist die konkrete Auseinandersetzung mit den Aspekten von Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Die Nachhaltigkeitswoche bietet allen interessierten Personen an der Universität und darüber hinaus die Möglichkeit, sich zu informieren und alltagsorientierte Impulse zu bekommen.“
Vorträge bieten Denkanstöße zu gesellschaftlichen Herausforderungen
„Wir freuen uns, dass wir bei der diesjährigen Nachhaltigkeitswoche gleich 31 unterschiedliche, kostenfreie Veranstaltungen und Workshops anbieten können“, sagt Dr. Yelva Larsen, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Didaktik der Naturwissenschaften, die im Auftrag der Steuerungsgruppe Nachhaltigkeit gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Unterstützung des Referats für Ökologie der Studierendenvertretung die Nachhaltigkeitswoche organisiert. „Nicht zuletzt dank des großen Engagements der Studierenden entdecken und entwickeln wir dabei neue Gestaltungsräume sowohl in der Hochschule als auch in der Stadt und Umgebung“, so Larsen. Die Nachhaltigkeitswoche besteht in diesem Jahr aus zwei Teilen. Im ersten Teil bieten zahlreiche Referentinnen und Referenten Denkanstöße, was eine „Kultur der Nachhaltigkeit“ mit Bezug auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit bedeuten kann. Der zweite Teil gibt konkrete Anregungen für eine nachhaltige Lebensweise.
Am Dienstag, 22. Juni, ab 18 Uhr lädt beispielsweise der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Vertrieb und Marketing, gemeinsam mit dem Verein Lead SidebySide zu einer digitalen Veranstaltung ein. Unter dem Titel „Gemeinsam führen“ beschäftigt sich die Podiumsdiskussion mit der Zusammenarbeit von Männern und Frauen in der Führung. „Wir möchten mit drei Duos aus weiblichen und männlichen Führungskräften ihre Erfahrungen mit paritätischer Führung und die Herausforderungen, vor denen wir bei deren Umsetzung noch stehen, diskutieren“, erklärt Prof. Dr. Björn Ivens, Inhaber des Lehrstuhls. Es diskutieren eine Vertreterin und ein Vertreter des Start-Up-Incubators Zollhof aus Nürnberg, der Präsident und die Kanzlerin der Universität Bamberg sowie die Doppelspitze der Grünen in Bayern.
Workshops zeigen Möglichkeiten für nachhaltige Lebensweise auf
Im zweiten Teil der Nachhaltigkeitswoche 2021 werden in einer vielfältigen Reihe interaktiver Workshops konkrete Aspekte der Nachhaltigkeit aufgegriffen und alltagsorientierte Impulse für eine nachhaltige Lebensweise gesetzt. So gibt es am Freitag, 25. Juni, von 14 bis 19 Uhr sowie am Samstag, 26. Juni, von 10 bis 16 Uhr eine Kleidertauschbörse auf dem Maxplatz. Und um 14.30 Uhr findet eine „Probierstunde“ vor dem Noddack-Haus (Markusplatz 3) statt. Hier können interessierte Personen fermentierte und dadurch haltbar gemachte Produkte kosten und sich gleichzeitig nützliche Tipps zum Fermentieren abholen. Das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg bietet als Kooperationspartner ebenfalls am Samstag, 26. Juni, eine Führung durch den Hain mit dem Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing. Helmut Wiegel an. Startpunkt ist um 14 Uhr am Bootshaus im Hain. Die Führung dauert etwa 1,5 bis 2 Stunden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Begleitet wird die Nachhaltigkeitswoche durch die Aktion „Kunst im Bus“ von Studierenden der Didaktik der Kunst, koordiniert von der Architektin Dipl.-Ing. Barbara Gügel und Dr. Notburga Karl.
Von Mitte Juni bis Mitte Juli werden ihre Kunstprojekte in kurzen Filmen auf den Monitoren in 50 Stadtbussen zu sehen sein. In den Arbeiten geht es darum, den komplexen Aufbau der Natur als Architektur zu verstehen und diese künstlerisch mit unterschiedlichen Techniken, wie etwa Fotografie, Film oder Malerei darzustellen.
Alle Termine und weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen und Workshops sowie die Zugangsdaten zu online stattfindenden Programmpunkten finden sich unter https://www.uni-bamberg.de/nachhaltigkeit/nawo/nawo-2021/
Das könnte Sie auch interessieren...
Vorsichtige Normalisierung statt Katastrophenfall
Zahlreiche Erleichterungen der Corona-Maßnahmen sind ab heute in Kraft getreten
Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am Freitag weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem heutigen Montag in Kraft getreten sind. Zeitgleich wurde der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben.
Für die Stadt Bamberg mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50 bedeutet das im Einzelnen:
Allgemeine Kontaktbeschränkung: Aufgrund der stabilen Inzidenzwerte von unter 50 dürfen sich jetzt 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen et cetera) sind wieder möglich: Bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Erst bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 benötigen nicht Geimpfte oder Genesene einen negativen Test.
Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
Kindertagesstätten kehren analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück.
Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 ist der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.
Märkte: Märkte können im Freien wieder sämtliche Waren verkaufen.
Gastronomie: Die Innengastronomie kann geöffnet werden und die Gastwirtschaften können im Innen- und im Außenbereich bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben im Innenbereich geschlossen.
Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Flusskreuzfahrten sind ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests.
Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (im Innenbereich mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind innen und außen ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt bei einer Inzidenz unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.
Veranstaltungsausfälle
„Es gibt Situationen, in denen man festgenagelt ist“
Noch mindestens bis zum 19. April verbieten die derzeitigen Beschränkungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus sämtliche Konzerte, Aufführungen und Bühnenshows. Das trifft nicht nur Kulturschaffende, sondern auch die Veranstalterseite. Wolfgang Heyder ist Geschäftsführer beim Veranstaltungsservice Bamberg. Ihm machen ausfallende Konzerte genauso zu schaffen wie die unsichere Beschlusslage der kommenden Wochen. Eine positive Grundeinstellung lässt er sich trotzdem nicht nehmen. Wir haben uns mit ihm zum Telefoninterview verabredet.
Aufgrund der Allgemeinverfügung mussten Sie für die kommenden Wochen sämtliche Veranstaltungen absagen. Wie geht der Veranstaltungsservice mit dieser Entwicklung um?
Wolfgang Heyder: Erstmal haben wir keine Möglichkeit, das zu ändern. Also haben wir reagieren müssen. Darum versuchen wir, so viele Veranstaltungen wie möglich zu verlegen, damit sie noch stattfinden können, um den entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Manche Veranstaltungen können wir auf später im Jahr oder nach 2021 verlegen, aber es gibt auch ein paar Veranstaltungen, die komplett abgesagt wurden. Trotzdem haben wir das Horrorszenario oder zumindest die schwierige Situation vor Augen, dass wir nicht wissen, wie es weitergeht.
Um wie viele Veranstaltungen handelt es sich?
Wolfgang Heyder: Es geht derzeit darum, über 30 Veranstaltungen zu verlegen und gleichzeitig die üblichen Aufgaben, wie Hallen zu finden oder Technik bereitzustellen, zu erfüllen.
Wie gehen Sie mit der Unsicherheit um, die im Angesicht einer möglichen weiteren Verlängerung der Beschränkungen über den derzeit angedachten 19. April hinaus besteht?
Wolfgang Heyder: Das ist eine der größten Herausforderungen, nicht zu wissen, ob die Beschränkungen noch verlängert werden. Wir haben 15 Veranstaltungen, die zwischen 19. April und Ende Mai stattfinden sollen und noch nicht abgesagt sind. Wir warten auf eine behördliche Anordnung. Und noch weiter in die Zukunft gedacht, was uns auch sehr betrifft und wo ebenfalls große Unsicherheit besteht, ist die Frage, was mit unseren zahlreichen Open-Air-Veranstaltungen im Sommer passiert.
Was geht in Ihnen selbst vor?
Wolfgang Heyder: In den vielen Jahren meines Berufslebens habe ich schon die eine oder andere Erfahrung mit Krisensituationen sammeln können. Dabei habe ich gelernt, dass es Situationen gibt, die man steuern kann, und solche, in denen man einfach festgenagelt ist und keine Möglichkeit hat, etwas zu verändern. Aber auch wenn es immense Verluste sind, die auf uns zukommen, trauern und heulen wir nicht oder sind negativ, sondern versuchen positiv nach vorne zu schauen. Insofern gehen wir an die Dinge ran, über die wir zumindest noch ein wenig Kontrolle haben und beraten in Zusammenarbeit mit all unseren Partnern zum Beispiel über verschiedene Szenarien, wie die nächsten Wochen und Monate aussehen könnten.
Was macht Ihnen derzeit Hoffnung?
Wolfgang Heyder: Ich bin ja von vornherein ein sehr positiver Typ und habe immer kämpfen müssen, in vielen Bereichen. Insofern bin ich den Krisenmodus ein bisschen gewohnt. Ich finde es schön, dass es in der Gesellschaft eine positive Entwicklung zu spüren gibt, dass Menschen zusammenkommen, sich helfen und sich solidarisch zeigen.
- Sebastian Quenzer
- Foto: Sebastian Quenzer