Viele Rabatte am sogenannten Black Friday sind kleiner, als sie scheinen. Verbraucher:innen sollten laut der Verbraucherzentrale Bayern deshalb Preise langfristig vergleichen oder
... weiterSteigende Strompreise: Was Verbraucher:innen jetzt tun können
Aktuell erhöhen viele Energie-Anbieter wieder ihre Strompreise. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.
Im März 2024 werden zahlreiche Stromanbieter in Bayern ihre Preise erneut erhöhen. Grund dafür ist, dass sich die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppeln. Bei einzelnen Anbietern sinken die Strompreise jedoch aufgrund niedrigerer Beschaffungskosten.
„Wir raten von Preiserhöhungen betroffenen Verbrauchern die aktuellen Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls ihren Anbieter zu wechseln“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern in einer Mitteilung. „Durch den Wechsel ließen sich teilweise mehrere Hundert Euro sparen. Stromkunden können dazu ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen nutzen.“
Grundlagen für einen Preisvergleich sind dabei der bestehende Tarif und die Vertragskonditionen. Informationen hierzu finden sich in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung. Eine erste Orientierung, ob sich ein Wechsel lohnen könnte, können dann Vergleichsportale liefern. Doch nicht alle Versorger sind dort zu finden. „Es kann auch hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen zu fragen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher:innen auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit mit einer Preisgarantie und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat achten. Vorsicht ist zudem bei extrem niedrigen Preisen und Festpreisangeboten geboten. „Stromkunden sollten zudem in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“
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Verbraucherzentrale Bayern
Digital Services Act: Mehr Rechte gegenüber Online-Plattformen und Suchmaschinen
Am 17. Februar trat eine neue EU-Verordnung in Kraft. Dieser Digital Services Act soll digitale Dienstleister, vor allem Online-Plattformen, zu mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher:innen verpflichten.
Webseiten, Apps, soziale Netzwerke oder Online-Marktplätze: Im Alltag sind sie oft kaum mehr wegzudenken. Mit dem technischen Fortschritt machen Anbieter sich jedoch auch zunehmend problematische Verhaltensweisen zunutze, so die Verbraucherzentrale Bayern in einer Mitteilung. Immer wieder würden beispielsweise sogenannte Dark Patterns eingesetzt. Das sind digitale Designs etwa auf Webseiten, mit deren Hilfe Nutzer:innen zu ungewollten Handlungen verleitet werden. Eine nun in Kraft getretene, neue Verordnung der EU, der Digital Services Act, soll diese und andere bedenkliche Verhaltensweisen ab sofort eindämmen. Die neue Verordnung gilt seit dem 17. Februar und verpflichtet digitale Dienstleister zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber ihren Nutzenden.
„Verbraucher sollen sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher bewegen können”, sagt Nikolaus Stumpf, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dafür ist es erforderlich, dass manipulative Designs wie etwa Dark Patterns, aber auch gesundheitsgefährdende Produkte oder illegale Inhalte, leichter gemeldet und entfernt werden können.“
Zudem erhalten Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten. Sehr große Dienste müssen demgemäß eine zentrale Kontaktstelle für Beschwerden angeben. Plattformen müssen zudem jede Werbung kennzeichnen und informieren, wer dafür bezahlt hat. Bei Minderjährigen Nutzer:innen gilt zukünftig sogar, dass ihre persönlichen Daten nicht mehr für die Anzeige von Werbung verwendet werden dürfen.
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Verbraucherzentrale Bayern
Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich 2024 bei Energie und Mobilität
Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche neue Regelungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick, was sich für Verbraucher:innen bei den Themen Energie und Mobilität ändert.
Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen, Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbarer Energie stammt oder darauf umgestellt wird, Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas‑, Öl‑, oder Biomasseheizung kombiniert sind, und Wasserstoffheizungen (Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können). Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich. Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen.
Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“
Energie wird teurer, weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken, Ende der Prämie für Elektroautos
Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher:innen müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Am 1. Januar steig auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.
Ab 2024 soll zudem das „Solarpaket I“ den Betrieb von privaten Solaranlagen vereinfachen. Die Anmeldung ist nun laut Verbraucherzentrale weniger kompliziert und die Geräte können direkt nach dem Kauf und noch vor dem Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit dem Jahreswechsel bis zu 800 Watt leisten. Für die Umsetzung in der Praxis stehen dann allerdings noch Änderungen der entsprechenden elektrotechnischen Norm aus.
Mit dem Jahreswechsel sind Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden. Hauseigentümer:innen können ihren Mieterinnen und Mietern den Betrieb dieser Anlagen nun nicht mehr untersagen.
Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 hingegen kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant ausgezahlt.
Ab März 2024 steigen außerdem die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden. „Bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten Verbraucher die sparsamsten Modelle wählen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten ausgeglichen.“
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Verbraucherzentrale Bayern
Abzocke und Fallen: Womit Verbraucher:innen 2023 zu kämpfen hatten
Auch 2023 mussten sich Verbraucher:innen mit allerlei Schikanen und Fallen im Umgang mit etwa Streaming-Diensten, Onlineshops oder Zustelldiensten herumschlagen. Die Verbraucherzentrale Bayern hat die Themen zusammengestellt, über die bei ihr die meisten Beschwerden eingingen.
Fakeshops, versteckte Kündigungsbuttons, Ärger bei Paketen und Briefen sowie einseitige Preiserhöhungen: Über diese Themen beschwerten sich Verbraucher:innen im Jahr 2023 laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern besonders häufig.
„Dass Anbieter ihre Preise einfach einseitig erhöhen, ist uns zum Beispiel weiterhin ein Dorn im Auge“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale. „Vor allem Streaming-Dienste und Fitnessstudios taten sich mit teilweise abwegigem Vorgehen hervor. So sollten etwa Kunden eines Fitnessstudios einer Preiserhöhung zustimmen, indem sie durch ein Drehkreuz am Eingang laufen.“ Oft werde Verbraucher:innen auch fälschlicherweise vermittelt, sie hätten neue Preise zu akzeptieren.
Auch beim Dauerbrenner Fakeshops gab es 2023 eine neue Masche. Um eine vermeintliche Regionalität vorzugaukeln, verwendeten Betreiber von Fakeshops immer öfter Webadressen wie „-berlin.de“ oder „-münchen.de“. „Verbraucher sollten das Impressum und die Rücksendeadresse eines Online-Shops genau prüfen“, rät Halm. „So können sie feststellen, wo dieser wirklich seinen Sitz hat. Sie können sich zudem eventuell hohe Versandkosten bei einer Rücksendung ersparen.“
Der Kündigungsbutton auf Unternehmenswebsites soll eigentlich Kündigungen erleichtern. Allerdings haben viele Anbieter diesen nicht rechtzeitig oder sehr versteckt eingerichtet, so die Verbraucherzentrale weiter. In diesem Zusammenhang habe die Verbraucherzentrale bereits mehrere Unternehmen abgemahnt.
Bleibt noch der Ärger mit den Zustelldiensten. Entsprechend beschäftigten Probleme mit Paketen und Briefen den Verbraucherschutz auch im Jahr 2023 stark. Der Paketzusteller klingelte nicht, Pakete wurden überhaupt nicht zugestellt oder Briefe kamen verspätet an, lautete der Tenor zahlreicher Beschwerden. Die Verbraucherzentrale Bayern hat daher ein Post-Ärger-Tool eingerichtet, um Betroffene mit Informationen und Musterbriefen zu unterstützen.
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Verbraucherzentrale Bayern
Post-Ärger-Tool: Hilfe bei Post- und Paketproblemen
Probleme mit Post und Paketlieferdiensten kennen wohl alle. Um dem ein wenig Abhilfe zu schaffen hat die Verbraucherzentrale Bayern nun ein „Post-Ärger-Tool“ erstellt, das Betroffene unterstützen soll.
Wer kennt es nicht? Sei es aus Personalmangel oder Mangel in der Arbeitsauffassung: Briefe kommen nicht an, Pakete werden ungefragt in der Nachbarschaft abgegeben, der Nachsendeauftrag funktioniert nicht oder der Kundenservice ist nicht erreichbar. Über diese und viele weitere Probleme gibt es regelmäßig Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Bayern. Ein neues Angebot soll Betroffenen nun schnell und unkompliziert weiterhelfen. Das „Post-Ärger-Tool“, so die Verbraucherzentrale Bayern in einer Mitteilung, unterstützt bei Beschwerden rund um Briefe, Pakete oder die Serviceleistung der Zustelldienste.
Mit dem interaktiven Tool können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtliche Informationen, Handlungsempfehlungen und den richtigen Ansprechpartner für ihr Problem finden. „Wir bekommen seit vielen Jahren sehr viele Beschwerden über die Serviceleistung der Post- und Paketdienste“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Laufe der Zeit wurden es immer mehr. Ich freue mich deshalb, dass wir Betroffenen nun mit unserem Post-Ärger-Tool schnell und unkompliziert helfen können.“
Mit dem Post-Ärger-Tool haben NutzerInnen die Möglichkeit, sich individuelle Schreiben erstellen zu lassen. Damit können sie sich direkt an das betreffende Unternehmen oder die Bundesnetzagentur wenden. „Wir hoffen dazu beitragen zu können, dass die Zustelldienstleister ihren Service künftig verbessern“, so Halm.
Das Tool wurde in Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale Bayern, Verbraucherzentrale Niedersachsen, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz entwickelt.
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Klimawerbung
Verbraucherzentralen kritisieren Klimaaussagen auf Lebensmitteln
Auf Lebensmitteln finden sich eine Vielzahl verschiedener werblicher Klimaaussagen. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, bleiben diese jedoch häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen. Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine Abkehr von nicht belegbaren Angaben wie „klimaneutral“ oder „CO2-positiv“.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind vielen Menschen beim Einkauf wichtig. Das nutzen Unternehmen für sich und werben mit zahlreichen Klimaaussagen auf Lebensmittel-Verpackungen. Eine Stichprobe der Verbraucherzentralen Deutschlands belegt nun allerdings einen Wildwuchs an Siegeln und Klimaaussagen auf Produkten. „Wir haben das „Klimaneutral“-Zeichen eines privaten Siegelgebers allein in sieben verschiedenen Varianten gefunden“, sagt Jutta Saumweber, Leiterin des Referats Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.
In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen im April 2023 Lebensmittel mit Klima- und CO2-Siegeln und Aussagen begutachtet. Dazu wurde das Angebot in Discountern, Supermärkten, Biomärkten und Drogeriemärkten in zehn Bundesländern untersucht. Erfasst wurden 87 Produkte, die mit Siegeln und Aussagen zu Klima und CO2 warben.
Häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen
Am häufigsten werben Herstellern laut Verbraucherzentrale beim Klimaschutz-Thema mit Klimaneutralität (53 von 87 kontrollierten Produkten). Doch Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ können zu falschen Vorstellungen führen. „Aus Sicht der Verbraucherzentralen lassen sich solche Angaben nicht belegen“, sagt Saumweber. „Sie sind für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Hilfe. Meist stecken dahinter Ausgleichszahlungen in Kompensationsprojekte, deren Berechnungsgrundlagen durchaus fragwürdig sein können. Lebensmittelhersteller sollten diese Angaben daher grundsätzlich nicht mehr verwenden.“
Bei einem Drittel der Produkte blieb zudem unklar, auf was genau sich die Klimaaussagen beziehen. „Aussagen wie „24 Prozent CO2-Reduzierung“ sind nicht hilfreich, wenn nirgendwo angegeben ist, ob damit die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt gemeint ist“, kritisiert Jutta Saumweber weiter. Außerdem würden keine Vergleichsgrößen genannt. Solche ergänzenden Erklärungen fehlten ebenfalls bei einem Drittel der Produkte. Häufig verwiesen die Unternehmen auf weiterführende Informationen im Internet (73 der 87 Produkte). Wesentliche Informationen zur Verständlichkeit von Klima- und CO2-Aussagen gehören jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen direkt auf die Verpackung.
Rechtliche Vorgaben dringend notwendig
Mit dem Marktcheck möchte die Verbraucherzentralen auch deutlich machen, dass ein gesetzliches, standardisiertes Regelwerk einschließlich eines Kontrollsystems für die Werbung mit Klima- und Umweltaussagen nötig ist. Das zeige etwa der Vergleich verschiedener Milchpackungen. Ein Produkt trug lediglich die Angabe „klimaneutral“ mit Verweis auf „effektiven Klimaschutz“, ein anderes Produkt warb mit Aussagen und Erläuterungen auf allen Verpackungsseiten. Eindeutige Informationen lieferten diese jedoch auch nicht. Eine Einschätzung, welches der Produkte den größten Mehrwert für das Klima bringt, ist so für Verbraucher nicht möglich.
Als vielversprechend werten die Verbraucherzentralen jedoch zwei Richtlinien zu Umweltaussagen. Diese bereitet die Europäische Kommission aktuell vor, um rechtliche Lücken zu schließen. Bis die Richtlinien umgesetzt werden und sich damit direkt auf Werbeaussagen auswirken, könnten jedoch noch Jahre vergehen. Unternehmen, die ihre Klimaschutzbemühungen deutlich machen wollen, sollten daher schon jetzt transparent und verständlich kommunizieren. „Die Werbung mit Klimaaussagen darf nicht dazu führen, dass Unternehmen Produkte besser darstellen als sie sind und Verbraucher dadurch getäuscht werden“, sagt Saumweber.
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Verbraucherzentrale Bayern
Beginn der Kaminsaison: Kosten und Feinstaub reduzieren
Mit Beginn der kalten Jahreszeit beginnt für viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch wieder die Kaminsaison. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps, wie man dabei Kosten sparen und die CO2-Emissionen und Feinstaubbelastung minimieren kann.
Um einen Kamin günstig und ökologisch zu nutzen, sollte nur gut getrocknetes Scheitholz in den Ofen wandern, wie die Verbraucherzentrale Bayern unter der Woche (16. Oktober) zum Beginn der Kaminsaison mitteilte. Holzscheite aus frisch geschlagenem Holz müssen zunächst mindestens ein, besser zwei Jahre trocknen. Vorher brennen sie schlechter, erzeugen weniger nutzbare Wärme und setzen deutlich mehr Schadstoffe bei der Verbrennung frei. Auf keinen Fall sollten man Spanplatten, Fensterrahmen oder lackiertes Holz im Kamin verbrennen. Auch alte Zeitungen oder Altpapier gehören laut Verbraucherzentrale nicht in den Ofen.
In einem Kamin sollte das Holz außerdem von oben her abgebrannt werden. Dabei sollte man das geschichtete Holz von oben zum Beispiel mit wachsgetränkter Holzwolle anzünden. Für eine effiziente Nutzung des Kamins sind auch die Zufuhr an Verbrennungsluft und das rechtzeitige Reduzieren des Abgasquerschnitts wichtig. Auch sollten NutzerInnen ihren Kamin stets sauber halten. Denn Ruß behindert die Wärmeabgabe und damit sinkt der Wirkungsgrad zum Teil um mehr als zehn Prozent.
Beim Kauf eines neuen Ofens sollten VerbraucherInnen ein Modell wählen, das die Kriterien des Umweltlabels „Blauer Engel“ erfüllt. Diese Öfen sind zwar oft teurer, bieten dafür aber unter anderem einen Feinstaubfilter und eine automatische Zuluft-Steuerung für den optimalen Betrieb.
Wer angesichts hoher Energiepreise auf Holz als Brennstoff umsteigen möchte, sollte auch Pellet-Heizungen als Alternative zu Scheitholzöfen in Betracht ziehen. Verbrennbare Holz-Pellets werden aus Holzabfällen etwa aus der Möbelherstellung oder aus Schreinerei-Abfällen produziert.
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Energiebedarf von Häusern
Verbraucherzentrale Bayern: Effiziente Dämmung
Eine gute Wärmedämmung senkt den Energiebedarf eines Hauses und damit die Heizkosten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, woran Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Dämmung erkennen, welche nachträgliche Dämmung sich lohnt und wann gefördert wird.
Eine nachträgliche Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren kann den Wärmeverlust eines Hauses um bis zu 90 Prozent reduzieren – und Heizkosten um bis zu 20 Prozent senken. Dies teilte die Verbraucherzentrale Bayern unter der Woche (12. September) mit.
Bei Nutzung einer Wärmepumpe reduziert eine verbesserte Wärmedämmung den Stromverbrauch deutlich, da sie effizienter arbeiten kann. Im Winter schafft eine gute Dämmung zudem ein angenehmes Wohngefühl und schützt vor Schimmel. Im Sommer bleiben Innenräume kühl und eine Klimaanlage wird oft überflüssig.
Gute und nachträgliche Dämmung
Der sogenannte U‑Wert beschreibt die Qualität einer Dämmung. Je niedriger der Wert, desto besser die Wärmedämmung. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U‑Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Lässt sich in der Praxis ein niedrigerer Wert erreichen, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.
Eine Fassadendämmung lohnt sich laut Verbraucherzentrale Bayern besonders dann, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude anstehen. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar.
Eine nachträgliche Dämmung von Dachschrägen kann hingegen sehr kostenintensiv werden. Ist der Dachboden unbeheizt, fällt eine Dämmung der obersten Geschossdecke deutlich günstiger aus. Sind Kellerräume nicht beheizt, können auch Kellerdecken nachträglich gedämmt werden.
Förderprogramme
Sanieren EigentümerInnen ein Haus effizienter als vom Staat gefordert, können sie dafür einen Zuschuss erhalten. Förderfähig sind neben der nachträglichen Wärmedämmung, dem Austausch von Fenstern und Außentüren auch die Erneuerung der Heiztechnik.
Alternativ kann man eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahmen beantragen. Wurde eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.
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Verbraucherzentrale Bayern
Reiseversicherung: Das sollten UrlauberInnen wissen
Was tun, wenn man kurz vor Urlaubsantritt die Reise stornieren muss? Die Verbraucherzentrale Bayern gab Auskunft zur Reiseversicherung.
Der Urlaub rückt näher, Vorfreude wächst – doch eine ungünstige Bewegung und man muss die Reise zum Beispiel wegen eines Hexenschusses ausfallen lassen und sie stornieren. Und dann hat man auch noch keine Reiseversicherung abgeschlossen. „Kurzfristige Reisestornierungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch teuer werden“, zitiert eine Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern Sascha Straub, Versicherungsexperte. „Reisende müssen am Ende häufig zwischen 75 und 90 Prozent der Reisekosten selbst tragen.“
Glück im Unglück hätten aber diejenigen, die mit einer Resieversicherung Reiserücktrittskostenversicherung vorgesorgt haben. Denn diese kommt beispielsweise bei schwerer Krankheit, Unfall, Todesfällen in der Familie, Jobverlust, Hausbrand oder Schwangerschaftskomplikationen für die anfallenden Stornokosten auf.
Beim Versicherungsabschluss sollten UrlauberInnen laut Verbraucherzentrale deshalb genau hinsehen. Sascha Straub rät, Tarife ohne Selbstbehalte zu wählen und darauf zu achten, dass auch Mitreisende und sogenannte Risikopersonen versichert sind.
Besonders aufmerksam sollten chronisch Kranke und Reisende mit Vorerkrankungen bei der Wahl ihrer Versicherung sein. „Viele Versicherer zahlen nur, wenn die Krankheit schwer und unerwartet eintritt“, sagt Straub. „Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten behandelt worden sind, sind dann nicht versichert.“ Im Zweifel sollten sich VerbraucherInnen vorab beim Versicherer erkundigen, ob die Erkrankung abgedeckt ist. Bestehen Zweifel, ob man eine Reise antreten könne, kann laut Verbraucherzentrale ein Arzt die Reisefähigkeit vor Versicherungsabschluss bescheinigen.
Der Versicherungsschutz durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung endet mit dem Antritt der Reise. „Das ist spätestens beim Einsteigen in den Zug oder Einchecken am Flughafen der Fall“, so Straub. Er empfiehlt deshalb einen zusätzlichen Reiseabbruchschutz zu versichern. Dieser greift, wenn der Urlaub vorzeitig beendet werden muss.
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Tipps für den Haushalt
Sommerhitze: Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps zur Kühlung
Nach dem nassesten Frühling seit 20 Jahren begann der Sommer 2023. Doch die Temperaturen der Sommerhitze führen oft zu aufgeheizten Wohnräumen. Kurzfristige Maßnahmen helfen, Wohnung und Haus abzukühlen, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt.
Was tun, wenn in der Sommerhitze die Temperaturen in Wohnräumen sich den Temperaturen im Freien annähern und auf 30 Grad oder mehr steigen? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat in einer Mitteilung Tipps für den kurz- und langfristigen Hitzeschutz geben.
Eine einmal aufgeheizte Wohnung oder ein heißes Haus wieder abzukühlen, so die Verbraucherzentrale grundsätzlich, ist mühsam. Deshalb rät sie, die Hitze „gar nicht erst herein zu lassen.“ Dafür kann man in den kühleren Nachtstunden oder früh am Morgen ausgiebig lüften. Tagsüber sollte man den Luftwechsel hingegen auf das Notwendigste beschränken.
Auch rät die Verbraucherzentrale, Jalousien, Roll- oder Klappläden tagsüber zu schließen. Am wirksamsten sind dabei außen angebrachte Vorrichtungen. Bei innenliegenden Jalousien oder Vorhängen sollten VerbraucherInnen auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten. Klimageräte seien hingegen meist ineffizient und daher weniger zu empfehlen. Ihr Dauerbetrieb könne zudem mehrere hundert Euro Stromkosten pro Jahr verursachen. Alternativ können Ventilatoren eine kleine Abkühlung bringen.
Wärmedämmung wirkt im Sommer und Winter
„Wer sein Haus fachgerecht dämmt, profitiert doppelt“, so die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Winter führt eine Dämmung zu geringerem Heizbedarf und niedrigeren Heizkosten. Gegen die Sommerhitze dient sie als Schutz.“
Dabei sollte man einige Dinge beachten. Steht zum Beispiel ein neuer Anstrich an oder soll der Putz am Haus erneuert werden, sollten HauseigentümerInnen diese Gelegenheit für eine Dämmung der Außenwand nutzen. Eine Fassadendämmung kann den winterlichen Wärmeverlust um 80 bis 90 Prozent reduzieren, was bis zu 20 Prozent Heizkosten sparen kann.
Eine Wärmedämmung der Fassade ist auch beim Fenstertausch der logische erste Schritt. Denn moderne Fenster mit gutem Wärmeschutz sollten nicht in schlecht gedämmte Wände eingebaut werden. Es besteht sonst ein erhöhtes Schimmelrisiko. Für Südfenster sollte man möglichst spezielles Sonnenschutzglas wählen.
Bei unbeheizten Dachgeschossen bietet sich statt der Dachdämmung die wesentlich einfachere Dämmung der obersten Geschossdecke an. Um die Kellerdecke, die oberste Geschossdecke oder auch kleine Wärmebrücken wie Rollladenkästen oder Heizkörpernischen zu dämmen, braucht man nicht unbedingt eine Fachfirma. Handwerklich begabte Laien können diese Arbeiten oft selbst ausführen.