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Verbraucherzentrale Bayern - Page 2

Stei­gen­de Strom­prei­se: Was Verbraucher:innen jetzt tun können

Aktu­ell erhö­hen vie­le Ener­gie-Anbie­ter wie­der ihre Strom­prei­se. Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern erklärt, wann Kun­din­nen und Kun­den ihren Anbie­ter wech­seln kön­nen und wor­auf sie ach­ten sollten.

Im März 2024 wer­den zahl­rei­che Strom­an­bie­ter in Bay­ern ihre Prei­se erneut erhö­hen. Grund dafür ist, dass sich die Netz­ent­gel­te von der­zeit 3,12 Cent je Kilo­watt­stun­de auf 6,43 Cent mehr als ver­dop­peln. Bei ein­zel­nen Anbie­tern sin­ken die Strom­prei­se jedoch auf­grund nied­ri­ge­rer Beschaffungskosten.

„Wir raten von Preis­er­hö­hun­gen betrof­fe­nen Ver­brau­chern die aktu­el­len Tari­fe zu ver­glei­chen und gege­be­nen­falls ihren Anbie­ter zu wech­seln“, so die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern in einer Mit­tei­lung. „Durch den Wech­sel lie­ßen sich teil­wei­se meh­re­re Hun­dert Euro spa­ren. Strom­kun­den kön­nen dazu ihr Son­der­kün­di­gungs­recht bei Preis­er­hö­hun­gen nutzen.“

Grund­la­gen für einen Preis­ver­gleich sind dabei der bestehen­de Tarif und die Ver­trags­kon­di­tio­nen. Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den sich in den Ver­trags­un­ter­la­gen und auf der letz­ten Rech­nung. Eine ers­te Ori­en­tie­rung, ob sich ein Wech­sel loh­nen könn­te, kön­nen dann Ver­gleichs­por­ta­le lie­fern. Doch nicht alle Ver­sor­ger sind dort zu fin­den. „Es kann auch hilf­reich sein, Freun­de und Bekann­te nach ihren Erfah­run­gen zu fra­gen“, rät die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Bei der Aus­wahl eines neu­en Anbie­ters soll­ten Verbraucher:innen auf eine mög­lichst kur­ze Ver­trags­lauf­zeit mit einer Preis­ga­ran­tie und einer Kün­di­gungs­frist von maxi­mal einem Monat ach­ten. Vor­sicht ist zudem bei extrem nied­ri­gen Prei­sen und Fest­preis­an­ge­bo­ten gebo­ten. „Strom­kun­den soll­ten zudem in kei­nem Fall Vor­aus­zah­lun­gen leis­ten“, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Im Fal­le einer Insol­venz des Anbie­ters könn­ten sie die­ses Geld verlieren.“

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Digi­tal Ser­vices Act: Mehr Rech­te gegen­über Online-Platt­for­men und Suchmaschinen

Am 17. Febru­ar trat eine neue EU-Ver­ord­nung in Kraft. Die­ser Digi­tal Ser­vices Act soll digi­ta­le Dienst­leis­ter, vor allem Online-Platt­for­men, zu mehr Schutz und Trans­pa­renz für Verbraucher:innen verpflichten.

Web­sei­ten, Apps, sozia­le Netz­wer­ke oder Online-Markt­plät­ze: Im All­tag sind sie oft kaum mehr weg­zu­den­ken. Mit dem tech­ni­schen Fort­schritt machen Anbie­ter sich jedoch auch zuneh­mend pro­ble­ma­ti­sche Ver­hal­tens­wei­sen zunut­ze, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern in einer Mit­tei­lung. Immer wie­der wür­den bei­spiels­wei­se soge­nann­te Dark Pat­terns ein­ge­setzt. Das sind digi­ta­le Designs etwa auf Web­sei­ten, mit deren Hil­fe Nutzer:innen zu unge­woll­ten Hand­lun­gen ver­lei­tet wer­den. Eine nun in Kraft getre­te­ne, neue Ver­ord­nung der EU, der Digi­tal Ser­vices Act, soll die­se und ande­re bedenk­li­che Ver­hal­tens­wei­sen ab sofort ein­däm­men. Die neue Ver­ord­nung gilt seit dem 17. Febru­ar und ver­pflich­tet digi­ta­le Dienst­leis­ter zu mehr Schutz und Trans­pa­renz gegen­über ihren Nutzenden.

„Ver­brau­cher sol­len sich in der digi­ta­len Welt selbst­be­stimmt und sicher bewe­gen kön­nen”, sagt Niko­laus Stumpf, Jurist bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Dafür ist es erfor­der­lich, dass mani­pu­la­ti­ve Designs wie etwa Dark Pat­terns, aber auch gesund­heits­ge­fähr­den­de Pro­duk­te oder ille­ga­le Inhal­te, leich­ter gemel­det und ent­fernt wer­den kön­nen.“

Zudem erhal­ten Verbraucher:innen bes­se­re Beschwer­de­mög­lich­kei­ten. Sehr gro­ße Diens­te müs­sen dem­ge­mäß eine zen­tra­le Kon­takt­stel­le für Beschwer­den ange­ben. Platt­for­men müs­sen zudem jede Wer­bung kenn­zeich­nen und infor­mie­ren, wer dafür bezahlt hat. Bei Min­der­jäh­ri­gen Nutzer:innen gilt zukünf­tig sogar, dass ihre per­sön­li­chen Daten nicht mehr für die Anzei­ge von Wer­bung ver­wen­det wer­den dürfen.

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Neu­es Jahr, neue Geset­ze: Das ändert sich 2024 bei Ener­gie und Mobilität

Zum Jah­res­wech­sel grei­fen zahl­rei­che neue Rege­lun­gen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt einen Über­blick, was sich für Verbraucher:innen bei den The­men Ener­gie und Mobi­li­tät ändert.

Zum 1. Janu­ar 2024 ist die Neu­re­ge­lung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) in Kraft getre­ten. Gebäu­de in Neu­bau­ge­bie­ten müs­sen künf­tig Wär­me zu min­des­tens 65 Pro­zent aus erneu­er­ba­ren Ener­gien pro­du­zie­ren. Als erneu­er­ba­re Ener­gie­quel­le zäh­len: Elek­trisch ange­trie­be­ne Wär­me­pum­pen und Bio­mas­se­hei­zun­gen, Fern­wär­me, wenn der Wär­me­netz­be­trei­ber garan­tiert, dass die Wär­me aus erneu­er­ba­rer Ener­gie stammt oder dar­auf umge­stellt wird, Hybrid­hei­zun­gen – dies sind Wär­me­pum­pen oder solar­ther­mi­sche Anla­gen, die mit einer Gas‑, Öl‑, oder Bio­mas­se­hei­zung kom­bi­niert sind, und Was­ser­stoff­hei­zun­gen (Gas­hei­zun­gen, die zu 65 Pro­zent mit Was­ser­stoff betrie­ben wer­den kön­nen). Aktu­ell sind jedoch kei­ne Was­ser­stoff­hei­zun­gen erhält­lich. Je nach­dem ob es sich um Häu­ser in Außen­be­rei­chen, in klei­ne­ren Kom­mu­nen oder in Groß­städ­ten han­delt, gel­ten unter­schied­li­che Fris­ten und Ausnahmen.

Unter­schied­li­che Zeit­räu­me gel­ten auch für den Aus­tausch bestehen­der Öl- oder Gas­hei­zun­gen. Ab 2029 müs­sen sie jedoch einen ste­tig stei­gen­den Anteil der Heiz­wär­me aus Bio­mas­se oder Was­ser­stoff erzeu­gen. „Es ist nicht abzu­se­hen, ob Was­ser­stoff oder Bio­mas­se bis dahin zum Hei­zen von Wohn­ge­bäu­den flä­chen­de­ckend zur Ver­fü­gung ste­hen wird“, sagt die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Wir raten daher aktu­ell drin­gend von einem sol­chen Tausch ab.“

Ener­gie wird teu­rer, weni­ger Büro­kra­tie bei Bal­kon­kraft­wer­ken, Ende der Prä­mie für Elektroautos

Mit dem Jah­res­wech­sel sind die Strom- und Gas­preis­brem­sen aus­ge­lau­fen. Verbraucher:innen müs­sen nun wie­der den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ver­brauchs­preis zah­len. Ab März 2024 gilt auf Erd­gas und Fern­wär­me zudem wie­der der vol­le Mehr­wert­steu­er­satz von 19 Prozent.

Am 1. Janu­ar steig auch der Preis für den Aus­stoß von CO2 pro Ton­ne von 30 auf 45 Euro. Damit ver­teu­ern sich auch Heiz­öl und Erd­gas sowie Ben­zin und Diesel.

Ab 2024 soll zudem das „Solar­pa­ket I“ den Betrieb von pri­va­ten Solar­an­la­gen ver­ein­fa­chen. Die Anmel­dung ist nun laut Ver­brau­cher­zen­tra­le weni­ger kom­pli­ziert und die Gerä­te kön­nen direkt nach dem Kauf und noch vor dem Aus­tausch des Strom­zäh­lers in Betrieb genom­men wer­den. Zudem dür­fen Bal­kon­kraft­wer­ke mit dem Jah­res­wech­sel bis zu 800 Watt leis­ten. Für die Umset­zung in der Pra­xis ste­hen dann aller­dings noch Ände­run­gen der ent­spre­chen­den elek­tro­tech­ni­schen Norm aus.

Mit dem Jah­res­wech­sel sind Ste­cker-Solar­ge­rä­te zudem in den Kata­log pri­vi­le­gier­ter Maß­nah­men des Miet- und Wohn­ei­gen­tums­rechts auf­ge­nom­men wor­den. Hauseigentümer:innen kön­nen ihren Mie­te­rin­nen und Mie­tern den Betrieb die­ser Anla­gen nun nicht mehr untersagen.

Die staat­li­che För­de­rung für den Kauf von Elek­tro-Neu­wa­gen wur­de im Dezem­ber 2023 hin­ge­gen kurz­fris­tig been­det. Bereits zuge­sag­te För­de­run­gen sind davon nicht betrof­fen und wer­den wie geplant aus­ge­zahlt.
Ab März 2024 stei­gen außer­dem die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­an­for­de­run­gen für Kühl­schrän­ke, Wasch­ma­schi­nen und Wäsche­trock­ner in Pri­vat­haus­hal­ten. Der Strom­ver­brauch muss dabei auf dem Ener­gie­la­bel als Jah­res­ver­brauch bezie­hungs­wei­se pro 100 Wasch­gän­ge dar­ge­stellt wer­den. „Bei der Neu­an­schaf­fung von Haus­halts­ge­rä­ten soll­ten Ver­brau­cher die spar­sams­ten Model­le wäh­len“, rät die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Denn Mehr­kos­ten wer­den häu­fig im Lau­fe des Betriebs durch gerin­ge­re Strom­kos­ten ausgeglichen.“

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Abzo­cke und Fal­len: Womit Verbraucher:innen 2023 zu kämp­fen hatten

Auch 2023 muss­ten sich Verbraucher:innen mit aller­lei Schi­ka­nen und Fal­len im Umgang mit etwa Strea­ming-Diens­ten, Online­shops oder Zustell­diens­ten her­um­schla­gen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hat die The­men zusam­men­ge­stellt, über die bei ihr die meis­ten Beschwer­den eingingen.

Fake­shops, ver­steck­te Kün­di­gungs­but­tons, Ärger bei Pake­ten und Brie­fen sowie ein­sei­ti­ge Preis­er­hö­hun­gen: Über die­se The­men beschwer­ten sich Verbraucher:innen im Jahr 2023 laut einer Mit­tei­lung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern beson­ders häufig.

„Dass Anbie­ter ihre Prei­se ein­fach ein­sei­tig erhö­hen, ist uns zum Bei­spiel wei­ter­hin ein Dorn im Auge“, sagt Tat­ja­na Halm, Juris­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le. „Vor allem Strea­ming-Diens­te und Fit­ness­stu­di­os taten sich mit teil­wei­se abwe­gi­gem Vor­ge­hen her­vor. So soll­ten etwa Kun­den eines Fit­ness­stu­di­os einer Preis­er­hö­hung zustim­men, indem sie durch ein Dreh­kreuz am Ein­gang lau­fen.“ Oft wer­de Verbraucher:innen auch fälsch­li­cher­wei­se ver­mit­telt, sie hät­ten neue Prei­se zu akzeptieren.

Auch beim Dau­er­bren­ner Fake­shops gab es 2023 eine neue Masche. Um eine ver­meint­li­che Regio­na­li­tät vor­zu­gau­keln, ver­wen­de­ten Betrei­ber von Fake­shops immer öfter Web­adres­sen wie „-berlin.de“ oder „-münchen.de“. „Ver­brau­cher soll­ten das Impres­sum und die Rück­sen­de­adres­se eines Online-Shops genau prü­fen“, rät Halm. „So kön­nen sie fest­stel­len, wo die­ser wirk­lich sei­nen Sitz hat. Sie kön­nen sich zudem even­tu­ell hohe Ver­sand­kos­ten bei einer Rück­sen­dung ersparen.“

Der Kün­di­gungs­but­ton auf Unter­neh­mens­web­sites soll eigent­lich Kün­di­gun­gen erleich­tern. Aller­dings haben vie­le Anbie­ter die­sen nicht recht­zei­tig oder sehr ver­steckt ein­ge­rich­tet, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le wei­ter. In die­sem Zusam­men­hang habe die Ver­brau­cher­zen­tra­le bereits meh­re­re Unter­neh­men abgemahnt.

Bleibt noch der Ärger mit den Zustell­diens­ten. Ent­spre­chend beschäf­tig­ten Pro­ble­me mit Pake­ten und Brie­fen den Ver­brau­cher­schutz auch im Jahr 2023 stark. Der Paket­zu­stel­ler klin­gel­te nicht, Pake­te wur­den über­haupt nicht zuge­stellt oder Brie­fe kamen ver­spä­tet an, lau­te­te der Tenor zahl­rei­cher Beschwer­den. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hat daher ein Post-Ärger-Tool ein­ge­rich­tet, um Betrof­fe­ne mit Infor­ma­tio­nen und Mus­ter­brie­fen zu unterstützen.

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Post-Ärger-Tool: Hil­fe bei Post- und Paketproblemen

Pro­ble­me mit Post und Paket­lie­fer­diens­ten ken­nen wohl alle. Um dem ein wenig Abhil­fe zu schaf­fen hat die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern nun ein „Post-Ärger-Tool“ erstellt, das Betrof­fe­ne unter­stüt­zen soll.

Wer kennt es nicht? Sei es aus Per­so­nal­man­gel oder Man­gel in der Arbeits­auf­fas­sung: Brie­fe kom­men nicht an, Pake­te wer­den unge­fragt in der Nach­bar­schaft abge­ge­ben, der Nach­sen­de­auf­trag funk­tio­niert nicht oder der Kun­den­ser­vice ist nicht erreich­bar. Über die­se und vie­le wei­te­re Pro­ble­me gibt es regel­mä­ßig Beschwer­den bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Ein neu­es Ange­bot soll Betrof­fe­nen nun schnell und unkom­pli­ziert wei­ter­hel­fen. Das „Post-Ärger-Tool“, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern in einer Mit­tei­lung, unter­stützt bei Beschwer­den rund um Brie­fe, Pake­te oder die Ser­vice­leis­tung der Zustelldienste.

Mit dem inter­ak­ti­ven Tool kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher recht­li­che Infor­ma­tio­nen, Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und den rich­ti­gen Ansprech­part­ner für ihr Pro­blem fin­den. „Wir bekom­men seit vie­len Jah­ren sehr vie­le Beschwer­den über die Ser­vice­leis­tung der Post- und Paket­diens­te“, sagt Tat­ja­na Halm, Juris­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Im Lau­fe der Zeit wur­den es immer mehr. Ich freue mich des­halb, dass wir Betrof­fe­nen nun mit unse­rem Post-Ärger-Tool schnell und unkom­pli­ziert hel­fen können.“

Mit dem Post-Ärger-Tool haben Nut­ze­rIn­nen die Mög­lich­keit, sich indi­vi­du­el­le Schrei­ben erstel­len zu las­sen. Damit kön­nen sie sich direkt an das betref­fen­de Unter­neh­men oder die Bun­des­netz­agen­tur wen­den. „Wir hof­fen dazu bei­tra­gen zu kön­nen, dass die Zustell­dienst­leis­ter ihren Ser­vice künf­tig ver­bes­sern“, so Halm.

Das Tool wur­de in Zusam­men­ar­beit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen, Ver­brau­cher­zen­tra­le Nord­rhein-West­fa­len und der Ver­brau­cher­zen­tra­le Rhein­land-Pfalz entwickelt.

Kli­ma­wer­bung

Ver­brau­cher­zen­tra­len kri­ti­sie­ren Kli­ma­aus­sa­gen auf Lebensmitteln

Auf Lebens­mit­teln fin­den sich eine Viel­zahl ver­schie­de­ner werb­li­cher Kli­ma­aus­sa­gen. Wie ein bun­des­wei­ter Markt­check der Ver­brau­cher­zen­tra­len zeigt, blei­ben die­se jedoch häu­fig unklar und ohne nähe­re Erläu­te­run­gen. Die Ver­brau­cher­schüt­zer for­dern des­halb eine Abkehr von nicht beleg­ba­ren Anga­ben wie „kli­ma­neu­tral“ oder „CO2-posi­tiv“.

Kli­ma­schutz und Nach­hal­tig­keit sind vie­len Men­schen beim Ein­kauf wich­tig. Das nut­zen Unter­neh­men für sich und wer­ben mit zahl­rei­chen Kli­ma­aus­sa­gen auf Lebens­mit­tel-Ver­pa­ckun­gen. Eine Stich­pro­be der Ver­brau­cher­zen­tra­len Deutsch­lands belegt nun aller­dings einen Wild­wuchs an Sie­geln und Kli­ma­aus­sa­gen auf Pro­duk­ten. „Wir haben das „Klimaneutral“-Zeichen eines pri­va­ten Sie­gel­ge­bers allein in sie­ben ver­schie­de­nen Vari­an­ten gefun­den“, sagt Jut­ta Saum­we­ber, Lei­te­rin des Refe­rats Lebens­mit­tel und Ernäh­rung bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern.

In einer bun­des­wei­ten Stich­pro­be haben die Ver­brau­cher­zen­tra­len im April 2023 Lebens­mit­tel mit Kli­ma- und CO2-Sie­geln und Aus­sa­gen begut­ach­tet. Dazu wur­de das Ange­bot in Dis­coun­tern, Super­märk­ten, Bio­märk­ten und Dro­ge­rie­märk­ten in zehn Bun­des­län­dern unter­sucht. Erfasst wur­den 87 Pro­duk­te, die mit Sie­geln und Aus­sa­gen zu Kli­ma und CO2 warben.

Häu­fig unklar und ohne nähe­re Erläuterungen

Am häu­figs­ten wer­ben Her­stel­lern laut Ver­brau­cher­zen­tra­le beim Kli­ma­schutz-The­ma mit Kli­ma­neu­tra­li­tät (53 von 87 kon­trol­lier­ten Pro­duk­ten). Doch Aus­sa­gen wie „kli­ma­neu­tral“, „kli­ma­po­si­tiv“ und „CO2-posi­tiv“ kön­nen zu fal­schen Vor­stel­lun­gen füh­ren. „Aus Sicht der Ver­brau­cher­zen­tra­len las­sen sich sol­che Anga­ben nicht bele­gen“, sagt Saum­we­ber. „Sie sind für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher kei­ne Hil­fe. Meist ste­cken dahin­ter Aus­gleichs­zah­lun­gen in Kom­pen­sa­ti­ons­pro­jek­te, deren Berech­nungs­grund­la­gen durch­aus frag­wür­dig sein kön­nen. Lebens­mit­tel­her­stel­ler soll­ten die­se Anga­ben daher grund­sätz­lich nicht mehr verwenden.“

Bei einem Drit­tel der Pro­duk­te blieb zudem unklar, auf was genau sich die Kli­ma­aus­sa­gen bezie­hen. „Aus­sa­gen wie „24 Pro­zent CO2-Redu­zie­rung“ sind nicht hilf­reich, wenn nir­gend­wo ange­ge­ben ist, ob damit die Ver­pa­ckung, die Her­stel­lung oder das gesam­te Pro­dukt gemeint ist“, kri­ti­siert Jut­ta Saum­we­ber wei­ter. Außer­dem wür­den kei­ne Ver­gleichs­grö­ßen genannt. Sol­che ergän­zen­den Erklä­run­gen fehl­ten eben­falls bei einem Drit­tel der Pro­duk­te. Häu­fig ver­wie­sen die Unter­neh­men auf wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen im Inter­net (73 der 87 Pro­duk­te). Wesent­li­che Infor­ma­tio­nen zur Ver­ständ­lich­keit von Kli­ma- und CO2-Aus­sa­gen gehö­ren jedoch aus Sicht der Ver­brau­cher­zen­tra­len direkt auf die Verpackung.

Recht­li­che Vor­ga­ben drin­gend notwendig

Mit dem Markt­check möch­te die Ver­brau­cher­zen­tra­len auch deut­lich machen, dass ein gesetz­li­ches, stan­dar­di­sier­tes Regel­werk ein­schließ­lich eines Kon­troll­sys­tems für die Wer­bung mit Kli­ma- und Umwelt­aus­sa­gen nötig ist. Das zei­ge etwa der Ver­gleich ver­schie­de­ner Milch­pa­ckun­gen. Ein Pro­dukt trug ledig­lich die Anga­be „kli­ma­neu­tral“ mit Ver­weis auf „effek­ti­ven Kli­ma­schutz“, ein ande­res Pro­dukt warb mit Aus­sa­gen und Erläu­te­run­gen auf allen Ver­pa­ckungs­sei­ten. Ein­deu­ti­ge Infor­ma­tio­nen lie­fer­ten die­se jedoch auch nicht. Eine Ein­schät­zung, wel­ches der Pro­duk­te den größ­ten Mehr­wert für das Kli­ma bringt, ist so für Ver­brau­cher nicht möglich.

Als viel­ver­spre­chend wer­ten die Ver­brau­cher­zen­tra­len jedoch zwei Richt­li­ni­en zu Umwelt­aus­sa­gen. Die­se berei­tet die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on aktu­ell vor, um recht­li­che Lücken zu schlie­ßen. Bis die Richt­li­ni­en umge­setzt wer­den und sich damit direkt auf Wer­be­aus­sa­gen aus­wir­ken, könn­ten jedoch noch Jah­re ver­ge­hen. Unter­neh­men, die ihre Kli­ma­schutz­be­mü­hun­gen deut­lich machen wol­len, soll­ten daher schon jetzt trans­pa­rent und ver­ständ­lich kom­mu­ni­zie­ren. „Die Wer­bung mit Kli­ma­aus­sa­gen darf nicht dazu füh­ren, dass Unter­neh­men Pro­duk­te bes­ser dar­stel­len als sie sind und Ver­brau­cher dadurch getäuscht wer­den“, sagt Saumweber.

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Beginn der Kamin­sai­son: Kos­ten und Fein­staub reduzieren

Mit Beginn der kal­ten Jah­res­zeit beginnt für vie­le Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher auch wie­der die Kamin­sai­son. Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps, wie man dabei Kos­ten spa­ren und die CO2-Emis­sio­nen und Fein­staub­be­las­tung mini­mie­ren kann.

Um einen Kamin güns­tig und öko­lo­gisch zu nut­zen, soll­te nur gut getrock­ne­tes Scheit­holz in den Ofen wan­dern, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern unter der Woche (16. Okto­ber) zum Beginn der Kamin­sai­son mit­teil­te. Holz­schei­te aus frisch geschla­ge­nem Holz müs­sen zunächst min­des­tens ein, bes­ser zwei Jah­re trock­nen. Vor­her bren­nen sie schlech­ter, erzeu­gen weni­ger nutz­ba­re Wär­me und set­zen deut­lich mehr Schad­stof­fe bei der Ver­bren­nung frei. Auf kei­nen Fall soll­ten man Span­plat­ten, Fens­ter­rah­men oder lackier­tes Holz im Kamin ver­bren­nen. Auch alte Zei­tun­gen oder Alt­pa­pier gehö­ren laut Ver­brau­cher­zen­tra­le nicht in den Ofen.

In einem Kamin soll­te das Holz außer­dem von oben her abge­brannt wer­den. Dabei soll­te man das geschich­te­te Holz von oben zum Bei­spiel mit wachs­ge­tränk­ter Holz­wol­le anzün­den. Für eine effi­zi­en­te Nut­zung des Kamins sind auch die Zufuhr an Ver­bren­nungs­luft und das recht­zei­ti­ge Redu­zie­ren des Abgas­quer­schnitts wich­tig. Auch soll­ten Nut­ze­rIn­nen ihren Kamin stets sau­ber hal­ten. Denn Ruß behin­dert die Wär­me­ab­ga­be und damit sinkt der Wir­kungs­grad zum Teil um mehr als zehn Prozent.

Beim Kauf eines neu­en Ofens soll­ten Ver­brau­che­rIn­nen ein Modell wäh­len, das die Kri­te­ri­en des Umwelt­la­bels „Blau­er Engel“ erfüllt. Die­se Öfen sind zwar oft teu­rer, bie­ten dafür aber unter ande­rem einen Fein­staub­fil­ter und eine auto­ma­ti­sche Zuluft-Steue­rung für den opti­ma­len Betrieb.

Wer ange­sichts hoher Ener­gie­prei­se auf Holz als Brenn­stoff umstei­gen möch­te, soll­te auch Pel­let-Hei­zun­gen als Alter­na­ti­ve zu Scheit­holz­öfen in Betracht zie­hen. Ver­brenn­ba­re Holz-Pel­lets wer­den aus Holz­ab­fäl­len etwa aus der Möbel­her­stel­lung oder aus Schrei­ne­rei-Abfäl­len produziert.

Ener­gie­be­darf von Häusern

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern: Effi­zi­en­te Dämmung

Eine gute Wär­me­däm­mung senkt den Ener­gie­be­darf eines Hau­ses und damit die Heiz­kos­ten. Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern erklärt, wor­an Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher eine gute Däm­mung erken­nen, wel­che nach­träg­li­che Däm­mung sich lohnt und wann geför­dert wird.

Eine nach­träg­li­che Däm­mung von Außen­wän­den und Dach­flä­chen sowie der Aus­tausch alter Fens­ter und Außen­tü­ren kann den Wär­me­ver­lust eines Hau­ses um bis zu 90 Pro­zent redu­zie­ren – und Heiz­kos­ten um bis zu 20 Pro­zent sen­ken. Dies teil­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern unter der Woche (12. Sep­tem­ber) mit.

Bei Nut­zung einer Wär­me­pum­pe redu­ziert eine ver­bes­ser­te Wär­me­däm­mung den Strom­ver­brauch deut­lich, da sie effi­zi­en­ter arbei­ten kann. Im Win­ter schafft eine gute Däm­mung zudem ein ange­neh­mes Wohn­ge­fühl und schützt vor Schim­mel. Im Som­mer blei­ben Innen­räu­me kühl und eine Kli­ma­an­la­ge wird oft überflüssig.

Gute und nach­träg­li­che Dämmung

Der soge­nann­te U‑Wert beschreibt die Qua­li­tät einer Däm­mung. Je nied­ri­ger der Wert, des­to bes­ser die Wär­me­däm­mung. Laut Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) darf ein bestimm­ter U‑Wert bei ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen nicht über­schrit­ten wer­den. Lässt sich in der Pra­xis ein nied­ri­ge­rer Wert errei­chen, als gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, ist eine finan­zi­el­le För­de­rung möglich.

Eine Fas­sa­den­däm­mung lohnt sich laut Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern beson­ders dann, wenn ohne­hin Arbei­ten wie ein Anstrich oder Repa­ra­tu­ren am Gebäu­de anste­hen. In sol­chen Fäl­len sind die zusätz­li­chen Kos­ten oft überschaubar.

Eine nach­träg­li­che Däm­mung von Dach­schrä­gen kann hin­ge­gen sehr kos­ten­in­ten­siv wer­den. Ist der Dach­bo­den unbe­heizt, fällt eine Däm­mung der obers­ten Geschoss­de­cke deut­lich güns­ti­ger aus. Sind Kel­ler­räu­me nicht beheizt, kön­nen auch Kel­ler­de­cken nach­träg­lich gedämmt werden.

För­der­pro­gram­me

Sanie­ren Eigen­tü­me­rIn­nen ein Haus effi­zi­en­ter als vom Staat gefor­dert, kön­nen sie dafür einen Zuschuss erhal­ten. För­der­fä­hig sind neben der nach­träg­li­chen Wär­me­däm­mung, dem Aus­tausch von Fens­tern und Außen­tü­ren auch die Erneue­rung der Heiztechnik.

Alter­na­tiv kann man eine Steu­er­ermä­ßi­gung von bis zu 20 Pro­zent der Kos­ten der ener­ge­ti­schen Maß­nah­men bean­tra­gen. Wur­de eine ener­ge­ti­sche Bau­be­glei­tung und/​oder Fach­pla­nung in Anspruch genom­men, beträgt die Steu­er­ermä­ßi­gung bis zu 50 Prozent.

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Rei­se­ver­si­che­rung: Das soll­ten Urlau­be­rIn­nen wissen

Was tun, wenn man kurz vor Urlaubs­an­tritt die Rei­se stor­nie­ren muss? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gab Aus­kunft zur Reiseversicherung.

Der Urlaub rückt näher, Vor­freu­de wächst – doch eine ungüns­ti­ge Bewe­gung und man muss die Rei­se zum Bei­spiel wegen eines Hexen­schus­ses aus­fal­len las­sen und sie stor­nie­ren. Und dann hat man auch noch kei­ne Rei­se­ver­si­che­rung abge­schlos­sen. „Kurz­fris­ti­ge Rei­se­stor­nie­run­gen sind nicht nur ärger­lich, sie kön­nen auch teu­er wer­den“, zitiert eine Mit­tei­lung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern Sascha Straub, Ver­si­che­rungs­exper­te. „Rei­sen­de müs­sen am Ende häu­fig zwi­schen 75 und 90 Pro­zent der Rei­se­kos­ten selbst tragen.“

Glück im Unglück hät­ten aber die­je­ni­gen, die mit einer Resie­ver­si­che­rung Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung vor­ge­sorgt haben. Denn die­se kommt bei­spiels­wei­se bei schwe­rer Krank­heit, Unfall, Todes­fäl­len in der Fami­lie, Job­ver­lust, Haus­brand oder Schwan­ger­schafts­kom­pli­ka­tio­nen für die anfal­len­den Stor­no­kos­ten auf.

Beim Ver­si­che­rungs­ab­schluss soll­ten Urlau­be­rIn­nen laut Ver­brau­cher­zen­tra­le des­halb genau hin­se­hen. Sascha Straub rät, Tari­fe ohne Selbst­be­hal­te zu wäh­len und dar­auf zu ach­ten, dass auch Mit­rei­sen­de und soge­nann­te Risi­ko­per­so­nen ver­si­chert sind.

Beson­ders auf­merk­sam soll­ten chro­nisch Kran­ke und Rei­sen­de mit Vor­er­kran­kun­gen bei der Wahl ihrer Ver­si­che­rung sein. „Vie­le Ver­si­che­rer zah­len nur, wenn die Krank­heit schwer und uner­war­tet ein­tritt“, sagt Straub. „Krank­hei­ten, die in den letz­ten sechs Mona­ten behan­delt wor­den sind, sind dann nicht ver­si­chert.“ Im Zwei­fel soll­ten sich Ver­brau­che­rIn­nen vor­ab beim Ver­si­che­rer erkun­di­gen, ob die Erkran­kung abge­deckt ist. Bestehen Zwei­fel, ob man eine Rei­se antre­ten kön­ne, kann laut Ver­brau­cher­zen­tra­le ein Arzt die Rei­se­fä­hig­keit vor Ver­si­che­rungs­ab­schluss bescheinigen.

Der Ver­si­che­rungs­schutz durch eine Rei­se­rück­tritts­kos­ten-Ver­si­che­rung endet mit dem Antritt der Rei­se. „Das ist spä­tes­tens beim Ein­stei­gen in den Zug oder Ein­che­cken am Flug­ha­fen der Fall“, so Straub. Er emp­fiehlt des­halb einen zusätz­li­chen Rei­se­ab­bruch­schutz zu ver­si­chern. Die­ser greift, wenn der Urlaub vor­zei­tig been­det wer­den muss.

Tipps für den Haushalt

Som­mer­hit­ze: Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps zur Kühlung

Nach dem nas­ses­ten Früh­ling seit 20 Jah­ren begann der Som­mer 2023. Doch die Tem­pe­ra­tu­ren der Som­mer­hit­ze füh­ren oft zu auf­ge­heiz­ten Wohn­räu­men. Kurz­fris­ti­ge Maß­nah­men hel­fen, Woh­nung und Haus abzu­küh­len, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern mitteilt.

Was tun, wenn in der Som­mer­hit­ze die Tem­pe­ra­tu­ren in Wohn­räu­men sich den Tem­pe­ra­tu­ren im Frei­en annä­hern und auf 30 Grad oder mehr stei­gen? Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hat in einer Mit­tei­lung Tipps für den kurz- und lang­fris­ti­gen Hit­ze­schutz geben.

Eine ein­mal auf­ge­heiz­te Woh­nung oder ein hei­ßes Haus wie­der abzu­küh­len, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le grund­sätz­lich, ist müh­sam. Des­halb rät sie, die Hit­ze „gar nicht erst her­ein zu las­sen.“ Dafür kann man in den küh­le­ren Nacht­stun­den oder früh am Mor­gen aus­gie­big lüf­ten. Tags­über soll­te man den Luft­wech­sel hin­ge­gen auf das Not­wen­digs­te beschränken.

Auch rät die Ver­brau­cher­zen­tra­le, Jalou­sien, Roll- oder Klapp­lä­den tags­über zu schlie­ßen. Am wirk­sams­ten sind dabei außen ange­brach­te Vor­rich­tun­gen. Bei innen­lie­gen­den Jalou­sien oder Vor­hän­gen soll­ten Ver­brau­che­rIn­nen auf eine hel­le oder mit Metall beschich­te­te Außen­flä­che ach­ten. Kli­ma­ge­rä­te sei­en hin­ge­gen meist inef­fi­zi­ent und daher weni­ger zu emp­feh­len. Ihr Dau­er­be­trieb kön­ne zudem meh­re­re hun­dert Euro Strom­kos­ten pro Jahr ver­ur­sa­chen. Alter­na­tiv kön­nen Ven­ti­la­to­ren eine klei­ne Abküh­lung bringen.

Wär­me­däm­mung wirkt im Som­mer und Winter

„Wer sein Haus fach­ge­recht dämmt, pro­fi­tiert dop­pelt“, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Im Win­ter führt eine Däm­mung zu gerin­ge­rem Heiz­be­darf und nied­ri­ge­ren Heiz­kos­ten. Gegen die Som­mer­hit­ze dient sie als Schutz.“

Dabei soll­te man eini­ge Din­ge beach­ten. Steht zum Bei­spiel ein neu­er Anstrich an oder soll der Putz am Haus erneu­ert wer­den, soll­ten Haus­ei­gen­tü­me­rIn­nen die­se Gele­gen­heit für eine Däm­mung der Außen­wand nut­zen. Eine Fas­sa­den­däm­mung kann den win­ter­li­chen Wär­me­ver­lust um 80 bis 90 Pro­zent redu­zie­ren, was bis zu 20 Pro­zent Heiz­kos­ten spa­ren kann.

Eine Wär­me­däm­mung der Fas­sa­de ist auch beim Fens­ter­tausch der logi­sche ers­te Schritt. Denn moder­ne Fens­ter mit gutem Wär­me­schutz soll­ten nicht in schlecht gedämm­te Wän­de ein­ge­baut wer­den. Es besteht sonst ein erhöh­tes Schim­mel­ri­si­ko. Für Süd­fens­ter soll­te man mög­lichst spe­zi­el­les Son­nen­schutz­glas wählen.

Bei unbe­heiz­ten Dach­ge­schos­sen bie­tet sich statt der Dach­däm­mung die wesent­lich ein­fa­che­re Däm­mung der obers­ten Geschoss­de­cke an. Um die Kel­ler­de­cke, die obers­te Geschoss­de­cke oder auch klei­ne Wär­me­brü­cken wie Roll­la­den­käs­ten oder Heiz­kör­per­ni­schen zu däm­men, braucht man nicht unbe­dingt eine Fach­fir­ma. Hand­werk­lich begab­te Lai­en kön­nen die­se Arbei­ten oft selbst ausführen.