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Verkehrsentwicklungsplan

All­ge­mei­ne Deut­sche Fahrrad-Club

Grü­ner Markt: ADFC for­dert Ersatz für weg­fal­len­de Fahrradparkplätze

Die Stadt möch­te den Grü­nen Markt, dort wo er auf die Lan­ge Stra­ße trifft, bau­lich auf­wer­ten. Eine Maß­nah­me dafür soll sein, die Zahl der Fahr­rad­bü­gel zu ver­rin­gern. Die­se Ankün­di­gung sorg­te für Kri­tik des ADFCs.

Der All­ge­mei­ne Deut­sche Fahr­rad-Club (ADFC) Bam­berg begrüßt laut einer Mit­tei­lung zwar grund­sätz­lich die geplan­ten städ­ti­schen Maß­nah­men zur Auf­wer­tung der Fuß­gän­ger­zo­ne an der Ecke Lan­ge Straße/​Grüner Markt. Dies wie ange­kün­digt durch eine Ver­rin­ge­rung der dort befind­li­chen Fahr­rad­bü­gel zu tun, stößt aber auf Ableh­nung des Clubs. Eine Reduk­ti­on der Fahr­rad­bü­gel von aktu­ell 22, was 44 Rad­ab­stell­plät­ze ermög­licht, sei ein Schritt in die fal­sche Richtung.

Der Rad­ver­kehrs­an­teil in Bam­berg wach­se kon­ti­nu­ier­lich und „mit stei­gen­dem Rad­ver­kehrs­an­teil steigt auch der Bedarf an siche­ren Abstell­plät­zen. Wenn man nicht will, dass die Fahr­rä­der ein­fach wild vor umlie­gen­den Schau­fens­tern oder auf Geh­we­gen abge­stellt wer­den, ist die Stadt in der Pflicht, ent­spre­chen­den Ersatz zu schaf­fen“, sagt ADFC-Vor­stän­din Elke Pappenscheller.

Neue Fahr­rad­bü­gel, wie beab­sich­tigt, um die Ecke in der Jesui­ten­stra­ße anzu­brin­gen, sei ein rei­nes Fei­gen­blatt, „weil der Ersatz in unmit­tel­ba­rer und sicht­ba­rer Umge­bung geschaf­fen wer­den müss­te, um die Behin­de­rung ande­rer Men­schen durch wild abge­stell­te Fahr­rä­der zu ver­mei­den.“ Wider bes­se­ren Wis­sens spie­le die Stadt mit Fuß- und Rad­ver­kehr die bei­den größ­ten inner­städ­ti­schen Fre­quenz­brin­ger gegen­ein­an­der aus.

Inge Buhl, eben­falls ADFC-Vor­stän­din, erin­nert zudem dar­an, dass sich Bam­berg nicht nur mit dem Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan 2030 ent­spre­chen­de Zie­le gesetzt habe. Am 26. Janu­ar soll sie in Mün­chen auch eine Aus­zeich­nung als fahr­rad­freund­li­che Stadt erhalten.

„Wenn für die weg­fal­len­den Rad­bü­gel am Grü­nen Markt kein adäqua­ter Ersatz in unmit­tel­ba­rer Nähe auf­ge­stellt wird, zeigt dies, dass Tei­le der Ver­wal­tung eher fahr­rad­feind­lich auf­ge­stellt sind“, sagt Buhl. Sehr befremd­lich sei außer­dem, dass der ADFC als Fach­ver­band nicht im Vor­feld sei­ne Exper­ti­se ein­brin­gen durfte.

Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Wirtschaftsverkehrs

HWK for­dert: Das Hand­werk muss im Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan 2030 stär­ker berück­sich­tigt werden

Der Prä­si­dent der Hand­werk­sam­mer für Ober­fran­ken, Mat­thi­as Graß­mann, begrüßt, dass die Stadt Bam­berg ihren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern aktu­ell die Mög­lich­keit bie­tet, sich online in die Pla­nun­gen zur Ver­kehrs­ent­wick­lung aktiv ein­zu­brin­gen. „Die Belan­ge des Hand­werks wer­den im aktu­el­len Ent­wurf des VEP 2030 aller­dings unzu­rei­chend berück­sich­tigt“, warnt Graß­mann. Beson­ders im Bereich des Wirt­schafts­ver­kehrs bestün­de noch Handlungsbedarf.

Mat­thi­as Graß­mann: „Unse­re Mit­glieds­be­trie­be sind, beson­ders in der Bam­ber­ger Innen­stadt, auf gute Erreich­bar­kei­ten ange­wie­sen. Hand­wer­ke­rin­nen und Hand­wer­ker müs­sen in der Lage sein, in Kun­den- oder Bau­stel­len­nä­he par­ken oder hal­ten zu kön­nen.“ Graß­mann betont, dass das Hand­werk die Leit­zie­le des VEP 2030 unter­stützt, aber die Maß­nah­men zur Errei­chung die­ser Zie­le dürf­ten nicht aus­schließ­lich zu Las­ten der Wirt­schaft gehen. Sinn­voll sei bei­spiels­wei­se das im Plan vor­ge­schla­ge­ne City-Logis­tik-Kon­zept, wel­ches die Abstim­mung von Lie­fer­zei­ten und die Eta­blie­rung von Micro-Hubs vor­se­he. „Der ver­mehr­te Ein­satz von Las­ten­rä­dern“, so der Prä­si­dent wei­ter „ist für das Hand­werk aller­dings wenig ziel­füh­rend. Das bleibt im Hand­werk eine abso­lu­te Nische. Wir sind auf eige­ne Fahr­zeu­ge ange­wie­sen und müs­sen damit alle unse­re Kun­den errei­chen können.“

In der Gesamt­be­trach­tung wer­de der Maß­nah­men­plan der Bedeu­tung des Hand­werks nicht gerecht und gefähr­de die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Wirt­schafts­ver­kehrs in Bam­berg. Feh­len­de Stell­plät­ze beim Kun­den und der zuneh­men­de orga­ni­sa­to­ri­sche Auf­wand bei der Anfahrt zur Bau­stel­le sind die größ­ten ver­kehrs­po­li­ti­schen Belas­tun­gen der Betrie­be. „Und der aktu­el­le Ent­wurf des VEP zielt lei­der dar­auf ab, die­se Belas­tun­gen sogar noch zu erhö­hen.“ Daher for­dert Graß­mann, dass das Hand­werk min­des­tens als Son­der­nut­zer berück­sich­tigt wer­den müs­se. „Wenn’s beim Kun­den brennt, muss auch das Par­ken und Hal­ten orts­nah mög­lich sein. Die Nähe und der direk­te Kon­takt zum Kun­den sind das A und O im Handwerk.“

www.bamberg-gestalten.de

Wel­che Mög­lich­kei­ten die neue Bür­ger­be­tei­li­gungs­platt­form bietet

Wer ab heu­te www.bamberg-gestalten.de ein­gibt, bekommt Zugriff auf die neue Bür­ger­be­tei­li­gungs­platt­form der Stadt Bam­berg. Sie ver­schafft den Bürger:innen die Mög­lich­keit, sich zu Pro­jek­ten der Stadt­ge­stal­tung zu äußern. Als Ers­tes steht der Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan 2030 zur Dis­kus­si­on. Außer­dem kann debat­tiert wer­den, wie Bam­berg zu einer „Smart City“ wird.

Ers­ter Schritt ist die Regis­trie­rung auf www.bamberg-gestalten.de mit der eige­nen E‑Mail-Adres­se. Ohne Regis­trie­rung kön­nen die Infor­ma­tio­nen zu Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan und „Smart City“ nur ein­ge­se­hen wer­den. Mit Regis­trie­rung ist eine akti­ve Betei­li­gung mög­lich. Sen­si­ble Daten, wie E‑Mail-Adres­sen, sind vor Zugriff geschützt, es gel­ten die Daten­schutz­be­stim­mun­gen der Stadt Bamberg.

Die Bür­ger­be­tei­li­gungs­platt­form steht allen Inter­es­sier­ten offen. Ins­be­son­de­re alle Bamberger:innen sind auf­ge­for­dert, sich über die ein­ge­stell­ten Pro­jek­te zur Stadt­ge­stal­tung zu infor­mie­ren und ihre Mei­nung dazu kund­zu­tun. Denn sie sind es, die davon betrof­fen sind und die Stadt­ent­wick­lung unter­stüt­zen können.


Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan ein Para­de­bei­spiel für Bürgerbeteiligung

Die Kom­men­tar­funk­ti­on erlaubt es, unter Anga­be sei­nes rich­ti­gen Namens Tex­te zu schrei­ben sowie wei­te­re Doku­men­te, Bil­der und Vide­os hoch­zu­la­den. Dabei kön­nen sich alle nicht nur zu Sach­ver­hal­ten des Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plans und zu „Smart City“ äußern, son­dern auch Kom­men­tier­tes begrü­ßen oder ableh­nen. Um die Ein­hal­tung der all­ge­mein übli­chen Umgangs­for­men, geprägt von Höf­lich­keit und Respekt, wird gebe­ten, https://www.bamberg-gestalten.de/ ist kei­ne Platt­form für Het­ze, ras­sis­ti­sche Äuße­run­gen oder orga­ni­sier­te Kampagnen.

Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan und „Smart City“ sind weg­wei­sen­de Pro­jek­te. Sie bestim­men, wie die Stadt aus­schaut, in der wir in weni­gen Jah­ren leben wer­den. Des­halb ist es wich­tig, dass die Bürger:innen als aus­ge­wie­se­ne Exper­ten für Bam­berg ihre Ideen und Vor­schlä­ge ein­brin­gen. Stadt­rat und Stadt­ver­wal­tung neh­men das Votum der Bür­ger­schaft ernst, es wird als Ent­schei­dungs­grund­la­ge und Ori­en­tie­rungs­hil­fe in die Stadt­ge­stal­tung ein­flie­ßen. Dabei gilt: Je mehr Bürger:innen sich ein­brin­gen, des­to reprä­sen­ta­ti­ver das Ergeb­nis. In die­sem Sin­ne ist der Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan ein Para­de­bei­spiel für Bür­ger­be­tei­li­gung. Denn der Ver­kehr in Bam­berg geht jeden an, und jeder hat dazu etwas zu sagen.

Der Bür­ger­be­tei­li­gungs­pro­zess für den Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan fin­det vom 3. Mai bis 13. Juni 2021 statt, die Betei­li­gung an Smart City ist bis Ende des Jah­res vor­ge­se­hen. Wei­te­re The­men mit Bür­ger­be­tei­li­gung – zum Bei­spiel zur Mobi­li­tät ins­ge­samt, zu Pro­jek­ten in bestimm­ten Quar­tie­ren und zur Gesund­heit – sind bereits ange­dacht. Wich­tig, dabei zu wis­sen: bam­berg-gestal­ten ist ein ler­nen­des Sys­tem, denk­bar ist etwa, dass sich zukünf­tig auch nur Bewohner:innen eines Stadt­teils für ein stadt­teil­be­zo­ge­nes Pro­jekt ein­brin­gen können.

Beglei­tet wer­den alle Bür­ger­be­tei­li­gungs­pro­zes­se auf www.bamberg-gestalten.de von Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen, sofern die­se unter Coro­na-Bedin­gun­gen mög­lich sind. Es gilt: Alle Bürger:innen wer­den ange­spro­chen und ein­be­zo­gen, also auch die­je­ni­gen, die kei­nen Zugang zur Bür­ger­be­tei­li­gungs­platt­form haben.