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Volksfeste

Son­der­hil­fe Weih­nachts­märk­te wird ausgeweitet

Unter­stüt­zung für die Volksfeste

Eine Nach­richt, die auch in Bam­berg mit sei­ner Sand­ker­wa auf­hor­chen las­sen wird. Das För­der­pro­gramm Son­der­hil­fe Weih­nachts­märk­te soll auf Volks­fes­te aus­ge­wei­tet werden.

Bay­erns Wirt­schafts­mi­nis­ter Hubert Aiwan­ger hat die aus­ge­wei­te­ten Son­der­hil­fen für Schau­stel­ler als wich­ti­gen Bei­trag für eine der am schwers­tens von der Coro­na­pan­de­mie getrof­fe­ne Bran­che bezeich­net. „Die Bran­che durf­te zwei Jah­re lang kei­ne Volks­fes­te und Weih­nachts­märk­te ver­an­stal­ten. Vie­le Schau­stel­ler und Beschi­cker ste­hen vor dem Ruin. Wir hel­fen jetzt, damit die betrof­fe­nen Unter­neh­mer wie­der los­le­gen kön­nen. Früh­lings­fes­te und Volks­fes­te sind in Bay­ern wie­der mög­lich. Gera­de in einer Dop­pel­kri­se aus Coro­na und Krieg in Euro­pa brau­chen die Men­schen wie­der posi­ti­ve Erleb­nis­se. Und die Beschi­cker brau­chen eine Chan­ce, wie­der ihr eige­nes Geld zu ver­die­nen. Die Son­der­hil­fe ist eine drin­gend nöti­ge Vit­amin­sprit­ze, um den Scha­den wenigs­tens etwas zu lin­dern und wie­der Ver­an­stal­tun­gen orga­ni­sie­ren zu können.“

Die Erwei­te­rung der Son­der­hil­fe Weih­nachts­märk­te auf Volks­fes­te soll ins­be­son­de­re Markt­kauf­leu­te und Schau­stel­ler unter­stüt­zen. Die­se Berufs­grup­pen waren neben der Absa­ge der Weih­nachts­märk­te zugleich vom Volks­fest­ver­bot betroffen.

Nun kön­nen sie statt für bis­her fünf Mona­te bis zu zehn Mona­te einen fik­ti­ven Unter­neh­mer­lohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro bean­tra­gen. Hier­mit hilft der Frei­staat einer bis­lang beson­ders von den infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Maß­nah­men betrof­fe­nen Bran­che mit einer För­de­rung in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Sie wird zusätz­lich zur Über­brü­ckungs­hil­fe des Bun­des gewährt. Für die um die­sen neu­en Pro­gramm­teil ergänz­te Son­der­hil­fe Weih­nachts­märk­te ste­hen ins­ge­samt 40 Mil­lio­nen Euro zur Verfügung.

Antrags­be­rech­tig­te

Antrags­be­rech­tigt sind Solo­selb­stän­di­ge, Kleinst- und Klein­un­ter­neh­men grund­sätz­lich unab­hän­gig von ihrer Rechts­form (bis zu 49 Mit­ar­bei­ten­de, Jah­res­um­satz bis 10 Mil­lio­nen Euro). För­der­vor­aus­set­zung für die vom Ver­bot der Volks­fes­te Betrof­fe­nen ist ein Umsatz­rück­gang von min­des­tens 50 Pro­zent in min­des­tens fünf Mona­ten des Zeit­raums Janu­ar bis Okto­ber 2021. Die Antrag­stel­lung soll unbü­ro­kra­tisch ablau­fen. Außer der Rei­se­ge­wer­be­kar­te ist kein geson­der­ter Nach­weis über die Vor­be­rei­tung oder Absa­ge eines Volks­fes­tes erforderlich.

Die Antrag­stel­lung erfolgt wie bei der Son­der­hil­fe Weih­nachts­märk­te über prü­fen­de Drit­te, zum Bei­spiel Steu­er­be­ra­ter, und star­tet im April. Dabei wird die Antrags­frist bis 31. Mai 2022 ver­län­gert. Ent­ste­hen­de Kos­ten für den prü­fen­den Drit­ten erstat­tet der Frei­staat im Rah­men der För­de­rung pau­schal mit 500 Euro.