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Wahlrechtsreform

Aus dem Bundestag

Ampel ver­klei­nert Bun­des­tag: Reak­tio­nen zur Wahlrechtsreform

Der Bun­des­tag soll klei­ner wer­den und künf­tig höchs­tens 630 Abge­ord­ne­te haben. Die­se umstrit­te­ne Redu­zie­rung soll durch den Weg­fall von Über­hang- und Aus­gleichs­man­da­ten gelin­gen. Die ent­spre­chen­de Wahl­rechts­re­form hat die Ampel­ko­ali­ti­on heu­te ver­ab­schie­det. Lisa Badum und Andre­as Schwarz, Ober­fran­kens Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, haben auf die Ent­schei­dung reagiert.

Zur Wahl­rechts­re­form, die heu­te vom Bun­des­tag beschlos­sen wur­de, sag­te die grü­ne Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Lisa Badum: „Bei der Reform des Wahl­rechts ging seit Jah­ren nichts vor­an. Wir als Ampel haben sie nun beschlos­sen. Damit been­den wir das ewi­ge Tau­zie­hen und geben dem Par­la­ment die Kraft, sich selbst zu begren­zen. Unter dem der­zei­ti­gen Wahl­recht ist der Bun­des­tag immer wei­ter ange­wach­sen. Das stei­gert nicht nur die Kos­ten, son­dern gefähr­det auch die Arbeits­fä­hig­keit die­ser demo­kra­ti­schen Herz­kam­mer. Es ist des­halb eine Fra­ge der Glaub­wür­dig­keit von Poli­tik, dass wir nun die­se Reform vornehmen.“

Der Bun­des­tag wird künf­tig eine fes­te Grö­ße von 630 Sit­zen haben, das sind mehr als 100 Abge­ord­ne­te weni­ger als der­zeit. „Gleich­zei­tig schaf­fen wir Über­hang- und Aus­gleichs­man­da­te ab und schlie­ßen damit end­gül­tig aus, dass der Bun­des­tag wei­ter anwächst. Die 299 Wahl­krei­se blei­ben wie bis­her erhal­ten. Damit set­zen wir den Grund­cha­rak­ter unse­res Wahl­sys­tems, das Ver­hält­nis­wahl­recht, kon­se­quent um. Wir Grü­ne arbei­ten seit Jah­ren kon­struk­tiv an einer wirk­sa­men Wahl­rechts­re­form und sind froh, die­se nun end­lich beschlie­ßen zu kön­nen. Wir haben in den ver­gan­ge­nen Wochen vie­le Gesprä­che auch mit den ande­ren demo­kra­ti­schen Frak­tio­nen geführt und Ände­run­gen am ursprüng­li­chen Reform­vor­schlag vor­ge­nom­men. Die Reform hat ein gerech­tes Wahl­recht zum Ziel. Die Ände­run­gen haben Aus­wir­kun­gen auf die Frak­ti­ons­stär­ke aller Par­tei­en, also auch auf uns selbst. Auch wir Grü­ne hät­ten nach dem letz­ten Wahl­er­geb­nis so weni­ger Sitze.“

Die Wahl­rechts­re­form sei in der Ver­gan­gen­heit aller­dings immer wie­der auch an der CSU geschei­tert. Dass gera­de sie die Reform vehe­ment kri­ti­sie­re, nennt Badum schein­hei­lig. „Jede Par­tei bekommt in Zukunft wei­ter­hin die ihr zuste­hen­den Sit­ze im Ver­hält­nis des bun­des­wei­ten Wahl­er­geb­nis­ses. Der Wäh­ler­wil­le ist abge­bil­det, nur eben mit ins­ge­samt weni­ger Sit­zen. Dass die 5 Pro­zent-Hür­de kon­se­quent ange­wen­det wird, ent­spricht den Regeln, die es bereits in Bay­ern für die Land­tag­wahl gibt.“

Reak­ti­on Andre­as Schwarz

Zu einer ähn­li­chen Ein­schät­zung kommt Andre­as Schwarz (SPD). „Wegen der Über­hang- und Aus­gleichs­man­da­te ist der Bun­des­tag jah­re­lang immer grö­ßer gewor­den. Die­se Rege­lung schaf­fen wir nun ab. Sie ver­ur­sach­te erheb­li­che Mehr­kos­ten für den Steu­er­zah­ler und stieß bei den Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern zurecht auf Kritik.“

Die Ampel­ko­ali­ti­on habe mit der Reform des Wahl­rechts geschafft, woge­gen sich die Uni­on in der gro­ßen Koali­ti­on jah­re­lang gewehrt gehabt habe. Die CSU kri­ti­sie­re bei der Ände­rung zur Grund­man­dats­klau­sel zudem eine Rege­lung, die in Bay­ern seit vie­len Jah­ren genau­so exis­tiert. Bis­he­ri­ge Bevor­tei­lun­gen ein­zel­ner Par­tei­en wür­den nun abge­schafft wer­den. „Das ist nur gerecht und des­halb habe ich für die Reform gestimmt“, sag­te Schwarz.