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Zehn-Minuten-Strafe

Baye­ri­scher Amateurfußball

Zehn-Minu­ten-Stra­fe wiedereingeführt

Der baye­ri­sche Ama­teur­fuß­ball hat die Zehn-Minu­ten-Stra­fe wie­der ein­ge­führt. Das haben die Dele­gier­ten des 26. Ver­bands­ta­ges des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­bands (BFV) Anfang Juli mit gro­ßer Mehr­heit von fast 75 Pro­zent ent­schie­den. Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter hof­fen, mit der neu­en Rege­lung direk­ter auf auf­ge­heiz­te Stim­mun­gen auf dem Platz reagie­ren zu können.

Was 1991 mit Ein­füh­rung der Gelb-Roten Kar­te abge­schafft wor­den war, wird nun im baye­ri­schen Ama­teur­fuß­ball wie­der ange­wen­det: die Zehn-Minuten-Strafe.

„Damit erhal­ten die Schiedsrichter*innen ein zusätz­li­ches Mit­tel zur Dees­ka­la­ti­on“, zitiert eine Mit­tei­lung des Baye­ri­schen Fuß­ball­ver­bands sei­nen Vize­prä­si­den­ten Jür­gen Pfau. „So kön­nen die Offi­zi­el­len auf ein bereits zu frü­he­ren Zei­ten bewähr­tes Mit­tel zurück­grei­fen. Das zei­gen auch die Erfah­run­gen im Junior*innen-Bereich. Dort gab und gibt es nach wie vor die Fünf-Minu­ten-Stra­fe, die sich als pro­ba­tes Mit­tel erwie­sen hat. Mit der jetzt beschlos­se­nen Ein­füh­rung der Gelb-Roten Kar­te im Junior*innen-Bereich gilt bei Erwach­se­nen und Jugend­li­chen ein ein­heit­li­ches Vorgehen.“

Rei­hen­fol­ge der Stra­fen und Anwendungsbereiche

Mit der wie­der­ein­ge­führ­ten Zehn-Minu­ten-Stra­fe kön­nen Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­tern Stra­fen in fol­gen­den Rei­hen­fol­gen verhängen:

Gelb – Zeit­stra­fe – Gelb/​Rot
Gelb – Gelb/​Rot
Gelb – Zeit­stra­fe – Rot
Gelb – Rot
Zeit­stra­fe – Gelb/​Rot
Zeit­stra­fe – Rot
Rot

Bei den Her­ren­mann­schaf­ten des BFV gilt die neue Regel bei Meis­ter­schafts­spie­len von der C‑Klasse bis ein­schließ­lich der Lan­des­li­ga und nied­ri­ger, bei allen Ent­schei­dungs- und Rele­ga­ti­ons­spie­len (ohne Betei­li­gung von Mann­schaf­ten aus der Regio­nal- und Bay­ern­li­ga), bei
Freund­schafts­spie­len und Tur­nie­ren (ohne Betei­li­gung von Mann­schaf­ten der 1. und 2. Bun­des­li­ga, 3. Liga, Regio­nal- und Bay­ern­li­ga), bei Toto-Pokal­spie­len auf Kreis­ebe­ne, bei allen sons­ti­gen Pokal­spie­len (ohne Betei­li­gung von Mann­schaf­ten der 1. und 2. Bun­des­li­ga, 3. Liga, Regio­nal- und Bay­ern­li­ga), in Fir­men und Behör­den­spie­len sowie im Freizeitfußball.

Bei den Frau­en­mann­schaf­ten gilt sie in Meis­ter­schafts­spie­len aller vom Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­band orga­ni­sier­ten Spiel­klas­sen, bei Freund­schafts­spie­len und Pokal­spie­len auf Bezirks- und Kreisebene.

Im Senio­rin­nen- und Senio­ren­be­reich wird die Rege­lung der Zehn-Minu­ten-Stra­fe in allen Spie­len angewendet.

Nicht gilt die neue Rege­lung hin­ge­gen in der Regio­nal­li­ga Bay­ern, der Bay­ern­li­ga, bei Toto-Pokal­spie­len auf Ver­bands­ebe­ne, bei Freund­schafts­spie­len mit Betei­li­gung von Mann­schaf­ten der 1. und 2. Bun­des­li­ga, in der 3. Liga und bei Regio­nal- und Bay­ern­li­gis­ten des Män­ner­be­reichs. Im Frau­en­be­reich fin­det sie bei Pokal­spie­len auf Ver­bands­ebe­ne und bei Freund­schafts­spie­len mit Bun­des- und Regio­nal­li­gis­ten kei­ne Anwendung.

Im Junio­rin­nen- und Junio­ren­be­reich bleibt es bei der bestehen­den Fünf-Minu­ten-Stra­fe. Außer bei Freund­schafts­spie­le mit Bun­des­li­gis­ten gilt sie auch wei­ter­hin bei Meis­ter­schafts­spie­len aller vom Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­band orga­ni­sier­ten Spiel­klas­sen, beim A- und C‑Junioren Ver­bands-Pokal, bei Bezirks- und Kreis­po­kal und bei Freundschaftsspielen.

Seit 1. Juli ist zusätz­lich auch im Junio­rin­nen- und Junio­ren-Bereich die Gelb-Rote Kar­te mög­lich. Somit gibt es sowohl bei den Her­ren und Frau­en als auch den Junio­ren und Junio­rin­nen die Mög­lich­keit einer Zeit­stra­fe und einer Gelb-Roten Karte.

Straf­wür­di­ge Vergehen

Mit der Zehn-Minu­ten-Stra­fe hän­gen eini­ge Erwei­te­run­gen des Regel­werks zusam­men. Grund­sätz­lich kön­nen Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter die Zehn-Minu­ten-Stra­fe bei Regel­ver­stö­ßen ver­hän­gen, bei denen eine Gel­be Kar­te zu wenig, aber eine Rote Kar­te zu viel wäre.

Eine neue Kar­te, mit etwa­iger eige­ner Far­be, bekom­men die Offi­zi­el­len, um die Zehn-Minu­ten-Stra­fe anzu­zei­gen, unter­des­sen nicht aus­ge­hän­digt. Die Sank­tio­nie­rung der betrof­fe­nen Spie­le­rin­nen und Spie­ler läuft ges­tisch ab, durch Hand­zei­chen mit zehn bezie­hungs­wei­se fünf aus­ge­streck­ten Fingern.

Erwischt es eine Tor­frau oder einen Tor­mann, muss zehn Minu­ten lang ein ande­res Mann­schafts­mit­glied die Posi­ti­on einnehmen.

Wird eine Zehn-Minu­ten-Stra­fe weni­ger als zehn Minu­ten vor der Halb­zeit aus­ge­spro­chen, läuft sie nach der Halb­zeit wei­ter. Die Halb­zeit­pau­se und der Schluss­pfiff nach der regu­lä­ren Spiel­zeit und vor einer Ver­län­ge­rung der Par­tie unter­bre­chen eine Zeit­stra­fe demgemäß.

Ähn­li­ches gilt beim Elf­me­ter­schie­ßen. Endet die Spiel­zeit und geht vor Ablauf einer Zeit­stra­fe ins Elf­me­ter­schie­ßen, dür­fen die betrof­fe­nen Spie­le­rin­nen und Spie­ler nicht am Elf­me­ter­schie­ßen teilnehmen.

Gegen Mann­schafts­mit­glie­der, die nicht auf dem Feld ste­hen, genau, wie zum Bei­spiel gegen Mit­glie­der des Trai­ner­stabs, kön­nen die Offi­zi­el­len die Zehn-Minu­ten-Stra­fe hin­ge­gen nicht ver­hän­gen. Die Mög­lich­keit, die soge­nann­te Bank mit gel­ben und roten Kar­ten zu sank­tio­nie­ren bleibt aber bestehen. Auf der Aus­wech­sel­bank müs­sen auch die mit der Zeit­stra­fe beleg­ten Spie­le­rin­nen und Spie­ler Platz nehmen.

Ein­schät­zung eines Schiedsrichters

Sven Lau­mer, 39, ist Pro­fes­sor für Wirt­schafts­in­for­ma­tik an der Uni­ver­si­tät Nürn­ber­ger und Schieds­rich­ter des Baye­ri­schen Fuß­ball­ver­bands. Den Grund für die gro­ße Zustim­mung baye­ri­scher Ama­teur­fuß­ball­ver­ei­ne zur Zehn-Minu­ten-Stra­fe sieht er vor allem in den erwei­ter­ten Mög­lich­kei­ten, die sie Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­tern gibt, auf den Spiel­ver­lauf reagie­ren zu können.

„Für Ver­ge­hen, bei denen man bis jetzt gesagt hat, Gelb ist zu wenig, aber Rot wäre letzt­lich zu hart“, sagt Lau­mer, „kann nun eine Zeit­stra­fe aus­ge­spro­chen wer­den. Das hilft dann manch­mal, um direkt auf eine mög­li­cher­wei­se auf­ge­heiz­te Stim­mun­gen am Platz reagie­ren zu kön­nen. Die Idee der Zeit­stra­fe liegt im Kern dar­in, dass die Schiedsrichter*innen einen grö­ße­ren Ermes­sens­spiel­raum haben, wel­che Stra­fe sie anwen­den. War es bis jetzt eine Schwarz-Weiß Ent­schei­dung, ob bei­spiels­wei­se ein Foul­spiel oder eine Unsport­lich­keit mit Gelb oder Rot zu bele­gen ist, kön­nen die Schiedsrichter*innen nun mehr abwägen.“

Einen wei­te­ren Vor­tei­le der Wie­der­ein­füh­rung der Stra­fe macht Lau­mer dar­in aus, posi­tiv auf den sport­li­chen Umgang auf dem Platz ein­wir­ken zu kön­nen. „Die­se Stra­fe hat direk­te Wir­kung auf das Spiel. Wenn eine Mann­schaft für fünf oder zehn Minu­ten in Unter­zahl spie­len muss, weil sich ein Spie­ler oder Spie­le­rin dane­ben­be­nimmt, muss ein Team direkt reagie­ren. Und wenn Spieler*innen an meh­re­ren Spiel­ta­gen die Mann­schaft für fünf oder zehn Minu­ten im Stich las­sen, wird das Team reagie­ren und die Spieler*innen wohl selbst zu einem bes­se­ren sport­li­chen Umgang bewegen.“