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Zweckentfremdungssatzung

Pri­vat­woh­nun­gen nicht in Feri­en­woh­nun­gen umwandeln

Stadt berei­tet neue Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung vor

Es geht um Wohn­raum in der Stadt­mit­te. Mit einer neu­en Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung möch­te die Stadt Bam­berg ver­hin­dern, dass Pri­vat­woh­nun­gen vor­ran­gig in Feri­en­woh­nun­gen umge­wan­delt wer­den. „Inten­siv“ arbei­te sie der­zeit an der Rechtsnorm.

In Arti­kel 1 der baye­ri­schen Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung heißt es: „Gemein­den kön­nen für Gebie­te, in denen die aus­rei­chen­de Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Miet­woh­nun­gen zu ange­mes­se­nen Bedin­gun­gen beson­ders gefähr­det ist, durch Sat­zung mit einer Gel­tungs­dau­er von höchs­tens fünf Jah­ren bestim­men, dass Wohn­raum nur mit ihrer Geneh­mi­gung über­wie­gend ande­ren als Wohn­zwe­cken zuge­führt wer­den darf, wenn sie dem Wohn­raum­man­gel nicht auf ande­re Wei­se mit zumut­ba­ren Mit­teln und in ange­mes­se­ner Zeit abhel­fen können.“

Eine Zweck­ent­frem­dung liegt zum Bei­spiel dann vor, wenn Wohn­raum mehr als acht Wochen pro Kalen­der­jahr für Zwe­cke der Frem­den­be­her­ber­gung, etwa als Feri­en­woh­nung, genutzt wird.

2020 hat­te Bam­berg zum ers­ten Mal ver­sucht, mit solch einer Sat­zung zu ver­hin­dern, dass Pri­vat­woh­nun­gen zu Feri­en­woh­nun­gen umge­wan­delt wer­den. 2022 erklär­te der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mün­chen die­se Rechts­norm jedoch für unwirk­sam. Per Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de hat­te die Stadt zwar noch ver­sucht, gegen das VGH-Urteil vor­zu­ge­hen, die­se wur­de vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt aller­dings ihrer­seits verworfen.

Unter­su­chung des Wohnungsmarktes

Nun berei­tet Bam­berg eine neue Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung vor, die bis Ende April spruch­reif sein soll. Dabei ori­en­tie­re sich die Stadt beson­ders an im VGH-Urteil neu auf­ge­stell­ten Anfor­de­run­gen, so eine Mit­tei­lung aus dem Rat­haus. Sich für die Vor­gän­ger­ver­si­on an einen Leit­fa­den der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung zu hal­ten, habe nicht genügt.

Des­halb hole man nun ver­schie­de­ne Ana­ly­sen, Bewer­tun­gen und Gut­ach­ten ein, die die Wohn­si­tua­ti­on berück­sich­ti­gen und die Not­wen­dig­keit einer neu­en Sat­zung begrün­den sollen.

„Wir haben in Nach­bar­ge­mein­den gezielt Daten zu Wohn­raum im unte­ren Preis­seg­ment und zu Sozi­al­woh­nun­gen ange­fragt. Die Rück­läu­fe wer­den jetzt aus­ge­wer­tet“, sagt Bau­re­fe­rent Tho­mas Bee­se. Außer­dem wer­de eine Bevöl­ke­rungs­pro­gno­se der Uni­ver­si­tät Bam­berg zur Ent­wick­lung bis ins Jahr 2040 ein­be­zo­gen. Auch Gut­ach­ten von Bund und Land sol­len berück­sich­tigt wer­den, die der Stadt Bam­berg einen ange­spann­ten Woh­nungs­markt attes­tie­ren. Wei­ter­hin sol­len sta­tis­ti­sche Zah­len zum Bam­ber­ger Woh­nungs­markt, zum Bedarf an nie­der­schwel­li­gem Wohn­raum und zum Preis­an­stieg in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren in die Begrün­dung der Sat­zung einfließen.

Einen Über­blick über den aktu­el­len Stand des neu­en Ver­suchs einer Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung möch­te die Stadt bei der nächs­ten Sit­zung des Bau- und Werkse­na­tes am 8. März geben.

Kolum­ne

Flo­ri­an Herrn­le­ben über Zweckentfremdungen

Jeden Monat das Glei­che. Wochen­lang bin ich am Über­le­gen, was ich den geneig­ten Stadt­echo-Lesern im nächs­ten Monat auf die Fuß­mat­te vor die Tür legen kann. Und Monat für Monat stol­pern – mal mehr, mal weni­ger öffent­lich­keits­wirk­sam – die Stadt­ver­wal­tung und ihre Obers­ten im letz­ten Moment kurz vor Redak­ti­ons­schluss über klei­ne, fie­se Pol­ler, die sich – im Unter­schied zu den Uns­ri­gen in der Sand­stra­ße zuver­läs­sig – unbe­merkt in den Weg gelif­tet haben. Da lässt sich unse­re Rat­haus­ober­schicht nicht lum­pen, auch auf unse­ren OB ist da Verlass.

In den ver­gan­ge­nen Tagen mach­te eine feh­len­de Unter­schrift unse­res Chef­un­ter­zeich­ners die Run­de. Wie (zufäl­lig, Zwin­kers­mi­ley ins Rat­haus) bekannt wur­de, bekam die Stadt vom Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof zum wie­der­hol­ten Male die Levi­ten gele­sen, weil man das Aus­fer­ti­gen von offi­zi­el­len Doku­men­ten eher ent­spannt ange­gan­gen war. “Da, druck des amoll aus! Des is etz unner Gesetz!” reicht halt vor Gericht nicht. Kon­kret ging es um die soge­nann­te Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung, die man­gels kor­rek­ter Aus­fer­ti­gung für den Zeit­raum 2019/​2020 für unwirk­sam erklärt wurde.

Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung? – Klingt erst­mal mit­tel­mä­ßig sper­rig, aber Insi­dern dürf­te bekannt sein, dass es sich dabei nicht um Rege­lun­gen zu Über­stun­den­pau­scha­len han­delt, die man – zweck­ent­frem­det – für recht­lich nicht mög­li­che Höher­grup­pie­run­gen ver­wen­den woll­te. Auch geht es nicht um ein Steh­ca­fé am Schön­leins­platz, das man – auch zweck­ent­frem­det – als Out­door-Sit­zungs­saal für die ganz wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen nutzt. Es sind auch nicht die AGB eines ehe­mals unab­hän­gi­gen Bam­ber­ger Face­book­por­tals, das man nun als SPD-Wer­be­platt­form missbraucht.

Nein, die in den letz­ten Tagen so oft erwähn­te “Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung” soll die Situa­ti­on auf dem ange­spann­ten Immo­bi­li­en­markt in Bam­berg verbessern.

Weil in Bam­berg inzwi­schen 16 Qua­drat­me­ter-Wohn­klos für Stu­den­ten bekannt­lich ger­ne mal 1.600 Euro kalt pro Monat kos­ten und man mun­kelt, dass es Sinn macht, bereits mit dem Säug­ling bei einem Mak­ler vor­stel­lig zu wer­den, damit der ihn auf die War­te­lis­te für eine aus­rei­chend gro­ße Woh­nung zur Fami­li­en­grün­dung 25 Jah­re spä­ter setzt, hat die Stadt Bam­berg der Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum den Kampf ange­sagt: Kei­ne undis­ku­tier­te, “zweck­ent­frem­den­de” Umwand­lung in eine Gewer­be­im­mo­bi­lie, schon gar nicht in eine Ferienwohnung.

In mei­ner libe­ral-christ­lich-öko­lo­gisch-sozia­len Brust schla­gen meh­re­re Her­zen. Ist so viel Markt­ein­griff in Ord­nung? Feri­en­woh­nungs­be­trei­ber: Selbst schuld, Augen auf bei der Berufs­wahl? Darf man sehen­den Auges Immo­bi­li­en­prei­se bis auf Münch­ner Niveau stei­gen las­sen? Wel­cher Rat­haus­prä­mi­en­pre­mi­um soll sich das noch leis­ten kön­nen? Darf man den Innen­stadt­be­woh­nern Woche für Woche Hor­den von Tou­ris­ten durch die Vor­gär­ten jagen und ihnen gleich­zei­tig die Chan­ce neh­men, ein paar Euro dar­an mit­zu­ver­die­nen? Wer bezahlt denn die denk­mal­kon­for­me Restau­rie­rung des Sand­stein­so­ckels am Alt­bau, wenn der sich in Fol­ge der jah­re­lan­gen Pene­tra­ti­on durch Magen­säu­re und Bla­sen­in­halt zu zer­set­zen beginnt, weil man ein Sau­fe­vent nach dem ande­ren in der Innen­stadt fei­ern muss? Ist es sozi­al, den Markt zuse­hends ver­knap­pen zu las­sen, so dass Woh­nun­gen jen­seits der 100 Qua­drat­me­ter inzwi­schen so viel kos­ten wie ganz hin­ten im Land­kreis, Rich­tung Unter­fran­ken, Grund­stü­cke mit 10.000 Qua­drat­me­ter samt Haus? Letz­te Fra­ge: Darf die Stadt auf pri­va­te Immo­bi­li­en­be­sit­zer zei­gen, wenn sie in den letz­ten – sagen wir – 15 Jah­ren unter SPD-Regent­schaft am Chef­ses­sel genau wie vie­le Sozi­al­woh­nun­gen durch ihre Töch­ter hat bau­en lassen?

Die ers­te, stüm­per­haf­te Aus­fer­ti­gung der Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung flog der Stadt schon um die Ohren. Ob der zwei­te Ver­such erfolg­rei­cher war, wer­den wohl wie­der Gerich­te ent­schei­den. Aber zum Glück ist die Stadt­flucht ja bereits in vol­lem Gan­ge, da sind sich vie­le Exper­ten einig. Auch Bam­bergs Ein­woh­ner­zah­len wer­den wohl in die­sem Jahr zum zwei­ten Mal sin­ken. Viel­leicht brau­chen wir die Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung bald gar nicht mehr und wir haben dann eine zweck­ent­frem­de­te, aber immer­hin unter­schrie­be­ne Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung. Juhu!