Eine Nachricht, die auch in Bamberg mit seiner Sandkerwa aufhorchen lassen wird. Das Förderprogramm Sonderhilfe Weihnachtsmärkte soll auf Volksfeste ausgeweitet werden.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die ausgeweiteten Sonderhilfen für Schausteller als wichtigen Beitrag für eine der am schwerstens von der Coronapandemie getroffene Branche bezeichnet. „Die Branche durfte zwei Jahre lang keine Volksfeste und Weihnachtsmärkte veranstalten. Viele Schausteller und Beschicker stehen vor dem Ruin. Wir helfen jetzt, damit die betroffenen Unternehmer wieder loslegen können. Frühlingsfeste und Volksfeste sind in Bayern wieder möglich. Gerade in einer Doppelkrise aus Corona und Krieg in Europa brauchen die Menschen wieder positive Erlebnisse. Und die Beschicker brauchen eine Chance, wieder ihr eigenes Geld zu verdienen. Die Sonderhilfe ist eine dringend nötige Vitaminspritze, um den Schaden wenigstens etwas zu lindern und wieder Veranstaltungen organisieren zu können.“
Die Erweiterung der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf Volksfeste soll insbesondere Marktkaufleute und Schausteller unterstützen. Diese Berufsgruppen waren neben der Absage der Weihnachtsmärkte zugleich vom Volksfestverbot betroffen.
Nun können sie statt für bisher fünf Monate bis zu zehn Monate einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro beantragen. Hiermit hilft der Freistaat einer bislang besonders von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Branche mit einer Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Sie wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt. Für die um diesen neuen Programmteil ergänzte Sonderhilfe Weihnachtsmärkte stehen insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen grundsätzlich unabhängig von ihrer Rechtsform (bis zu 49 Mitarbeitende, Jahresumsatz bis 10 Millionen Euro). Fördervoraussetzung für die vom Verbot der Volksfeste Betroffenen ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten des Zeitraums Januar bis Oktober 2021. Die Antragstellung soll unbürokratisch ablaufen. Außer der Reisegewerbekarte ist kein gesonderter Nachweis über die Vorbereitung oder Absage eines Volksfestes erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt wie bei der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte über prüfende Dritte, zum Beispiel Steuerberater, und startet im April. Dabei wird die Antragsfrist bis 31. Mai 2022 verlängert. Entstehende Kosten für den prüfenden Dritten erstattet der Freistaat im Rahmen der Förderung pauschal mit 500 Euro.