Fünf Jah­re nach dem Aus­tritt des Ver­ei­nig­ten Königreichs

vbw begrüßt erneu­te wirt­schaft­li­che Annä­he­rung Groß­bri­tan­ni­ens an Europa

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Europa
Symbolbild, Foto: Pixabay
Die vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. unter­stützt fünf Jah­re nach dem Aus­tritt Groß­bri­tan­ni­ens aus dem EU-Bin­nen­markt und der Zoll­uni­on sämt­li­che Bemü­hun­gen, die Bezie­hun­gen zum Ver­ei­nig­ten König­reich wie­der zu vertiefen.

„Der Brexit war eine Zäsur für Euro­pa, mit schwe­ren wirt­schaft­li­chen Fol­gen, auch für Bay­ern. In einer Zeit mit einer der­art gro­ßen Unsi­cher­heit in der Welt­wirt­schaft, zuneh­men­dem Pro­tek­tio­nis­mus und geo­po­li­ti­schen Kri­sen brau­chen wir nicht weni­ger, son­dern ein­deu­tig mehr ver­läss­li­che Part­ner auf der Welt – wie das Ver­ei­nig­te König­reich“, betont vbw-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bert­ram Brossardt.

Für die baye­ri­sche Wirt­schaft ste­cke immer noch viel Poten­zi­al im bri­ti­schen Absatz­markt. Jedoch kämpf­ten unse­re Unter­neh­men auch heu­te noch tag­täg­lich mit den erschwer­ten wirt­schaft­li­chen Bedin­gun­gen durch die Han­dels­hemm­nis­se im Außen­han­del. „Wir set­zen daher auf neue und prag­ma­ti­sche Impul­se, die die Zusam­men­ar­beit mit dem Ver­ei­nig­ten König­reich wei­ter stär­ken. Umso erfreu­li­cher ist der von der der­zei­ti­gen bri­ti­schen Regie­rung vor­an­ge­trie­be­ne Annä­he­rungs­kurs an Euro­pa. Die­sen begrü­ßen wir ausdrücklich.“

Aus Sicht der vbw braucht es daher wei­te­re bila­te­ra­le Ver­ein­ba­run­gen. Mit dem Han­dels- und Koope­ra­ti­ons­ab­kom­men bestehe eine soli­de Grund­la­ge, auf die eine wei­te­re ver­tief­te Zusam­men­ar­beit auf­ge­baut wer­den kön­ne. „Ins­be­son­de­re freut uns die bri­ti­sche Betei­li­gung an euro­päi­schen Rüs­tungs­pro­jek­ten sowie der Wie­der­ein­tritt Groß­bri­tan­ni­ens in das Eras­mus-Aus­tausch­pro­gramm ab 2027. Eben­so war die Ver­län­ge­rung der CE-Kenn­zeich­nung für die meis­ten Waren auf unbe­stimm­te Zeit eine Erleich­te­rung.“ Gleich­zei­tig stell­ten Son­der­vor­schrif­ten im Dienst­leis­tungs­han­del sowie der auf­wän­di­ge Nach­weis der Erfül­lung von Ursprungs­re­geln die Wirt­schaft wei­ter­hin vor gro­ße Pro­ble­me. „Es braucht daher ein ‚Mutu­al Reco­gni­ti­on Agree­ment‘ für sämt­li­che Sek­to­ren, ein Ende des Fli­cken­tep­pichs an Rege­lun­gen im Dienst­leis­tungs­han­del sowie eine wei­te­re Sen­kung der Hür­den bei der gegen­sei­ti­gen Aner­ken­nung von Qua­li­fi­ka­tio­nen. Nur so schaf­fen wir lang­fris­tig eine erfolg­rei­che Han­dels­part­ner­schaft“, so Brossardt.

Mit einem Han­dels­vo­lu­men von vor­aus­sicht­lich knapp 16 Mil­li­ar­den Euro war das Ver­ei­nig­te König­reich im Jahr 2025 nur noch der zehnt­wich­tigs­te Han­dels­part­ner Bay­erns. „Die wirt­schaft­li­che Bedeu­tung des Ver­ei­nig­ten König­reichs für Bay­ern hat durch den Brexit deut­lich abge­nom­men: Das Han­dels­vo­lu­men Bay­erns mit Groß­bri­tan­ni­en liegt um ein Vier­tel bezie­hungs­wei­se fünf Mil­li­ar­den Euro nied­ri­ger als 2015, dem Jahr vor dem Refe­ren­dum.“ Da gebe es noch Auf­hol­be­darf. Gleich­zei­tig mache der Han­del mit dem Ver­ei­nig­ten König­reich nach wie vor knapp vier Pro­zent des baye­ri­schen Außen­han­dels aus. „Fakt ist: Je mehr Part­ner auf der Welt wir haben, umso weni­ger sind wir von ein­zel­nen Wirt­schafts­räu­men abhän­gig. Eine wie­der­erlang­te ver­tief­te Wirt­schafts­zu­sam­men­ar­beit mit dem Ver­ei­nig­ten König­reich wäre ein wirk­sa­mer Schritt, um unse­re Export­wirt­schaft wei­ter zu diver­si­fi­zie­ren und sie für zukünf­ti­ge Kri­sen noch bes­ser zu wapp­nen“, erklärt Brossardt. 

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