vbw-Pres­se­mit­tei­lung zum Tag der Inklusion

vbw betont die Bedeu­tung von Teil­ha­be am Arbeitsleben

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Teilhabe
Symbolbild, Foto: Pixabay
Anläss­lich des Tags der Inklu­si­on am 3. Dezem­ber betont die vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. die Bedeu­tung der Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­rung am Arbeitsleben.

„Teil­ha­be ist nicht nur wesent­lich für ein selbst­be­stimm­tes Leben, son­dern auch betriebs- und volks­wirt­schaft­lich ein wich­ti­ges Hand­lungs­feld“, erklärt Bert­ram Bros­sardt, vbw-Haupt­ge­schäfts­füh­rer. Die Wirt­schaft enga­gie­re sich bereits in erheb­li­chem Maße für die Inklu­si­on. Die baye­ri­schen Arbeit­ge­ber­ver­bän­de unter­stütz­ten Unter­neh­men bei der Prä­ven­ti­on, um Beein­träch­ti­gun­gen mög­lichst gut vor­zu­beu­gen, sowie der Reinte­gra­ti­on und Inklu­si­on von Schwer­be­hin­der­ten in den Arbeits­markt. „Men­schen mit Behin­de­rung leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag zur Siche­rung des Arbeits­kräf­te- und Fach­kräf­te­be­darfs: Sie sind gut qua­li­fi­ziert und wer­den gebraucht.“

Fast 73 Pro­zent der rund 165.000 schwer­be­hin­der­ten Beschäf­tig­ten in Bay­ern waren im Jahr 2023 bei einem pri­va­ten Arbeit­ge­ber ange­stellt. 28 Pro­zent der schwer­be­hin­der­ten Beschäf­tig­ten waren im ver­ar­bei­ten­den Gewer­be tätig. Das ist bran­chen­über­grei­fend der größ­te Anteil. „Im Frei­staat hat sich die Zahl der Arbeits­plät­ze schwer­be­hin­der­ter Beschäf­tig­ter bei Betrie­ben mit über 20 Arbeits­plät­zen beson­ders kräf­tig erhöht: Sie stieg zwi­schen 2013 und 2023 um 20,5 Pro­zent. Die­se Zah­len ver­deut­li­chen, dass die Bereit­schaft zur Ein­stel­lung schwer­be­hin­der­ter Men­schen kei­nes­wegs nur das Ergeb­nis von staat­li­cher Regu­lie­rung ist. Das Enga­ge­ment für Inklu­si­on, das gera­de die baye­ri­sche Wirt­schaft lebt, zeigt Wir­kung“, sagt Brossardt.

Für die vbw ist die Sen­si­bi­li­sie­rung für das The­ma ent­schei­dend für eine erfolg­rei­che Inklu­si­on. „Wir brau­chen mehr Infor­ma­tio­nen und Anrei­ze statt Regu­lie­rung. Arbeit­ge­ber müs­sen umfas­send über die Chan­cen der Beschäf­ti­gung schwer­be­hin­der­ter Per­so­nen sowie die damit ver­bun­de­nen recht­li­chen Vor­ga­ben infor­miert wer­den“, so Bros­sardt. Hier sei­en vor allem die Spe­zia­lis­ten in den Arbeits­agen­tu­ren, bei den Reha-Trä­gern sowie beim Inklu­si­ons­amt gefor­dert. Sie leis­te­ten bereits jetzt sehr gute Arbeit. „Außer­dem über­neh­men die Ein­heit­li­chen Ansprech­stel­len für Arbeit­ge­ber in Bay­ern (EAA) eine Lot­sen­funk­ti­on für die Unter­neh­men. So soll die Ein­stel­lung behin­der­ter Men­schen deut­lich erleich­tert wer­den. Die gemein­sa­men Bemü­hun­gen zur Ver­brei­tung des Bewusst­seins­wan­dels, dass ‚behin­dert‘ nicht auto­ma­tisch ‚leis­tungs­ge­min­dert‘ bedeu­tet, sind vor­an­zu­trei­ben. Dabei kön­nen posi­ti­ve Bei­spie­le aus der Pra­xis hilf­reich sein. Klar ist: Erfolg­rei­che Inklu­si­on funk­tio­niert nur mit den Unter­neh­men, nicht gegen sie“, so Bros­sardt abschließend.

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