Auf einem Kongress der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. diskutierten Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über den Fortschritt der Bundesregierung bei Deregulierung und Digitalisierung. Dabei forderte der vbw-Hauptgeschäftsführer den Abbau von mindestens zehn Prozent der Verwaltungsvorschriften im Jahr 2026.
„Die überbordende Bürokratie hängt unseren Unternehmen wie ein Mühlstein um den Hals. Sie schränkt ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stark ein“, betonte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Der Staat müsse seine administrativen Ansprüche weiter deutlich zurückfahren, Leistungen effizienter zur Verfügung stellen und auf allen Ebenen Abläufe vereinfachen und beschleunigen.
Die vbw begrüßt, dass die Dringlichkeit dieses zentralen Anliegens der Wirtschaft inzwischen auch in Berlin verstanden ist und sich das neu eingerichtete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung auf die Themen konzentriert. Brossardt erklärte: „Mit der Modernisierungsagenda und dem ‚Entlastungskabinett‘ hat die schwarz-rote Koalition erste erfolgversprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Aber wir brauchen weitere Initiativen, um unsere Unternehmen nachhaltig zu entlasten und unseren Standort wieder attraktiv für Investitionen zu machen.“
Wichtig ist laut dem vbw-Hauptgeschäftsführer aber vor allem, dass beim Bürokratieabbau jetzt schnell auch wirklich spürbare Entlastungen eintreten. Als kurzfristige Handlungsfelder nannte er die im Koalitionsvertrag vereinbarte Arbeitszeitflexibilisierung, ein wirkungsvolles Sofortprogramm zur Reduzierung von Dokumentations- und Meldepflichten sowie ein Moratorium für Statistikpflichten. „Bis Ende 2026 müssen mindestens zehn Prozent der Verwaltungsvorschriften abgebaut sein“, fordert Brossardt.
Darüber hinaus machte er klar, dass es nicht nur darum gehe, bestehende Bürokratie abzubauen. Genauso wichtig sei es, bei künftigen Gesetzen so wenig neue Bürokratie aufzubauen wie möglich. „Neue Vorgaben für die Wirtschaft müssen viel kritischer als in der Vergangenheit auf Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit hinterfragt und dazu konsequent Praxis- und Digitalchecks für jedes neue Gesetzesvorhaben etabliert werden.“
