Uner­laub­ter Zugriff

Ver­brau­cher­zen­tra­le: Ist das Kon­to gehackt, muss es schnell gehen

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Konto gehackt
Symbolbild, Foto: Pixabay
Was tun, wenn das E‑Mail- oder Social-Media-Kon­to gehackt wur­de? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps, um wie­der Zugriff auf das Kon­to zu erlangen.

Wenn sich Frem­de uner­laubt Zugang zu Online-Kon­ten ver­schaf­fen, auf Daten zugrei­fen oder für wei­te­ren Betrug miss­brau­chen, ist schnel­les Han­deln ent­schei­dend, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern in einer Mit­tei­lung. Eine Umfra­ge aus dem Som­mer 2023 zei­ge jedoch, dass etwa die Hälf­te der Befrag­ten nicht weiß, wie sie sich ver­hal­ten soll­te, wenn das Kon­to gehackt wur­de. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le hat daher Ers­te-Hil­fe-Tipps für den Fall eines Hacker-Angriffs zusammengestellt.

Ob E‑Mail, Social-Media oder Shop­ping-Por­tal – Hacker kön­nen alle digi­ta­len Kon­ten angrei­fen. „Wer bei einem Angriff schnell und beson­nen han­delt, kann den Zugriff auf das eige­ne Kon­to zurück­er­hal­ten und grö­ße­ren Scha­den ver­mei­den“, sagt Julia­ne von Beh­ren, Juris­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Dafür sei es zunächst wich­tig, Anzei­chen für einen Miss­brauch ernst zu neh­men. „Ist das Kon­to gesperrt, wur­den Daten geän­dert oder teilt der Anbie­ter mit, dass sich jemand mit einem ande­ren Gerät ange­mel­det hat, soll­ten Betrof­fe­ne die­sen Hin­wei­sen unbe­dingt nachgehen.“

Ers­te Hil­fe für den Notfall

Stellt sich her­aus, dass ein Online-Kon­to gehackt wur­de, gibt es grund­sätz­lich zwei Mög­lich­kei­ten. Betrof­fe­ne kön­nen selbst ver­su­chen, die Kon­trol­le zurück­zu­er­lan­gen. Dafür muss in den meis­ten Fäl­len ein neu­es Pass­wort ein­ge­rich­tet wer­den. Für nahe­zu jedes Online-Kon­to lässt sich ein neu­es Pass­wort anfor­dern, dass der Anbie­ter auto­ma­ti­siert an das hin­ter­leg­te E‑Mail-Post­fach ver­sen­det. Anschlie­ßend kann man ein neu­es, siche­res Pass­wort im Kun­den-Kon­to hinterlegen.

Sind Betrof­fe­ne in der Situa­ti­on über­for­dert, oder wur­de etwa das E‑Mail-Kon­to gesperrt, bleibt nur der Kon­takt zum Anbie­ter, um wei­te­ren Scha­den abzu­wen­den. „Lei­der ist nicht bei allen Kon­ten sofort ersicht­lich“, sagt Julia­ne von Beh­ren, „wie die­ser Kon­takt erfol­gen kann. Hier hel­fen unse­re Infor­ma­tio­nen sowie eine digi­ta­le Anwen­dung, über die sich mit weni­gen Klicks Kon­takt­da­ten zu ver­schie­de­nen Hilfs­an­ge­bo­ten der Anbie­ter ermit­teln lassen.“

Denn die Umfra­ge aus dem Som­mer 2023 ergab auch: Men­schen, die in einem sol­chen Fall Hil­fe bei ihrem Anbie­ter such­ten, konn­ten deut­lich öfter die Kon­trol­le über ihr Online-Kon­to zurückerlangen.

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