Kli­ma­wer­bung

Ver­brau­cher­zen­tra­len kri­ti­sie­ren Kli­ma­aus­sa­gen auf Lebensmitteln

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Klimaaussagen
Symbolbild, Foto: Pixabay
Auf Lebens­mit­teln fin­den sich eine Viel­zahl ver­schie­de­ner werb­li­cher Kli­ma­aus­sa­gen. Wie ein bun­des­wei­ter Markt­check der Ver­brau­cher­zen­tra­len zeigt, blei­ben die­se jedoch häu­fig unklar und ohne nähe­re Erläu­te­run­gen. Die Ver­brau­cher­schüt­zer for­dern des­halb eine Abkehr von nicht beleg­ba­ren Anga­ben wie „kli­ma­neu­tral“ oder „CO2-posi­tiv“.

Kli­ma­schutz und Nach­hal­tig­keit sind vie­len Men­schen beim Ein­kauf wich­tig. Das nut­zen Unter­neh­men für sich und wer­ben mit zahl­rei­chen Kli­ma­aus­sa­gen auf Lebens­mit­tel-Ver­pa­ckun­gen. Eine Stich­pro­be der Ver­brau­cher­zen­tra­len Deutsch­lands belegt nun aller­dings einen Wild­wuchs an Sie­geln und Kli­ma­aus­sa­gen auf Pro­duk­ten. „Wir haben das „Klimaneutral“-Zeichen eines pri­va­ten Sie­gel­ge­bers allein in sie­ben ver­schie­de­nen Vari­an­ten gefun­den“, sagt Jut­ta Saum­we­ber, Lei­te­rin des Refe­rats Lebens­mit­tel und Ernäh­rung bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern.

In einer bun­des­wei­ten Stich­pro­be haben die Ver­brau­cher­zen­tra­len im April 2023 Lebens­mit­tel mit Kli­ma- und CO2-Sie­geln und Aus­sa­gen begut­ach­tet. Dazu wur­de das Ange­bot in Dis­coun­tern, Super­märk­ten, Bio­märk­ten und Dro­ge­rie­märk­ten in zehn Bun­des­län­dern unter­sucht. Erfasst wur­den 87 Pro­duk­te, die mit Sie­geln und Aus­sa­gen zu Kli­ma und CO2 warben.

Häu­fig unklar und ohne nähe­re Erläuterungen

Am häu­figs­ten wer­ben Her­stel­lern laut Ver­brau­cher­zen­tra­le beim Kli­ma­schutz-The­ma mit Kli­ma­neu­tra­li­tät (53 von 87 kon­trol­lier­ten Pro­duk­ten). Doch Aus­sa­gen wie „kli­ma­neu­tral“, „kli­ma­po­si­tiv“ und „CO2-posi­tiv“ kön­nen zu fal­schen Vor­stel­lun­gen füh­ren. „Aus Sicht der Ver­brau­cher­zen­tra­len las­sen sich sol­che Anga­ben nicht bele­gen“, sagt Saum­we­ber. „Sie sind für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher kei­ne Hil­fe. Meist ste­cken dahin­ter Aus­gleichs­zah­lun­gen in Kom­pen­sa­ti­ons­pro­jek­te, deren Berech­nungs­grund­la­gen durch­aus frag­wür­dig sein kön­nen. Lebens­mit­tel­her­stel­ler soll­ten die­se Anga­ben daher grund­sätz­lich nicht mehr verwenden.“

Bei einem Drit­tel der Pro­duk­te blieb zudem unklar, auf was genau sich die Kli­ma­aus­sa­gen bezie­hen. „Aus­sa­gen wie „24 Pro­zent CO2-Redu­zie­rung“ sind nicht hilf­reich, wenn nir­gend­wo ange­ge­ben ist, ob damit die Ver­pa­ckung, die Her­stel­lung oder das gesam­te Pro­dukt gemeint ist“, kri­ti­siert Jut­ta Saum­we­ber wei­ter. Außer­dem wür­den kei­ne Ver­gleichs­grö­ßen genannt. Sol­che ergän­zen­den Erklä­run­gen fehl­ten eben­falls bei einem Drit­tel der Pro­duk­te. Häu­fig ver­wie­sen die Unter­neh­men auf wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen im Inter­net (73 der 87 Pro­duk­te). Wesent­li­che Infor­ma­tio­nen zur Ver­ständ­lich­keit von Kli­ma- und CO2-Aus­sa­gen gehö­ren jedoch aus Sicht der Ver­brau­cher­zen­tra­len direkt auf die Verpackung.

Recht­li­che Vor­ga­ben drin­gend notwendig

Mit dem Markt­check möch­te die Ver­brau­cher­zen­tra­len auch deut­lich machen, dass ein gesetz­li­ches, stan­dar­di­sier­tes Regel­werk ein­schließ­lich eines Kon­troll­sys­tems für die Wer­bung mit Kli­ma- und Umwelt­aus­sa­gen nötig ist. Das zei­ge etwa der Ver­gleich ver­schie­de­ner Milch­pa­ckun­gen. Ein Pro­dukt trug ledig­lich die Anga­be „kli­ma­neu­tral“ mit Ver­weis auf „effek­ti­ven Kli­ma­schutz“, ein ande­res Pro­dukt warb mit Aus­sa­gen und Erläu­te­run­gen auf allen Ver­pa­ckungs­sei­ten. Ein­deu­ti­ge Infor­ma­tio­nen lie­fer­ten die­se jedoch auch nicht. Eine Ein­schät­zung, wel­ches der Pro­duk­te den größ­ten Mehr­wert für das Kli­ma bringt, ist so für Ver­brau­cher nicht möglich.

Als viel­ver­spre­chend wer­ten die Ver­brau­cher­zen­tra­len jedoch zwei Richt­li­ni­en zu Umwelt­aus­sa­gen. Die­se berei­tet die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on aktu­ell vor, um recht­li­che Lücken zu schlie­ßen. Bis die Richt­li­ni­en umge­setzt wer­den und sich damit direkt auf Wer­be­aus­sa­gen aus­wir­ken, könn­ten jedoch noch Jah­re ver­ge­hen. Unter­neh­men, die ihre Kli­ma­schutz­be­mü­hun­gen deut­lich machen wol­len, soll­ten daher schon jetzt trans­pa­rent und ver­ständ­lich kom­mu­ni­zie­ren. „Die Wer­bung mit Kli­ma­aus­sa­gen darf nicht dazu füh­ren, dass Unter­neh­men Pro­duk­te bes­ser dar­stel­len als sie sind und Ver­brau­cher dadurch getäuscht wer­den“, sagt Saumweber.

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