Auf Lebensmitteln finden sich eine Vielzahl verschiedener werblicher Klimaaussagen. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, bleiben diese jedoch häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen. Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine Abkehr von nicht belegbaren Angaben wie „klimaneutral“ oder „CO2-positiv“.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind vielen Menschen beim Einkauf wichtig. Das nutzen Unternehmen für sich und werben mit zahlreichen Klimaaussagen auf Lebensmittel-Verpackungen. Eine Stichprobe der Verbraucherzentralen Deutschlands belegt nun allerdings einen Wildwuchs an Siegeln und Klimaaussagen auf Produkten. „Wir haben das „Klimaneutral“-Zeichen eines privaten Siegelgebers allein in sieben verschiedenen Varianten gefunden“, sagt Jutta Saumweber, Leiterin des Referats Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.
In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen im April 2023 Lebensmittel mit Klima- und CO2-Siegeln und Aussagen begutachtet. Dazu wurde das Angebot in Discountern, Supermärkten, Biomärkten und Drogeriemärkten in zehn Bundesländern untersucht. Erfasst wurden 87 Produkte, die mit Siegeln und Aussagen zu Klima und CO2 warben.
Häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen
Am häufigsten werben Herstellern laut Verbraucherzentrale beim Klimaschutz-Thema mit Klimaneutralität (53 von 87 kontrollierten Produkten). Doch Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ können zu falschen Vorstellungen führen. „Aus Sicht der Verbraucherzentralen lassen sich solche Angaben nicht belegen“, sagt Saumweber. „Sie sind für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Hilfe. Meist stecken dahinter Ausgleichszahlungen in Kompensationsprojekte, deren Berechnungsgrundlagen durchaus fragwürdig sein können. Lebensmittelhersteller sollten diese Angaben daher grundsätzlich nicht mehr verwenden.“
Bei einem Drittel der Produkte blieb zudem unklar, auf was genau sich die Klimaaussagen beziehen. „Aussagen wie „24 Prozent CO2-Reduzierung“ sind nicht hilfreich, wenn nirgendwo angegeben ist, ob damit die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt gemeint ist“, kritisiert Jutta Saumweber weiter. Außerdem würden keine Vergleichsgrößen genannt. Solche ergänzenden Erklärungen fehlten ebenfalls bei einem Drittel der Produkte. Häufig verwiesen die Unternehmen auf weiterführende Informationen im Internet (73 der 87 Produkte). Wesentliche Informationen zur Verständlichkeit von Klima- und CO2-Aussagen gehören jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen direkt auf die Verpackung.
Rechtliche Vorgaben dringend notwendig
Mit dem Marktcheck möchte die Verbraucherzentralen auch deutlich machen, dass ein gesetzliches, standardisiertes Regelwerk einschließlich eines Kontrollsystems für die Werbung mit Klima- und Umweltaussagen nötig ist. Das zeige etwa der Vergleich verschiedener Milchpackungen. Ein Produkt trug lediglich die Angabe „klimaneutral“ mit Verweis auf „effektiven Klimaschutz“, ein anderes Produkt warb mit Aussagen und Erläuterungen auf allen Verpackungsseiten. Eindeutige Informationen lieferten diese jedoch auch nicht. Eine Einschätzung, welches der Produkte den größten Mehrwert für das Klima bringt, ist so für Verbraucher nicht möglich.
Als vielversprechend werten die Verbraucherzentralen jedoch zwei Richtlinien zu Umweltaussagen. Diese bereitet die Europäische Kommission aktuell vor, um rechtliche Lücken zu schließen. Bis die Richtlinien umgesetzt werden und sich damit direkt auf Werbeaussagen auswirken, könnten jedoch noch Jahre vergehen. Unternehmen, die ihre Klimaschutzbemühungen deutlich machen wollen, sollten daher schon jetzt transparent und verständlich kommunizieren. „Die Werbung mit Klimaaussagen darf nicht dazu führen, dass Unternehmen Produkte besser darstellen als sie sind und Verbraucher dadurch getäuscht werden“, sagt Saumweber.