Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Wär­me­däm­mung: Geld spa­ren mit schritt­wei­ser Sanie­rung und Förderung

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Wärmedämmung
Symbolbild, Foto: Pixabay
Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps, wie Haus­be­sit­zen­de bei der Wär­me­däm­mung vor­ge­hen und zudem Geld spa­ren kön­nen. Staat­li­che För­de­run­gen und die rich­ti­ge Sanie­rung machen es möglich.

Je höher die Heiz­kos­ten, des­to mehr Geld kön­nen Haus­ei­gen­tü­mer durch eine bes­se­re Gebäu­de­däm­mung spa­ren, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern aktu­ell mit­teilt. Dabei muss nicht das gan­ze Wohn­ge­bäu­de auf ein­mal saniert wer­den. „In vie­len Fäl­len ist eine schritt­wei­se Sanie­rung sinn­voll“, sagt Sig­rid Gold­brun­ner, Ener­gie­ex­per­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Bei der rich­ti­gen Wär­me­däm­mung hilft die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Sie kann Emp­feh­lun­gen geben, wie die Däm­mung sinn­voll mit Sanie­rungs­schrit­ten kom­bi­niert wer­den kann, die in den kom­men­den Jah­ren ohne­hin anstehen.

„Haus­be­sit­zer soll­ten mit den Maß­nah­men begin­nen, die den größ­ten Däm­mungs­ef­fekt haben wie etwa die Däm­mung der obe­ren Geschoss­de­cke“, sagt Frau Gold­brun­ner. „Bei klei­nem Bud­get kön­nen sie wei­te­re Maß­nah­men über meh­re­re Jah­re ver­tei­len und För­de­run­gen nach­ein­an­der beantragen.“

Mög­lich­keit zur Förderung

Denn bei der Wär­me­däm­mung kann man außer­dem von staat­li­cher För­de­rung pro­fi­tie­ren. Pro Kalen­der­jahr kann man für eine Maß­nah­me, die bis zu 30.000 Euro kos­ten darf, eine För­de­rung von 15 Pro­zent bean­tra­gen. Maxi­mal sind also 4.500 Euro För­de­rung möglich.

Haben Eigen­tü­mer mit einer zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz­be­ra­tung einen indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­plan für das Gebäu­de erar­bei­tet, kann sich die Höhe der för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men sogar auf 60.000 Euro ver­dop­peln. Dabei wer­den ein­zel­ne Maß­nah­men so auf­ein­an­der abge­stimmt, dass die Sanie­rung das größt­mög­li­che Ein­spar­po­ten­zi­al bei zweck­mä­ßi­gem Kos­ten­auf­wand erzielt. Nach der Bewil­li­gung haben die Eigen­tü­mer 36 Mona­te Zeit, die bean­trag­ten Maß­nah­men umzusetzen.

Auch für Hono­ra­re, ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung winkt laut Ver­brau­cher­zen­tra­le eine staat­li­che För­de­rung von bis zu 50 Pro­zent bis maxi­mal 5.000 Euro. Für den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan liegt die Ober­gren­ze bei 650 Euro.

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