Coro­na-Pan­de­mie

Weit­rei­chen­de Locke­run­gen für den Ama­teur­sport in Bayern

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Foto: Pixabay
Gute Nach­rich­ten für die Amateurfußballer*innen in Bay­ern: Minis­ter­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder hat nach dem Tref­fen des Minis­ter­ra­tes an die­sem Frei­tag­mit­tag weit­rei­chen­de Locke­run­gen für den Ama­teur­fuß­ball im Frei­staat bekanntgegeben.

So ent­fällt ab Mon­tag, 7. Juni, bei einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 die Grup­pen­ober­gren­ze (bis­lang 25 Per­so­nen) für das Mann­schafts­trai­ning. Auch Ama­teur­fuß­ball­spie­le sind dann wie­der mit bis zu 500 Zuschau­ern erlaubt. Gestat­tet ist mit Inkraft­tre­ten der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (13. BaylfSMV) auch die Sport­aus­übung in geschlos­se­nen Räu­men unter den­sel­ben Rah­men­be­din­gun­gen, auch Ver­eins­ver­samm­lun­gen sind wie­der möglich.

Liegt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz zwi­schen 50 und 100, so ist wei­ter­hin ein aktu­el­ler Nega­tiv-Test (CR-Test, POC-Anti­gen­test oder Selbst­test) in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 vor­zu­le­gen; in Gebie­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 50 ent­fällt die Test­pflicht. Coro­na-Gene­se­ne und voll­stän­dig Geimpf­te sind grund­sätz­lich von der Test­pflicht aus­ge­nom­men. Tests, die zum Bei­spiel in Schu­le, KiTa oder Arbeits­stät­te durch­ge­führt wer­den, sind ab Mon­tag eben­falls als Nach­weis zulässig.

„Nach zuletzt nur zag­haf­ten und mit hohen Hür­den sowie reich­lich Frust­po­ten­zi­al ver­bun­de­nen Öff­nun­gen sind die jetzt ver­kün­de­ten Locke­run­gen ein gro­ßer Schritt zurück zu mehr Nor­ma­li­tät. Damit wer­den Sehn­süch­te gestillt. End­lich kön­nen unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler wie­der nahe­zu unein­ge­schränkt ihrem Hob­by nach­ge­hen. Und mit den Zuschaue­rin­nen und Zuschau­ern wird auch die Lebens­freu­de auf unse­re Sport­plät­ze und in die Sta­di­en zurück­keh­ren, die unse­ren Ama­teur­fuß­ball über Gene­ra­ti­ons­gren­zen hin­weg so beson­ders machen“, sagt BFV-Geschäfts­füh­rer Jür­gen Igelspacher.

Was die Zuschau­er­zahl bei Sport­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn die­sen fes­te Sitz­plät­ze zuge­ord­net wer­den kön­nen. Auf Sport­an­la­gen, so heißt es von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rah­men­kon­zept nach der Grö­ße der jewei­li­gen Sport­an­la­ge sach­ge­recht begrenzt. Der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band rät den Sport­an­la­gen­be­trei­bern dazu, die­se Begren­zung mit der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de im Vor­feld ent­spre­chend abzu­stim­men. In der Zuschau­er­fra­ge bedarf es bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 eines Test­nach­wei­ses der Besucher*innen.

Auch Ver­eins­ver­samm­lun­gen sind ab Mon­tag wie­der mög­lich: Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 drau­ßen mit bis zu 50, drin­nen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzi­denz unter 50 drau­ßen mit bis zu 100, drin­nen mit bis zu 50 Per­so­nen (zuzüg­lich Geimpf­te und Gene­se nach Vor­ga­be des Bun­des­rechts). Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bedür­fen nicht Geimpf­te oder Gene­se­ne eines nega­ti­ven Tests.

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