IG BAU for­dert „höhe­ren Kon­troll-Druck“ in der Regi­on Bamberg

Zoll kon­trol­lier­te 240 Baufirmen

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Zoll
Foto: IG BAU / Tobias Seifert
Unsau­be­re Prak­ti­ken im Visier: Das Haupt­zoll­amt Schwein­furt, das auch für die Regi­on Bam­berg zustän­dig ist, hat im ers­ten Halb­jahr des ver­gan­ge­nen Jah­res 644 Arbeit­ge­ber in der Regi­on kon­trol­liert, dar­un­ter 240 Bau­fir­men. Dar­auf weist die IG Bau hin und for­dert, der Staat müs­se für einen „höhe­ren Kon­troll-Druck“ durch den Zoll sorgen.

Im Fokus der Fahn­der waren ille­ga­le Beschäf­ti­gung, Sozi­al­be­trug und Ver­stö­ße gegen gel­ten­de Min­dest­löh­ne. Allein Bau­fir­men beka­men 240 Mal Besuch von der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) beim Zoll, wie die Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt mit­teilt. Die IG BAU beruft sich dabei auf eine Ant­wort des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Bea­te Mül­ler-Gem­me­ke (Grü­ne).

Dem­nach hat­ten es die Schwein­fur­ter Zöll­ner häu­fig mit Trick­se­rei­en beim Lohn zu tun: In der ers­ten Jah­res­hälf­te lei­te­ten die Beam­ten in der gesam­ten Regi­on 310 Ver­fah­ren wegen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ein – etwa weil Min­dest­löh­ne unter­schrit­ten, gar nicht oder zu spät gezahlt wur­den. Hier­bei wur­den Buß­gel­der in Höhe von rund 477.000 Euro ver­hängt – davon 83.200 Euro gegen Bauunternehmen.

„Die Zah­len zei­gen, dass es vie­le Fir­men mit der Bezah­lung ihrer Beschäf­tig­ten nicht so genau neh­men. Sowohl bei den spe­zi­el­len Bran­chen­min­dest­löh­nen wie auf dem Bau als auch beim gesetz­li­chen Min­dest­lohn“, kri­ti­siert Uwe Beh­rendt, Bezirks­vor­sit­zen­der der IG BAU Ober­fran­ken. Der Gewerk­schaf­ter begrüßt die Plä­ne der Ampel-Koali­ti­on in Ber­lin, das gesetz­li­che Lohn-Mini­mum auf 12 Euro pro Stun­de anzu­he­ben. Allein in der Regi­on Bam­berg dürf­ten damit die Ein­kom­men Tau­sen­der Men­schen spür­bar steigen.

Aller­dings müs­se der Staat sicher­stel­len, dass sich die Fir­men auch an die Vor­schrif­ten hiel­ten – und für einen „höhe­ren Kon­troll-Druck“ sor­gen. Das gelin­ge jedoch nur, wenn die FKS beim Haupt­zoll­amt Schwein­furt per­so­nell erheb­lich auf­ge­stockt werde.

„Klet­tert der gesetz­li­che Min­dest­lohn auf 12 Euro und bleibt es gleich­zei­tig bei der bis­he­ri­gen Kon­troll­quo­te, ist die Gefahr für Arbeit­ge­ber, bei Min­dest­lohn­ver­stö­ßen ertappt zu wer­den, ver­schwin­dend gering. Da muss man dann schon von rei­nen ‚Pla­ce­bo-Kon­trol­len‘ spre­chen“, so Beh­rendt. Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts wür­den in Deutsch­land 7,2 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te von einer Min­dest­lohn-Erhö­hung auf 12 Euro pro­fi­tie­ren. „Das sind 7,2 Mil­lio­nen Lohn­tü­ten, auf die der Staat zusätz­lich einen Blick wer­fen muss“, betont Behrendt.

Die IG BAU kri­ti­siert zudem ein „staat­li­ches Zustän­dig­keits-Wirr­warr“ bei den Kon­trol­len. Das füh­re häu­fig dazu, dass Miss­stän­de unge­ahn­det blie­ben. So sei­en etwa die Arbeits­schutz­be­hör­den, die über die Ein­hal­tung der Sicher­heits­vor­schrif­ten und Stan­dards bei Unter­künf­ten aus­län­di­scher Beschäf­tig­ter wachen, per­so­nell unter­be­setzt. Außer­dem hät­ten sie im Zuge der Pan­de­mie wei­te­re Auf­ga­ben – wie die Kon­trol­le der Home­of­fice-Ver­ord­nung – bekom­men. Die FKS des Zolls hin­ge­gen küm­me­re sich um die Prü­fung von Lohn- oder Steu­er­ab­rech­nun­gen. Bei Ver­stö­ßen ver­hän­ge die FKS zwar Sank­tio­nen gegen die Fir­men. Bau­ar­bei­ter müss­ten sich dann aber um den Lohn, um den sie geprellt wur­den, selbst kümmern.

„Per­spek­ti­visch brau­chen wir eine staat­li­che Arbeits­in­spek­ti­on, die als über­ge­ord­ne­te Behör­de die Ein­hal­tung der Arbeit­neh­mer­rech­te und Sozi­al­vor­schrif­ten sicher­stellt“, for­dert Beh­rendt. Eine sol­che „Arbeits­kon­trol­le aus einer Hand“ habe sich etwa in Frank­reich und Spa­ni­en bewährt. Ent­schei­dend sei hier­bei, die Tarif­part­ner zu betei­li­gen: „Wenn Gewerk­schaf­ten oder Betriebs­rä­te Hin­wei­se an die Arbeits­in­spek­ti­on her­an­tra­gen, muss dies eben­falls zu Ermitt­lun­gen füh­ren“, so Beh­rendt. Außer­dem müs­se die Behör­de etwa bei Min­dest­lohn­ver­stö­ßen Nach­zah­lun­gen an Beschäf­tig­te ver­an­las­sen dürfen.

Die IG BAU setzt sich zugleich dafür ein, auf­fäl­lig gewor­de­ne Fir­men von der öffent­li­chen Auf­trags­ver­ga­be aus­zu­schlie­ßen. „Wir brau­chen ein ‚Sün­den­re­gis­ter‘ für Schwarz­ar­beit – eine öffent­li­che Kar­tei, in der die Betrie­be auf­ge­lis­tet wer­den, deren Geschäfts­mo­dell auf ille­ga­ler Beschäf­ti­gung und Lohn-Prel­le­rei beruht“, unter­streicht Behrendt.

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