Browse Tag

Arbeitgeber

vbw zum Sozi­al­part­ner­dia­log zur Arbeitszeit

Kei­ne Lücke im Arbeitsschutz

Die vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. begrüßt den nun fort­ge­setz­ten Sozi­al­part­ner­dia­log zur Arbeitszeit.

„Es ist rich­tig und wich­tig, dass das deut­sche Arbeits­zeit­ge­setz mit dem euro­päi­schen Rechts­rah­men in Ein­klang gebracht wer­den soll. Dabei gilt es aus­drück­lich her­vor­zu­he­ben, dass der EU-Rechts­rah­men kei­ne Schutz­lü­cken für Arbeit­neh­mer lässt“, erklärt vbw Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bert­ram Bros­sardt. „Er hat das erklär­te Ziel Sicher­heit, Arbeits­hy­gie­ne und Gesund­heits­schutz der Arbeit­neh­mer zu gewäh­ren. Die­sem Ziel wird die Richt­li­nie voll­um­fäng­lich gerecht.“ Zusätz­lich wer­de das bestehen­de deut­sche Arbeits­schutz­ge­setz wei­ter­hin die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung unter Ein­be­zie­hung der Arbeits­zeit­ge­stal­tung sicher­stel­len. Aus arbeits­schutz­recht­li­cher Sicht ände­re sich durch die Umstel­lung auf eine durch­schnitt­li­che wöchent­li­che Höchst­ar­beits­zeit nichts.

Für die vbw ist eine gesetz­li­che Öff­nung der Arbeits­zeit, anstatt rein tarif­li­cher Mög­lich­kei­ten, not­wen­dig. Dazu Bros­sardt: „Dis­ku­tiert wird, ob nicht Öff­nungs­klau­seln für die Tarif- und Betriebs­par­tei­en aus­rei­chen. Das tun sie nicht. Sie tra­gen den Bedürf­nis­sen der Unter­neh­men nicht im glei­chen Umfang Rech­nung wie eine gesetz­li­che Rege­lung. In vie­len Bran­chen sind tarif­ver­trag­li­che Lösun­gen nicht zu errei­chen. Außer­dem ver­fü­gen nur sehr weni­ge der Klein­be­trie­be mit hohem Fle­xi­bi­li­sie­rungs­be­darf über Betriebs­rä­te, mit denen die not­wen­di­gen abwei­chen­den Rege­lun­gen ver­ein­bart wer­den könnten.“

Die Vor­tei­le einer Umstel­lung der deut­schen Arbeits­zeit­re­ge­lung auf den EU-Rah­men, der eine maxi­ma­le wöchent­li­che Höchst­ar­beits­zeit von 48 Stun­den vor­sieht, hat aus Sicht der vbw kla­re Vor­tei­le. „Ein Arbeit­neh­mer in Deutsch­land arbei­tet im Schnitt 1.343 Stun­den, das sind zum Bei­spiel 391 Stun­den weni­ger als in Ita­li­en und 460 Stun­den weni­ger als in Polen. Zwar lagen wir bei Voll­zeit­be­schäf­tig­ten mit 40,2 Wochen­stun­den nur knapp unter dem EU-Durch­schnitt von 40,3. Wir haben aber die dritt­höchs­te Teil­zeit­quo­te in Euro­pa – und mit rund 18,4 Stun­den eine sehr kur­ze Arbeits­zeit derer, die in Teil­zeit arbei­ten. Hin­zu kom­men der rela­tiv hohe Kran­ken­stand und die ver­gleichs­wei­se hohe Anzahl an Fei­er­ta­gen“, so Brossardt.

Die vbw betont, dass mit der Umstel­lung auf eine wöchent­li­chen Höchst­ar­beits­zeit mehr Fle­xi­bi­li­tät ent­steht. „Wo die betrieb­li­chen Not­wen­dig­kei­ten dafür Raum las­sen, kann eine fle­xi­ble Ver­tei­lung der Arbeits­zeit im Ein­ver­neh­men von Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf stär­ken und somit einen wich­ti­gen Hebel für die Stei­ge­rung des Erwerb­um­fangs dar­stel­len – das gilt ins­be­son­de­re für die Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten von Frau­en. Von daher begrü­ßen wir, wenn das deut­sche Arbeits­zeit­ge­setz sich künf­tig am euro­päi­schen Rah­men ori­en­tiert“, sagt Bros­sardt abschließend.

Aus­zu­bil­den­de beka­men Abschluss­zeug­nis­se überreicht

Aus­zu­bil­den­de beka­men Abschluss­zeug­nis­se überreicht

Die Aus­zu­bil­den­den des Land­rats­am­tes Bam­berg haben ihre Abschluss­prü­fun­gen erfolg­reich hin­ter sich gebracht. In die­sem Jahr konn­ten die drei Aus­zu­bil­den­de des Jahr­gan­ges 2018/​/​2021 bei der Abschluss­prü­fung zur bezie­hungs­wei­se zum Ver­wal­tungs­fach­an­ge­stell­ten gute Ergeb­nis­se erzie­len. „Herz­li­chen Glück­wunsch zur bestan­de­nen Aus­bil­dung“, zeig­te sich Land­rat Johann Kalb erfreut.

Unter den bay­ern­weit ins­ge­samt 936 Prü­fungs­teil­neh­mern waren im dies­jäh­ri­gen Abschluss­jahr­gang die Aus­zu­bil­den­den des Land­rats­am­tes Bam­berg Bea­tri­ce Har­rer, Lukas Bur­ck­hardt und Nico­las Sponsel.

Neben dem fach­li­chen Wis­sen haben die jun­gen Men­schen wäh­rend der drei­jäh­ri­gen Aus­bil­dungs­zeit auch ihre per­sön­li­chen und sozia­len Kom­pe­ten­zen erwei­tert und ver­tieft. Land­rat Johann Kalb freu­te sich mit den Absol­ven­ten: „Euer freund­li­ches Auf­tre­ten gegen­über Mit­ar­bei­tern und Bür­gern ist neben Euren theo­re­ti­schen Kennt­nis­sen ein wert­vol­les Gut. Durch Eure Unter­stüt­zung kann das Land­rats­amt Bam­berg zuver­sicht­lich in die Zukunft blicken.“

Er wünsch­te den Nach­wuchs­kräf­ten für den beruf­li­chen Start viel Glück und Erfolg. Um den Anfor­de­run­gen einer bür­ger­freund­li­chen Ver­wal­tung wei­ter gerecht zu wer­den, wird das Land­rats­amt sei­ne Aus­bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten auch in Zukunft fort­füh­ren. Zum 1. Sep­tem­ber 2021 begin­nen acht wei­te­re jun­ge Men­schen ihre Aus­bil­dung im Land­rats­amt Bam­berg. Auch für das Jahr 2022 wer­den aktu­ell wie­der moti­vier­te Azu­bis gesucht. Die Bewer­bun­gen kön­nen noch bis zum 10. Sep­tem­ber 2021 online ein­ge­reicht wer­den, wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu sind zu fin­den unter https://www.landkreis-bamberg.de/Stellenangebote.

Ver­lei­hung des Zer­ti­fi­kats „audit berufundfamilie“

Bezirks­tags­prä­si­dent Schramm nimmt Aus­zeich­nung als fami­li­en­freund­li­cher Arbeit­ge­ber entgegen

Fle­xi­ble Arbeits­zei­ten, alter­nie­ren­de Wohn­raum­ar­beits­plät­ze oder Gesund­heits­an­ge­bo­te mit finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung des Arbeit­ge­bers – mit die­sen und wei­te­ren Maß­nah­men unter­stützt der Bezirk Ober­fran­ken sei­ne Beschäf­tig­ten nach­hal­tig dar­in, ihre beruf­li­chen und fami­liä­ren Zie­le in Ein­klang zu brin­gen. Die­ses Enga­ge­ment wur­de zum fünf­ten Mal in Fol­ge durch das Zer­ti­fi­kat „audit beru­fund­fa­mi­lie“ untermauert.

Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm nahm im Bei­sein der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten Gud­run Hof­mann und des Direk­tors der Bezirks­ver­wal­tung Peter Mey­er die Zer­ti­fi­kats­ur­kun­de am Diens­tag, 22. Juni, im Rah­men einer Online-Ver­an­stal­tung offi­zi­ell an.

„Der Bezirk Ober­fran­ken schafft viel­fäl­ti­ge Maß­nah­men, die eine aus­ge­wo­ge­ne Work-Life-Balan­ce ermög­li­chen. Dem­nach ist es erfreu­lich, dass unser Ein­satz und unse­re fami­li­en­be­wuss­te Per­so­nal­po­li­tik seit der ers­ten Zer­ti­fi­zie­rung im Jahr 2009 bereits zum fünf­ten Mal belegt wur­den. Die fami­li­en­freund­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen haben direk­ten Ein­fluss auf die Moti­va­ti­on und Leis­tungs­be­reit­schaft unse­rer Beschäf­tig­ten“, betont der ober­frän­ki­sche Prä­si­dent. „Es ist mir ein per­sön­li­ches Anlie­gen für mei­ne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ein gutes Arbeits­um­feld zu schaf­fen, in wel­chem sie sich sowohl mit Freu­de und Enga­ge­ment ihren wich­ti­gen Auf­ga­ben wid­men kön­nen und dabei gleich­zei­tig die Mög­lich­keit haben, ihre beruf­li­chen und fami­liä­ren Zie­le in Ein­klang zu bringen.“

Der Ver­lei­hung des Zer­ti­fi­kats ging ein Dia­log­tag vor­aus, an dem die Audi­to­rin Danie­la Scheur­len mit einem reprä­sen­ta­ti­ven Quer­schnitt der Beschäf­tig­ten, die das breit gefä­cher­te Ange­bo­te wie unter ande­rem die Som­mer­fe­ri­en­be­treu­ung oder das Eltern-Kind-Zim­mer nut­zen, Inter­views führ­te. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter spie­gel­ten den Sta­tus quo wider und gaben Denk­an­stö­ße, wie die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf noch wei­ter ver­bes­sert wer­den kann. Der Re-Audi­tie­rungs­pro­zess des Bezirks Ober­fran­ken wur­de von der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten Gud­run Hof­mann beglei­tet: „Die Steue­rungs­grup­pe audit beru­fund­fa­mi­lie setzt sich unter dem Vor­sitz des Bezirks­tags­prä­si­den­ten und aus wei­te­ren wich­ti­gen Per­so­nen der Lei­tungs­ebe­nen zusam­men, die gemein­sam mit der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten alle Ver­ein­bar­keits­the­men der Behör­de bera­ten und ent­schei­den. Das The­ma ´Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie´ ist Chef­sa­che beim Bezirk Oberfranken.“


audit beru­fund­fa­mi­lie

Mit dem Qua­li­täts­sie­gel wer­den bun­des­weit fami­li­en­freund­li­che Arbeit­ge­ber von der beru­fund­fa­mi­lie Ser­vice gGmbH aus­ge­zeich­net. Im Bereich der Behör­den gehö­ren zu den Zer­ti­fi­kats­trä­gern unter ande­rem neben dem Bun­des­kanz­ler­amt vie­le Bun­des- und Lan­des­mi­nis­te­ri­en, Land­rats­äm­ter und Stadt­ver­wal­tun­gen. Alle drei Jah­re fin­det eine Re-Audi­tie­rung mit einer Bilanz und neu­en Ziel­ver­ein­ba­run­gen statt. Nach dem erfolg­rei­chen Abschluss die­ses Pro­zes­ses erfolgt die Erneue­rung des Zertifikats.