Erz­bi­schof Schick

„Die unglei­che Impf­stoff-Ver­tei­lung ist eine Ver­let­zung der Menschenrechte”

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Menschenrechte
Erzbischof Ludwig Schick, Foto: Sebastian Quenzer
Zum Tag der Men­schen­rech­te weist Bam­bergs Erz­bi­schof Lud­wig Schick dar­auf hin, dass es ein Recht aller auf Imp­fung gebe.

Men­schen­rech­te sei­en auch in Kri­sen- und Pan­de­mie­zei­ten von Bedeu­tung, sag­te Bam­bergs Erz­bi­schof Lud­wig Schick anläss­lich des mor­gi­gen Tages der Men­schen­rech­te. „Durch das Coro­na­vi­rus ist das Men­schen­recht auf Gesund­heit der­zeit für alle bedroht. Ich rufe die Poli­tik auf, sorg­sam abzu­wä­gen, wel­che Frei­heits­rech­te im Kampf gegen die Pan­de­mie ein­ge­schränkt wer­den dürf­ten und in wel­chem Umfang.”

Zugleich sprach er aber auch einen Punkt an, den vie­le auch nach bald zwei Jah­ren Pan­de­mie und gesell­schaft­li­cher Beschrän­kun­gen als not­wen­di­ges Mit­tel zur Bekämp­fung der­sel­ben noch nicht ver­stan­den haben. „Jeder Mensch muss bei der Wahr­neh­mung sei­ner Frei­heit das Gemein­wohl berück­sich­ti­gen. Frei­heit ist Frei­heit für alle, aber die eige­ne Frei­heit hat ihre Gren­ze an der Frei­heit der anderen.“

Eine welt­wei­te Kri­se wie Coro­na mache außer­or­dent­li­che Mit­tel erfor­der­lich, die auch die Beschnei­dung der Frei­heit der Men­schen zur Fol­ge haben kön­ne. „Aber auch eine Pan­de­mie kann nie­mals die Men­schen­rech­te außer Kraft set­zen, son­dern muss sie ver­stärkt ein­for­dern und för­dern“, sag­te Schick und drück­te die Sor­ge aus, dass in Län­dern wie Bra­si­li­en oder den Phil­ip­pi­nen unter dem Deck­man­tel der Coro­na-Bekämp­fung Mei­nungs­frei­heit und zivi­le Rech­te ein­ge­schränkt wer­den. „Alle Staa­ten müs­sen auch in der Pan­de­mie­be­kämp­fung die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te garan­tie­ren und ihre Maß­nah­men hin­sicht­lich der Ein­schrän­kung von Grund­rech­ten ein­ge­hend überprüfen.“

Auch beton­te der Erz­bi­schof, dass es eine mora­li­sche Impf­pflicht gebe. „Sie for­dert von jeder und jedem, sich im Gewis­sen der Pflicht zu stel­len, sich und ande­re gesund zu erhal­ten, die Pan­de­mie zu bekämp­fen und die Gesund­heits­sys­te­me funk­ti­ons­fä­hig zu erhal­ten. Da dies durch die Imp­fung ermög­licht wer­de, darf man sich ihr nur aus noch schwer­wie­gen­de­ren Grün­den entziehen.”

Mit Blick auf Ent­wick­lungs­län­der in Afri­ka, Asi­en und Latein­ame­ri­ka, wo nur ein ein­stel­li­ger Bevöl­ke­rungs­an­teil geimpft sei, wäh­rend in Euro­pa bereits mit der drit­ten Imp­fung begon­nen wur­de und über eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht dis­ku­tiert wird, sag­te Schick: „Es gibt ein Recht auf Imp­fung für alle. Die glo­ba­le unglei­che Ver­tei­lung von Impf­stof­fen ist daher eine Ver­let­zung der Menschenrechte.”

Gesund­heit sei nicht die Ange­le­gen­heit einer Per­son oder einer Nati­on, son­dern betref­fe immer die gan­ze Welt­ge­sell­schaft. Sie sei Vor­aus­set­zung für sozia­le und wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung. „Krank­heit macht arm, und Armut macht krank“, beschreibt Schick den Teu­fels­kreis in vie­len Ent­wick­lungs­län­dern. „Bekämp­fung von Krank­heit und Armut ist direk­te Entwicklungshilfe.”

Die neue Bun­des­re­gie­rung ruft der Erz­bi­schof auf, bei allen not­wen­di­gen Maß­nah­men im Kampf gegen Coro­na den Schutz der Men­schen­rech­te in aller Welt nicht aus den Augen zu ver­lie­ren. Der Ent­wick­lungs­po­li­tik müs­se auch in der neu­en Legis­la­tur­pe­ri­ode hohe Prio­ri­tät ein­ge­räumt werden.

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