Gefahr von Haut­krebs steigt weiter

Schon im Früh­ling vor UV-Strah­lung schützen

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Foto: Pixabay
Ange­sichts des Kli­ma­wan­dels steigt die Gefahr von Haut­krebs wei­ter: Die Betrof­fe­nen­zahl in der Bau­bran­che hat mit über 3.000 Ver­dachts­an­zei­gen im zurück­lie­gen­den Jahr einen neu­en Höchst­stand erreicht. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft der Bau­wirt­schaft (BG BAU) rät dazu, sich schon im Früh­ling vor UV-Strah­lung zu schüt­zen, und gibt Tipps.

Schon im Früh­jahr ist die Son­nen­ein­strah­lung inten­siv und ein gründ­li­cher Schutz vor der ultra­vio­let­ten (UV) Strah­lung der Son­ne ist uner­läss­lich. Bereits ab einem UV-Index der Stu­fe 3 ist der UV-Schutz wich­tig, da sonst Haut­schä­den dro­hen. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft der Bau­wirt­schaft (BG BAU) infor­miert über geeig­ne­te Schutzmaßnahmen.

Auch im zurück­lie­gen­den Jahr war der wei­ße Haut­krebs eine der am häu­figs­ten gemel­de­ten Berufs­krank­hei­ten bei der BG BAU. Nach vor­läu­fi­gen Zah­len gab es mit 3.052 Ver­dachts­an­zei­gen mehr Mel­dun­gen als im Vor­jahr. „Die­se Ent­wick­lung ent­spricht dem all­ge­mei­nen Trend in der gesam­ten Bevöl­ke­rung. Wei­ßer Haut­krebs nimmt gene­rell zu und gera­de die Men­schen am Bau sind der Son­ne beson­ders stark aus­ge­setzt“, erklärt Dr. Anet­te Wahl-Wachen­dorf, ärzt­li­che Geschäfts­füh­re­rin des Arbeits­me­di­zi­ni­schen Diens­tes der BG BAU.

Der Kli­ma­wan­del begüns­tigt Haut­krebs­er­kran­kun­gen. Die jähr­li­che Son­nen­schein­dau­er nimmt nach Daten des Deut­schen Wet­ter­diens­tes seit Jah­ren zu. Damit ver­bun­den steigt auch die Stär­ke und Dau­er der Belas­tung durch UV-Strah­lung, wie das Robert-Koch-Insti­tut mitteilt.

Die UV-Strah­lung der Son­ne ist eine der Haupt­ur­sa­chen für wei­ßen Haut­krebs. Die Inten­si­tät der Strah­lung wird durch den UV-Index ange­zeigt, der in Wet­ter-Apps und im Wet­ter­be­richt zu fin­den ist. „Ab einem UV-Index von 3 soll­te die Haut geschützt wer­den, um Schä­den zu ver­mei­den. Beson­ders gefähr­det sind Stel­len wie Stirn, Ohren und Nacken, die direkt der Son­ne aus­ge­setzt sind“, sagt Dr. Wahl-Wachendorf.

Für den Arbeits­schutz sind Arbeit­ge­ber ver­ant­wort­lich. Sie kön­nen ver­schie­de­ne Maß­nah­men ergrei­fen, um ihre Beschäf­tig­ten vor UV-Strah­lung zu schüt­zen. Dabei gilt die Rei­hen­fol­ge: zuerst tech­ni­sche, dann orga­ni­sa­to­ri­sche und schließ­lich per­sön­li­che Schutzmaßnahmen.

Als tech­ni­sche Maß­nah­men nennt die BG Bau Son­nen­se­gel, Wet­ter­schutz­zel­te oder ande­re Mit­tel zur Ver­schat­tung, als orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­me wird ange­führt, Arbei­ten im Frei­en ver­mei­den, beson­ders zwi­schen 11 und 16 Uhr, wenn die UV-Strah­lung am stärks­ten ist. Arbeits­zei­ten könn­ten früh am Mor­gen begin­nen oder Auf­ga­ben ins Gebäu­de ver­legt wer­den. Als per­sön­li­che Maß­nah­men wird zu Schutz durch lan­ge Klei­dung, einer Kopf­be­de­ckung mit Nacken‑, Ohren- und Stirn­schutz, Son­nen­bril­le und was­ser­fes­te UV-Schutz­creme – min­des­tens Licht­schutz­fak­tor 30, bes­ser 5 – geraten.

Die BG BAU unter­stützt Unter­neh­men bei der Umset­zung von UV-Schutz­maß­nah­men, bie­tet Infor­ma­tio­nen zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und stellt finan­zi­el­le Zuschüs­se für tech­ni­sche und per­sön­li­che Schutz­maß­nah­men zur Verfügung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind auf der The­men­sei­te der BG BAU zum Schutz vor UV-Strah­lung zu finden.

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