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Gebäudestrategie

Zuschüs­se für über 1300 pfarr­lich genutz­te Gebäu­de wer­den neu geregelt

Erz­bis­tum Bam­berg geht neue Wege bei der Gebäudestrategie

Unter dem Leit­mo­tiv „Erz­bis­tum mit­ge­stal­ten“ geht das Erz­bis­tum Bam­berg neue Wege bei der Unter­stüt­zung von Bau­maß­nah­men in den Seel­sor­ge­be­rei­chen. Nach einer umfas­sen­den Daten­er­he­bung und Aus­wer­tung zu den Immo­bi­li­en vor Ort wur­den jetzt Eck­punk­te der künf­ti­gen Gebäu­de­stra­te­gie fest­ge­legt, die auf eine ziel­ge­rich­te­te und ange­pass­te Ver­wen­dung der Finanz­mit­tel abzie­len. Ins­ge­samt wur­den rund 2700 Immo­bi­li­en erfasst, dar­un­ter 1331 Sakral­räu­me, Pfarr­häu­ser und Versammlungsflächen.

Im Zuge der Haus­halts­i­che­rung mit einem geplan­ten aus­ge­gli­che­nen Etat bis zum Jahr 2035 ist eine deut­li­che Redu­zie­rung der För­der­mit­tel für Maß­nah­men an Gebäu­den der Kir­chen­stif­tun­gen vor­ge­se­hen. „Aus die­sem Grun­de wird eine diö­ze­sa­ne Gebäu­de­stra­te­gie ent­wi­ckelt, damit auch künf­tig Räu­me für die pas­to­ra­le Arbeit mit ihren Aus­prä­gun­gen Lit­ur­gie, Ver­kün­di­gung, Dia­ko­nie und Gemein­schafts­le­ben vor­han­den sind“, beton­te Gene­ral­vi­kar Georg Kes­tel. Bau­maß­nah­men an Kir­chen, Pfarr­hei­men und Pfarr­häu­sern sol­len auch wei­ter­hin über die Erz­diö­ze­se bezu­schusst wer­den, wobei jede Kir­chen­stif­tung einen Eigen­an­teil zu tra­gen hat. Der vor­han­de­ne Gebäu­de­be­stand sei jedoch im der­zei­ti­gen Umfang auf Dau­er nicht zu sichern und müs­se redu­ziert wer­den. „Die Unter­halts- und Inves­ti­ti­ons­kos­ten für alle bestehen­den Gebäu­de über­stei­gen die Leis­tungs­fä­hig­keit sowohl der Erz­diö­ze­se als auch der meis­ten Kir­chen­stif­tun­gen. Des­halb muss die Bezu­schus­sung von Bau­maß­nah­men durch die Erz­diö­ze­se neu gere­gelt wer­den“, so Kestel.

Das Erz­bis­tum Bam­berg wird künf­tig Bau­maß­nah­men an Kir­chen, Kapel­len, Pfarr­häu­sern und Ver­samm­lungs­flä­chen nach einer neu­en Kate­go­ri­sie­rung der Immo­bi­li­en för­dern. Unab­hän­gig von den Eigen­tums­ver­hält­nis­sen oder Bau­un­ter­halts­an­sprü­chen wer­den alle pfarr­lich genutz­ten Gebäu­de in eine Kate­go­rie ein­ge­ord­net. Dies erfolgt nach ein­heit­li­chen Kri­te­ri­en, die für die gesam­te Diö­ze­se gel­ten: Bei den Kir­chen und Kapel­len rei­chen die Kate­go­rien von „Ü“ für Glau­ben­s­or­te über­re­gio­na­ler Bedeu­tung wie den Dom und die gro­ßen Wall­fahrts­kir­chen über „A“ für Kir­chen am Ver­wal­tungs­sitz, „B“ für her­kömm­li­che Pfarr- und Orts­kir­chen, „C“ für Kir­chen in klei­nen Gemein­den mit weni­ger als 200 Katho­li­ken bis hin zu „D“ für Zweit­kir­chen. Auch für die Pfarr­häu­ser und Ver­samm­lungs­flä­chen wur­den kla­re Kate­go­rien „A“, „B“ und „C“ definiert.

Die Zahl der Pfarr­häu­ser und der Pfarr­hei­me in der Kate­go­rie B ist auf die Anzahl der Dienst­sit­ze im Seel­sor­ge­be­reich begrenzt. Die Ver­or­tung der Pfarr­häu­ser rich­tet sich nach dem Stel­len­plan für das pas­to­ra­le Per­so­nal. Die Ver­or­tung der Ver­samm­lungs­flä­chen inner­halb des Seel­sor­ge­be­rei­ches kann durch die ver­ant­wort­li­chen Gre­mi­en mit­be­stimmt werden.

Unab­hän­gig von der Kate­go­ri­sie­rung wer­den die ver­schie­de­nen Fach­ab­tei­lun­gen des Ordi­na­ri­ats auch wei­ter­hin die Seel­sor­ge­be­rei­che bei der Erfül­lung von Bau- und Nut­zungs­ver­pflich­tun­gen bera­tend unter­stüt­zen und bei Fra­gen der Bau- und Kunst­denk­mal­pfle­ge eng mit den Behör­den kooperieren.

Die kon­kre­te Anwen­dung der Kate­go­ri­sie­rung auf die Gebäu­de der ein­zel­nen Seel­sor­ge­be­rei­che wird in einem par­ti­zi­pa­ti­ven Pro­zess mit den Haupt- und Ehren­amt­li­chen Ver­wal­tungs­trä­gern der Seel­sor­ge­be­rei­che in den kom­men­den Mona­ten umgesetzt.

„Die Kir­che wird sich zukünf­tig stär­ker als bis­her dar­auf kon­zen­trie­ren müs­sen, die ver­blei­ben­den Res­sour­cen effi­zi­ent zu nut­zen und für ihr Glau­bens­le­ben inno­va­ti­ve Wege zu fin­den“, sag­te Kes­tel. „Es ist wich­tig, die­sen Pro­zess gemein­sam und mit einem kla­ren Blick auf die Zukunft zu gestal­ten, um die Leben­dig­keit des Glau­bens erhal­ten und för­dern zu können.