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Muna-Gelände

Belas­tung durch Munition

Betre­ten ver­bo­ten auf dem Muna-Gelände

Die „Muna“ ist stär­ker von alter Muni­ti­on belas­tet, als bis­her gedacht. Dies ergab ein aktu­el­les Gut­ach­ten. Nun hat die Stadt das Wald­stück gesperrt.

Das Gelän­de der ehe­ma­li­gen Hee­res­mu­ni­ti­ons­an­stalt, bekannt als die „Muna“, gele­gen jen­seits der Geis­fel­der Stra­ße, muss laut einer Mit­tei­lung des Rat­hau­ses gesperrt wer­den. Die­ser Schritt sei die logi­sche Kon­se­quenz aus den ers­ten Ergeb­nis­sen eines aktu­el­len Gut­ach­tens der Bun­des­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­ga­ben (BImA). Die­ses hat­te eine hohe Kampf­mit­tel­be­las­tung des Gebie­tes ergeben.

„An ers­ter Stel­le steht für uns die Sicher­heit der Men­schen“, sag­te Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke. „Des­halb müs­sen wir mit einem Betre­tungs­ver­bot für die betrof­fe­nen Flä­chen han­deln, um kein Risi­ko ein­zu­ge­hen.“ Eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung wer­de dem Kon­ver­si­ons- und Sicher­heits­se­nat am 22. Okto­ber vorgelegt.

„Zur Ver­hü­tung erheb­li­cher Gefah­ren für Leben und Gesund­heit wird im Gel­tungs­be­reich nach § 1 die­ser Ver­ord­nung das Betre­ten und Befah­ren mit Fahr­zeu­gen aller Art von Flä­chen und nicht­öf­fent­li­chen Wegen ver­bo­ten, soweit die­se nicht frei­ge­ge­ben sind“, heißt es in der neu­en Ver­ord­nung für das „Muna“-Gelände und unmit­tel­bar angren­zen­der Wald­flä­chen. Ins­ge­samt umfasst der Gel­tungs­be­reich ein cir­ca 270 Hekt­ar gro­ßes Gebiet. Aus­ge­nom­men von dem Ver­bot sind öffent­li­che Wege, vor allem ein etwa ein Kilo­me­ter lan­ger Abschnitt der Geis­fel­der Stra­ße bezie­hungs­wei­se der Staats­stra­ße 2276.

BImA beauf­tragt Gutachten

Wie vie­le Kampf­mit­tel sind in dem Gebiet vor­han­den? Das woll­te die BImA im Rah­men der Ver­hand­lun­gen über den Kauf grö­ße­rer Teil­flä­chen der „Muna“ durch die Stadt Bam­berg wis­sen. So beauf­trag­te sie ein Inge­nieur­bü­ro mit der Erkun­dung. Das end­gül­ti­ge Gut­ach­ten soll zwar Anfang 2025 vor­lie­gen, doch die vor­läu­fi­gen Erkennt­nis­se haben es laut Rat­haus­mit­tei­lung bereits in sich.

Auf nahe­zu allen unter­such­ten Test­fel­dern wur­den laut Mit­tei­lung des Inge­nieur­bü­ros „bezün­der­te und unbe­zün­der­te Gra­na­ten“ sowie Tei­le gespreng­ter Gra­na­ten inner­halb der ers­ten zehn Zen­ti­me­ter unter der Ober­flä­che gefun­den. „Damit wur­de schon jetzt ein deut­lich höhe­res Gefähr­dungs­po­ten­ti­al fest­ge­stellt, als BImA und Stadt Bam­berg erwar­tet hat­ten“, erklärt der Refe­rent für Sicher­heit und Ord­nung, Chris­ti­an Hin­ter­stein. „Dar­auf müs­sen wir umge­hend reagie­ren und kön­nen nicht die fina­le Aus­wer­tung abwar­ten. Der Erlass einer Betre­tungs­ver­bots­ver­ord­nung wur­de auch sei­tens der BImA schrift­lich aus­drück­lich emp­foh­len. Die­se muss auf­grund der Aus­brei­tung der Kampf­mit­tel über das bis­lang umzäun­te Gelän­de hinausgehen.

Es sind zwei Explo­sio­nen, die für die Belas­tung und die rela­tiv brei­te Streu­ung von Kampf­mit­teln ver­ant­wort­lich sein dürf­ten. Die ers­te traf das Muni­ti­ons­haus MH54 und meh­re­re Muni­ti­ons­sta­pel kurz vor Kriegs­en­de im April 1945. Dabei wur­den Spreng‑, Pan­zer- und Hohl­la­dungs­gra­na­ten, die die Wehr­macht ver­wen­de­te, groß­flä­chig auf dem Gelän­de ver­teilt. Die zwei­te Explo­si­on ereig­ne­te sich im Sep­tem­ber 1946 im Muni­ti­ons­haus MH72 und ver­streu­te US-Gewehr­gra­na­ten über eine grö­ße­re Fläche.

Ankauf der Muna ver­schiebt sich

Wel­che Aus­wir­kun­gen sich auf den geplan­ten Erwerb der „Muna“-Teilflächen durch die Stadt Bam­berg erge­ben, ist aktu­ell noch nicht abseh­bar. „Wir müs­sen in Ruhe das fer­ti­ge Gut­ach­ten abwar­ten, das uns spä­tes­tens im ers­ten Quar­tal 2025 vor­lie­gen soll­te“, sag­te Star­ke. „Danach wer­den wir ana­ly­sie­ren, was dies für unse­re Kauf­ab­sich­ten und die geplan­te Ent­wick­lung eines 20 Hekt­ar gro­ßen Gewer­be­ge­bie­tes bedeu­tet.“ Klar sei, dass sich der zum Jah­res­en­de geplan­te Notar­ter­min auf­grund die­ser Ent­wick­lung nach hin­ten verschiebt.