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Altersvorsorge

Spa­ren fürs Alter mit Immobilien

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern: Wohn­ei­gen­tum als ren­ta­ble Altersvorsorge?

Eine Immo­bi­lie zu kau­fen, wird medi­al oft als ren­ta­ble und siche­re Alters­vor­sor­ge dar­ge­stellt. Unbe­strit­ten ist laut Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern die ideel­le Ren­di­te, denn Eigen­tü­me­rIn­nen kön­nen ihre Wohn­ver­hält­nis­se in selbst bewohn­ten Immo­bi­li­en stär­ker selbst gestal­ten als Mie­ter. Ob ein Immo­bi­li­en­kauf auch zu siche­ren und über­durch­schnitt­lich hohen finan­zi­el­len Erträ­gen führt, hän­ge aller­dings von meh­re­ren Bedin­gun­gen ab.

Immo­bi­li­en wer­fen nicht auto­ma­tisch hohe Gewin­ne ab, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern mit­teilt. Wie ande­re Geld­an­la­gen zur Alters­vor­sor­ge auch, müs­sen sie mit der Infla­ti­ons­ra­te ver­gli­chen wer­den. Unter­schied­li­che Woh­nungs­bau­ak­ti­vi­tä­ten und Infra­struk­tur­maß­nah­men von Städ­ten und Regio­nen füh­ren zu teils deut­lich abwei­chen­den Wert­ent­wick­lun­gen von Immo­bi­li­en. Denn letzt­end­lich bestim­men Nach­fra­ge und Ange­bot die Immo­bi­li­en­prei­se. In Kom­bi­na­ti­on mit dras­ti­schen Zins­an­stie­gen und einer gesun­ke­nen Kauf­kraft machen hohe Prei­se den Traum eines Immo­bi­li­en­er­werbs oft zunichte.

Wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern angibt, meh­ren sich aktu­ell Anfra­gen von Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern, deren einst nied­ri­ge Zins­fest­schrei­bung aus­läuft. „Die Leu­te fra­gen sich, wie sie künf­tig deut­lich höhe­re Finan­zie­rungs­ra­ten stem­men sol­len“, sagt Mer­ten Larisch, Team­lei­ter für Alters­vor­sor­ge und Geld­an­la­ge bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le. „Zahl­rei­che Betrof­fe­ne müs­sen nun Abstri­che beim Spa­ren für die geld­li­che Alters­vor­sor­ge machen. Eine ehr­li­che Alters­vor­sor­ge­be­darfs- und Finan­zie­rungs­pla­nung vor einem Immo­bi­li­en­er­werb ist daher unverzichtbar.“

Finan­zie­rungs­ra­te und spä­te­ren Bedarf berechnen

Wer eine Immo­bi­lie finan­zie­ren möch­te, soll­te nicht nur das Ver­hält­nis von Finan­zie­rungs­ra­te zu Lebens­hal­tungs­kos­ten und wich­ti­gen Rück­la­gen prü­fen, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le wei­ter. Auch ihren Geld­be­darf im Alter soll­ten Kauf­wil­li­ge unter Berück­sich­ti­gung der Infla­ti­on ermit­teln. Davon lei­tet sich die Spar­ra­te für die geld­li­che Alters­vor­sor­ge ab, die neben der Finan­zie­rungs­ra­te benö­tigt wird. „Der gewohn­te Lebens­stan­dard ist in der abge­zahl­ten Immo­bi­lie sonst nicht mehr halt­bar – oder die Immo­bi­lie muss wie­der ver­äu­ßert wer­den“, sagt Mer­ten Larisch.

Auch soll­ten Neu-Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer beden­ken: Beim Wech­sel aus einem Miet­ver­hält­nis – bei ver­gleich­ba­ren Woh­nungs­grö­ßen – haben sie nicht die gesam­te Mie­te als Kos­ten­er­spar­nis, son­dern nur die soge­nann­te Gewinn­mie­te. Steu­ern, Gebäu­de­ver­si­che­rung und der meist unter­schätz­te Auf­wand für Wert­erhalt und Repa­ra­tu­ren drü­cken die monat­li­che Kos­ten­er­spar­nis wie auch die Inves­ti­ti­ons­ren­di­te erheblich.

Da die Prei­se für Wert­erhal­tungs­maß­nah­men und Repa­ra­tu­ren stei­gen, kann eine Immo­bi­li­en­in­ves­ti­ti­on nur begrenzt dem Infla­ti­ons­schutz die­nen. Dafür müss­ten eher Grund und Boden ent­spre­chend an Wert zuneh­men. „Lang­fris­tig wird nur der­je­ni­ge eine Ren­di­te haben, die deut­lich höher ist als die Infla­ti­ons­ra­te, der eine Immo­bi­lie zu einem güns­ti­gen Zeit­punkt und Preis gekauft hat“, sagt Larisch. „Und der sie wie­der in einer Hoch­preis­pha­se ver­äu­ßern oder an sei­ne Erben wei­ter­ge­ben kann.“