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Befristungen

Vie­le abge­schlos­se­ne Arbeits­ver­trä­ge in der Regi­on Bam­berg befristet

NGG: Nächs­te Bun­des­re­gie­rung soll sach­grund­lo­se Befris­tun­gen abschaffen

Kri­tik an unsi­che­ren Jobs: In der Stadt Bam­berg waren zuletzt 45 Pro­zent aller neu abge­schlos­se­nen Arbeits­ver­trä­ge befris­tet, im Land­kreis 29 Pro­zent. Die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten for­dert, die nächs­te Bun­des­re­gie­rung müs­se das Pro­blem drin­gend in den Griff krie­gen und Befris­tun­gen eindämmen.

1.186 von ins­ge­samt 2.661 Neu­ein­stel­lun­gen in Bam­berg und 497 von ins­ge­samt 1.711 Neu­ein­stel­lun­gen im Land­kreis hat­ten im zwei­ten Quar­tal 2020 ein Ver­falls­da­tum. Dar­auf macht die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) auf­merk­sam und beruft sich hier­bei auf Zah­len des Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Befris­te­te Jobs sind beson­ders stark im Lebens­mit­tel­hand­werk und im Gast­ge­wer­be, aber auch in der Ernäh­rungs­in­dus­trie ver­brei­tet – und kön­nen gera­de für jün­ge­re Beschäf­tig­te zur Fal­le wer­den“, sagt Micha­el Grundl, Geschäfts­füh­rer der NGG-Regi­on Ober­fran­ken. Wer nur eine Stel­le auf Zeit habe, bekom­me etwa nur schwer eine Woh­nung oder einen Kre­dit. Sogar die Fami­li­en­pla­nung wer­de erschwert. Die nächs­te Bun­des­re­gie­rung müs­se das Pro­blem drin­gend in den Griff krie­gen und Befris­tun­gen eindämmen.

Nach Anga­ben des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) waren im ver­gan­ge­nen Jahr bun­des­weit 56 Pro­zent aller Neu­ein­stel­lun­gen im Nah­rungs- und Genuss­mit­tel­ge­wer­be befris­tet. Im Gast­ge­wer­be lag die Quo­te mit 45 Pro­zent eben­falls weit über dem bran­chen­über­grei­fen­den Durch­schnitt von 38 Pro­zent. „Im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie kön­nen Befris­tun­gen für die Betrof­fe­nen zu einem gro­ßen Pro­blem wer­den, weil vie­le Fir­men ihre Arbeits­ver­trä­ge aus­lau­fen las­sen“, warnt Grundl. Es sei über­fäl­lig, dass die Poli­tik Befris­tun­gen ohne einen soge­nann­ten Sach­grund ein­däm­me. Als Sach­grün­de gel­ten etwa eine Eltern­zeit­ver­tre­tung oder eine Probezeit.


Las­ten der Coro­na-Kri­se gerecht verteilen


An die Beschäf­tig­ten aus den Bran­chen der NGG appel­liert der Gewerk­schaf­ter, sich vor der Bun­des­tags­wahl über die Wahl­pro­gram­me der Par­tei­en in punc­to Arbeits­markt- und Sozi­al­po­li­tik zu infor­mie­ren und am 26. Sep­tem­ber wäh­len zu gehen. „Am The­ma Befris­tun­gen zeigt sich, wie sehr es auch auf die Stim­me der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ankommt“, unter­streicht Grundl. Wer in der Regi­on Bam­berg in der Ernäh­rungs­in­dus­trie, in Hotels und Gast­stät­ten, Bäcke­rei­en oder Flei­sche­rei­en arbei­te, für den ste­he bei die­ser Wahl viel auf dem Spiel. „Denn wie vie­le Stun­den die Men­schen arbei­ten müs­sen, wel­che Ren­te sie am Ende bekom­men oder ob aus einem Mini­job eine fes­te Stel­le wird – das ent­schei­det sich auch bei der Bun­des­tags­wahl“, so Grundl.

Wich­tig sei auch, dass die kom­men­de Bun­des­re­gie­rung die Tarif­bin­dung stär­ke. Laut IAB arbei­te­ten im letz­ten Jahr ledig­lich 45 Pro­zent aller west­deut­schen Beschäf­tig­ten nach einem Bran­chen­ta­rif­ver­trag. Im Jahr 2000 waren es noch 63 Pro­zent. Zugleich for­dert die Gewerk­schaft NGG, die Las­ten der Coro­na-Kri­se gerecht zu ver­tei­len. „Es kann nicht sein, dass ein­zel­ne Unter­neh­men Divi­den­de an ihre Aktio­nä­re aus­schüt­ten, nach­dem sie vom Staat groß­zü­gig mit dem Kurz­ar­bei­ter­geld unter­stützt wur­den“, so Grundl. Unter dem Mot­to „Du hast die Wahl“ hat die NGG zen­tra­le For­de­run­gen zusam­men­ge­tra­gen – den „Wahl-Check“ gibt es online unter: https://www.ngg.net/btw21.

In Bam­berg 45 Pro­zent aller Neu­ein­stel­lun­gen befristet

„Zu vie­le Jobs mit Verfallsdatum“

Wenn der Job zur Zit­ter­par­tie wird: Infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie tra­gen Beschäf­tig­te, die in Bam­berg einen befris­te­ten Arbeits­ver­trag haben, ein beson­ders hohes Risi­ko, ihre Stel­le zu ver­lie­ren. Davor warnt die IG BAU. Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­ten 45 Pro­zent aller Neu­ein­stel­lun­gen in der Stadt ein Ver­falls­da­tum. Damit liegt Bam­berg über dem bun­des­wei­ten Befris­tungs­an­teil von durch­schnitt­lich 39 Prozent.

Von rund 2.700 Arbeits­ver­trä­gen, die im zwei­ten Quar­tal neu abge­schlos­sen wur­den, waren etwa 1.200 befris­tet, so die Gewerk­schaft unter Ver­weis auf eine aktu­el­le Aus­wer­tung des Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Die Zah­len zei­gen, dass auf dem hei­mi­schen Arbeits­markt etwas aus dem Ruder gelau­fen ist. In der Coro­na-Kri­se kön­nen Befris­tun­gen für die Betrof­fe­nen leicht zur Fal­le wer­den, wenn Unter­neh­men sol­che Stel­len nicht mehr ver­län­gern“, sagt Gerald Nick­las, Bezirks­vor­sit­zen­der der IG BAU Oberfranken.

Nach Beob­ach­tung des Gewerk­schaf­ters sind befris­te­te Stel­len in Bran­chen wie der Gebäu­de­rei­ni­gung und der Land­wirt­schaft stark ver­brei­tet. Jun­ge Beschäf­tig­te sei­en beson­ders häu­fig betrof­fen. „Wer als Berufs­ein­stei­ger eine Woh­nung fin­den oder einen Kre­dit auf­neh­men will, der hat mit einem befris­te­ten Ver­trag schlech­te Kar­ten. Wegen der Unsi­cher­heit muss manch­mal sogar der Wunsch nach eige­nen Kin­dern ver­tagt wer­den“, kri­ti­siert Nicklas.

Die IG BAU for­dert die Bun­des­re­gie­rung dazu auf, ihr Ver­spre­chen aus dem Koali­ti­ons­ver­trag umzu­set­zen und Befris­tun­gen ohne einen soge­nann­ten Sach­grund ein­zu­däm­men. Als Sach­grün­de gel­ten etwa eine Schwan­ger­schafts­ver­tre­tung oder eine Probezeit.


Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den befris­te­te Ver­trä­ge sel­te­ner verlängert

Ein aktu­el­ler Gesetz­ent­wurf von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) sieht vor, dass sach­grund­lo­se Befris­tun­gen künf­tig nur maxi­mal 18 anstatt bis­her 24 Mona­te andau­ern und in die­sem Zeit­raum nur noch ein­mal statt wie bis­her drei­mal ver­län­gert wer­den dür­fen. In Betrie­ben mit mehr als 75 Beschäf­tig­ten sol­len sol­che Ver­trä­ge auf höchs­tens 2,5 Pro­zent der Beleg­schaft begrenzt werden.

„Bis­her stand die Uni­on bei die­sem Vor­ha­ben auf der Brem­se. Aber das Gesetz ist über­fäl­lig – und es blei­ben nur noch weni­ge Wochen, um es in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode durch den Bun­des­tag zu brin­gen“, betont Gewerk­schaf­ter Nick­las. Die Pan­de­mie habe gezeigt, dass neben den kaum abge­si­cher­ten Mini­jobs und Leih­ar­beits­ver­hält­nis­sen auch Befris­tun­gen alles ande­re als kri­sen­fest seien.

Nach Anga­ben des WSI hat­ten im zwei­ten Quar­tal ver­gan­ge­nen Jah­res in der Alters­grup­pe bis 25 Jah­ren bun­des­weit durch­schnitt­lich knapp 51 Pro­zent aller neu abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge ein Ablauf­da­tum (Azu­bis nicht mit­ge­rech­net). Frau­en sind häu­fi­ger von Befris­tun­gen betrof­fen als Män­ner, auch ein Migra­ti­ons­hin­ter­grund wirkt sich nega­tiv aus, so das Insti­tut für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB). Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den befris­te­te Ver­trä­ge laut IAB sel­te­ner ver­län­gert, die Per­so­nal­ab­gän­ge nach Befris­tungs­en­de stie­gen an und die Zahl der Über­nah­men in unbe­fris­te­te Beschäf­ti­gung sank deutlich.