Im Angesicht der immer noch herrschenden pandemischen Lage und der Quarantänepflicht bei einer Corona-Infektion hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) seinen sogenannten Corona-Paragrafen
... weiter
Vorsorge für Saison 2022/2023
Fußball-Verband aktiviert Corona-Paragrafen
Im Angesicht der immer noch herrschenden pandemischen Lage und der Quarantänepflicht bei einer Corona-Infektion hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) seinen sogenannten Corona-Paragrafen aktiviert.
Mit dem Corona-Paragrafen des BFV können Mannschaften die Verschiebung angesetzter Spiele bei Covid-Infektionen beantragen. Wie der BFV am 27. Juli bekanntgab, hat der Verband den Paragrafen für die Saison 2022 //2023 aktiviert.
BFV-Vizepräsident und Leiter der „Corona-Taskforce“ Robert Schraudner nannte die Quarantänepflicht bei Ansteckung mit dem Covid-Virus als Grund für die Aktivierung des Corona-Paragrafen. „Aufgrund der Tatsache, dass die staatliche Anordnung bei einer Infektion unverändert eine Quarantäne von mindestens fünf bis maximal zehn Tagen fest vorschreibt, ist die Voraussetzung für die Aktivierung der von uns geschaffenen und etablierten Regelungen gegeben. Mit dem Beschluss ist es den Vereinen möglich, bei Nicht-Erreichen der Mannschaftsstärke aufgrund von Corona-Fällen Spiele abzusagen.“ Grundvoraussetzung dafür sei die Vorlage anerkannter positiver Test-Nachweise.
Der Corona-Paragraf gilt bei Frauen- und Männer‑, Juniorinnen- und Juniorenmannschaften der Bayernligen. In diesen Spielklassen können Mannschaften die Verschiebung von Partien beantragen, wenn sie die Normzahl der vorgeschriebenen Spielerinnen und Spieler zuzüglich vier Ersatzspielerinnen und ‑spieler nicht erreichen.
- Juli 27, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg