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Grundschule

Ziel: Aus­rei­chen­de Zahl an Plätzen 

Ent­wick­lungs­plan für ganz­tä­gi­ge Bil­dung und Betreu­ung im Grundschulbereich

Ab dem Schul­jahr 2026/​/​27 wird der Rechts­an­spruch auf eine ganz­tä­gi­ge Bil­dung und Betreu­ung im Grund­schul­al­ter stu­fen­wei­se ein­ge­führt. Nun hat das Bil­dungs­bü­ro der Stadt Bam­berg die ers­te Ver­si­on vom „Ent­wick­lungs­plan Ganz­tä­gi­ge Bil­dung und Betreu­ung im Grund­schul­be­reich“ ver­öf­fent­licht, wie die Stadt Bam­berg mitteilt.

Fami­li­en haben in nähe­rer Zukunft ein Recht dar­auf, dass ihr Kind wäh­rend der Schul­zeit von Mon­tag bis Frei­tag in einem Umfang von acht Stun­den täg­lich betreut wird. Die Unter­richts­zeit ist mit ein­ge­rech­net. Auch in den Feri­en muss dann bis auf eine Schließ­zeit von vier Wochen eine Betreu­ung gewähr­leis­tet sein. Eine Pflicht, die­ses Ange­bot in Anspruch zu neh­men, gibt es nicht. Ziel ist es, die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf zu ver­bes­sern und gleich­zei­tig Bil­dungs­chan­cen zu erhöhen.

Bay­ern hinkt mit einer Betreu­ungs­quo­te von aktu­ell 56 % im Schul­jahr 2022/​/​23 im bun­des­wei­ten Ver­gleich hin­ter­her. Der Bund hat nun För­der­mit­tel in Mil­li­ar­den­hö­he zur Schaf­fung wei­te­rer Plät­ze zur Ver­fü­gung gestellt. In Bay­ern war­ten die Kom­mu­nen aller­dings noch auf die Ver­öf­fent­li­chung der För­der­richt­li­nie durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les und des Staat­mi­nis­te­ri­ums für Unter­richt und Kultus.


Viel­falt an For­men der Betreuung

In der ers­ten Ver­si­on vom „Ent­wick­lungs­plan Ganz­tä­gi­ge Bil­dung und Betreu­ung im Grund­schul­be­reich“, die das Bil­dungs­bü­ro der Stadt Bam­berg ver­öf­fent­licht hat, wer­de, wie die Stadt Bam­berg mit­teilt, der aktu­el­le Sach­stand berich­tet, die Bedarfs­pro­gno­se vor­ge­stellt und Maß­nah­men zur Umset­zung vor­ge­schla­gen. Vier Grund­satz­ent­schei­dun­gen und damit ver­bun­de­ne Hand­lungs­emp­feh­lun­gen habe der Stadt­rat in sei­ner Juli-Sit­zung bereits ein­stim­mig verabschiedet.

Die Betreu­ungs­quo­te in Bam­berg lie­ge dem­nach aktu­ell bei 62,4 %. Die Bevöl­ke­rung in der Stadt und ins­be­son­de­re in der Alters­grup­pe der 6–10-Jährigen wach­se ste­tig an und die meis­ten Schu­len stie­ßen räum­lich an ihre Gren­zen. Gleich­wohl exis­tie­re bereits jetzt eine Viel­falt an For­men der Betreu­ung: Mit­tags­be­treu­ung, Offe­ne Ganz­tags­an­ge­bo­te oder Hor­te mit unter­schied­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und Ansprü­chen, die den unter­schied­li­chen Bedürf­nis­sen der Fami­li­en entgegenkommen.


Seit Okto­ber 2021 arbei­tet das Bil­dungs­bü­ro der Stadt Bam­berg an der Umset­zung des Rechts­an­spruchs auf ganz­tä­gi­ge Bil­dung und Betreu­ung. Es ist zustän­dig für die Pla­nung und Pro­zess­be­glei­tung des Aus­baus. In zahl­rei­chen Tref­fen in Gre­mi­en und Gesprä­chen mit den Betei­lig­ten koor­di­niert das Bil­dungs­bü­ro die Anstren­gun­gen der ver­schie­de­nen Akteu­re, zum Bei­spiel Grund­schu­len, Trä­ger von Offe­nen Ganz­tags­an­ge­bo­ten, Hor­ten oder Mit­tags­be­treu­ung, Schul­amt, Immo­bi­li­en­ma­nage­ment oder Schul­ver­wal­tungs­amt. Ziel ist es, aus­rei­chend Plät­ze in einer qua­li­täts­vol­len ganz­tä­gi­gen Betreu­ung zu schaffen.


Cir­ca 750 zusätz­li­che Plät­ze für Kin­der im Grundschulalter

So sol­len in der Stadt Bam­berg bis zum Jahr 2029/​/​30 cir­ca 750 zusätz­li­che Plät­ze für Kin­der im Grund­schul­al­ter geschaf­fen wer­den, um die ange­streb­te Betreu­ungs­quo­te von 80 % errei­chen zu kön­nen. Da an den Schu­len schon jetzt gro­ße Platz­not herr­sche und an den meis­ten Stand­or­ten, auf­grund von Bau­pro­jek­ten ins­be­son­de­re in Bam­berg Ost und Bam­berg Süd, mit stei­gen­den Schü­ler­zah­len zu rech­nen sei, sol­len krea­tiv-prag­ma­ti­sche Lösun­gen gefun­den wer­den. Etwa durch Um- und Anbau­ten, die Zusam­men­ar­beit von Schu­len in soge­nann­ten Clus­tern und die mul­ti­funk­tio­na­le Nut­zung von Räu­men. Die­se sol­len bei­spiels­wei­se sowohl für den Unter­richt, als auch für die Betreu­ung am Nach­mit­tag durch eine ent­spre­chen­de Aus­stat­tung genutzt wer­den kön­nen. Eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung stellt zudem der Fach­kräf­te­man­gel dar. Um den Rechts­an­spruch umset­zen zu kön­nen, brau­che es genü­gend Per­so­nal. In Zusam­men­ar­beit mit der Agen­tur für Arbeit, dem Jugend­amt und den Trä­gern ent­stün­den zur­zeit koor­di­niert durch das Bil­dungs­bü­ro Initia­ti­ven, um bei­spiels­wei­se den Quer­ein­stieg zu erleich­tern und päd­ago­gi­sche Beru­fe attrak­ti­ver zu machen.

Der­zeit arbei­te­ten die Mit­ar­bei­te­rin­nen des Bil­dungs­bü­ros wei­ter inten­siv in Arbeits­grup­pen und Gre­mi­en mit den ver­schie­de­nen ver­wal­tungs­in­ter­nen und exter­nen Part­nern dar­an, dass bis zum Beginn des Rechts­an­spruchs im Jahr 2026/​/​27 jeder Fami­lie, die es wün­sche, Plät­ze in einer Form der ganz­tä­gi­gen Bil­dung und Betreu­ung zur Ver­fü­gung ste­hen. Ziel sei es auch, ein Leit­bild mit Qua­li­täts­stan­dards zu ent­wi­ckeln, die für alle Ange­bots­for­men gelten.

Der „Ent­wick­lungs­plan Ganz­tä­gi­ge Bil­dung und Betreu­ung im Grund­schul­be­reich“ kann hier her­un­ter­ge­la­den werden.