Browse Tag

Impfpflicht

Knapp 92 Pro­zent der Beschäf­tig­ten min­des­tens grundimmunisiert

Impf­quo­te in baye­ri­schen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wei­ter gestiegen

Die Impf­quo­te der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in baye­ri­schen teil- und voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Hos­pi­zen ist in den ver­gan­ge­nen drei Mona­ten wei­ter gestie­gen. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Oster­mon­tag hingewiesen.

„In der Pfle­ge sind aktu­ell 91,9 Pro­zent der Beschäf­tig­ten min­des­tens grund­im­mu­ni­siert“, sag­te der Minis­ter. „Das sind fast sechs Pro­zent mehr als noch zu Beginn des Jah­res. Das ist eine posi­ti­ve Entwicklung!“

Der Minis­ter erläu­ter­te, dass sich fast neun Pro­zent der Beschäf­tig­ten seit Beginn des Jah­res noch ein drit­tes Mal haben imp­fen las­sen. Ins­ge­samt sei­en damit aktu­ell 64,4 Pro­zent der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in der Pfle­ge drei­fach geimpft, 2,3 Pro­zent hät­ten der Beschäf­tig­ten hät­ten bereits ihre zwei­te Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­te und 1,6 Pro­zent sei­en zumin­dest erstgeimpft.

„Unse­re Pfle­ge­kräf­te sind sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst“

„Bei der Quo­te der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen müs­sen wir beden­ken, dass es eine erheb­li­che Anzahl an Aus­bruchs­ge­sche­hen vor allem in voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gibt. Das heißt, dass auch vie­le Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter eine Infek­ti­on durch­ge­macht haben – und sich womög­lich des­halb noch kei­ne Auf­fri­schungs­imp­fung haben geben las­sen“, ergänz­te Holetschek.

Der Minis­ter unter­strich, bei den Beschäf­tig­ten in der Pfle­ge lie­ge die Impf­quo­te ins­ge­samt deut­lich höher als in der Gesamt­be­völ­ke­rung. Nur noch 6,5 Pro­zent sei­en unge­impft. „Auch das ver­deut­licht: Unse­re Pfle­ge­kräf­te sind sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst. Sie schüt­zen nicht nur sich selbst und ihre Ange­hö­ri­gen, son­dern eben auch all die­je­ni­gen, um die sie sich Tag für Tag kümmern.“

Holet­schek bekräf­tig­te, dass vul­nerable Grup­pen dann am bes­ten geschützt sei­en, wenn sich mög­lichst vie­le Men­schen imp­fen las­sen. Des­halb for­de­re er einen neu­en Vor­stoß der Bun­des­re­gie­rung für eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht. Soll­te dies nicht gesche­hen, müs­se auch die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht auf den Prüf­stand. „Denn alles ande­re wäre den­je­ni­gen gegen­über unfair, die seit zwei Jah­ren an vor­ders­ter Front gegen die Pan­de­mie kämpfen.“

Die Zah­len sind das Ergeb­nis der monat­li­chen Impf­sta­tus­ab­fra­ge durch das Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL). Teil- und voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sind nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bun­des inzwi­schen meldepflichtig.

Zu weni­ge Erstgeimpfte

Mehr als die Hälf­te geboostert

Mehr als die Hälf­te der Men­schen in Bay­ern hat jetzt eine Coro­na-Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Aller­dings gibt es noch zu weni­ge Erst­ge­impf­te, wes­halb der Minis­ter dafür plä­diert, dass die all­ge­mei­ne Coro­na-Impf­pflicht kom­men muss.

„Ins­ge­samt haben 6.603.683 Men­schen ihre Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälf­te der Men­schen in Bay­ern geboos­tert ist. Von den über 60-Jäh­ri­gen sind im Frei­staat schon 73,1 Pro­zent geboos­tert, bei den Voll­jäh­ri­gen sind es 59,1 Pro­zent. Und auch bei den 12- bis 17-Jäh­ri­gen haben schon 17,5 Pro­zent eine Auf­fri­schungs­imp­fung bekom­men“, so Holet­schek zum erfreu­li­chen Stand bei dem Boostern.

Der Minis­ter ergänz­te: „Klar ist: Die Impf­stof­fe bie­ten einen guten Schutz vor einer Infek­ti­on mit der Del­ta- und der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na­vi­rus. Geboos­ter­te haben zudem ein deut­lich nied­ri­ge­res Risi­ko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf und für eine Hos­pi­ta­li­sie­rung als Unge­impf­te. Sie genie­ßen auch Vor­tei­le: Bei 2G-Plus-beschränk­ten Ver­an­stal­tun­gen müs­sen sie sich nicht mehr tes­ten las­sen, und sie müs­sen als Kon­takt­per­son nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Ich appel­lie­re an die bis­lang noch unent­schlos­se­nen Men­schen im Frei­staat: Las­sen Sie sich boostern!“

Der Minis­ter erläu­ter­te aller­dings auch, dass die Impflü­cke im Frei­staat und in ganz Deutsch­land noch immer zu groß ist. „Gera­de bei den vul­ner­ablen Grup­pen ist es wich­tig, dass sich noch mehr Men­schen imp­fen las­sen. Erst 73,3 Pro­zent der Men­schen im Frei­staat haben sich für die Erst­imp­fung ent­schie­den. Das sind lei­der noch zu weni­ge. Auch wenn die Omi­kron-Vari­an­te wohl in vie­len Fäl­len mil­der ver­läuft: Allein auf­grund der schie­ren Mas­se an Unge­impf­ten kön­nen Kran­ken­häu­ser und Arzt­pra­xen über­las­tet werden.“

„Wir müs­sen jetzt handeln!“

Der Minis­ter beton­te, dass es nicht an den Mög­lich­kei­ten, sich imp­fen zu las­sen, lie­ge. Im Frei­staat gebe es 81 Impf­zen­tren, zahl­rei­che Außen­stel­len der Impf­zen­tren und rund 280 mobi­le Teams, und auch die Ärz­tin­nen und Ärz­te ver­ab­reich­ten täg­lich sehr vie­le Imp­fun­gen. „Außer­dem gab es mehr als 7.000 Son­der­impf­ak­tio­nen allein im Frei­staat. All das hat nicht gereicht, um mehr Men­schen von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. Daher plä­die­re ich dafür, eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht einzuführen.“

Holet­schek unter­strich, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nur der ers­te Schritt sein kön­ne. „Wenn wir end­lich aus der Pan­de­mie her­aus­kom­men wol­len, müs­sen sich so vie­le Men­schen wie mög­lich imp­fen las­sen. Ich hof­fe, dass der Bund nun end­lich han­delt und eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befris­tung auf zwei Jah­re vorstellen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu, dass es auch für die Pfle­ge­kräf­te und ande­re in den Ein­rich­tun­gen Täti­ge ein wich­ti­ges Signal sei, dass sie nicht die ein­zi­gen sei­en, die sich imp­fen las­sen müs­sen.“ Kei­ne Fra­ge: Die Dis­kus­si­on im Bun­des­tag ist wich­tig – aber wir hät­ten die­se Debat­te auch schon vor Wochen füh­ren kön­nen und wären jetzt vie­le Schrit­te wei­ter. Wir müs­sen jetzt handeln!“

Schul­ter­schluss von Bund und Ländern

Gesund­heits­mi­nis­ter begrüßt Impfpflicht

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat das von Bun­des­tag und Bun­des­rat beschlos­se­ne Maß­nah­men­pa­ket im Kampf gegen die Coro­na­pan­de­mie begrüßt. Wich­tig sei, dass Bund und Län­dern ein Schul­ter­schluss gelun­gen sei.

„Die berufs­be­zo­ge­ne Impf­plicht für Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern kann nun kom­men. Damit kön­nen wir die vul­nerabels­ten Grup­pen unse­rer Gesell­schaft noch bes­ser schüt­zen. Es ist wich­tig, dass Bund und Län­dern hier der Schul­ter­schluss gelun­gen ist“, so der Gesund­heits­mi­nis­ter ges­tern in München.

Holet­schek beton­te: „Dies kann aller­dings nur ein ers­ter Schritt sein. Wir müs­sen nun auch bei der all­ge­mei­nen Impf­pflicht schnell vor­an­kom­men. Das ist einer­seits ent­schei­dend, damit wir die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns las­sen kön­nen. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Fra­ge der Gerech­tig­keit gegen­über den Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen und in der Pfle­ge, die mit ihrer Arbeit täg­lich aller­höchs­ten Ein­satz für unse­re Gesell­schaft brin­gen und in den ver­gan­ge­nen 20 Mona­ten die Haupt­last der Pan­de­mie getra­gen haben!“

Der Minis­ter füg­te mit Blick auf die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen hin­zu: „Wich­tig ist ins­be­son­de­re: Die Län­der haben nun wei­ter­hin den drin­gend benö­tig­ten Spiel­raum bei der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Die aktu­ell in Bay­ern bereits getrof­fe­nen, strik­ten Maß­nah­men zei­gen an vie­len Stel­len ers­te Erfol­ge. Umso wich­ti­ger ist, dass uns hier­für eine kla­re gesetz­li­che Grund­la­ge erhal­ten bleibt, um die­se Erfol­ge nicht zu gefährden.“

Das Geset­zes­pa­ket sieht unter ande­rem vor, dass Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern bis zum 15. März 2022 einen Coro­na-Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis oder ein ärzt­li­ches Attest, dass sie nicht geimpft wer­den kön­nen, vor­le­gen müs­sen. Auch sieht der Hand­lungs­ka­ta­log vor, Sport­ver­an­stal­tun­gen mit grö­ße­rem Publi­kum, Ver­samm­lun­gen sowie Mes­sen und Kon­gres­se bei dro­hen­der Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu unter­sa­gen und gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen, Frei­zeit- oder Kul­tur­ein­rich­tun­gen zu schlie­ßen. Schutz­maß­nah­men, die vor dem 25. Novem­ber erlas­sen wur­den, kön­nen nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.

Hier­zu sag­te Holet­schek: „Die neue Rege­lung bringt die Län­der in eine kom­pli­zier­te Lage: Erlaubt die Situa­ti­on die Auf­he­bung von Maß­nah­men, die vor dem 25.11.2021 beschlos­sen wor­den sind, muss dies nach dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit auch gesche­hen. Ver­schärft sich die Lage aber wie­der, kön­nen die­se Maß­nah­men gege­be­nen­falls nicht erneut beschlos­sen wer­den, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“