Die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bayerischen teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen ist in den vergangenen drei Monaten weiter gestiegen.
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Knapp 92 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert
Impfquote in bayerischen Pflegeeinrichtungen weiter gestiegen
Die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bayerischen teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen ist in den vergangenen drei Monaten weiter gestiegen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Ostermontag hingewiesen.
„In der Pflege sind aktuell 91,9 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert“, sagte der Minister. „Das sind fast sechs Prozent mehr als noch zu Beginn des Jahres. Das ist eine positive Entwicklung!“
Der Minister erläuterte, dass sich fast neun Prozent der Beschäftigten seit Beginn des Jahres noch ein drittes Mal haben impfen lassen. Insgesamt seien damit aktuell 64,4 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege dreifach geimpft, 2,3 Prozent hätten der Beschäftigten hätten bereits ihre zweite Auffrischungsimpfung erhalte und 1,6 Prozent seien zumindest erstgeimpft.
„Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst“
„Bei der Quote der Auffrischungsimpfungen müssen wir bedenken, dass es eine erhebliche Anzahl an Ausbruchsgeschehen vor allem in vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt. Das heißt, dass auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Infektion durchgemacht haben – und sich womöglich deshalb noch keine Auffrischungsimpfung haben geben lassen“, ergänzte Holetschek.
Der Minister unterstrich, bei den Beschäftigten in der Pflege liege die Impfquote insgesamt deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Nur noch 6,5 Prozent seien ungeimpft. „Auch das verdeutlicht: Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern.“
Holetschek bekräftigte, dass vulnerable Gruppen dann am besten geschützt seien, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Deshalb fordere er einen neuen Vorstoß der Bundesregierung für eine allgemeine Impfpflicht. Sollte dies nicht geschehen, müsse auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. „Denn alles andere wäre denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen.“
Die Zahlen sind das Ergebnis der monatlichen Impfstatusabfrage durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes inzwischen meldepflichtig.
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Zu wenige Erstgeimpfte
Mehr als die Hälfte geboostert
Mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern hat jetzt eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München hingewiesen. Allerdings gibt es noch zu wenige Erstgeimpfte, weshalb der Minister dafür plädiert, dass die allgemeine Corona-Impfpflicht kommen muss.
„Insgesamt haben 6.603.683 Menschen ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern geboostert ist. Von den über 60-Jährigen sind im Freistaat schon 73,1 Prozent geboostert, bei den Volljährigen sind es 59,1 Prozent. Und auch bei den 12- bis 17-Jährigen haben schon 17,5 Prozent eine Auffrischungsimpfung bekommen“, so Holetschek zum erfreulichen Stand bei dem Boostern.
Der Minister ergänzte: „Klar ist: Die Impfstoffe bieten einen guten Schutz vor einer Infektion mit der Delta- und der Omikron-Variante des Coronavirus. Geboosterte haben zudem ein deutlich niedrigeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und für eine Hospitalisierung als Ungeimpfte. Sie genießen auch Vorteile: Bei 2G-Plus-beschränkten Veranstaltungen müssen sie sich nicht mehr testen lassen, und sie müssen als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Ich appelliere an die bislang noch unentschlossenen Menschen im Freistaat: Lassen Sie sich boostern!“
Der Minister erläuterte allerdings auch, dass die Impflücke im Freistaat und in ganz Deutschland noch immer zu groß ist. „Gerade bei den vulnerablen Gruppen ist es wichtig, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Erst 73,3 Prozent der Menschen im Freistaat haben sich für die Erstimpfung entschieden. Das sind leider noch zu wenige. Auch wenn die Omikron-Variante wohl in vielen Fällen milder verläuft: Allein aufgrund der schieren Masse an Ungeimpften können Krankenhäuser und Arztpraxen überlastet werden.“
„Wir müssen jetzt handeln!“
Der Minister betonte, dass es nicht an den Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, liege. Im Freistaat gebe es 81 Impfzentren, zahlreiche Außenstellen der Impfzentren und rund 280 mobile Teams, und auch die Ärztinnen und Ärzte verabreichten täglich sehr viele Impfungen. „Außerdem gab es mehr als 7.000 Sonderimpfaktionen allein im Freistaat. All das hat nicht gereicht, um mehr Menschen von einer Impfung zu überzeugen. Daher plädiere ich dafür, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.“
Holetschek unterstrich, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt sein könne. „Wenn wir endlich aus der Pandemie herauskommen wollen, müssen sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen. Ich hoffe, dass der Bund nun endlich handelt und eine allgemeine Impfpflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befristung auf zwei Jahre vorstellen.“
Der Minister fügte hinzu, dass es auch für die Pflegekräfte und andere in den Einrichtungen Tätige ein wichtiges Signal sei, dass sie nicht die einzigen seien, die sich impfen lassen müssen.“ Keine Frage: Die Diskussion im Bundestag ist wichtig – aber wir hätten diese Debatte auch schon vor Wochen führen können und wären jetzt viele Schritte weiter. Wir müssen jetzt handeln!“
Schulterschluss von Bund und Ländern
Gesundheitsminister begrüßt Impfpflicht
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Maßnahmenpaket im Kampf gegen die Coronapandemie begrüßt. Wichtig sei, dass Bund und Ländern ein Schulterschluss gelungen sei.
„Die berufsbezogene Impfplicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern kann nun kommen. Damit können wir die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft noch besser schützen. Es ist wichtig, dass Bund und Ländern hier der Schulterschluss gelungen ist“, so der Gesundheitsminister gestern in München.
Holetschek betonte: „Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Wir müssen nun auch bei der allgemeinen Impfpflicht schnell vorankommen. Das ist einerseits entscheidend, damit wir die Pandemie endlich hinter uns lassen können. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege, die mit ihrer Arbeit täglich allerhöchsten Einsatz für unsere Gesellschaft bringen und in den vergangenen 20 Monaten die Hauptlast der Pandemie getragen haben!“
Der Minister fügte mit Blick auf die weiteren Entscheidungen hinzu: „Wichtig ist insbesondere: Die Länder haben nun weiterhin den dringend benötigten Spielraum bei der Pandemiebekämpfung. Die aktuell in Bayern bereits getroffenen, strikten Maßnahmen zeigen an vielen Stellen erste Erfolge. Umso wichtiger ist, dass uns hierfür eine klare gesetzliche Grundlage erhalten bleibt, um diese Erfolge nicht zu gefährden.“
Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern bis zum 15. März 2022 einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen müssen. Auch sieht der Handlungskatalog vor, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messen und Kongresse bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen zu schließen. Schutzmaßnahmen, die vor dem 25. November erlassen wurden, können nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.
Hierzu sagte Holetschek: „Die neue Regelung bringt die Länder in eine komplizierte Lage: Erlaubt die Situation die Aufhebung von Maßnahmen, die vor dem 25.11.2021 beschlossen worden sind, muss dies nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch geschehen. Verschärft sich die Lage aber wieder, können diese Maßnahmen gegebenenfalls nicht erneut beschlossen werden, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“