Der bayerische Landtag hat die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG), Karin Angerer, zum Mitglied des bayerischen Verfassungsgerichtshofs in München gewählt. Neben dieser
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Bayerischer Verfassungsgerichtshofs
Karin Angerer: Präsidentin des Bamberger OLG wird Verfassungsrichterin
Der bayerische Landtag hat die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG), Karin Angerer, zum Mitglied des bayerischen Verfassungsgerichtshofs in München gewählt. Angerer ist bereits seit 30 Jahren für Bayerns Justiz tätig.
Dr. Karin Angerer, 59 Jahre alt, begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1993 bei der Staatsanwaltschaft München I. 1994 wechselte sie für zwei Jahre an das bayerische Staatsministerium der Justiz. Anschließend war sie als nationale Expertin bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Generaldirektion Wettbewerb) tätig, bevor sie 1998 als Richterin an das Landgericht München II kam.
Im Jahr 2000 kehrte Karin Angerer ins bayerische Justizministerium zurück. Im Jahr 2004 wechselte sie an das Landgericht München I, im Jahr 2006 an das Oberlandesgericht München. Von 2010 bis 2019 war sie als Leiterin verschiedener Referate im Justizministerium tätig. 2019 wurde sie zur Vizepräsidentin des Landgerichts München II ernannt. Im Jahr 2021 wechselte sie zurück an Ministerium und übernahm dort die Leitung des Landesjustizprüfungsamtes sowie die Leitung der Abteilung für Ausbildung, Fortbildung, Prüfungsrecht und Internationale Zusammenarbeit. Seit 1. September 2023 ist Angerer Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg.
Wie das OLG nun bekanntgab, hat der bayerische Landtag Angerers Berufsweg eine weitere Station hinzugefügt und sie zum Mitglied des bayerischen Verfassungsgerichtshofs in München gewählt. Ihre Tätigkeit in Bamberg wird sie allerdings weiterhin ausführen.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Der bayerische Verfassungsgerichtshof ging aus dem im Jahr 1850 errichteten Staatsgerichtshof hervor und wurde in der Bayerischen Verfassung von 1946 mit umfassenden Zuständigkeiten ausgestattet, um die Grundrechte des Einzelnen und das verfassungsmäßige Funktionieren der Staatsorgane zu gewährleisten.
Der Präsident und die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die Richterin oder Richter auf Lebenszeit an einem Gericht des Freistaates Bayern sein müssen, werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Die nicht-berufsrichterlichen Mitglieder wählt jeweils der neu konstituierte Landtag zu Beginn einer Legislaturperiode auf Vorschlag der Fraktionen für die laufende Periode.