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Kindeswohlgefährdung

Bay­ern­wei­te Erhebung

19.587 Ein­schät­zun­gen von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung im Jahr 2021

Die Baye­ri­schen Jugend­äm­ter haben für das Jahr 2021 ins­ge­samt 19.587 Ein­schät­zun­gen von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung gemel­det. Das ent­spricht einem Minus von acht Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr. Betrof­fen waren 9.942 Jun­gen und 9.645 Mädchen.

Eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung kann ver­schie­de­ne For­men haben. Sie liegt vor, wenn das kör­per­li­che und psy­chi­sche Wohl eines Kin­des durch das (Nicht-) Han­deln der Eltern oder Drit­ter gra­vie­ren­de Beein­träch­ti­gun­gen erlei­det, die dau­er­haf­te oder zeit­wei­li­ge Schä­di­gun­gen in der Ent­wick­lung des Kin­des zur Fol­ge haben bezie­hungs­wei­se haben können.

Eine Gefähr­dungs­ein­schät­zung müs­sen Jugend­äm­ter immer dann abge­ben, wenn ihnen wich­ti­ge Anhalts­punk­te für die Gefähr­dung des Woh­les eines Kin­des oder Jugend­li­chen bekannt wer­den, sie sich einen Ein­druck der Min­der­jäh­ri­gen und ihrer Umge­bung ver­schafft haben (zum Bei­spiel durch Haus­be­su­che oder Gesprä­che mit den Eltern) und wenn meh­re­ren Fach­kräf­te das Gefähr­dungs­ri­si­ko anschlie­ßend ein­ge­schätzt haben.

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik mit­teil­te, wur­den in Bay­ern im Jahr 2021 ins­ge­samt 19.587 sol­cher Ver­fah­ren zur Ein­schät­zun­gen von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung unter­nom­men. In 2.548 Fäl­len habe eine aku­te und in 2.680 Fäl­len eine laten­te Kin­des­wohl­ge­fähr­dung vor­ge­le­gen. Bei 7.219 Gefähr­dungs­ein­schät­zun­gen wur­de kei­ne Kin­des­wohl­ge­fähr­dung, jedoch Hil­fe­be­darf fest­ge­stellt. In 7.140 Fäl­len wur­de weder eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung noch wei­te­rer Hil­fe­be­darf ermittelt.

Die Mel­dun­gen an die Jugend­äm­ter kamen in den häu­figs­ten Fäl­len (5.487) von der Poli­zei, Gerich­ten oder der Staats­an­walt­schaft sowie von Bekann­ten oder Nach­barn der Min­der­jäh­ri­gen (2.314). 1.917 Fäl­le wur­den anonym gemeldet.