Die Bayerischen Jugendämter haben für das Jahr 2021 insgesamt 19.587 Einschätzungen von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber
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Bayernweite Erhebung
19.587 Einschätzungen von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2021
Die Bayerischen Jugendämter haben für das Jahr 2021 insgesamt 19.587 Einschätzungen von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9.942 Jungen und 9.645 Mädchen.
Eine Kindeswohlgefährdung kann verschiedene Formen haben. Sie liegt vor, wenn das körperliche und psychische Wohl eines Kindes durch das (Nicht-) Handeln der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben beziehungsweise haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung müssen Jugendämter immer dann abgeben, wenn ihnen wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, sie sich einen Eindruck der Minderjährigen und ihrer Umgebung verschafft haben (zum Beispiel durch Hausbesuche oder Gespräche mit den Eltern) und wenn mehreren Fachkräfte das Gefährdungsrisiko anschließend eingeschätzt haben.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilte, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19.587 solcher Verfahren zur Einschätzungen von Kindeswohlgefährdung unternommen. In 2.548 Fällen habe eine akute und in 2.680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vorgelegen. Bei 7.219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7.140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Die Meldungen an die Jugendämter kamen in den häufigsten Fällen (5.487) von der Polizei, Gerichten oder der Staatsanwaltschaft sowie von Bekannten oder Nachbarn der Minderjährigen (2.314). 1.917 Fälle wurden anonym gemeldet.