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Transit-und Abschiebungshafteinrichtung

Herr­mann: wich­ti­ger Bau­stein der baye­ri­schen Asylpolitik

Tran­sit-und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in München

Als wich­ti­gen Bau­stein der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik mit Huma­ni­tät und Ord­nung hat Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann die neue kom­bi­nier­te Tran­sit- und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung am Flug­ha­fen Mün­chen bezeichnet.

„Unter einem Dach befin­den sich zwei räum­lich klar von­ein­an­der getrenn­te Berei­che: Die Abschiebungs­hafteinrichtung mit 20 Plät­zen und der Tran­sit­be­reich mit 29 Plätzen.”

Die Haft­an­stalt ergänzt die bereits bestehen­den baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen als wich­ti­ge Bau­stei­ne der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik, die sich an den Prin­zi­pi­en Huma­ni­tät und Ord­nung ori­en­tiert. Herr­mann: „Wer als indi­vi­du­ell poli­tisch Ver­folg­ter Schutz braucht, bekommt von uns Hil­fe und Soli­da­ri­tät. Die­je­ni­gen aber, die kein Bleibe­recht in Deutsch­land haben, müs­sen unser Land auch wie­der ver­las­sen”. Der baye­ri­sche Innen­mi­nis­ter bezeich­ne­te die neue Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung durch ihre unmit­tel­ba­re Lage am Flug­ha­fen Mün­chen als wich­ti­ge Dreh­schei­be im Sys­tem der baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen: „Abschie­bun­gen sind unver­meid­bar und zur Durch­set­zung der Rechts­ord­nung erfor­der­lich, wenn Aus­rei­se­pflich­ti­ge nicht frei­wil­lig unser Land ver­las­sen.” Dies sei lei­der oft­mals Rea­li­tät. So wur­den in Bay­ern im Jahr 2020 1.558 Per­so­nen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Per­so­nen abge­scho­ben. Gleich­zei­tig sei­en 2020 7.998 aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen frei­wil­lig aus­ge­reist, 2021 8.871 Per­so­nen (Stand: 30.11.2021). Zur Siche­rung der Abschie­bung stellt Bay­ern mit ins­ge­samt 301 Plät­zen nun­mehr rund ein Drit­tel der aktu­ell bun­des­weit vor­han­de­nen Abschie­bungs­haft­plät­ze. „Die Anord­nung von Abschie­bungs­haft vor der Abschie­bung ist jedoch immer ulti­ma ratio. Denn vie­le Aus­rei­se­pflich­ti­ge ver­su­chen sich der Abschie­bung zu ent­zie­hen oder tau­chen unmit­tel­bar vor ihrer Abschie­bung sogar unter.”

Der Tran­sit­be­reich in der neu­en Ein­rich­tung sei für die Durch­füh­rung des asyl­recht­li­chen “Flug­ha­fen­ver­fah­rens” unver­zicht­bar. „Hier­bei führt das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge das Asyl­ver­fah­ren vor der Ent­schei­dung der Bun­des­po­li­zei über die Ein­rei­se noch im Tran­sit­be­reich durch – zum Bei­spiel wenn sich die Betref­fen­den nicht aus­wei­sen kön­nen oder aus einem siche­ren Her­kunfts­staat kom­men”, erklär­te der Minister.

Nach einer Bau­zeit von rund einem Jahr hat das Lan­des­amt für Asyl- und Rück­füh­run­gen das Gebäu­de im Novem­ber letz­ten Jah­res über­nom­men und kurz vor Jah­res­en­de in Betrieb genom­men. Die Gesamt­kos­ten für Grund­stück und Gebäu­de betru­gen rund 17 Mil­lio­nen Euro. Die Aus­stat­tung ist auf die beson­de­re Situa­ti­on der Men­schen in Abschie­bungs­haft und Tran­sit aus­ge­rich­tet: So steht bei­spiel­wei­se in der gesam­ten Ein­rich­tung W‑LAN zur Ver­fü­gung, um die Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen oder Rechts­an­wäl­ten zu erleichtern.