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Verkehrsverbund Großraum Nürnberg

Infor­ma­ti­on der Regie­rung von Ober­fran­ken über Auf­tei­lung im ver­gan­ge­nen Jahr

ÖPNV-För­de­rung: Über 30 Mil­lio­nen Euro für Ober­fran­ken im Jahr 2024

In die­sem Jahr wur­den für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) sowie den Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehr (SPNV) im Regie­rungs­be­zirk Ober­fran­ken mehr als 30 Mil­lio­nen Euro aus­ge­zahlt, wie die Regie­rung von Ober­fran­ken mit­teilt. Alle ober­frän­ki­schen Auf­ga­ben­trä­ger sind mitt­ler­wei­le auch Mit­glied im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN).

Wie jedes Jahr hat die Regie­rung von Ober­fran­ken auch 2024 den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) sowie den Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehr (SPNV) im Regie­rungs­be­zirk Ober­fran­ken geför­dert und dafür über 30 Mil­lio­nen Euro aus­ge­zahlt. Die erfor­der­li­chen Haus­halts­mit­tel wur­den vom Baye­ri­schen Land­tag – beim Deutsch­land-Ticket (“49-Euro-Ticket”) zum Teil auch vom Bund – zur Ver­fü­gung gestellt.

Knapp 4 Mil­lio­nen Euro erhiel­ten pri­va­te und kom­mu­na­le Ver­kehrs­un­ter­neh­men für die Anschaf­fung von 49 neu­en Lini­en­bus­sen für den ÖPNV, die aus­nahms­los emis­si­ons­arm oder mit syn­the­ti­schen Kraft­stof­fen betrie­ben wer­den und mit Ein­stiegs­hil­fen für mobi­li­täts­be­ein­träch­tig­te Per­so­nen aus­ge­rüs­tet sind. Die Bus­se müs­sen min­des­tens acht Jah­re bezie­hungs­wei­se für eine Lauf­leis­tung von 500.000 Kilo­me­tern über­wie­gend im Lini­en­ver­kehr ein­ge­setzt werden.


Bei­tritt zum Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürnberg

Die 13 ober­frän­ki­schen Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te als Auf­ga­ben­trä­ger des ÖPNV erhiel­ten über 7 Mil­lio­nen Euro an ÖPNV-Zuwei­sun­gen zur eigen­ver­ant­wort­li­chen Ver­wen­dung für Lini­en­er­wei­te­run­gen und Lini­en­ver­dich­tun­gen, Ver­kehrs­ko­ope­ra­tio­nen und sons­ti­ge Ver­kehrs­ver­bes­se­run­gen oder Opti­mie­run­gen des ÖPNV-Angebotes.

Zuwen­dun­gen in Höhe von rund 2 Mil­lio­nen Euro wur­den für Infra­struk­tur­maß­nah­men im ÖPNV und SPNV aus­ge­zahlt. Damit wur­den der bar­rie­re­freie Bau und Aus­bau von Hal­te­stel­len­ein­rich­tun­gen (Bus­hal­te­stel­len und Bahn­hö­fe) sowie die Errich­tung von Bike-&-Ride-Anlagen gefördert.

Mit dem Bei­tritt auch der rest­li­chen kreis­frei­en Städ­te und Land­krei­se zum 01.01.2024 sind jetzt alle ober­frän­ki­schen Auf­ga­ben­trä­ger Mit­glied im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN). Für im Zusam­men­hang mit dem Bei­tritt ent­stan­de­ne und ent­ste­hen­de Kos­ten konn­ten Zuwen­dun­gen in Höhe von knapp über 3 Mil­lio­nen Euro gewährt werden.

Die Opti­mie­rung der Mobi­li­tät im länd­li­chen Raum hat hohe Bedeu­tung. Dort, wo es sich man­gels Nach­fra­ge nicht oder nicht mehr lohnt, öffent­li­che Bus­li­ni­en mit Stan­dard-Bus­sen zu betrei­ben, soll den­noch die Mobi­li­tät der Bevöl­ke­rung im ÖPNV gewähr­leis­tet sein. Für dazu ein­ge­führ­te und vor­ge­se­he­ne neue Bedien­for­men (Ruf­bus, fle­xi­ble Fahr­zei­ten­mo­del­le, et cete­ra) wur­den 3,7 Mil­lio­nen Euro ausgezahlt.

Über das Pro­gramm FIONA – För­de­rung inno­va­ti­ver ÖPNV-Pro­jek­te und nach­hal­ti­ger Ange­bo­te – wur­den 1,7 Mil­lio­nen Euro aus­be­zahlt. Dadurch konn­ten die Qua­li­tät und Attrak­ti­vi­tät des ÖPNV, unter ande­rem durch die Ein­füh­rung neu­er Tarif­an­ge­bo­te, gestei­gert werden.

Das Deutsch­land-Ticket hat zu Vor­tei­len bei den Fahr­gäs­ten, aber auch zu Ein­nah­me­ver­lus­ten bei den Auf­ga­ben­trä­gern und Ver­kehrs­un­ter­neh­men geführt. Zum Aus­gleich die­ser Ver­lus­te hat die Regie­rung von Ober­fran­ken knapp 9 Mil­lio­nen Euro aus­be­zahlt. Die Gel­der kom­men zur Hälf­te vom Bund und zur Hälf­te vom Frei­staat Bayern.

Im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürnberg

Pira­ten­par­tei Bam­berg kri­ti­siert Mit­nah­me­ver­bot von E‑Scootern

Die Pira­ten­par­tei Bam­berg hat ein kürz­lich ein­ge­führ­tes Mit­nah­me­ver­bot von E‑Scootern in den Ver­kehrs­mit­teln des Ver­kehrs­ver­bunds Groß­raum Nürn­berg und damit auch in jenen der Stadt­wer­ke Bam­berg kri­ti­siert. Dabei han­de­le es sich um eine Ein­schrän­kung der Mobilität.

Seit 13. Mai ist es ver­bo­ten, in U‑Bahnen, Stra­ßen­bah­nen und Bus­sen im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN), wozu auch der öffent­li­che von den Stadt­wer­ken orga­ni­sier­te Bam­ber­ger Ver­kehr gehört, E‑Scooter mit­zu­neh­men. Wie der VGN mit­teil­te, wur­de die­se Ent­schei­dung am 8. Mai gefällt. Damit fol­ge man einer Sicher­heits­emp­feh­lung des Ver­ban­des Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV), die in vie­len wei­te­ren Städ­ten schon umge­setzt wor­den sei. Als Grund gab der VGN ein Brand- und Explo­si­ons­ri­si­ko an, das von den Akkus der Rol­ler aus­ge­he. Die Pira­ten­par­tei Bam­berg hat die Ent­schei­dung in einer Mit­tei­lung nun kritisiert.

Das Ver­bot beein­träch­ti­ge die Mobi­li­tät vie­ler Bürger:innen, so die Par­tei, ins­be­son­de­re in den Rand­ge­bie­ten, wo Miet-E-Scoo­ter oft nicht ver­füg­bar sei­en. Die­se Ein­schrän­kung mache den Wech­sel zwi­schen ver­schie­de­nen Ver­kehrs­mit­teln zudem schwie­rig und benach­tei­li­ge Nutzer:innen, die auf die­se umwelt­freund­li­che und fle­xi­ble Trans­port­mög­lich­keit ange­wie­sen sind. Obwohl die Sicher­heits­be­den­ken bezüg­lich der Akkus von E‑Scootern unter­des­sen ver­ständ­lich sei­en wür­den Exper­ten wie der TÜV dar­auf hin­wei­sen, dass moder­ne Akkus bei kor­rek­tem Gebrauch und regel­mä­ßi­ger War­tung sicher sind.

Die Ent­schei­dung der VGN und der Stadt­wer­ke Bam­berg stellt für die Pira­ten­par­tei zudem einen Rück­schritt für die För­de­rung nach­hal­ti­ger Mobi­li­tät dar. E‑Scooter böten eine umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ve zum Auto und könn­ten dazu bei­tra­gen, den öffent­li­chen Nah­ver­kehr attrak­ti­ver zu gestal­ten. Ein Ver­bot könn­te hin­ge­gen dazu füh­ren, dass mehr Men­schen auf weni­ger nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­mit­tel umstei­gen, was den Zie­len des Kli­ma­schut­zes widerspricht.

Die Pira­ten im Raum Bam­berg for­dern des­halb die Ver­ant­wort­li­chen auf, das Mit­nah­me­ver­bot zu über­den­ken und alter­na­ti­ve Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit zu prü­fen. Eine Kom­bi­na­ti­on aus ver­bes­ser­ten Sicher­heits­stan­dards und geziel­ten Kon­trol­len könn­te eine aus­ge­wo­ge­ne­re Lösung dar­stel­len, die sowohl den Sicher­heits­an­for­de­run­gen als auch den Bedürf­nis­sen der Fahr­gäs­te gerecht werde.