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Vorsorgevollmacht

Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten, Vor­sor­ge­voll­macht und Betreuungsverfügung

Gesetz­li­che Ver­tre­tung mit dem Rum­mels­ber­ger Betreuungsverein

Der Rum­mels­ber­ger Betreu­ungs­ver­ein ver­tritt Erwach­se­ne, die ihre recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten aus ver­schie­de­nen Grün­den nicht mehr selbst bewäl­ti­gen kön­nen. Auch berät er, wie man sich auf sol­che Situa­tio­nen vor­be­rei­ten kann.

Unter der Trä­ger­schaft der Rum­mels­ber­ger Dia­ko­nie nimmt sich der Rum­mels­ber­ger Betreu­ungs­ver­ein von der Bam­ber­ger Joseph­stra­ße aus der Betreu­ung von der­zeit etwa 50 Per­so­nen an. Wobei „Betreu­ung“ nicht ganz das pas­sen­de Wort ist, wie Berufs­be­treu­er Andre­as Puch­ta sagt. „Ver­tre­tung“ wür­de bes­ser pas­sen – näm­lich die gesetz­li­che, von einem Gericht ange­ord­ne­te, zeit­lich begrenz­te Ver­tre­tung von Erwach­se­nen, die wegen ihres Alters, Krank­hei­ten, sozia­ler Kri­sen, Ver­schul­dung oder Dro­gen­pro­ble­men ihre recht­li­chen Belan­ge nicht mehr selbst regeln können.

Seit 2022 ist der Rum­mels­ber­ger Betreu­ungs­ver­ein mit einem Team von drei Leu­ten in Bam­berg aktiv. Wir haben mit Andre­as Puch­ta über sei­ne täg­li­chen Auf­ga­ben gesprochen.

Herr Puch­ta, war­um wur­de die Bam­ber­ger Nie­der­las­sung des Rum­mels­ber­ger Betreu­ungs­ver­eins gegründet?

Andre­as Puch­ta: Ich war vor­her 15 Jah­re lang bei der Rum­mels­ber­ger Dia­ko­nie im Land­kreis Haß­ber­ge aktiv, wo Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit geis­ti­ger Behin­de­rung betrie­ben wer­den. In die­ser Zeit lern­te ich dort auch das Betreu­ungs­we­sen ken­nen, weil vie­le der Men­schen, die in die­sen Ein­rich­tun­gen leben, recht­li­che Betreu­ung brau­chen. Das war sofort ein span­nen­des The­ma für mich. Aller­dings dach­te ich mir dabei auch hin und wie­der, dass man hier und da ein biss­chen mehr für die Betreu­ten tun könn­te. Dann besuch­te ich eine Wei­ter­bil­dung zum The­ma Berufs­be­treu­ung, die recht­li­che, sozi­al­recht­li­che und auch medi­zi­ni­sche Din­ge betrifft.

Gleich­zei­tig betreibt unser Trä­ger, die Rum­mels­ber­ger Dia­ko­nie, so eine Art Markt­ana­ly­se. Wel­che Unter­stüt­zung brau­chen die Men­schen? Wir hat­ten in Bay­ern zwar schon mehr als 170 Stand­or­te mit über 5000 Mit­ar­bei­ten­den, aber Bam­berg war ein blin­der Fleck auf der Land­kar­te. Da war es natür­lich inter­es­sant, auch in Bam­berg eine Nie­der­las­sung zu eröff­nen. Außer­dem wur­den wir von der hie­si­gen städ­ti­schen Betreu­ungs­stel­le ange­spro­chen ob die Rum­mels­ber­ger Dia­ko­nie Inter­es­se hät­te, die Trä­ger­schaft für einen Betreu­ungs­ver­ein zu über­neh­men. Der Rum­mels­ber­ger Betreu­ungs­ver­ein ergänzt somit das Bam­ber­ger Ange­bot an Betreu­ungs­ver­ei­nen, neben der SkF, der pro­fes­sio­nel­len Sozi­al­ar­beit der AWO und Cha­peau Claque, um einen wei­te­ren Träger.

Was wür­de ohne Sie in Bam­berg fehlen?

Andre­as Puch­ta: Was fehl­te, war auf jeden Fall ein dia­ko­nisch-evan­ge­li­scher Trä­ger – einen katho­li­schen gab es mit dem SkF schon. Und was ins­ge­samt fehlt, sind Men­schen, die recht­li­che Betreu­ung übernehmen.

Herrscht also auch in die­ser Bran­che Fachkräftemangel?

Andre­as Puch­ta: Ja und nein. Die Betreu­ungs­stel­len haben momen­tan arge Not, Betreu­er zu fin­den – berufs­tä­ti­ge, aber auch ehren­amt­li­che. Auch das Aus­maß der Büro­kra­tie macht die Fäl­le, die wir bear­bei­ten, nicht leich­ter. Das hat vie­le – vor allem ehren­amt­li­che Betreue­rin­nen und Betreu­er – bewo­gen auf­zu­hö­ren. Hin­zu kamen in letz­ter Zeit auch Renteneintritte.

Wie sieht Ihr täg­li­ches Arbei­ten aus?

Andre­as Puch­ta: Wir bie­ten das kom­plet­te Spek­trum der recht­li­chen Betreu­ung an. Im Gesetz heißt es: Wenn ein Men­schen wegen Krank­heit oder Behin­de­rung nicht mehr für sich selbst sor­gen kann, kann recht­li­che Betreu­ung bestellt wer­den. Über ein gericht­lich ange­ord­ne­tes ärzt­li­ches Gut­ach­ten wird in so einem Fall eine Dia­gno­se erstellt und bei Bedarf eine recht­li­che Betreu­ung ein­ge­rich­tet. Die Bam­ber­ger Betreu­ungs­stel­le ermit­telt einen ehren­amt­li­chen und haupt­amt­li­chen Betreu­er. Unse­re Auf­ga­ben bezie­hen sich ent­spre­chend auf Fäl­le von recht­li­cher Betreu­ung in Pfle­ge­si­tua­tio­nen oder bei gesund­heit­li­chen Pro­ble­men, hier­zu gehö­ren zum Bei­spiel auch Ver­mö­gens­sor­gen, Arbeits- oder Woh­nungs­su­che oder Ver­tre­tung vor Behörden.

Ehren­amt­li­che kön­nen Betreu­un­gen führen?

Andre­as Puch­ta: Ja, das ist aus­drück­lich gewünscht. Ehren­amt­li­che wer­den bei die­ser ver­ant­wor­tungs­vol­len Auf­ga­be nicht allei­ne gelas­sen. Betre­ungs­ver­ei­ne beglei­ten Ehren­amt­li­che, die sich etwa aus sozia­lem Enga­ge­ment her­aus regis­trie­ren las­sen und eine oder meh­re­re Betreu­un­gen füh­ren. Den Ehren­amt­li­chen wer­den aber eher leich­te­re Fäl­le gege­ben. Dabei geht es zum Bei­spiel um Fra­gen wie: Wie stellt man für jeman­den, der in einer Pfle­ge- oder Behin­der­ten­ein­rich­tung lebt, einen Sozi­al­hil­fe­an­trag, an was muss man den­ken, wenn man mit medi­zi­ni­schem Per­so­nal spricht oder wie kann man die Schul­den des Betreu­ten regu­lie­ren? Har­te Fäl­le lie­gen meis­tens dann vor, wenn bei den Betrof­fe­nen vie­le Bau­stel­len zusam­men­kom­men. Jemand ist über­schul­det und plei­te, es sta­peln sich die Brie­fe von Behör­den, hin­zu kom­men viel­leicht noch Kon­flik­te mit dem Gesetz.

Leis­ten Sie auch anwalt­li­che Vertretung?

Andre­as Puch­ta: Anwalt­li­che Ver­tre­tung über­neh­men wir nicht – wir kön­nen bei Bedarf aller­dings einen Anwalt beauf­tra­gen. Außer­dem ist unse­re Betreu­ung kei­ne direk­te Betreu­ung. Es wird oft ange­nom­men, dass wir die Wäsche machen oder Leu­te zu Unter­su­chun­gen fah­ren. Dem ist nicht so. Wir kön­nen uns aber dar­um küm­mern, ein Netz­werk aus Fami­lie, Freun­den und Ehren­amt­li­chen für die betreu­te Per­son so auf­zu­bau­en, dass eine gute Unter­stüt­zung funk­tio­niert und auch sol­che Din­ge mög­lich sind.

Sie ver­an­stal­ten auch Vor­trä­ge zum The­ma Vor­sor­ge­voll­macht. Was hat es damit auf sich?

Andre­as Puch­ta: Das ist die drit­te Auf­ga­be des Betreu­ungs­ver­eins. Wir bera­ten Men­schen, wie man so eine recht­li­che Betreu­ung umge­hen oder ver­mei­den kann. Wie gesagt, kann es wegen Behin­de­rung oder Krank­heit sein, dass ein Mensch sei­ne Din­ge nicht mehr selbst regeln kann – dann wird ein Betreu­er vom Gericht bestellt. Aber es gibt die Mög­lich­keit, durch eine Vor­sor­ge­voll­macht vor­zu­beu­gen. Damit hält man fest, dass eine ande­re bevoll­mäch­tig­te Per­son, für den Fall dass man es selbst, aus wel­chen Grün­den auch immer, nicht mehr kann, in indi­vi­du­ell defi­nier­ten Berei­chen eine Ver­tre­tung aus­üben kann.

Wür­den Sie ein Bei­spiel dafür nennen?

Andre­as Puch­ta: Vie­le gehen zum Bei­spiel irr­tüm­lich davon aus, dass, wenn man ver­hei­ra­tet ist und mit einem schwe­ren Krank­heits­fall ins Kran­ken­haus kommt, die Part­ne­rin oder der Part­ner wie selbst­ver­ständ­lich vom Arzt über den Gesund­heits­zu­stand unter­rich­tet wer­den. Das trifft aber nicht immer zu. Auch gegen­über Ehe­part­nern wür­de ohne ent­spre­chen­des Doku­ment für den Arzt die Schwei­ge­pflicht gel­ten – er dürf­te nichts sagen. Auch dürf­te die Part­ne­rin oder der Part­ner nicht ent­schie­den, wie die Behand­lung wei­ter­geht, wenn die betrof­fe­ne Per­son es nicht mehr selbst ent­schei­den kann.

Das ist nur ein klei­nes Bei­spiel, zeigt aber sehr schön, wie wich­tig so eine Vor­sor­ge­voll­macht ist. Der Arzt müss­te dann zum Gericht, um zu berich­ten, dass die Per­son nicht mehr selbst ent­schei­den kann und Betreu­ung anfor­dern. Die­se Betreu­ung kann dann natür­lich der Part­ner oder die Part­ne­rin über­neh­men, aber es braucht einen Beschluss. Das kann ver­mie­den wer­den, wenn man eine Vor­sor­ge­voll­macht hat. Da sind wir behilf­lich mit Vor­trä­gen und beim Aus­fül­len von For­mu­la­ren. Und: Wer kei­nen Bevoll­mäch­tig­ten hat und kei­ne Vor­sor­ge­voll­macht aus­stel­len will, kann in einer Betreu­ungs­ver­fü­gung trotz­dem fest­schrei­ben, wer die Betreu­ung über­neh­men soll. Das kön­nen zum Bei­spiel Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge sein, an die sich das Gericht, wenn eine Betreu­ung nötig wird, zuerst wendet.

Wie groß sind dabei die Bildungslücken?

Andre­as Puch­ta: Ich muss­te, als ich hier 2022 anfing, selbst erst ler­nen, was eine Vor­sor­ge­voll­macht ist. Und auch in mei­nem Freun­des- und Bekann­ten­kreis wis­sen es weni­ge. Dar­um tei­le ich immer unse­re Mate­ria­li­en aus. Auf jeden Fall: Ein Fahr­rad­un­fall – und schon kann es pas­siert sein und man ist pfle­ge­be­dürf­tig. Wer kann dann an das Kon­to ran oder an Unter­la­gen? Oder wie soll im schlimms­ten Fall die Bestat­tung aus­se­hen? Sol­che Din­ge soll­te man regeln. Dabei sind wir ger­ne behilflich.