Der Rummelsberger Betreuungsverein vertritt Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aus verschiedenen Gründen nicht mehr selbst bewältigen können. Auch berät er, wie man
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Rechtsangelegenheiten, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Gesetzliche Vertretung mit dem Rummelsberger Betreuungsverein
Der Rummelsberger Betreuungsverein vertritt Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aus verschiedenen Gründen nicht mehr selbst bewältigen können. Auch berät er, wie man sich auf solche Situationen vorbereiten kann.
Unter der Trägerschaft der Rummelsberger Diakonie nimmt sich der Rummelsberger Betreuungsverein von der Bamberger Josephstraße aus der Betreuung von derzeit etwa 50 Personen an. Wobei „Betreuung“ nicht ganz das passende Wort ist, wie Berufsbetreuer Andreas Puchta sagt. „Vertretung“ würde besser passen – nämlich die gesetzliche, von einem Gericht angeordnete, zeitlich begrenzte Vertretung von Erwachsenen, die wegen ihres Alters, Krankheiten, sozialer Krisen, Verschuldung oder Drogenproblemen ihre rechtlichen Belange nicht mehr selbst regeln können.
Seit 2022 ist der Rummelsberger Betreuungsverein mit einem Team von drei Leuten in Bamberg aktiv. Wir haben mit Andreas Puchta über seine täglichen Aufgaben gesprochen.
Herr Puchta, warum wurde die Bamberger Niederlassung des Rummelsberger Betreuungsvereins gegründet?
Andreas Puchta: Ich war vorher 15 Jahre lang bei der Rummelsberger Diakonie im Landkreis Haßberge aktiv, wo Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung betrieben werden. In dieser Zeit lernte ich dort auch das Betreuungswesen kennen, weil viele der Menschen, die in diesen Einrichtungen leben, rechtliche Betreuung brauchen. Das war sofort ein spannendes Thema für mich. Allerdings dachte ich mir dabei auch hin und wieder, dass man hier und da ein bisschen mehr für die Betreuten tun könnte. Dann besuchte ich eine Weiterbildung zum Thema Berufsbetreuung, die rechtliche, sozialrechtliche und auch medizinische Dinge betrifft.
Gleichzeitig betreibt unser Träger, die Rummelsberger Diakonie, so eine Art Marktanalyse. Welche Unterstützung brauchen die Menschen? Wir hatten in Bayern zwar schon mehr als 170 Standorte mit über 5000 Mitarbeitenden, aber Bamberg war ein blinder Fleck auf der Landkarte. Da war es natürlich interessant, auch in Bamberg eine Niederlassung zu eröffnen. Außerdem wurden wir von der hiesigen städtischen Betreuungsstelle angesprochen ob die Rummelsberger Diakonie Interesse hätte, die Trägerschaft für einen Betreuungsverein zu übernehmen. Der Rummelsberger Betreuungsverein ergänzt somit das Bamberger Angebot an Betreuungsvereinen, neben der SkF, der professionellen Sozialarbeit der AWO und Chapeau Claque, um einen weiteren Träger.
Was würde ohne Sie in Bamberg fehlen?
Andreas Puchta: Was fehlte, war auf jeden Fall ein diakonisch-evangelischer Träger – einen katholischen gab es mit dem SkF schon. Und was insgesamt fehlt, sind Menschen, die rechtliche Betreuung übernehmen.
Herrscht also auch in dieser Branche Fachkräftemangel?
Andreas Puchta: Ja und nein. Die Betreuungsstellen haben momentan arge Not, Betreuer zu finden – berufstätige, aber auch ehrenamtliche. Auch das Ausmaß der Bürokratie macht die Fälle, die wir bearbeiten, nicht leichter. Das hat viele – vor allem ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer – bewogen aufzuhören. Hinzu kamen in letzter Zeit auch Renteneintritte.
Wie sieht Ihr tägliches Arbeiten aus?
Andreas Puchta: Wir bieten das komplette Spektrum der rechtlichen Betreuung an. Im Gesetz heißt es: Wenn ein Menschen wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, kann rechtliche Betreuung bestellt werden. Über ein gerichtlich angeordnetes ärztliches Gutachten wird in so einem Fall eine Diagnose erstellt und bei Bedarf eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Die Bamberger Betreuungsstelle ermittelt einen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuer. Unsere Aufgaben beziehen sich entsprechend auf Fälle von rechtlicher Betreuung in Pflegesituationen oder bei gesundheitlichen Problemen, hierzu gehören zum Beispiel auch Vermögenssorgen, Arbeits- oder Wohnungssuche oder Vertretung vor Behörden.
Ehrenamtliche können Betreuungen führen?
Andreas Puchta: Ja, das ist ausdrücklich gewünscht. Ehrenamtliche werden bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht alleine gelassen. Betreungsvereine begleiten Ehrenamtliche, die sich etwa aus sozialem Engagement heraus registrieren lassen und eine oder mehrere Betreuungen führen. Den Ehrenamtlichen werden aber eher leichtere Fälle gegeben. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie: Wie stellt man für jemanden, der in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung lebt, einen Sozialhilfeantrag, an was muss man denken, wenn man mit medizinischem Personal spricht oder wie kann man die Schulden des Betreuten regulieren? Harte Fälle liegen meistens dann vor, wenn bei den Betroffenen viele Baustellen zusammenkommen. Jemand ist überschuldet und pleite, es stapeln sich die Briefe von Behörden, hinzu kommen vielleicht noch Konflikte mit dem Gesetz.
Leisten Sie auch anwaltliche Vertretung?
Andreas Puchta: Anwaltliche Vertretung übernehmen wir nicht – wir können bei Bedarf allerdings einen Anwalt beauftragen. Außerdem ist unsere Betreuung keine direkte Betreuung. Es wird oft angenommen, dass wir die Wäsche machen oder Leute zu Untersuchungen fahren. Dem ist nicht so. Wir können uns aber darum kümmern, ein Netzwerk aus Familie, Freunden und Ehrenamtlichen für die betreute Person so aufzubauen, dass eine gute Unterstützung funktioniert und auch solche Dinge möglich sind.
Sie veranstalten auch Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht. Was hat es damit auf sich?
Andreas Puchta: Das ist die dritte Aufgabe des Betreuungsvereins. Wir beraten Menschen, wie man so eine rechtliche Betreuung umgehen oder vermeiden kann. Wie gesagt, kann es wegen Behinderung oder Krankheit sein, dass ein Mensch seine Dinge nicht mehr selbst regeln kann – dann wird ein Betreuer vom Gericht bestellt. Aber es gibt die Möglichkeit, durch eine Vorsorgevollmacht vorzubeugen. Damit hält man fest, dass eine andere bevollmächtigte Person, für den Fall dass man es selbst, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr kann, in individuell definierten Bereichen eine Vertretung ausüben kann.
Würden Sie ein Beispiel dafür nennen?
Andreas Puchta: Viele gehen zum Beispiel irrtümlich davon aus, dass, wenn man verheiratet ist und mit einem schweren Krankheitsfall ins Krankenhaus kommt, die Partnerin oder der Partner wie selbstverständlich vom Arzt über den Gesundheitszustand unterrichtet werden. Das trifft aber nicht immer zu. Auch gegenüber Ehepartnern würde ohne entsprechendes Dokument für den Arzt die Schweigepflicht gelten – er dürfte nichts sagen. Auch dürfte die Partnerin oder der Partner nicht entschieden, wie die Behandlung weitergeht, wenn die betroffene Person es nicht mehr selbst entscheiden kann.
Das ist nur ein kleines Beispiel, zeigt aber sehr schön, wie wichtig so eine Vorsorgevollmacht ist. Der Arzt müsste dann zum Gericht, um zu berichten, dass die Person nicht mehr selbst entscheiden kann und Betreuung anfordern. Diese Betreuung kann dann natürlich der Partner oder die Partnerin übernehmen, aber es braucht einen Beschluss. Das kann vermieden werden, wenn man eine Vorsorgevollmacht hat. Da sind wir behilflich mit Vorträgen und beim Ausfüllen von Formularen. Und: Wer keinen Bevollmächtigten hat und keine Vorsorgevollmacht ausstellen will, kann in einer Betreuungsverfügung trotzdem festschreiben, wer die Betreuung übernehmen soll. Das können zum Beispiel Familienangehörige sein, an die sich das Gericht, wenn eine Betreuung nötig wird, zuerst wendet.
Wie groß sind dabei die Bildungslücken?
Andreas Puchta: Ich musste, als ich hier 2022 anfing, selbst erst lernen, was eine Vorsorgevollmacht ist. Und auch in meinem Freundes- und Bekanntenkreis wissen es wenige. Darum teile ich immer unsere Materialien aus. Auf jeden Fall: Ein Fahrradunfall – und schon kann es passiert sein und man ist pflegebedürftig. Wer kann dann an das Konto ran oder an Unterlagen? Oder wie soll im schlimmsten Fall die Bestattung aussehen? Solche Dinge sollte man regeln. Dabei sind wir gerne behilflich.