Bayerns Gesundheitsministerium hat für die Weihnachtszeit Erleichterungen bei Corona-Tests für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheimen eingeführt.
Wer zwischen 23. Dezember und 9. Januar ein Krankenhaus, Pflegeheim oder andere medizinische Einrichtungen besuchen möchte, kann einen negativen Corona-Test binnen 24 Stunden auch in einer weiteren Einrichtung vorlegen, für deren Besuch ein solcher Nachweis erforderlich wäre. Bisher hätte man sich für jeden neuen Besuch einer Einrichtung neu testen lassen müssen.
Von dieser Erleichterung verspricht sich das Ministerium, Einrichtungen, ihre Beschäftigten und ihre BesucherInnen zu entlasten. Das sei gerade in der Weihnachtszeit sinnvoll, in der hohe Besuchsaufkommen auf eine in vielen Einrichtungen personell angespannte Lage träfen. Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe könnten sich so zeitlich begrenzt gegenseitig unterstützen und entlasten.
Für die Bescheinigung zu den Corona-Tests stellt das bayerische Gesundheitsministerium ein Musterformular zur Verfügung. Nimmt eine Einrichtung einen Test selbst vor, füllt sie das Formular aus und die BesucherInnen können den Test auch in einer weiteren Einrichtung verwenden, statt sich dort nicht erneut testen lassen zu müssen. Gleiches gilt, wenn Einrichtungen Selbsttestungen der BesucherInnen vor Ort ermöglichen.
Sollte es Einrichtungen aufgrund personeller Engpässe und geringer Testkapazitäten während der Feiertage aber nicht möglich sein, vor Ort zu testen, können BesucherInnen ausnahmsweise auch eine Selbsttestung ohne Aufsicht unternehmen.
Für alle Erleichterungen gilt unterdessen: Die Einrichtungen können diese Erleichterungen freiwillig umsetzen, sie müssen es aber nicht.