Die Ampelkoalition hat sich auf ein Gesetzespaket zu Entlastungen bei Strom- und Heizkosten geenigt. Was die Gas- und Strompreisbremse für VerbraucherInnen bedeuten kann.
„Mit der Gas- und Strompreisbremse reagieren wir entschlossen und zukunftsweisend auf die historische Krise der Energieversorgung, die durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht wird“, zitiert eine Mitteilung Lisa Badum, Grüne Bundestagsabgeordnete aus Bamberg. „Die Ampel-Koalition entlastet Millionen Haushalte und Unternehmen ebenso wie Krankenhäuser, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen.“
Die Menschen in Oberfranken werden laut Badum die Unterstützung der Gas- und Strompreisbremse sehr schnell auf ihren Rechnungen sehen können. „Und auch, wer mit Heizöl oder Holzpellets heizt, wird über eine Härtefallregelung rückwirkend entlastet.“
Private Haushalte und kleine Unternehmen (bis 30.000 Kilowattstunde Jahresverbrauch) sollen durch das Gesetzespaket 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Eine vierköpfige Familie mit einem bisherigen Verbrauch von 4.500 Kilowattstunden soll mehr als 85 Euro im Monat sparen können. Für einen Single mit bisher 2.000 Kilowattstunden Verbrauch sollen knapp 40 Euro weniger im Monat möglich sein. Mittleren und größeren Unternehmen stellt die Strompreisbremse 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde in Aussicht.
Gaspreisbremse erst ab März 2023
Beim Gas sollen es 80 Prozent des im September prognostizierten Gasverbrauchs für 12 Cent/Kilowattstunde sein, die private Haushalte und kleine Unternehmen erhalten. Für eine vierköpfige Familie mit einem bisherigen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden kann das durch 20 Prozent Einsparung und die Gaspreisbremse eine Gesamt-Einsparung von mehr als 150 Euro im Monat bedeuten. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden kann mehr als 50 Euro einsparen. Bei größere Kunden ist ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Gas-Jahresverbrauchs im Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von sieben Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Berechnungsgrundlage ist jeweils ein regulärer Gaspreis von 22 Cent/Kilowattstunde. Die Gaspreisbremse wird aus technischen Gründen zwar erst ab März 2023 eingeführt, soll dann aber rückwirkend ab 1. Januar 2023 gelten.
Schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien
Mit der Einigung werde auch der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien vorangebracht werden, so Lisa Badum. Zum Beispiel sollen die gestiegenen Inflationskosten bei den erneuerbaren Energien bei künftigen Ausschreibungen berücksichtigt werden. „Damit stärkt die Ampel den Erneuerbaren-Standort Deutschland und gewährleistet Investitionssicherheit.“ Denn nur mit mehr erneuerbaren Energien verbunden mit mehr Energieeffizienz sei Deutschland gegen künftige Energiekrisen besser gewappnet. Das sorge außerdem für saubere, sichere und auch bezahlbare Strom- und Heizkosten.