„Extre­mis­ten haben im öffent­li­chen Dienst nichts verloren“

Herr­mann sieht sich durch Gerichts­ent­schluss zur „Jun­gen Alter­na­ti­ve“ bestätigt

/
1 Min. zu lesen
Herrmann
Symbolbild, Foto: Pixabay
Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann hat die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Köln, die „Jun­ge Alter­na­ti­ve“ als extre­mis­tisch ein­zu­stu­fen, gut­ge­hei­ßen. Denn Bay­ern fra­ge bei Ein­stel­lungs­ver­fah­ren im öffent­li­chen Dienst bereits seit 2019 eine etwa­ige JA-Mit­glied­schaft ab.

Am 6. Febru­ar gab das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln bekannt, dass der Ver­fas­sungs­schutz die AfD-Orga­ni­sa­ti­on „Jun­ge Alter­na­ti­ve“ (JA) als gesi­chert extre­mis­ti­sche Bestre­bung ein­stu­fen darf. Als Grund für die Ent­schei­dung nann­te das Gericht unter ande­rem, dass die „JA“ einen völ­kisch-abstam­mungs­mä­ßi­gen Volks­be­griff ver­tre­te. Auch der Erhalt des deut­schen Vol­kes in sei­nem eth­ni­schen Bestand und nach Mög­lich­keit der Aus­schluss soge­nann­ter eth­nisch Frem­der sei eine zen­tra­le poli­ti­sche Vor­stel­lung der JA.

Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann (CSU) teil­te nun mit (14. Febru­ar), sich durch den Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts in einer eige­nen Ent­schei­dung aus dem Jahr 2019 bestä­tigt zu sehen. Dar­in geht es um Ein­stel­lungs­vor­aus­set­zun­gen für den öffent­li­chen Dienst. „Bereits seit 2019 wird im Frei­staat jede Bewer­be­rin und jeder Bewer­ber auch nach einer etwa­igen JA-Mit­glied­schaft sowie Unter­stüt­zung der JA befragt“, zitiert eine Mit­tei­lung des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums Herr­mann. „Wird eine die­ser Fra­gen bejaht, fin­det eine nähe­re Prü­fung der Ver­fas­sungs­treue statt. Denn eine der­ar­ti­ge Zuge­hö­rig­keit begrün­det Zwei­fel dar­an, ob die Per­son jeder­zeit für die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ein­tre­ten wird.“

Eine Beru­fung in das Beamt:innen-Verhältnis set­ze laut Herr­mann aber vor­aus, dass die­se Zwei­fel vor­her aus­ge­räumt wer­den. „Extre­mis­ten und Ver­fas­sungs­fein­de haben im öffent­li­chen Dienst nichts ver­lo­ren. Es ist auch wider­sin­nig, wenn Per­so­nen, die unse­ren Staat ableh­nen, für die­sen arbeiten.“

In bestimm­ten Berei­chen des öffent­li­chen Diens­tes, wie der Poli­zei, habe der Frei­staat durch die Ein­füh­rung einer Regel­ab­fra­ge beim Ver­fas­sungs­schutz zudem sicher­ge­stellt, dass Erkennt­nis­se des Ver­fas­sungs­schut­zes vor Ein­stel­lung von Bewerberin:innen in die Ent­schei­dung ein­flös­sen. „Ver­fas­sungs­fein­de haben kei­nen Platz in unse­ren Sicher­heits­be­hör­den“, so Herr­mann wei­ter. „Bei Poli­zei­voll­zugs­be­am­tin­nen und ‑beam­ten fra­gen wir daher seit 2021 vor jeder Ein­stel­lung beim Ver­fas­sungs­schutz nach, ob ver­fas­sungs­schutz­re­le­van­te Erkennt­nis­se vor­lie­gen. Wer einen sol­chen Beruf ergrei­fen will, bei dem muss in beson­de­rer Wei­se gewähr­leis­tet sein, dass er fest auf dem Boden unse­res Grund­ge­set­zes und der baye­ri­schen Ver­fas­sung steht.“

Weiterer Artikel

Stadt und Land­kreis Bamberg

Tou­ris­mus: 1,2 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen in Stadt und Land

Nächster Artikel

Zuwachs von 3,1 Prozent

Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken: Mehr Lehr­ver­trä­ge als 2022