Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die „Junge Alternative“ als extremistisch einzustufen, gutgeheißen. Denn Bayern frage bei Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst bereits seit 2019 eine etwaige JA-Mitgliedschaft ab.
Am 6. Februar gab das Verwaltungsgericht Köln bekannt, dass der Verfassungsschutz die AfD-Organisation „Junge Alternative“ (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen darf. Als Grund für die Entscheidung nannte das Gericht unter anderem, dass die „JA“ einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete. Auch der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss sogenannter ethnisch Fremder sei eine zentrale politische Vorstellung der JA.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) teilte nun mit (14. Februar), sich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts in einer eigenen Entscheidung aus dem Jahr 2019 bestätigt zu sehen. Darin geht es um Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst. „Bereits seit 2019 wird im Freistaat jede Bewerberin und jeder Bewerber auch nach einer etwaigen JA-Mitgliedschaft sowie Unterstützung der JA befragt“, zitiert eine Mitteilung des bayerischen Innenministeriums Herrmann. „Wird eine dieser Fragen bejaht, findet eine nähere Prüfung der Verfassungstreue statt. Denn eine derartige Zugehörigkeit begründet Zweifel daran, ob die Person jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten wird.“
Eine Berufung in das Beamt:innen-Verhältnis setze laut Herrmann aber voraus, dass diese Zweifel vorher ausgeräumt werden. „Extremisten und Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Es ist auch widersinnig, wenn Personen, die unseren Staat ablehnen, für diesen arbeiten.“
In bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes, wie der Polizei, habe der Freistaat durch die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz zudem sichergestellt, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vor Einstellung von Bewerberin:innen in die Entscheidung einflössen. „Verfassungsfeinde haben keinen Platz in unseren Sicherheitsbehörden“, so Herrmann weiter. „Bei Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamten fragen wir daher seit 2021 vor jeder Einstellung beim Verfassungsschutz nach, ob verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. Wer einen solchen Beruf ergreifen will, bei dem muss in besonderer Weise gewährleistet sein, dass er fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung steht.“