Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

„Die Hei­mat“ wird aus staat­li­cher Finan­zie­rung ausgeschlossen

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Die Heimat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Foto: Pixabay
Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann hat die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die rechts­extre­me Par­tei „Die Hei­mat“ aus der staat­li­chen Finan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, begrüßt. Dabei han­de­le es sich um ein wich­ti­ges Signal im Kampf gegen Extremisten.

Einen Tag bevor CSU, Freie Wäh­ler und AfD im baye­ri­schen Land­tag zwei AfD-Kan­di­da­ten zu ehren­amt­li­chen Rich­tern am baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof wähl­ten, hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt am 23. Janu­ar bekannt­ge­ge­ben, die rechts­extre­me Par­tei „Die Hei­mat“ für sechs Jah­re von der staat­li­chen Par­tei­en­fi­nan­zie­rung auszuschließen.

Zu die­ser rich­ter­li­chen Ent­schei­dung aus Karls­ru­he zitiert eine Mit­tei­lung des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums Joa­chim Herr­mann (CSU): „Die heu­ti­ge Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die Par­tei „Die Hei­mat“, vor­mals NPD, für die Dau­er von sechs Jah­ren von der staat­li­chen Par­tei­en­fi­nan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, ist ein wich­ti­ges Signal im Kampf gegen Extre­mis­ten. Es ist völ­lig wider­sin­nig, Par­tei­en, die unse­re Ver­fas­sung ableh­nen und unse­re Demo­kra­tie mit Füßen tre­ten, hier­für auch noch mit staat­li­chen Gel­dern zu unter­stüt­zen.“ Das Gericht habe mit sei­ner ein­stim­mi­gen Ent­schei­dung die wehr­haf­te Demo­kra­tie gestärkt und auf­ge­zeigt, dass es auch unter­halb der Schwel­le des Par­tei­ver­bots Mit­tel und Wege gebe, sich gegen Ver­fas­sungs­fein­de zu stel­len. „Und die­se Mög­lich­kei­ten wer­den wir selbst­ver­ständ­lich aus­schöp­fen, um sämt­li­che extre­mis­ti­schen Bestre­bun­gen zu bekämp­fen“, sag­te Bay­erns Innneminister.

Die Ent­schei­dung gibt laut Herr­mann wich­ti­ge Hin­wei­se dar­auf, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Instru­men­te der wehr­haf­ten Demo­kra­tie auch gegen ande­re ver­fas­sungs­feind­li­che Par­tei­en ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Sie zei­ge jedoch auch, dass die Hür­den für einen Aus­schluss aus der staat­li­chen Finan­zie­rung fast genau­so hoch sind wie bei einem Par­tei­ver­bot. „Wir wer­den daher die Ent­schei­dung nun gemein­sam mit dem Bund und den ande­ren Län­dern genau ana­ly­sie­ren und auswerten.“

Steu­er­li­che Begüns­ti­gun­gen fal­len eben­falls weg

Dar­über hin­aus sei es nach den Wor­ten des Innen­mi­nis­ters erfreu­lich, dass künf­tig auch kei­ne Spen­den­gel­der und Mit­glieds­bei­trä­ge an „Die Hei­mat“ von der Steu­er abge­setzt wer­den kön­nen. „Mit dem Weg­fall der steu­er­li­chen Begüns­ti­gung fal­len finan­zi­el­le Anrei­ze weg, so dass auch die­se Quel­len aus­ge­trock­net wer­den“, sag­te Joa­chim Herrmann.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat­te im vor­an­ge­gan­ge­nen Par­tei­ver­bots­ver­fah­ren gegen die Par­tei „Die Hei­mat“ in sei­nem Urteil vom Janu­ar 2017 fest­ge­stellt, dass die Par­tei zwar ver­fas­sungs­feind­lich, jedoch nicht zu ver­bie­ten ist, da ihr das Poten­ti­al feh­le, ihre ver­fas­sungs­feind­li­chen Zie­le auch zu ver­wirk­li­chen. Mit der Ände­rung des Grund­ge­set­zes in Arti­kel 21 und dem Antrag, die NPD von der staat­li­chen Par­tei­fi­nan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, haben Bun­des­rat, Bun­des­tag und Bun­des­re­gie­rung jedoch einen Hin­weis des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts auf­ge­grif­fen, der­ar­ti­ge Par­tei­en zu sanktionieren.

Die Ver­fas­sungs­feind­lich­keit der NPD-Nach­fol­ge­par­tei besteht nach dem heu­ti­gen Urteil des Gerichts fort. „Die Hei­mat“ sei dem­ge­mäß eine Par­tei, die nach ihren Zie­len und dem Ver­hal­ten ihrer Anhänger:innen dar­auf aus­ge­rich­tet ist, die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung zu beein­träch­ti­gen oder zu beseitigen.

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