Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

Bam­ber­ger Grü­ne for­dern Prü­fung von AfD-Verbot

1 Min. zu lesen
AfD-Verbot
Das Bundesverfassungsgericht, Foto: Pixabay
Die Bam­ber­ger Grü­nen for­dern, ein AfD-Ver­bot und den Aus­schluss der rechts­extre­men Par­tei von staat­li­cher Finan­zie­rung zu prü­fen. Das Grund­ge­setz hal­te die­se Werk­zeu­ge zur Ver­tei­di­gung der Demo­kra­tie bereit.

Was letz­te Woche (20. Janu­ar) etwa bereits die baye­ri­sche SPD for­der­te, for­dern nun auch die Bam­ber­ger Grü­nen. Wie die Par­tei bekannt­gab, hat sie auf einer Mit­glie­der­ver­samm­lung am 25. Janu­ar beschlos­sen, ein AfD-Ver­bot und den Aus­schluss der rechts­extre­men Par­tei von staat­li­cher Finan­zie­rung zu befür­wor­ten. Bun­des­tag und Bun­des­rat sol­len ent­spre­chen­de Anträ­ge beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stellen.

In dem Beschluss heißt es, dass die rechts­extre­me AfD eine fun­da­men­ta­le Bedro­hung für die Demo­kra­tie dar­stel­le. Ihre Zie­le und das Ver­hal­ten ihrer Anhänger:innen ziel­ten dar­auf ab, die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung zu gefähr­den. Dabei bezieht sich der Beschluss-Text unter ande­rem auf die jüngs­ten Ent­hül­lun­gen über Depor­ta­ti­ons­plä­ne, an deren Dis­kus­si­on auch Vertreter:innen der AfD betei­ligt waren.

Luis Reit­h­mei­er, Mit­glied des grü­nen Stadt­vor­stands, wies in die­sem Zusam­men­hang zudem auf die Demons­tra­tio­nen gegen rechts hin, die seit letz­ter Woche deutsch­land­weit statt­fin­den. „Eine brei­te Koali­ti­on von vie­len tau­send Men­schen folgt seit vie­len Tagen dem Auf­ruf enga­gier­ter Demokrat:innen zur Unter­stüt­zung einer frei­en und viel­fäl­ti­gen Gesell­schaft.“ Auch in Bam­berg waren am 20. Janu­ar mehr als 6.000 Men­schen auf die Stra­ße gegangen.

Zu den For­de­run­gen des Beschlus­ses sag­te Stadt­vor­stands­spre­cher Timm Schul­ze: „Das Grund­ge­setz ent­hält aus his­to­ri­schem Bewusst­sein eine Viel­zahl von rechts­staat­li­chen Maß­nah­men zur Ver­tei­di­gung der frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung. Die­se Werk­zeu­ge der wehr­haf­ten Demo­kra­tie müs­sen wir auch aktiv nutzen.“

Dazu gehö­re der Aus­schluss von staat­li­chen Mit­teln, denn die Demo­kra­tie dür­fe ihre Fein­de nicht finan­zie­ren. Aber auch das Par­tei­ver­bot müs­se vom Ver­fas­sungs­ge­richt geprüft wer­den. „Wenn mög­lich auch frü­her für ein­zel­ne Lan­des­ver­bän­de der AfD. Wir for­dern außer­dem eine Prü­fung des Ver­bots der als Ver­ein orga­ni­sier­ten Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on „Jun­ge Alter­na­ti­ve“ durch das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um“, sag­te Schulze.

Weiterer Artikel

For­schungs­ver­bund zum Fami­li­en­le­ben in Bay­ern startet

Nächster Artikel

„Lücken in der Geschich­te kom­po­nie­ren. Kri­tik als Sor­ge und Vergnügen“

Vil­la Con­cor­dia: Aus­stel­lung Katery­na Badianova