Die Bamberger Grünen fordern, ein AfD-Verbot und den Ausschluss der rechtsextremen Partei von staatlicher Finanzierung zu prüfen. Das Grundgesetz halte diese Werkzeuge zur Verteidigung der Demokratie bereit.
Was letzte Woche (20. Januar) etwa bereits die bayerische SPD forderte, fordern nun auch die Bamberger Grünen. Wie die Partei bekanntgab, hat sie auf einer Mitgliederversammlung am 25. Januar beschlossen, ein AfD-Verbot und den Ausschluss der rechtsextremen Partei von staatlicher Finanzierung zu befürworten. Bundestag und Bundesrat sollen entsprechende Anträge beim Bundesverfassungsgericht stellen.
In dem Beschluss heißt es, dass die rechtsextreme AfD eine fundamentale Bedrohung für die Demokratie darstelle. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger:innen zielten darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gefährden. Dabei bezieht sich der Beschluss-Text unter anderem auf die jüngsten Enthüllungen über Deportationspläne, an deren Diskussion auch Vertreter:innen der AfD beteiligt waren.
Luis Reithmeier, Mitglied des grünen Stadtvorstands, wies in diesem Zusammenhang zudem auf die Demonstrationen gegen rechts hin, die seit letzter Woche deutschlandweit stattfinden. „Eine breite Koalition von vielen tausend Menschen folgt seit vielen Tagen dem Aufruf engagierter Demokrat:innen zur Unterstützung einer freien und vielfältigen Gesellschaft.“ Auch in Bamberg waren am 20. Januar mehr als 6.000 Menschen auf die Straße gegangen.
Zu den Forderungen des Beschlusses sagte Stadtvorstandssprecher Timm Schulze: „Das Grundgesetz enthält aus historischem Bewusstsein eine Vielzahl von rechtsstaatlichen Maßnahmen zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Diese Werkzeuge der wehrhaften Demokratie müssen wir auch aktiv nutzen.“
Dazu gehöre der Ausschluss von staatlichen Mitteln, denn die Demokratie dürfe ihre Feinde nicht finanzieren. Aber auch das Parteiverbot müsse vom Verfassungsgericht geprüft werden. „Wenn möglich auch früher für einzelne Landesverbände der AfD. Wir fordern außerdem eine Prüfung des Verbots der als Verein organisierten Jugendorganisation „Junge Alternative“ durch das Bundesinnenministerium“, sagte Schulze.