Die Bamberger Grünen fordern, ein AfD-Verbot und den Ausschluss der rechtsextremen Partei von staatlicher Finanzierung zu prüfen. Das Grundgesetz halte diese Werkzeuge
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Bundesverfassungsgericht
Bamberger Grüne fordern Prüfung von AfD-Verbot
Die Bamberger Grünen fordern, ein AfD-Verbot und den Ausschluss der rechtsextremen Partei von staatlicher Finanzierung zu prüfen. Das Grundgesetz halte diese Werkzeuge zur Verteidigung der Demokratie bereit.
Was letzte Woche (20. Januar) etwa bereits die bayerische SPD forderte, fordern nun auch die Bamberger Grünen. Wie die Partei bekanntgab, hat sie auf einer Mitgliederversammlung am 25. Januar beschlossen, ein AfD-Verbot und den Ausschluss der rechtsextremen Partei von staatlicher Finanzierung zu befürworten. Bundestag und Bundesrat sollen entsprechende Anträge beim Bundesverfassungsgericht stellen.
In dem Beschluss heißt es, dass die rechtsextreme AfD eine fundamentale Bedrohung für die Demokratie darstelle. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger:innen zielten darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gefährden. Dabei bezieht sich der Beschluss-Text unter anderem auf die jüngsten Enthüllungen über Deportationspläne, an deren Diskussion auch Vertreter:innen der AfD beteiligt waren.
Luis Reithmeier, Mitglied des grünen Stadtvorstands, wies in diesem Zusammenhang zudem auf die Demonstrationen gegen rechts hin, die seit letzter Woche deutschlandweit stattfinden. „Eine breite Koalition von vielen tausend Menschen folgt seit vielen Tagen dem Aufruf engagierter Demokrat:innen zur Unterstützung einer freien und vielfältigen Gesellschaft.“ Auch in Bamberg waren am 20. Januar mehr als 6.000 Menschen auf die Straße gegangen.
Zu den Forderungen des Beschlusses sagte Stadtvorstandssprecher Timm Schulze: „Das Grundgesetz enthält aus historischem Bewusstsein eine Vielzahl von rechtsstaatlichen Maßnahmen zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Diese Werkzeuge der wehrhaften Demokratie müssen wir auch aktiv nutzen.“
Dazu gehöre der Ausschluss von staatlichen Mitteln, denn die Demokratie dürfe ihre Feinde nicht finanzieren. Aber auch das Parteiverbot müsse vom Verfassungsgericht geprüft werden. „Wenn möglich auch früher für einzelne Landesverbände der AfD. Wir fordern außerdem eine Prüfung des Verbots der als Verein organisierten Jugendorganisation „Junge Alternative“ durch das Bundesinnenministerium“, sagte Schulze.
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„Die Heimat“ wird aus staatlicher Finanzierung ausgeschlossen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ aus der staatlichen Finanzierung auszuschließen, begrüßt. Dabei handele es sich um ein wichtiges Signal im Kampf gegen Extremisten.
Einen Tag bevor CSU, Freie Wähler und AfD im bayerischen Landtag zwei AfD-Kandidaten zu ehrenamtlichen Richtern am bayerischen Verfassungsgerichtshof wählten, hatte das Bundesverfassungsgericht am 23. Januar bekanntgegeben, die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
Zu dieser richterlichen Entscheidung aus Karlsruhe zitiert eine Mitteilung des bayerischen Innenministeriums Joachim Herrmann (CSU): „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Partei „Die Heimat“, vormals NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Extremisten. Es ist völlig widersinnig, Parteien, die unsere Verfassung ablehnen und unsere Demokratie mit Füßen treten, hierfür auch noch mit staatlichen Geldern zu unterstützen.“ Das Gericht habe mit seiner einstimmigen Entscheidung die wehrhafte Demokratie gestärkt und aufgezeigt, dass es auch unterhalb der Schwelle des Parteiverbots Mittel und Wege gebe, sich gegen Verfassungsfeinde zu stellen. „Und diese Möglichkeiten werden wir selbstverständlich ausschöpfen, um sämtliche extremistischen Bestrebungen zu bekämpfen“, sagte Bayerns Innneminister.
Die Entscheidung gibt laut Herrmann wichtige Hinweise darauf, unter welchen Voraussetzungen die Instrumente der wehrhaften Demokratie auch gegen andere verfassungsfeindliche Parteien eingesetzt werden können. Sie zeige jedoch auch, dass die Hürden für einen Ausschluss aus der staatlichen Finanzierung fast genauso hoch sind wie bei einem Parteiverbot. „Wir werden daher die Entscheidung nun gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern genau analysieren und auswerten.“
Steuerliche Begünstigungen fallen ebenfalls weg
Darüber hinaus sei es nach den Worten des Innenministers erfreulich, dass künftig auch keine Spendengelder und Mitgliedsbeiträge an „Die Heimat“ von der Steuer abgesetzt werden können. „Mit dem Wegfall der steuerlichen Begünstigung fallen finanzielle Anreize weg, so dass auch diese Quellen ausgetrocknet werden“, sagte Joachim Herrmann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vorangegangenen Parteiverbotsverfahren gegen die Partei „Die Heimat“ in seinem Urteil vom Januar 2017 festgestellt, dass die Partei zwar verfassungsfeindlich, jedoch nicht zu verbieten ist, da ihr das Potential fehle, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch zu verwirklichen. Mit der Änderung des Grundgesetzes in Artikel 21 und dem Antrag, die NPD von der staatlichen Parteifinanzierung auszuschließen, haben Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung jedoch einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, derartige Parteien zu sanktionieren.
Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD-Nachfolgepartei besteht nach dem heutigen Urteil des Gerichts fort. „Die Heimat“ sei demgemäß eine Partei, die nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger:innen darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.