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Bundesverfassungsgericht

Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

Bam­ber­ger Grü­ne for­dern Prü­fung von AfD-Verbot

Die Bam­ber­ger Grü­nen for­dern, ein AfD-Ver­bot und den Aus­schluss der rechts­extre­men Par­tei von staat­li­cher Finan­zie­rung zu prü­fen. Das Grund­ge­setz hal­te die­se Werk­zeu­ge zur Ver­tei­di­gung der Demo­kra­tie bereit.

Was letz­te Woche (20. Janu­ar) etwa bereits die baye­ri­sche SPD for­der­te, for­dern nun auch die Bam­ber­ger Grü­nen. Wie die Par­tei bekannt­gab, hat sie auf einer Mit­glie­der­ver­samm­lung am 25. Janu­ar beschlos­sen, ein AfD-Ver­bot und den Aus­schluss der rechts­extre­men Par­tei von staat­li­cher Finan­zie­rung zu befür­wor­ten. Bun­des­tag und Bun­des­rat sol­len ent­spre­chen­de Anträ­ge beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stellen.

In dem Beschluss heißt es, dass die rechts­extre­me AfD eine fun­da­men­ta­le Bedro­hung für die Demo­kra­tie dar­stel­le. Ihre Zie­le und das Ver­hal­ten ihrer Anhänger:innen ziel­ten dar­auf ab, die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung zu gefähr­den. Dabei bezieht sich der Beschluss-Text unter ande­rem auf die jüngs­ten Ent­hül­lun­gen über Depor­ta­ti­ons­plä­ne, an deren Dis­kus­si­on auch Vertreter:innen der AfD betei­ligt waren.

Luis Reit­h­mei­er, Mit­glied des grü­nen Stadt­vor­stands, wies in die­sem Zusam­men­hang zudem auf die Demons­tra­tio­nen gegen rechts hin, die seit letz­ter Woche deutsch­land­weit statt­fin­den. „Eine brei­te Koali­ti­on von vie­len tau­send Men­schen folgt seit vie­len Tagen dem Auf­ruf enga­gier­ter Demokrat:innen zur Unter­stüt­zung einer frei­en und viel­fäl­ti­gen Gesell­schaft.“ Auch in Bam­berg waren am 20. Janu­ar mehr als 6.000 Men­schen auf die Stra­ße gegangen.

Zu den For­de­run­gen des Beschlus­ses sag­te Stadt­vor­stands­spre­cher Timm Schul­ze: „Das Grund­ge­setz ent­hält aus his­to­ri­schem Bewusst­sein eine Viel­zahl von rechts­staat­li­chen Maß­nah­men zur Ver­tei­di­gung der frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung. Die­se Werk­zeu­ge der wehr­haf­ten Demo­kra­tie müs­sen wir auch aktiv nutzen.“

Dazu gehö­re der Aus­schluss von staat­li­chen Mit­teln, denn die Demo­kra­tie dür­fe ihre Fein­de nicht finan­zie­ren. Aber auch das Par­tei­ver­bot müs­se vom Ver­fas­sungs­ge­richt geprüft wer­den. „Wenn mög­lich auch frü­her für ein­zel­ne Lan­des­ver­bän­de der AfD. Wir for­dern außer­dem eine Prü­fung des Ver­bots der als Ver­ein orga­ni­sier­ten Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on „Jun­ge Alter­na­ti­ve“ durch das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um“, sag­te Schulze.

Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

„Die Hei­mat“ wird aus staat­li­cher Finan­zie­rung ausgeschlossen

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Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann hat die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die rechts­extre­me Par­tei „Die Hei­mat“ aus der staat­li­chen Finan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, begrüßt. Dabei han­de­le es sich um ein wich­ti­ges Signal im Kampf gegen Extremisten.

Einen Tag bevor CSU, Freie Wäh­ler und AfD im baye­ri­schen Land­tag zwei AfD-Kan­di­da­ten zu ehren­amt­li­chen Rich­tern am baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof wähl­ten, hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt am 23. Janu­ar bekannt­ge­ge­ben, die rechts­extre­me Par­tei „Die Hei­mat“ für sechs Jah­re von der staat­li­chen Par­tei­en­fi­nan­zie­rung auszuschließen.

Zu die­ser rich­ter­li­chen Ent­schei­dung aus Karls­ru­he zitiert eine Mit­tei­lung des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums Joa­chim Herr­mann (CSU): „Die heu­ti­ge Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die Par­tei „Die Hei­mat“, vor­mals NPD, für die Dau­er von sechs Jah­ren von der staat­li­chen Par­tei­en­fi­nan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, ist ein wich­ti­ges Signal im Kampf gegen Extre­mis­ten. Es ist völ­lig wider­sin­nig, Par­tei­en, die unse­re Ver­fas­sung ableh­nen und unse­re Demo­kra­tie mit Füßen tre­ten, hier­für auch noch mit staat­li­chen Gel­dern zu unter­stüt­zen.“ Das Gericht habe mit sei­ner ein­stim­mi­gen Ent­schei­dung die wehr­haf­te Demo­kra­tie gestärkt und auf­ge­zeigt, dass es auch unter­halb der Schwel­le des Par­tei­ver­bots Mit­tel und Wege gebe, sich gegen Ver­fas­sungs­fein­de zu stel­len. „Und die­se Mög­lich­kei­ten wer­den wir selbst­ver­ständ­lich aus­schöp­fen, um sämt­li­che extre­mis­ti­schen Bestre­bun­gen zu bekämp­fen“, sag­te Bay­erns Innneminister.

Die Ent­schei­dung gibt laut Herr­mann wich­ti­ge Hin­wei­se dar­auf, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Instru­men­te der wehr­haf­ten Demo­kra­tie auch gegen ande­re ver­fas­sungs­feind­li­che Par­tei­en ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Sie zei­ge jedoch auch, dass die Hür­den für einen Aus­schluss aus der staat­li­chen Finan­zie­rung fast genau­so hoch sind wie bei einem Par­tei­ver­bot. „Wir wer­den daher die Ent­schei­dung nun gemein­sam mit dem Bund und den ande­ren Län­dern genau ana­ly­sie­ren und auswerten.“

Steu­er­li­che Begüns­ti­gun­gen fal­len eben­falls weg

Dar­über hin­aus sei es nach den Wor­ten des Innen­mi­nis­ters erfreu­lich, dass künf­tig auch kei­ne Spen­den­gel­der und Mit­glieds­bei­trä­ge an „Die Hei­mat“ von der Steu­er abge­setzt wer­den kön­nen. „Mit dem Weg­fall der steu­er­li­chen Begüns­ti­gung fal­len finan­zi­el­le Anrei­ze weg, so dass auch die­se Quel­len aus­ge­trock­net wer­den“, sag­te Joa­chim Herrmann.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat­te im vor­an­ge­gan­ge­nen Par­tei­ver­bots­ver­fah­ren gegen die Par­tei „Die Hei­mat“ in sei­nem Urteil vom Janu­ar 2017 fest­ge­stellt, dass die Par­tei zwar ver­fas­sungs­feind­lich, jedoch nicht zu ver­bie­ten ist, da ihr das Poten­ti­al feh­le, ihre ver­fas­sungs­feind­li­chen Zie­le auch zu ver­wirk­li­chen. Mit der Ände­rung des Grund­ge­set­zes in Arti­kel 21 und dem Antrag, die NPD von der staat­li­chen Par­tei­fi­nan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, haben Bun­des­rat, Bun­des­tag und Bun­des­re­gie­rung jedoch einen Hin­weis des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts auf­ge­grif­fen, der­ar­ti­ge Par­tei­en zu sanktionieren.

Die Ver­fas­sungs­feind­lich­keit der NPD-Nach­fol­ge­par­tei besteht nach dem heu­ti­gen Urteil des Gerichts fort. „Die Hei­mat“ sei dem­ge­mäß eine Par­tei, die nach ihren Zie­len und dem Ver­hal­ten ihrer Anhänger:innen dar­auf aus­ge­rich­tet ist, die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung zu beein­träch­ti­gen oder zu beseitigen.