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Joachim Herrmann

„Extre­mis­ten haben im öffent­li­chen Dienst nichts verloren“

Herr­mann sieht sich durch Gerichts­ent­schluss zur „Jun­gen Alter­na­ti­ve“ bestätigt

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Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann hat die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Köln, die „Jun­ge Alter­na­ti­ve“ als extre­mis­tisch ein­zu­stu­fen, gut­ge­hei­ßen. Denn Bay­ern fra­ge bei Ein­stel­lungs­ver­fah­ren im öffent­li­chen Dienst bereits seit 2019 eine etwa­ige JA-Mit­glied­schaft ab.

Am 6. Febru­ar gab das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln bekannt, dass der Ver­fas­sungs­schutz die AfD-Orga­ni­sa­ti­on „Jun­ge Alter­na­ti­ve“ (JA) als gesi­chert extre­mis­ti­sche Bestre­bung ein­stu­fen darf. Als Grund für die Ent­schei­dung nann­te das Gericht unter ande­rem, dass die „JA“ einen völ­kisch-abstam­mungs­mä­ßi­gen Volks­be­griff ver­tre­te. Auch der Erhalt des deut­schen Vol­kes in sei­nem eth­ni­schen Bestand und nach Mög­lich­keit der Aus­schluss soge­nann­ter eth­nisch Frem­der sei eine zen­tra­le poli­ti­sche Vor­stel­lung der JA.

Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann (CSU) teil­te nun mit (14. Febru­ar), sich durch den Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts in einer eige­nen Ent­schei­dung aus dem Jahr 2019 bestä­tigt zu sehen. Dar­in geht es um Ein­stel­lungs­vor­aus­set­zun­gen für den öffent­li­chen Dienst. „Bereits seit 2019 wird im Frei­staat jede Bewer­be­rin und jeder Bewer­ber auch nach einer etwa­igen JA-Mit­glied­schaft sowie Unter­stüt­zung der JA befragt“, zitiert eine Mit­tei­lung des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums Herr­mann. „Wird eine die­ser Fra­gen bejaht, fin­det eine nähe­re Prü­fung der Ver­fas­sungs­treue statt. Denn eine der­ar­ti­ge Zuge­hö­rig­keit begrün­det Zwei­fel dar­an, ob die Per­son jeder­zeit für die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ein­tre­ten wird.“

Eine Beru­fung in das Beamt:innen-Verhältnis set­ze laut Herr­mann aber vor­aus, dass die­se Zwei­fel vor­her aus­ge­räumt wer­den. „Extre­mis­ten und Ver­fas­sungs­fein­de haben im öffent­li­chen Dienst nichts ver­lo­ren. Es ist auch wider­sin­nig, wenn Per­so­nen, die unse­ren Staat ableh­nen, für die­sen arbeiten.“

In bestimm­ten Berei­chen des öffent­li­chen Diens­tes, wie der Poli­zei, habe der Frei­staat durch die Ein­füh­rung einer Regel­ab­fra­ge beim Ver­fas­sungs­schutz zudem sicher­ge­stellt, dass Erkennt­nis­se des Ver­fas­sungs­schut­zes vor Ein­stel­lung von Bewerberin:innen in die Ent­schei­dung ein­flös­sen. „Ver­fas­sungs­fein­de haben kei­nen Platz in unse­ren Sicher­heits­be­hör­den“, so Herr­mann wei­ter. „Bei Poli­zei­voll­zugs­be­am­tin­nen und ‑beam­ten fra­gen wir daher seit 2021 vor jeder Ein­stel­lung beim Ver­fas­sungs­schutz nach, ob ver­fas­sungs­schutz­re­le­van­te Erkennt­nis­se vor­lie­gen. Wer einen sol­chen Beruf ergrei­fen will, bei dem muss in beson­de­rer Wei­se gewähr­leis­tet sein, dass er fest auf dem Boden unse­res Grund­ge­set­zes und der baye­ri­schen Ver­fas­sung steht.“

Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

„Die Hei­mat“ wird aus staat­li­cher Finan­zie­rung ausgeschlossen

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Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann hat die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die rechts­extre­me Par­tei „Die Hei­mat“ aus der staat­li­chen Finan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, begrüßt. Dabei han­de­le es sich um ein wich­ti­ges Signal im Kampf gegen Extremisten.

Einen Tag bevor CSU, Freie Wäh­ler und AfD im baye­ri­schen Land­tag zwei AfD-Kan­di­da­ten zu ehren­amt­li­chen Rich­tern am baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof wähl­ten, hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt am 23. Janu­ar bekannt­ge­ge­ben, die rechts­extre­me Par­tei „Die Hei­mat“ für sechs Jah­re von der staat­li­chen Par­tei­en­fi­nan­zie­rung auszuschließen.

Zu die­ser rich­ter­li­chen Ent­schei­dung aus Karls­ru­he zitiert eine Mit­tei­lung des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums Joa­chim Herr­mann (CSU): „Die heu­ti­ge Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die Par­tei „Die Hei­mat“, vor­mals NPD, für die Dau­er von sechs Jah­ren von der staat­li­chen Par­tei­en­fi­nan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, ist ein wich­ti­ges Signal im Kampf gegen Extre­mis­ten. Es ist völ­lig wider­sin­nig, Par­tei­en, die unse­re Ver­fas­sung ableh­nen und unse­re Demo­kra­tie mit Füßen tre­ten, hier­für auch noch mit staat­li­chen Gel­dern zu unter­stüt­zen.“ Das Gericht habe mit sei­ner ein­stim­mi­gen Ent­schei­dung die wehr­haf­te Demo­kra­tie gestärkt und auf­ge­zeigt, dass es auch unter­halb der Schwel­le des Par­tei­ver­bots Mit­tel und Wege gebe, sich gegen Ver­fas­sungs­fein­de zu stel­len. „Und die­se Mög­lich­kei­ten wer­den wir selbst­ver­ständ­lich aus­schöp­fen, um sämt­li­che extre­mis­ti­schen Bestre­bun­gen zu bekämp­fen“, sag­te Bay­erns Innneminister.

Die Ent­schei­dung gibt laut Herr­mann wich­ti­ge Hin­wei­se dar­auf, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Instru­men­te der wehr­haf­ten Demo­kra­tie auch gegen ande­re ver­fas­sungs­feind­li­che Par­tei­en ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Sie zei­ge jedoch auch, dass die Hür­den für einen Aus­schluss aus der staat­li­chen Finan­zie­rung fast genau­so hoch sind wie bei einem Par­tei­ver­bot. „Wir wer­den daher die Ent­schei­dung nun gemein­sam mit dem Bund und den ande­ren Län­dern genau ana­ly­sie­ren und auswerten.“

Steu­er­li­che Begüns­ti­gun­gen fal­len eben­falls weg

Dar­über hin­aus sei es nach den Wor­ten des Innen­mi­nis­ters erfreu­lich, dass künf­tig auch kei­ne Spen­den­gel­der und Mit­glieds­bei­trä­ge an „Die Hei­mat“ von der Steu­er abge­setzt wer­den kön­nen. „Mit dem Weg­fall der steu­er­li­chen Begüns­ti­gung fal­len finan­zi­el­le Anrei­ze weg, so dass auch die­se Quel­len aus­ge­trock­net wer­den“, sag­te Joa­chim Herrmann.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat­te im vor­an­ge­gan­ge­nen Par­tei­ver­bots­ver­fah­ren gegen die Par­tei „Die Hei­mat“ in sei­nem Urteil vom Janu­ar 2017 fest­ge­stellt, dass die Par­tei zwar ver­fas­sungs­feind­lich, jedoch nicht zu ver­bie­ten ist, da ihr das Poten­ti­al feh­le, ihre ver­fas­sungs­feind­li­chen Zie­le auch zu ver­wirk­li­chen. Mit der Ände­rung des Grund­ge­set­zes in Arti­kel 21 und dem Antrag, die NPD von der staat­li­chen Par­tei­fi­nan­zie­rung aus­zu­schlie­ßen, haben Bun­des­rat, Bun­des­tag und Bun­des­re­gie­rung jedoch einen Hin­weis des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts auf­ge­grif­fen, der­ar­ti­ge Par­tei­en zu sanktionieren.

Die Ver­fas­sungs­feind­lich­keit der NPD-Nach­fol­ge­par­tei besteht nach dem heu­ti­gen Urteil des Gerichts fort. „Die Hei­mat“ sei dem­ge­mäß eine Par­tei, die nach ihren Zie­len und dem Ver­hal­ten ihrer Anhänger:innen dar­auf aus­ge­rich­tet ist, die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung zu beein­träch­ti­gen oder zu beseitigen.

Alt­be­zirks­tags­prä­si­dent und Alt­land­rat wird 75

Joa­chim Herr­mann gra­tu­liert Gün­ther Denzler

Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann hat dem Alt­be­zirks­tags­prä­si­den­ten des Bezirks Ober­fran­ken und Alt­land­rats des Land­krei­ses Bam­berg Dr. Gün­ther Denz­ler zum 75. Geburts­tag gratuliert.

Heu­te wird Gün­ther Denz­ler 75 Jah­re alt. Bay­erns Innen- und Kom­mu­nal­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann hat dem Alt­be­zirks­tags­prä­si­den­ten des Bezirks Ober­fran­ken und Alt­land­rat des Land­krei­ses Bam­berg gratuliert.

„Anläss­lich dei­nes Ehren­ta­ges“, zitiert eine Mit­tei­lung des Minis­te­ri­ums Herr­mann, „möch­te ich dir für dein außer­or­dent­li­ches Wir­ken im Dienst der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung erneut mei­nen Dank und mei­ne Aner­ken­nung aussprechen.“

Herr­mann lob­te Denz­ler zudem für sein per­sön­li­ches Enga­ge­ment und sei­nen Gestal­tungs­wil­len als Bezirks­tags­prä­si­dent des Bezirks Ober­fran­ken etwa beim Erhalt von Betriebs­kli­ni­ken oder von land­wirt­schaft­li­chen Lehranstalten.

Laut Herr­mann präg­te Gün­ther Denz­ler mehr als 18 Jah­re lang als Land­rat den Land­kreis Bam­berg und setz­te sich dabei immer für das Wohl der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein. „Du hast vor­han­de­ne Arbeits­plät­ze gesi­chert sowie neue geschaf­fen und das Land­rats­amt zu einem moder­nen Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men wei­ter­ent­wi­ckelt, das sich als Part­ner der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger versteht.“

Neben sei­nen lang­jäh­ri­gen Tätig­kei­ten als Bezirks­tags­prä­si­dent des Bezirks Ober­fran­ken, als Vize­prä­si­dent des Baye­ri­schen Bezirks­tags sowie als Land­rat des Land­krei­ses Bam­berg wirk­te Dr. Denz­ler zudem bei der Grün­dung der Metro­pol­re­gi­on Nürn­berg mit. Inzwi­schen gehö­ren 23 Land­krei­se und elf kreis­freie Städ­te zu die­sem Verbund.

Auch der sozia­le Bereich lie­ge Denz­ler sehr am Her­zen. „Mit der von dir gegrün­de­ten Stif­tung „Hel­fen tut gut“ wird ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment zum Woh­le der Gesell­schaft geför­dert“, sag­te Herr­mann. „Dane­ben bist du in ver­schie­de­nen Ehren­äm­tern ein­ge­bun­den, wie etwa als Lan­des­vor­sit­zen­der der Katho­li­schen Män­ner­ge­mein­schaf­ten in Bay­ern oder als Vor­sit­zen­der des För­der­ver­eins Kul­tur­fa­brik der Lebens­hil­fe Bamberg.“

Sechs Mona­te Krieg gegen die Ukraine

180.000 Geflüch­te­te seit Kriegs­be­ginn in Bayern

Ein hal­bes Jahr nach Kriegs­be­ginn sind in Bay­ern etwa 180.000 ukrai­ni­sche Geflüch­te­te ange­kom­men. Etwa ein Drit­tel davon ist in staat­li­chen Unter­künf­ten unter­ge­kom­men, der Groß­teil hat jedoch pri­vat eine Blei­be gefunden.

In Deutsch­land sind seit dem Über­fall Russ­lands auf die Ukrai­ne am 24. Febru­ar inzwi­schen mehr als 960.000 ukrai­ni­sche Geflüch­te­te ange­kom­men. In Bay­ern beläuft sich die Zahl seit Kriegs­be­ginn auf knapp 180.000 Men­schen. Etwa ein Drit­tel davon kamen in staat­li­chen und kom­mu­na­len Unter­künf­ten unter. Das hat das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um am 24. August bekanntgegeben.

„Rund 28 Pro­zent der Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne, die in Bay­ern ankom­men, sind staat­lich unter­ge­bracht“, sag­te Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann. Mehr als 70 Pro­zent hät­ten sich hin­ge­gen selbst eine pri­va­te Unter­kunft gesucht oder sei­en bei Ver­wand­ten und Bekann­ten unter­ge­kom­men. Das gehe aus der Zahl der im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter erfass­ten Geflüch­te­ten her­vor. Danach sind seit Kriegs­be­ginn rund 150.000 Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne in Bay­ern im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter erfasst.

„Mein gro­ßer Dank gilt den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die den Flücht­lin­gen aus der Ukrai­ne zum Teil bis heu­te eine Blei­be bie­ten. Ohne die­se Selbst­lo­sig­keit und groß­ar­ti­ge Hilfs­be­reit­schaft wäre Bay­ern um eini­ges ärmer. Aber auch den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern in den Land­rats­äm­tern, Stadt­ver­wal­tun­gen und Regie­run­gen gebührt mein Dank.“

Der Selbst­lo­sig­keit des Frei­staa­tes schei­nen indes Gren­zen gesetzt zu sein. So ver­wies Herr­mann dar­auf, dass die Kapa­zi­tä­ten in staat­li­chen Asyl­un­ter­künf­ten weit­ge­hend erschöpft sei­en. Ein Grund dafür sei auch der all­ge­mei­ne Anstieg der Geflüch­te­ten­zah­len. Außer­dem for­der­te der Minis­ter vom Bund: „Für die Kos­ten der Unter­brin­gung der ukrai­ni­schen Kriegs­flücht­lin­ge wie auch der Asyl­be­wer­ber muss der Bund end­lich sei­ner finan­zi­el­len Ver­ant­wor­tung gerecht wer­den. Gera­de auch die Kom­mu­nen dür­fen hier nicht allein gelas­sen werden.“

Gewalt­po­ten­ti­al gestiegen

Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2021

Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann hat den Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2021 vor­ge­stellt. Die­ser gibt Auf­schluss über „Hass und Het­ze in nie dage­we­se­nem Aus­maß“. Wäh­rend er eine gerin­ge Betei­li­gung von Extre­mis­ten bei Coro­na-Pro­tes­ten fest­stellt, ist das Gewalt­po­ten­ti­al bei Reichs­bür­gern gestiegen.

Der baye­ri­sche Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2021 gibt kei­ne Ent­war­nung, im Gegen­teil. Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann erklär­te ges­tern in Mün­chen: „Hass und Het­ze hat­ten 2021 ein bis­lang nicht gekann­tes Aus­maß erreicht, im Netz, auf der Stra­ße bis hin­ein ins pri­va­te Umfeld.“

Gera­de die Debat­te um eine all­ge­mei­ne Coro­na-Impf­pflicht habe nicht nur zu einer Pola­ri­sie­rung, son­dern bei einem klei­ne­ren Teil der Gesell­schaft auch zu einem deut­lich aggres­si­ve­ren Vor­ge­hen gegen Anders­den­ken­de geführt.

„Zwar flau­en der­zeit die Dis­kus­sio­nen um die Coro­na-Pan­de­mie etwas ab. Die Sze­ne wird sich aber mög­li­cher­wei­se neue The­men suchen. Unse­re Ver­fas­sungs­schüt­zer sind des­halb höchst wach­sam, auch mit Blick auf die Aus­wir­kun­gen des Ukrainekriegs.“

In die­sem Zusam­men­hang warn­te der Innen­mi­nis­ter vor von rus­si­scher Sei­te gesteu­er­ten Fake-News und vor geziel­ten Cyber­an­grif­fen. „Rus­si­sche Cyber­an­grif­fe auf baye­ri­sche Behör­den sowie auf Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen sind nicht aus­ge­schlos­sen.“ Die Kapa­zi­tä­ten von Cyber­si­cher­heits-Behör­den sei­en ent­spre­chend bereits erhöht worden.

Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2021: Wesent­li­che Ergebnisse

Der Ein­fluss von Extre­mis­ten auf die Coro­na-Pro­test­ver­an­stal­tun­gen war laut Joa­chim Herr­mann zah­len­mä­ßig gerin­ger als befürch­tet. „Ledig­lich bei 207 von rund 3.000 Pro­tes­ten gegen staat­li­che Pan­de­mie-Maß­nah­men haben die Ver­fas­sungs­schüt­zer Per­so­nen mit extre­mis­ti­schen Bezü­gen fest­ge­stellt. Und: Die Mehr­zahl der Pro­test­be­we­gun­gen ist fried­lich verlaufen.“

Laut Herr­mann sei es aber alar­mie­rend, wenn es unter Aus­nut­zung des Grund­rechts der Ver­samm­lungs­frei­heit zu mas­si­ven Aus­schrei­tun­gen und Straf­ta­ten kommt. „Gegen sol­che Bestre­bun­gen wer­den wir auch wei­ter kon­se­quent vorgehen.“

Beson­ders die rechts­extre­mis­ti­sche Sze­ne ver­su­che die Coro­na-Pro­tes­te für ihre Zwe­cke zu nut­zen und mit geziel­ter Ver­schleie­rungs­tak­tik, Ver­schwö­rungs­theo­rien und Falsch­be­haup­tun­gen Anschluss an das bür­ger­li­che Spek­trum zu fin­den. Auch wenn dies bis­lang nicht gelun­gen sei, sei wei­ter­hin Vor­sicht geboten.

„Das rechts­extre­mis­ti­sche Per­so­nen­po­ten­ti­al bleibt mit 2.700 Per­so­nen auf hohen Niveau.“ Die Gesamt­zahl der rechts­extre­mis­ti­schen Straf­ta­ten sei zwar gesun­ken. 2021 waren es 1.750 Fäl­le, 2020 mit 2.455 deut­lich mehr. „Dass hier­mit eine dau­er­haf­te Trend­um­kehr ver­bun­den ist, ist ange­sichts der im Netz immer häu­fi­ger kur­sie­ren­den Auf­ru­fe, an einem Tag „X“ das Sys­tem zu stür­zen, jedoch eher unwahrscheinlich.“

Die teil­wei­se Staats­feind­lich­keit bei den Coro­na-Pro­tes­ten stel­le auch einen Anknüp­fungs­punkt für die Reichs­bür­ger dar. „Sowohl im vir­tu­el­len als auch im rea­len Raum ist es der Sze­ne gelun­gen, Anhän­ger der Coro­na-Pro­tes­te zu gewin­nen. Das Per­so­nen­po­ten­ti­al als auch das Gewalt­po­ten­ti­al der Reichs­bür­ger-Sze­ne hat somit letz­tes Jahr mit 4.605 Anhän­gern und 122 poli­tisch moti­vier­ten Gewalt­ta­ten einen trau­ri­gen Höchst­stand erreicht.“

Besorg­nis­er­re­gend sei hier ins­be­son­de­re die zuneh­men­de Aggres­si­vi­tät. Eben­so stieg die Gesamt­zahl der Straf­ta­ten von 243 auf 425. „Dies zeigt aber auch: Droh­schrei­ben und Erpres­sungs­ver­su­che ahn­den wir kon­se­quent, die Ent­waff­nung der Sze­ne trei­ben wir wei­ter voran.“

Links­extre­mis­mus und Islamismus

Sor­ge berei­tet dem CSU-Minis­ter auch die Gewalt­be­reit­schaft der links­extre­mis­ti­schen Sze­ne. Trotz Rück­gangs bei den Zah­len an Straf­ta­ten (von 705 auf 471) und Gewalt­ta­ten (von 62 auf 47), sind die­se Wer­te im Ver­hält­nis betrach­tet beunruhigend.

„Der Anteil der Gewalt­ta­ten liegt bei nahe­zu zehn Pro­zent, was eine Stei­ge­rung um rund drei Pro­zent seit 2019 bedeu­tet. Der Rück­gang ist also kein Grund zur Ent­war­nung.“ Im Gegen­teil: Links­extre­mis­ti­sche Gewalt­tä­ter hät­ten nun­mehr beson­ders kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren als Anschlags­ziel und will­kom­me­nes Vehi­kel ent­deckt, die Gesell­schaft zu destabilisieren.

Ihre Sabo­ta­ge­ak­te zeig­ten immer grö­ße­re Rück­sichts- und Skru­pel­lo­sig­keit. Der­zeit ver­su­che die­se Sze­ne ver­stärkt, über das The­ma Umwelt- und Kli­ma­schutz demo­kra­ti­sche Dis­kur­se zu beein­flus­sen und gesell­schaft­li­chen Pro­test zu radikalisieren.

„Auch isla­mis­ti­sche Bestre­bun­gen dür­fen wir nicht aus dem Blick ver­lie­ren. Die­se ver­su­chen nach wie vor Prä­senz zu zei­gen und mit ein­zel­nen Anschlä­gen ein Kli­ma der Ver­un­si­che­rung zu schüren.“

Nahe­zu aus dem Nichts kom­men isla­mis­ti­sche Ein­zel­tä­ter­an­schlä­ge an belie­bi­gen Orten. Neben Prä­ven­ti­ons­maß­ah­men set­zen die Sicher­heits­be­hör­den daher alle ver­füg­ba­ren Mit­tel zur Bekämp­fung des Isla­mis­mus ein. So hat­te bei­spiels­wei­se das Ver­bot der sala­fis­ti­schen Ver­ei­ni­gung „Ansaar Inter­na­tio­nal e. V.“ sowie ihrer Teil­or­ga­ni­sa­tio­nen im Mai 2021 weit­rei­chen­de Fol­gen – auch in Bayern.

Kon­se­quent bekämpft wird auch der im Isla­mis­mus ver­wur­zel­te Anti­se­mi­tis­mus. „Anti­jü­di­sche Het­ze, wie sie von Orga­ni­sa­tio­nen aus dem isla­mis­ti­schem Spek­trum ver­brei­tet wer­den, dul­det unser Rechts­staat nicht“, so Herrmann.

Herr­mann: wich­ti­ger Bau­stein der baye­ri­schen Asylpolitik

Tran­sit-und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in München

Als wich­ti­gen Bau­stein der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik mit Huma­ni­tät und Ord­nung hat Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann die neue kom­bi­nier­te Tran­sit- und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung am Flug­ha­fen Mün­chen bezeichnet.

„Unter einem Dach befin­den sich zwei räum­lich klar von­ein­an­der getrenn­te Berei­che: Die Abschiebungs­hafteinrichtung mit 20 Plät­zen und der Tran­sit­be­reich mit 29 Plätzen.”

Die Haft­an­stalt ergänzt die bereits bestehen­den baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen als wich­ti­ge Bau­stei­ne der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik, die sich an den Prin­zi­pi­en Huma­ni­tät und Ord­nung ori­en­tiert. Herr­mann: „Wer als indi­vi­du­ell poli­tisch Ver­folg­ter Schutz braucht, bekommt von uns Hil­fe und Soli­da­ri­tät. Die­je­ni­gen aber, die kein Bleibe­recht in Deutsch­land haben, müs­sen unser Land auch wie­der ver­las­sen”. Der baye­ri­sche Innen­mi­nis­ter bezeich­ne­te die neue Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung durch ihre unmit­tel­ba­re Lage am Flug­ha­fen Mün­chen als wich­ti­ge Dreh­schei­be im Sys­tem der baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen: „Abschie­bun­gen sind unver­meid­bar und zur Durch­set­zung der Rechts­ord­nung erfor­der­lich, wenn Aus­rei­se­pflich­ti­ge nicht frei­wil­lig unser Land ver­las­sen.” Dies sei lei­der oft­mals Rea­li­tät. So wur­den in Bay­ern im Jahr 2020 1.558 Per­so­nen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Per­so­nen abge­scho­ben. Gleich­zei­tig sei­en 2020 7.998 aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen frei­wil­lig aus­ge­reist, 2021 8.871 Per­so­nen (Stand: 30.11.2021). Zur Siche­rung der Abschie­bung stellt Bay­ern mit ins­ge­samt 301 Plät­zen nun­mehr rund ein Drit­tel der aktu­ell bun­des­weit vor­han­de­nen Abschie­bungs­haft­plät­ze. „Die Anord­nung von Abschie­bungs­haft vor der Abschie­bung ist jedoch immer ulti­ma ratio. Denn vie­le Aus­rei­se­pflich­ti­ge ver­su­chen sich der Abschie­bung zu ent­zie­hen oder tau­chen unmit­tel­bar vor ihrer Abschie­bung sogar unter.”

Der Tran­sit­be­reich in der neu­en Ein­rich­tung sei für die Durch­füh­rung des asyl­recht­li­chen “Flug­ha­fen­ver­fah­rens” unver­zicht­bar. „Hier­bei führt das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge das Asyl­ver­fah­ren vor der Ent­schei­dung der Bun­des­po­li­zei über die Ein­rei­se noch im Tran­sit­be­reich durch – zum Bei­spiel wenn sich die Betref­fen­den nicht aus­wei­sen kön­nen oder aus einem siche­ren Her­kunfts­staat kom­men”, erklär­te der Minister.

Nach einer Bau­zeit von rund einem Jahr hat das Lan­des­amt für Asyl- und Rück­füh­run­gen das Gebäu­de im Novem­ber letz­ten Jah­res über­nom­men und kurz vor Jah­res­en­de in Betrieb genom­men. Die Gesamt­kos­ten für Grund­stück und Gebäu­de betru­gen rund 17 Mil­lio­nen Euro. Die Aus­stat­tung ist auf die beson­de­re Situa­ti­on der Men­schen in Abschie­bungs­haft und Tran­sit aus­ge­rich­tet: So steht bei­spiel­wei­se in der gesam­ten Ein­rich­tung W‑LAN zur Ver­fü­gung, um die Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen oder Rechts­an­wäl­ten zu erleichtern.