Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die „Junge Alternative“ als extremistisch einzustufen, gutgeheißen. Denn Bayern frage bei Einstellungsverfahren
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„Extremisten haben im öffentlichen Dienst nichts verloren“
Herrmann sieht sich durch Gerichtsentschluss zur „Jungen Alternative“ bestätigt
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die „Junge Alternative“ als extremistisch einzustufen, gutgeheißen. Denn Bayern frage bei Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst bereits seit 2019 eine etwaige JA-Mitgliedschaft ab.
Am 6. Februar gab das Verwaltungsgericht Köln bekannt, dass der Verfassungsschutz die AfD-Organisation „Junge Alternative“ (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen darf. Als Grund für die Entscheidung nannte das Gericht unter anderem, dass die „JA“ einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete. Auch der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss sogenannter ethnisch Fremder sei eine zentrale politische Vorstellung der JA.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) teilte nun mit (14. Februar), sich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts in einer eigenen Entscheidung aus dem Jahr 2019 bestätigt zu sehen. Darin geht es um Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst. „Bereits seit 2019 wird im Freistaat jede Bewerberin und jeder Bewerber auch nach einer etwaigen JA-Mitgliedschaft sowie Unterstützung der JA befragt“, zitiert eine Mitteilung des bayerischen Innenministeriums Herrmann. „Wird eine dieser Fragen bejaht, findet eine nähere Prüfung der Verfassungstreue statt. Denn eine derartige Zugehörigkeit begründet Zweifel daran, ob die Person jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten wird.“
Eine Berufung in das Beamt:innen-Verhältnis setze laut Herrmann aber voraus, dass diese Zweifel vorher ausgeräumt werden. „Extremisten und Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Es ist auch widersinnig, wenn Personen, die unseren Staat ablehnen, für diesen arbeiten.“
In bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes, wie der Polizei, habe der Freistaat durch die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz zudem sichergestellt, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vor Einstellung von Bewerberin:innen in die Entscheidung einflössen. „Verfassungsfeinde haben keinen Platz in unseren Sicherheitsbehörden“, so Herrmann weiter. „Bei Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamten fragen wir daher seit 2021 vor jeder Einstellung beim Verfassungsschutz nach, ob verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. Wer einen solchen Beruf ergreifen will, bei dem muss in besonderer Weise gewährleistet sein, dass er fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung steht.“
Bundesverfassungsgericht
„Die Heimat“ wird aus staatlicher Finanzierung ausgeschlossen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ aus der staatlichen Finanzierung auszuschließen, begrüßt. Dabei handele es sich um ein wichtiges Signal im Kampf gegen Extremisten.
Einen Tag bevor CSU, Freie Wähler und AfD im bayerischen Landtag zwei AfD-Kandidaten zu ehrenamtlichen Richtern am bayerischen Verfassungsgerichtshof wählten, hatte das Bundesverfassungsgericht am 23. Januar bekanntgegeben, die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
Zu dieser richterlichen Entscheidung aus Karlsruhe zitiert eine Mitteilung des bayerischen Innenministeriums Joachim Herrmann (CSU): „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Partei „Die Heimat“, vormals NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Extremisten. Es ist völlig widersinnig, Parteien, die unsere Verfassung ablehnen und unsere Demokratie mit Füßen treten, hierfür auch noch mit staatlichen Geldern zu unterstützen.“ Das Gericht habe mit seiner einstimmigen Entscheidung die wehrhafte Demokratie gestärkt und aufgezeigt, dass es auch unterhalb der Schwelle des Parteiverbots Mittel und Wege gebe, sich gegen Verfassungsfeinde zu stellen. „Und diese Möglichkeiten werden wir selbstverständlich ausschöpfen, um sämtliche extremistischen Bestrebungen zu bekämpfen“, sagte Bayerns Innneminister.
Die Entscheidung gibt laut Herrmann wichtige Hinweise darauf, unter welchen Voraussetzungen die Instrumente der wehrhaften Demokratie auch gegen andere verfassungsfeindliche Parteien eingesetzt werden können. Sie zeige jedoch auch, dass die Hürden für einen Ausschluss aus der staatlichen Finanzierung fast genauso hoch sind wie bei einem Parteiverbot. „Wir werden daher die Entscheidung nun gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern genau analysieren und auswerten.“
Steuerliche Begünstigungen fallen ebenfalls weg
Darüber hinaus sei es nach den Worten des Innenministers erfreulich, dass künftig auch keine Spendengelder und Mitgliedsbeiträge an „Die Heimat“ von der Steuer abgesetzt werden können. „Mit dem Wegfall der steuerlichen Begünstigung fallen finanzielle Anreize weg, so dass auch diese Quellen ausgetrocknet werden“, sagte Joachim Herrmann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vorangegangenen Parteiverbotsverfahren gegen die Partei „Die Heimat“ in seinem Urteil vom Januar 2017 festgestellt, dass die Partei zwar verfassungsfeindlich, jedoch nicht zu verbieten ist, da ihr das Potential fehle, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch zu verwirklichen. Mit der Änderung des Grundgesetzes in Artikel 21 und dem Antrag, die NPD von der staatlichen Parteifinanzierung auszuschließen, haben Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung jedoch einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, derartige Parteien zu sanktionieren.
Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD-Nachfolgepartei besteht nach dem heutigen Urteil des Gerichts fort. „Die Heimat“ sei demgemäß eine Partei, die nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger:innen darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Altbezirkstagspräsident und Altlandrat wird 75
Joachim Herrmann gratuliert Günther Denzler
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat dem Altbezirkstagspräsidenten des Bezirks Oberfranken und Altlandrats des Landkreises Bamberg Dr. Günther Denzler zum 75. Geburtstag gratuliert.
Heute wird Günther Denzler 75 Jahre alt. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat dem Altbezirkstagspräsidenten des Bezirks Oberfranken und Altlandrat des Landkreises Bamberg gratuliert.
„Anlässlich deines Ehrentages“, zitiert eine Mitteilung des Ministeriums Herrmann, „möchte ich dir für dein außerordentliches Wirken im Dienst der kommunalen Selbstverwaltung erneut meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen.“
Herrmann lobte Denzler zudem für sein persönliches Engagement und seinen Gestaltungswillen als Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberfranken etwa beim Erhalt von Betriebskliniken oder von landwirtschaftlichen Lehranstalten.
Laut Herrmann prägte Günther Denzler mehr als 18 Jahre lang als Landrat den Landkreis Bamberg und setzte sich dabei immer für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger ein. „Du hast vorhandene Arbeitsplätze gesichert sowie neue geschaffen und das Landratsamt zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen weiterentwickelt, das sich als Partner der Bürgerinnen und Bürger versteht.“
Neben seinen langjährigen Tätigkeiten als Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberfranken, als Vizepräsident des Bayerischen Bezirkstags sowie als Landrat des Landkreises Bamberg wirkte Dr. Denzler zudem bei der Gründung der Metropolregion Nürnberg mit. Inzwischen gehören 23 Landkreise und elf kreisfreie Städte zu diesem Verbund.
Auch der soziale Bereich liege Denzler sehr am Herzen. „Mit der von dir gegründeten Stiftung „Helfen tut gut“ wird ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Gesellschaft gefördert“, sagte Herrmann. „Daneben bist du in verschiedenen Ehrenämtern eingebunden, wie etwa als Landesvorsitzender der Katholischen Männergemeinschaften in Bayern oder als Vorsitzender des Fördervereins Kulturfabrik der Lebenshilfe Bamberg.“
Sechs Monate Krieg gegen die Ukraine
180.000 Geflüchtete seit Kriegsbeginn in Bayern
Ein halbes Jahr nach Kriegsbeginn sind in Bayern etwa 180.000 ukrainische Geflüchtete angekommen. Etwa ein Drittel davon ist in staatlichen Unterkünften untergekommen, der Großteil hat jedoch privat eine Bleibe gefunden.
In Deutschland sind seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar inzwischen mehr als 960.000 ukrainische Geflüchtete angekommen. In Bayern beläuft sich die Zahl seit Kriegsbeginn auf knapp 180.000 Menschen. Etwa ein Drittel davon kamen in staatlichen und kommunalen Unterkünften unter. Das hat das bayerische Innenministerium am 24. August bekanntgegeben.
„Rund 28 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine, die in Bayern ankommen, sind staatlich untergebracht“, sagte Innenminister Joachim Herrmann. Mehr als 70 Prozent hätten sich hingegen selbst eine private Unterkunft gesucht oder seien bei Verwandten und Bekannten untergekommen. Das gehe aus der Zahl der im Ausländerzentralregister erfassten Geflüchteten hervor. Danach sind seit Kriegsbeginn rund 150.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Bayern im Ausländerzentralregister erfasst.
„Mein großer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die den Flüchtlingen aus der Ukraine zum Teil bis heute eine Bleibe bieten. Ohne diese Selbstlosigkeit und großartige Hilfsbereitschaft wäre Bayern um einiges ärmer. Aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landratsämtern, Stadtverwaltungen und Regierungen gebührt mein Dank.“
Der Selbstlosigkeit des Freistaates scheinen indes Grenzen gesetzt zu sein. So verwies Herrmann darauf, dass die Kapazitäten in staatlichen Asylunterkünften weitgehend erschöpft seien. Ein Grund dafür sei auch der allgemeine Anstieg der Geflüchtetenzahlen. Außerdem forderte der Minister vom Bund: „Für die Kosten der Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge wie auch der Asylbewerber muss der Bund endlich seiner finanziellen Verantwortung gerecht werden. Gerade auch die Kommunen dürfen hier nicht allein gelassen werden.“
Gewaltpotential gestiegen
Verfassungsschutzbericht 2021
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt. Dieser gibt Aufschluss über „Hass und Hetze in nie dagewesenem Ausmaß“. Während er eine geringe Beteiligung von Extremisten bei Corona-Protesten feststellt, ist das Gewaltpotential bei Reichsbürgern gestiegen.
Der bayerische Verfassungsschutzbericht 2021 gibt keine Entwarnung, im Gegenteil. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte gestern in München: „Hass und Hetze hatten 2021 ein bislang nicht gekanntes Ausmaß erreicht, im Netz, auf der Straße bis hinein ins private Umfeld.“
Gerade die Debatte um eine allgemeine Corona-Impfpflicht habe nicht nur zu einer Polarisierung, sondern bei einem kleineren Teil der Gesellschaft auch zu einem deutlich aggressiveren Vorgehen gegen Andersdenkende geführt.
„Zwar flauen derzeit die Diskussionen um die Corona-Pandemie etwas ab. Die Szene wird sich aber möglicherweise neue Themen suchen. Unsere Verfassungsschützer sind deshalb höchst wachsam, auch mit Blick auf die Auswirkungen des Ukrainekriegs.“
In diesem Zusammenhang warnte der Innenminister vor von russischer Seite gesteuerten Fake-News und vor gezielten Cyberangriffen. „Russische Cyberangriffe auf bayerische Behörden sowie auf Unternehmen und Einrichtungen sind nicht ausgeschlossen.“ Die Kapazitäten von Cybersicherheits-Behörden seien entsprechend bereits erhöht worden.
Verfassungsschutzbericht 2021: Wesentliche Ergebnisse
Der Einfluss von Extremisten auf die Corona-Protestveranstaltungen war laut Joachim Herrmann zahlenmäßig geringer als befürchtet. „Lediglich bei 207 von rund 3.000 Protesten gegen staatliche Pandemie-Maßnahmen haben die Verfassungsschützer Personen mit extremistischen Bezügen festgestellt. Und: Die Mehrzahl der Protestbewegungen ist friedlich verlaufen.“
Laut Herrmann sei es aber alarmierend, wenn es unter Ausnutzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu massiven Ausschreitungen und Straftaten kommt. „Gegen solche Bestrebungen werden wir auch weiter konsequent vorgehen.“
Besonders die rechtsextremistische Szene versuche die Corona-Proteste für ihre Zwecke zu nutzen und mit gezielter Verschleierungstaktik, Verschwörungstheorien und Falschbehauptungen Anschluss an das bürgerliche Spektrum zu finden. Auch wenn dies bislang nicht gelungen sei, sei weiterhin Vorsicht geboten.
„Das rechtsextremistische Personenpotential bleibt mit 2.700 Personen auf hohen Niveau.“ Die Gesamtzahl der rechtsextremistischen Straftaten sei zwar gesunken. 2021 waren es 1.750 Fälle, 2020 mit 2.455 deutlich mehr. „Dass hiermit eine dauerhafte Trendumkehr verbunden ist, ist angesichts der im Netz immer häufiger kursierenden Aufrufe, an einem Tag „X“ das System zu stürzen, jedoch eher unwahrscheinlich.“
Die teilweise Staatsfeindlichkeit bei den Corona-Protesten stelle auch einen Anknüpfungspunkt für die Reichsbürger dar. „Sowohl im virtuellen als auch im realen Raum ist es der Szene gelungen, Anhänger der Corona-Proteste zu gewinnen. Das Personenpotential als auch das Gewaltpotential der Reichsbürger-Szene hat somit letztes Jahr mit 4.605 Anhängern und 122 politisch motivierten Gewalttaten einen traurigen Höchststand erreicht.“
Besorgniserregend sei hier insbesondere die zunehmende Aggressivität. Ebenso stieg die Gesamtzahl der Straftaten von 243 auf 425. „Dies zeigt aber auch: Drohschreiben und Erpressungsversuche ahnden wir konsequent, die Entwaffnung der Szene treiben wir weiter voran.“
Linksextremismus und Islamismus
Sorge bereitet dem CSU-Minister auch die Gewaltbereitschaft der linksextremistischen Szene. Trotz Rückgangs bei den Zahlen an Straftaten (von 705 auf 471) und Gewalttaten (von 62 auf 47), sind diese Werte im Verhältnis betrachtet beunruhigend.
„Der Anteil der Gewalttaten liegt bei nahezu zehn Prozent, was eine Steigerung um rund drei Prozent seit 2019 bedeutet. Der Rückgang ist also kein Grund zur Entwarnung.“ Im Gegenteil: Linksextremistische Gewalttäter hätten nunmehr besonders kritische Infrastrukturen als Anschlagsziel und willkommenes Vehikel entdeckt, die Gesellschaft zu destabilisieren.
Ihre Sabotageakte zeigten immer größere Rücksichts- und Skrupellosigkeit. Derzeit versuche diese Szene verstärkt, über das Thema Umwelt- und Klimaschutz demokratische Diskurse zu beeinflussen und gesellschaftlichen Protest zu radikalisieren.
„Auch islamistische Bestrebungen dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Diese versuchen nach wie vor Präsenz zu zeigen und mit einzelnen Anschlägen ein Klima der Verunsicherung zu schüren.“
Nahezu aus dem Nichts kommen islamistische Einzeltäteranschläge an beliebigen Orten. Neben Präventionsmaßahmen setzen die Sicherheitsbehörden daher alle verfügbaren Mittel zur Bekämpfung des Islamismus ein. So hatte beispielsweise das Verbot der salafistischen Vereinigung „Ansaar International e. V.“ sowie ihrer Teilorganisationen im Mai 2021 weitreichende Folgen – auch in Bayern.
Konsequent bekämpft wird auch der im Islamismus verwurzelte Antisemitismus. „Antijüdische Hetze, wie sie von Organisationen aus dem islamistischem Spektrum verbreitet werden, duldet unser Rechtsstaat nicht“, so Herrmann.
Herrmann: wichtiger Baustein der bayerischen Asylpolitik
Transit-und Abschiebungshafteinrichtung in München
Als wichtigen Baustein der bayerischen Asylpolitik mit Humanität und Ordnung hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die neue kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München bezeichnet.
„Unter einem Dach befinden sich zwei räumlich klar voneinander getrennte Bereiche: Die Abschiebungshafteinrichtung mit 20 Plätzen und der Transitbereich mit 29 Plätzen.”
Die Haftanstalt ergänzt die bereits bestehenden bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen als wichtige Bausteine der bayerischen Asylpolitik, die sich an den Prinzipien Humanität und Ordnung orientiert. Herrmann: „Wer als individuell politisch Verfolgter Schutz braucht, bekommt von uns Hilfe und Solidarität. Diejenigen aber, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, müssen unser Land auch wieder verlassen”. Der bayerische Innenminister bezeichnete die neue Abschiebungshafteinrichtung durch ihre unmittelbare Lage am Flughafen München als wichtige Drehscheibe im System der bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen: „Abschiebungen sind unvermeidbar und zur Durchsetzung der Rechtsordnung erforderlich, wenn Ausreisepflichtige nicht freiwillig unser Land verlassen.” Dies sei leider oftmals Realität. So wurden in Bayern im Jahr 2020 1.558 Personen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Personen abgeschoben. Gleichzeitig seien 2020 7.998 ausreisepflichtige Personen freiwillig ausgereist, 2021 8.871 Personen (Stand: 30.11.2021). Zur Sicherung der Abschiebung stellt Bayern mit insgesamt 301 Plätzen nunmehr rund ein Drittel der aktuell bundesweit vorhandenen Abschiebungshaftplätze. „Die Anordnung von Abschiebungshaft vor der Abschiebung ist jedoch immer ultima ratio. Denn viele Ausreisepflichtige versuchen sich der Abschiebung zu entziehen oder tauchen unmittelbar vor ihrer Abschiebung sogar unter.”
Der Transitbereich in der neuen Einrichtung sei für die Durchführung des asylrechtlichen “Flughafenverfahrens” unverzichtbar. „Hierbei führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise noch im Transitbereich durch – zum Beispiel wenn sich die Betreffenden nicht ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen”, erklärte der Minister.
Nach einer Bauzeit von rund einem Jahr hat das Landesamt für Asyl- und Rückführungen das Gebäude im November letzten Jahres übernommen und kurz vor Jahresende in Betrieb genommen. Die Gesamtkosten für Grundstück und Gebäude betrugen rund 17 Millionen Euro. Die Ausstattung ist auf die besondere Situation der Menschen in Abschiebungshaft und Transit ausgerichtet: So steht beispielweise in der gesamten Einrichtung W‑LAN zur Verfügung, um die Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder Rechtsanwälten zu erleichtern.