Sechs Mona­te Krieg gegen die Ukraine

180.000 Geflüch­te­te seit Kriegs­be­ginn in Bayern

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Kriegsbeginn
Foto: Pixabay
Ein hal­bes Jahr nach Kriegs­be­ginn sind in Bay­ern etwa 180.000 ukrai­ni­sche Geflüch­te­te ange­kom­men. Etwa ein Drit­tel davon ist in staat­li­chen Unter­künf­ten unter­ge­kom­men, der Groß­teil hat jedoch pri­vat eine Blei­be gefunden.

In Deutsch­land sind seit dem Über­fall Russ­lands auf die Ukrai­ne am 24. Febru­ar inzwi­schen mehr als 960.000 ukrai­ni­sche Geflüch­te­te ange­kom­men. In Bay­ern beläuft sich die Zahl seit Kriegs­be­ginn auf knapp 180.000 Men­schen. Etwa ein Drit­tel davon kamen in staat­li­chen und kom­mu­na­len Unter­künf­ten unter. Das hat das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um am 24. August bekanntgegeben.

„Rund 28 Pro­zent der Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne, die in Bay­ern ankom­men, sind staat­lich unter­ge­bracht“, sag­te Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann. Mehr als 70 Pro­zent hät­ten sich hin­ge­gen selbst eine pri­va­te Unter­kunft gesucht oder sei­en bei Ver­wand­ten und Bekann­ten unter­ge­kom­men. Das gehe aus der Zahl der im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter erfass­ten Geflüch­te­ten her­vor. Danach sind seit Kriegs­be­ginn rund 150.000 Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne in Bay­ern im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter erfasst.

„Mein gro­ßer Dank gilt den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die den Flücht­lin­gen aus der Ukrai­ne zum Teil bis heu­te eine Blei­be bie­ten. Ohne die­se Selbst­lo­sig­keit und groß­ar­ti­ge Hilfs­be­reit­schaft wäre Bay­ern um eini­ges ärmer. Aber auch den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern in den Land­rats­äm­tern, Stadt­ver­wal­tun­gen und Regie­run­gen gebührt mein Dank.“

Der Selbst­lo­sig­keit des Frei­staa­tes schei­nen indes Gren­zen gesetzt zu sein. So ver­wies Herr­mann dar­auf, dass die Kapa­zi­tä­ten in staat­li­chen Asyl­un­ter­künf­ten weit­ge­hend erschöpft sei­en. Ein Grund dafür sei auch der all­ge­mei­ne Anstieg der Geflüch­te­ten­zah­len. Außer­dem for­der­te der Minis­ter vom Bund: „Für die Kos­ten der Unter­brin­gung der ukrai­ni­schen Kriegs­flücht­lin­ge wie auch der Asyl­be­wer­ber muss der Bund end­lich sei­ner finan­zi­el­len Ver­ant­wor­tung gerecht wer­den. Gera­de auch die Kom­mu­nen dür­fen hier nicht allein gelas­sen werden.“

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