Sich im Wald austoben, einen gemeinsamen Unterschlupf bauen, Vertrauen entwickeln und sich ausprobieren: Das haben die Teilnehmenden der von der Caritas-Beratungsstelle für
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Neue Gruppe startet im Frühjahr
„Wildfang” – für Kinder aus suchtbelasteten Familien
Sich im Wald austoben, einen gemeinsamen Unterschlupf bauen, Vertrauen entwickeln und sich ausprobieren: Das haben die Teilnehmenden der von der Caritas-Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern organisierten Gruppe „Wildfang“ diesen Herbst genossen. Nach dem „Waldleben“ konnte in der Beratungsstelle zu verschiedenen Themen gearbeitet werden.
Ziel der von der Caritas-Beratungsstelle organisierten Gruppe „Wildfang“ ist es, betroffene Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen, ihnen Freiraum und Austausch zu ermöglichen und ihre Stärken neu zu entdecken. Aber auch leidvolle Erfahrungen zu teilen und im Schutzraum der Gruppe neue Erfahrungen zu machen, Bewältigungsstrategien zu stärken und sich selbstwirksam zu erleben.
Suchterkrankungen in Familien bilden nicht nur einen erheblichen Belastungsfaktor für Kinder, sondern auch das Risiko selbst eine Abhängigkeitserkrankung zu entwickeln, ist erhöht. In der Forschung geht man von 30 Prozent erhöhter Wahrscheinlichkeit aus.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gruppe im Herbst erstellten gemeinsam Ressourcen-Collagen, aber auch ein Austausch über belastende Erlebnisse in den Familien konnte stattfinden.
Dringend notwendiger Ansatzpunkt
Durch das Konzept der Co-Leitung aus den Fachrichtungen Psychologie und Wildnispädagogik ergänzt durch den Therapiehund „Charles“ konnte der komplexen Dynamik für Kinder aus Familiensystemen mit Suchtbelastung gerecht werden. Durch verschiedene Arbeitsmaterialien – unter anderem Verwendung von Naturmaterialien, körperbezogene Übungen, Filmsequenzen, Skulpturarbeit – wurden unterschiedliche Aspekte der Lebenswelt der Kinder erfasst und bearbeitet.
Nachdem Millionen von Kindern in Familien mit mindestens einem suchtbelasteten Elternteil aufwachsen, ist diese Arbeit ein dringend notwendiger Ansatzpunkt, um negative Auswirkungen zu reduzieren. „Gute Hilfsangebote für suchterkrankte Menschen gibt es bereits, etwa Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern wie auch Psychosoziale Beratungsstellen. In Stadt und Landkreis Bamberg fehlte ein spezielles Angebot für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien bisher völlig. Ich freue mich sehr, dass es in Zusammenarbeit mit Caritas und Schulterschluss möglich ist, diesen Versorgungsbedarf endlich zu berücksichtigen“, so die Psychologin Astrid Heyl. „Ich bedanke mich bei den bisher teilnehmenden Kindern und Jugendlichen für ihre Offenheit und bei den Eltern für den Mut und die Stärke, die es braucht, um Ihre Kinder anzumelden.“
Im kommenden Frühjahr startet eine neue Gruppe für Kinder im Alter von 8–12 Jahren. Interessierte Eltern, Kontaktpersonen, zuweisende Stellen können sich jederzeit an die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern für Informationen und Voranmeldung wenden, telefonisch unter 0951 – 2995730 oder unter astrid.heyl@caritas-bamberg-forchheim.de
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Steuertipps für Familien
Wie Eltern vom Fiskus entlastet werden
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie bereichern das Leben, kosten aber auch viel Geld. Den zusätzlichen Aufwand von Eltern erkennt der Staat an und unterstützt Familien durch zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Diese sind jedoch nicht immer hinreichend bekannt.
Die Steuerberaterkammer Nürnberg informiert über Entlastungsoptionen, die über die reine Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibetrag hinausgehen.
Kindergeld, Kinderbonus und Kinderfreibetrag
Der Fiskus berücksichtigt die Ausgaben der Eltern für ihre Kinder beim sogenannten Familienleistungsausgleich nach einem dualen Konzept:
Der Fiskus unterstützt Eltern monatlich mit dem Kindergeld als direkte Zahlung. Diese beträgt im Jahr 2021 für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie erhalten die meisten Familien in 2021 zusätzlich zum Kindergeld einen Bonus von 150 Euro für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat im Jahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen, wie die Grundsicherung oder den Unterhaltsvorschuss, angerechnet und beim Kinderzuschlag sowie beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.
Alternativ gibt es einen Freibetrag für Kinder. Dieser besteht bei zusammenveranlagten Ehegatten genau genommen aus einem Kinderfreibetrag in Höhe von 5.460 Euro und einem Freibetrag für den Betreuungs‑, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes in Höhe von 2.928 Euro. Das heißt 8.388 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr 2021 verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.
Kindergeld, Kinderbonus und Kinderfreibetrag gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18., für Kinder in Ausbildung bis zum 25. und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Eltern erhalten aber nur eine Form der Steuererleichterung: Entweder das Kindergeld inklusive einmaligem Kinderbonus oder den Kinderfreibetrag. Wenn sie ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, prüft deshalb die Finanzbehörde automatisch, was für die Eltern günstiger ist und womit sie der Staat finanziell besser unterstützt.
Kinderbetreuungskosten
Der Fiskus erkennt zwei Drittel der angefallenen Betreuungskosten bis zu maximal 4.000 Euro jährlich pro Kind an, das sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind als Sonderausgaben abziehbar. Für die steuermindernde Anerkennung der Kosten muss diesen eine erkennbare Dienstleistung zugrunde liegen. Demnach können etwa folgende Aufwendungen Berücksichtigung finden: die Unterbringung der Kinder in Kindergärten, ‑tagesstätten, ‑horten, ‑heimen und ‑krippen sowie bei Tages- oder Wochenmüttern und in Ganztagspflegestellen. Auch Hilfen im Haushalt, wie zum Beispiel Au-pairs, soweit sie ein Kind betreuen und die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung der Hausaufgaben übernehmen, werden steuermindernd anerkannt. Die Aufwendungen können Eltern nur dann geltend machen, wenn sie eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto erfolgt ist. Hier ist zu beachten, dass die Verpflegungskosten keine Kinderbetreuungskosten im Sinne dieser Vorschrift und daher herauszurechnen sind.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende werden steuerlich zusätzlich entlastet. Sie konnten bisher einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro pro Jahr beantragen. Für jedes weitere Kind erhöhte sich dieser um 240 Euro. Alleinerziehende können den Betrag entweder in ihrer Steuererklärung geltend machen oder sie beantragen die Lohnsteuerklasse II. In diesem Fall berücksichtigt das Finanzamt den Betrag, wenn die Steuer vom Lohn abgezogen wird. Im Sinne des Steuerrechts gilt als alleinerziehend, wer nicht verheiratet ist bzw. dauernd getrennt lebt oder verwitwet ist und in keiner Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person (Ausnahme: Kinder) lebt. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde dieser Steuerfreibetrag für das erste Kind auf 4.008 Euro erhöht. Mit der Erhöhung um 2.100 Euro wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der Corona-Krise berücksichtigt.
Ausbildungsfreibetrag
Für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und zudem auswärtig untergebracht sind, können die Eltern zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs auf Antrag zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich erhalten. Voraussetzung für diesen Ausbildungsfreibetrag ist, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten.
Fazit
Die steuerliche Berücksichtigung von Kindern hat viele Facetten. Um die steuermindernden Möglichkeiten, die der Fiskus bietet, vollumfänglich auszuschöpfen, empfiehlt es sich, einen Steuerprofi zurate zu ziehen. Solche Experten sind über den Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Nürnberg unter www.stbk-nuernberg.de zu finden.